Danke DJ-rainbow!
wow. und was ne coole Idee, Koblenzer anzuschreiben.
In der Begründung deiner Klage beziehst du dich auf deinen Widerspruch. Könntest du den auch noch einstellen? oder führst du später doch alle Punkte auch in der Klage erneut aus? - ich bin mir nicht sicher ob ich diesen 2. Absatz von 2.1. in deiner Klage überhaupt richtig verstehe, was bezweckt er? dass du nicht alles noch mal neu aufführen musst, was du im Widerspruchsschreiben schon erwähnt hattest und dir aber das Türchen offen hältst doch noch nachlegen zu dürfen, richtig?
Ich schicke morgen meine fristwahrende Klage, vorerst ohne Begründung, ab. Per Einschreiben und vorab als Fax (ich hoffe das streikt nicht...)
Ich hoffe der Anhang funktioniert.