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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 215306 mal)

R
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Re: Jetzt kommt die Klage
#165: 26. Januar 2014, 20:01
Bin sehr gespannt!! :D

Danke sehr!

Die Säumniszuschläge bezahlst Du aber auch erstmal nicht, ne? Oder sollte man die zahlen? o_O

RGVEDA


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Re: Jetzt kommt die Klage
#166: 26. Januar 2014, 20:12
Die Säumniszuschläge bezahlst Du aber auch erstmal nicht, ne? Oder sollte man die zahlen? o_O

RGVEDA
Nein, war nur Spass, ich werde gar nichts bezahlen, der Säumniszuschlag wird als witzige Randerscheinung in die Weltgeschichte eingehen.


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R
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Re: Jetzt kommt die Klage
#167: 29. Januar 2014, 07:18
Wir sind jetzt auch die stolzen "Besitzer" eines recht raren Stück Papiers: Wir haben den Widerspruchsbescheid in den Händen.

In dem Schreiben geht der BS lediglich auf die persönliche Komponente unseres Widerstandes gegen den RB ein, nicht mit einem Wort nimmt man sich der Argumentation hinsichtlich der  Verfassungswidrikeit des Beitrages an. Wir haben uns da in erster Linie auf die Steuer eingeschossen.

Vorausgegangen ist im Dezember letzten Jahres eine Untätigkeitsklage. Dafür durfen wird dann die üblichen 105 Euro berappen.

Nehmen wir einmal an, Person R hätte nunmehr Interesse daran, den Gerichtskostenvorschuss zurück zu bekommen. Sieht es dann so aus, dass R von sich aus das Gericht aufsucht, die Klage zurück zieht und gleichzeitig auf den Punkt in der Klageschrift verweist, dass die Kosten vom Beklagten zu tragen sind oder war die Rundfunkanstalt so freundlich und hat dem Gericht eine Durchschrift des Widerspruchsbescheides zukommen lassen und das Gericht wird nun von sich aus tätig, um die 105 Euro vom der Anstalt einzufordern und an R auszuzahlen?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

B
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Re: Jetzt kommt die Klage
#168: 29. Januar 2014, 09:29
Hallo Rochus,

gute Frage. Könnte Person R ggf. den Widerspruchsbescheid mal anonymisiert hochladen, damit Person B einen Abgleich mit dem ihr vorliegenden Schreiben machen kann? Person B befindet sich offensichtlich in einer sehr ähnlichen Situation und kann nicht so recht einschätzen, ob das Schreiben nun ein offensichtlicher Widerspruchsbescheid ist oder nicht. Auch Person B überlegt, das VWG zu kontaktieren oder ggf. sogar die LRA.

Gruß Pflücker


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R
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Re: Jetzt kommt die Klage
#169: 29. Januar 2014, 13:26
Das Dingen ist auf jeden Fall ein Widerspruchsbescheid. Die haben es sogar oben drüber geschrieben und mit dem Hinweis auf den Klageweg versehen.

Anonymisiert hochladen wäre eine gute Idee. Nur, dass das ganze dann von mir derart eingeschwärzt werden müsste, dass daraus nichts zu entnehmen wäre. Denn der Fall ist einfach zu speziell. Die gehen zwar sehr detailreich auf die persönliche Situation ein, aber wie gesagt, kein Wort zu der Steuerkomponente.


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a
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Re: Jetzt kommt die Klage
#170: 29. Januar 2014, 19:06
In dem Schreiben geht der BS lediglich auf die persönliche Komponente unseres Widerstandes gegen den RB ein, nicht mit einem Wort nimmt man sich der Argumentation hinsichtlich der  Verfassungswidrikeit des Beitrages an. Wir haben uns da in erster Linie auf die Steuer eingeschossen.

Ist bestimmt der gleiche Textbaustein, wie bei mir. "Der Rundfunkbeitrag ist nicht als Steuer zu qualifizieren. Bundesländer waren zum Erlass des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags berechtigt." und "Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist, die Angebote der Gesamtveranstaltung Rundfunk in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit eines Vorteils, den der damit Belastete nutzen könnte, reicht für die Erhebung eines Beitrags aus (BVerfGE 49, 343 [353])."

Brisant finde ich Folgendes: "Der Gesetzgeber muss bei Massenverfahren wie dem Rundfunkbeitragseinzug nicht jedem konkreten Einzelfall gerecht werden. Er ist zu generalisierenden und typisierenden Lösungen befugt, solange nur eine verhältnismäßig kleine Anzahl hierdurch im Gleicheitssatz tangiert wird."

Das heißt aber auch im Umkehrschluss, dass der Gesetzgeber zum Beispiel die Todesstrafe, Willkür oder sonstige grundgesetzwidrige Dinge tun kann, solange es nur eine Minderheit betrifft. Mit diesem "Blankoschein" könnte ich auch selbst alles Erdenkliche Tun, Dulden oder Unterlassen, solange es nur bei einer verhältnismäßig kleine Anzahl von Einzelfällen passiert, bei denen ich grundgesetzwidrig handle.


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R
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Re: Jetzt kommt die Klage
#171: 03. Februar 2014, 08:41
Nach dem Widerspruchsbescheid, in dem kein Wort über die Kosten für die UT-Klage und die Übernahme selbiger verloren wurde, haben wir nun ein Schreiben vom Gericht bekommen, dass im Anhang eine Stellungnahme der LRA/Justiziariat enthält. Dieses Schreiben erhalten wir "zur Kenntnisnahme". Die LRA möchte ganz einfach die Kosten für die UT nicht übernehmen. Begründet wird das damit, dass es sich ja um einen Widerspruch im Zusammenhang mit einer Gesetzesänderung handelt. Und da dadurch eine vorübergehende Belastung der Behörde verbunden sei, sei auch ein ausreichender Grund für eine Verzögerung in der Bearbeitung hinzunehmen.

Desweiteren wird argumentiert, dass dem Widerspruchsführer/Kläger kein gesetzlicher Anspruch auf Ausstellung eines Widerspruchsbescheides zustehe.

RBB sieht das aber anders:

VG Potsdam 11. Kammer
Entscheidungsdatum: 30.07.2013
Aktenzeichen: 11 K 1090/13

Zitat
...Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen, und trägt vor, dass die Klage wegen der Subsidiarität der Feststellungsklage unzulässig sei. Der Kläger müsse zunächst den Erlass eines Beitragsbescheides abwarten und gegen diesen Wiederspruch erheben. Erst gegen den Widerspruchsbescheid könne er klagen. Jedenfalls sei die Klage unbegründet...

Wie kann es zu dieser unterschiedlichen Rechtsauffassung der unterschiedlichen LRA kommen? Sprechen die sich nicht ab oder sprechen die sich dahingehend ab, die Abgepflichtigen/Beitragsschuldner zu verwirren?


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g
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Re: Jetzt kommt die Klage
#172: 03. Februar 2014, 08:55
Ich möchte es nochmal geschrieben haben, denn ich glaube die Mitgelieder dieses Forums, zumindest einige, sind noch zu gutgläubig.

Diese Argumentation stimmt übrigens mit der von Bernd Höcker ein.

GEZ, KEF, LRA und ähnliches wollen nur eins, es geht nur um eins -> Geld.

Wenn Sie nicht zahlen müssen, ist das besser, wenn Sie Geld kriegen können, noch besser. Diese Gruppen sind alle Verbrecher, nicht so schlimm wie andere Politiker Nationen dritter Welt, die Völker unterdrücken, aber dennoch sind es Verbrecher.

Recht, Gerechtigkeit und Werte sind denen egal. Es geht nur um Geld. Sollten irgendwelche Fehler kommen, die dazu führen, dass diese Verbrecher Geld verlieren, dann sind es wirklich Fehler, die sie durchaus machen.

Ich habe für einen Bekannten auch eine Klage eingereicht und ich bin gespannt wie neutral das Gericht wirklich ist, denn die Sache ist ganz klar -> Verbrecher gehören verurteilt, somit auch die Rundfunkanstalten mit den Politikern, die dem Vorsprung der Technik nicht mithalten konnten.

Sorry, ich wollte zu Deinem Thema kommen. Ich bin kein Experte in Recht, aber ich würde diese Meldung nicht so ernst nehmen.  Da es sich um Verbrecher handelt, ist die Wahrscheinlichkeit einer falschen Aussage durchaus gegeben. Wenn das Gericht fair ist, dann muss es diesen Sachverhalt entscheiden, also einfach abwarten, was noch kommt.

Ich habe auch eine Meldung auf meine Klage bekommen, dort steht ohne weiteres von der LRA drin, dass die usnere Klage abgewiesen werden sollte. Mehr haben die dazu nicht geschrieben. Keine Begründung, gar nichts...

Ob die zu faul waren, keine Ahnung...

Mich interessiert die Meinung der LRA auch nicht, weil sie falsch ist, ganz einfach und so denke ich solltest Du das auch sehen.

Vielleicht kann ein Rechtsexperte in diesem Thread noch eine Antwort zu der gegebenen Situation Deinerseits geben, das wäre hilfreicher als meine Antwort.

Viel Erfolg! :-)


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themob

Re: Jetzt kommt die Klage
#173: 03. Februar 2014, 09:06
@Rochus
Schau mal hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg55529.html#msg55529

Lass Dich von der LRA nicht ins Bockshorn jagen. Das gehört zu deren Taktik, zu glauben das der Bürger immer noch hinter dem Mond lebt.
Sollte im Brief des VG neben "Kenntnisnahme" auch mal Stellungnahme stehen, würde ich mich auf die § berufen, vielleicht sogar die entsprechende Kopie des VG Berlin im verlinkten Beitrag (geschwärzt) an das VG schicken.

Leider ist es so, dass auch unter den VG in Deutschland nicht unbedingt Einigkeit herrscht. Je nach "Orientierung".

Ich persönlich würde den Kontakt des VG, der auf dem Brief vermerkt sein sollte, anrufen und höflich fragen ob Du "trotzdem" eine Stellungnahme abgeben kannst. Man darf sich nicht zu sehr auf das VG verlassen. Eigeninitiative kann nicht schaden.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#174: 03. Februar 2014, 09:45
Danke für die Hinweise.

Ich halte das ganze auch weitläufig für heiße Luft. Vor allem ist es ja so, dass wir nicht mit dem Glockenschlag um Mitternacht nach Ablauf der drei Monate die UTK eingereicht haben. Wir haben denen ja insgesamt sogar ein halbes Jahr Zeit gegeben, sich zu rühren.

Da das Gericht ja ohnehin auf unsere Erledigungserklärung in der Hautpsache wartet, werde ich die natürlich noch um ein paar Argumente hinsichtlich der fehlenden Einsicht der LRA erweitern.

§ 88 SGG übrigens geht im Regelfall von 6 Monaten aus. Da soll doch eine LRA nach 6 Monaten ohne einen Tritt mit § 75 VwGO ohne Heulen und Zähneknirschen aus dem Quark kommen. Vor allem, wenn man sich das hier durchliest:

Zitat
...Gegen den neuen Rundfunkbeitrag wird vor zahlreichen Gerichten geklagt. Wie viele Klagen sind derzeit anhängig?

Eicher: Es sind derzeit etwa 600 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag anhängig, fast ausschließlich vor Verwaltungsgerichten, hinzu kommen zwei Klagen vor Landesverfassungsgerichten. Zur Einordnung muss man wissen, dass wir zu Zeiten der Einführung der sogenannten PC-Gebühr im ARD-Verbund etwa 2.000 bis 3.000 Klagen pro Jahr zu verkraften hatten. Oder denken Sie an die Sozialgesetzgebung: Dort sind Klagen im sechsstelligen Bereich anhängig. Zweistellige Klagezahlen bezogen auf einzelne Landesrundfunkanstalten spiegeln daher lediglich das selbstverständliche Recht der Bürger auf eine juristische Überprüfung - mehr aber auch nicht.

Wogegen richten sich diese Klagen?
Eicher: Etwa die Hälfte der 600 Klagen hat mit der Reform gar nichts zu tun. Das Ziel dieser Klagen ist die Befreiung vom Rundfunkbeitrag und da hat die Reform kaum Änderungen gebracht. Die andere Hälfte der Klagen hat vor allem einen verfassungsrechtlichen Hintergrund: Es geht um Bürgerinnen und Bürger, die vortragen, der Beitrag stelle eine "verdeckte" Steuer dar. Wir nehmen diese juristischen Einwände ernst, haben zu der Frage Steuer oder Beitrag ein Gutachten bei Herrn Professor Kube eingeholt und sehen uns insgesamt für die juristischen Fragestellungen gut gerüstet...

Quelle: http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/symbolpolitik


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Re: Jetzt kommt die Klage
#175: 03. Februar 2014, 13:09
Ist ja völlig klar, die meisten Personen und WG's haben wahrscheinlich 2013 alle Briefe der Rundablage ohne Reaktion zugeführt oder auch nur mit Schulterzucken darauf reagiert.

Jetzt 12/2013 und 01/2014 tut sich seitens des Vereins der Tatbestand "Zwangsanmeldungen" mit dem Resultat, dass sich einige der meisten Personen und WG's jetzt erst damit befassen, wie das mit den Wiederspruchsschreiben funktioniert und was ein VG ist, und wann die verschiedenen Schreiben am besten zu senden sind. Der allgemeine Tenor lautet, erst, wenn ein Beitragsbescheid kommt. Dann Wiederspruch, warten, dann klagen. Das kann aber ab jetzt 02/2014 noch, wie im Jahr 2013 erkennbar war, noch 2 bis 3 Monate dauern bis ein richtiger Bescheid kommt. Bis dann zum Wiederspruch eine Klage eingereicht werden kann vergehen, nochmal 3 bis 6 Monate. So das aus meiner Sicht, mit einer größeren Klagewelle erst 09/2014 zu rechnen ist. Wenn es um die reine Zahl geht, wie viele klagen würden, sollte doch mal eine representative Umfrage gestartet werden ;-).
Ich denke nicht, dass es bei 600 Klagen bleiben wird.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#176: 03. Februar 2014, 23:53
Bei mir steht diesen Monat auch der Klagestart an. Angenommen ich würde verlieren, dann würde ich trotzdem weiterhin nicht bezahlen, wie bereits seit Anfang 2013 (abgesehen von der Nachzahlung für 2013 wegen familiärer Umstände, Krebs meiner Mom und Stressvermeidung). Das Rundfunksystem ist schlicht eine Mafiastruktur, die ich nicht dulde. Sollen die mich doch einbuchten, wenn es denen nicht passt. Es ist mir egal. Die Zeiten des 20. Jahrhunderts, in denen man sich vom Staat bevormunden und mit unsinnigen Vorschriften verscheißern ließ, sind längst vorbei.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#177: 04. Februar 2014, 00:00
Hallo abgezockter1984, wenn du nicht zahlst, kommt dann nicht erst die Pfändung? Knast wäre zu einfach, wie ich finde, die wollen doch dein Geld.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#178: 04. Februar 2014, 02:37
Na privat dürfen die mir pfänden soviel die wollen. Solange, die nicht an meine GmbH rangehen (dort zahle ich die Abzocke auch nicht und die Klage werde ich in meine Preisgestaltung sowie meine Ausgaben einrechnen).


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Re: Jetzt kommt die Klage
#179: 04. Februar 2014, 10:11
Zur Information:
Widerspruchsbescheid mit Aussetzung der Vollziehung bis Abschluß erhalten.
Jetzt kommt die Klage.


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