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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 200214 mal)

M
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Re: Jetzt kommt die Klage
#75: 27. Oktober 2013, 16:22
Also wenn der Widerspruch zum Beitragsbescheid vom ÖRR abgewiesen wurde, tut man ja klagen. Gibt das dann eine richtige Verhandlung zu der man dann hinmuss vor derm Verwaltungsgericht ?
Hatte gedacht, das ist eher so ein Bürokratending(in der 1. Instanz jedenfalls) wo man eben seine Klage einreicht und die dann begründet gleich und aufs Ergebnis wartet..


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Re: Jetzt kommt die Klage
#76: 27. Oktober 2013, 17:03
Also wenn der Widerspruch zum Beitragsbescheid vom ÖRR abgewiesen wurde, tut man ja klagen. Gibt das dann eine richtige Verhandlung zu der man dann hinmuss vor derm Verwaltungsgericht ?
Hatte gedacht, das ist eher so ein Bürokratending(in der 1. Instanz jedenfalls) wo man eben seine Klage einreicht und die dann begründet gleich und aufs Ergebnis wartet..

Ein Jurist würde wie immer sagen: "Kommt drauf an."  ;)

Der Normalfall ist tatsächlich eine mündliche Verhandlung. Dazu wird das Gericht die Parteien entweder "einladen" (Erscheinen ist kein Muss) oder aber deren persönliches Erscheinen anordnen.

Alternativ dazu kann das Gericht - wenn alle Beteiligten einverstanden sind - ohne Verhandlung entscheiden.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

k
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Re: Jetzt kommt die Klage
#77: 27. Oktober 2013, 17:11
Sehr gut formuliert DJ_rainbow,ergänzend könnte man weitere Gutachten anfügen,da gibt es ja noch einige mehr.


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koppi1947

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Re: Jetzt kommt die Klage
#78: 27. Oktober 2013, 17:19
Sehr gut formuliert DJ_rainbow,ergänzend könnte man weitere Gutachten anfügen,da gibt es ja noch einige mehr.

Danke. Herr Prof. Koblenzer war so freundlich, mir eine Musterklage zu schicken, die habe ich adaptiert. Vielen Dank dafür an ihn!

Wegen weiterer Gutachten: Ja, die gibt es - aber das VG hat schließlich von Amts wegen zu ermitteln. Viel hilft viel, stimmt zwar - aber man sollte seine Beweise dann auch gelesen haben, wenn es zur Verhandlung kommt. Deswegen beschränke ich mich auf das eine, im Widerspruch hatte ich auch noch auf die Dissertation von Frau Terschüren hingewiesen.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

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Re: Jetzt kommt die Klage
#79: 27. Oktober 2013, 17:45
Diese Richter und der Beitragsservice müssen so viel zu tun bekommen,dass Sie nicht mehr ein noch aus wissen und irgendwann ein Richter die Nase voll hat und der Klage statt gibt.


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koppi1947

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Re: Jetzt kommt die Klage
#80: 27. Oktober 2013, 17:52
Diese Richter und der Beitragsservice müssen so viel zu tun bekommen,dass Sie nicht mehr ein noch aus wissen und irgendwann ein Richter die Nase voll hat und der Klage statt gibt.

Das kriegen wir schon hin - haben doch schon ganz andere Sachen versaut.  ;D


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Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

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Re: Jetzt kommt die Klage
#81: 28. Oktober 2013, 13:25
Sehr gut formuliert DJ_rainbow,ergänzend könnte man weitere Gutachten anfügen,da gibt es ja noch einige mehr.

Danke. Herr Prof. Koblenzer war so freundlich, mir eine Musterklage zu schicken, die habe ich adaptiert. Vielen Dank dafür an ihn!

...

So was macht der? Finde ich prima. Besteht die Möglichkeit, dass Du die Musterklage, natürlich in Absprache mit Herrn Prof. Koblenzer, hier zur Verfügung stellst? Ich könnte mir vorstellen, dass es gesser wäre, als wenn ihn jetzt jeder hier aus dem Forum mit Emails zumüllt.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Jetzt kommt die Klage
#82: 28. Oktober 2013, 18:22
Sehr gut formuliert DJ_rainbow,ergänzend könnte man weitere Gutachten anfügen,da gibt es ja noch einige mehr.

Danke. Herr Prof. Koblenzer war so freundlich, mir eine Musterklage zu schicken, die habe ich adaptiert. Vielen Dank dafür an ihn!

...

So was macht der? Finde ich prima. Besteht die Möglichkeit, dass Du die Musterklage, natürlich in Absprache mit Herrn Prof. Koblenzer, hier zur Verfügung stellst? Ich könnte mir vorstellen, dass es gesser wäre, als wenn ihn jetzt jeder hier aus dem Forum mit Emails zumüllt.

Ich hatte eigentlich nur gefragt, ob er was dagegen hat, wenn ich sein Gutachten als Beweis aufführe - Antwort war die Musterklage. Der wesentliche Teil ist ja in meiner Klage verwurstet, ich frage ihn aber noch mal, ob ich die Klage hochladen darf.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#83: 29. Oktober 2013, 22:36
Auf meine Klage (siehe hier) beim Verwaltungsgericht inkl. Antrag auf ein ruhendes Verfahren kam heute die angehängte Anwort von meiner LRA (SWR).

In Kürze: Dem Ruhen des Verfahrens kann nicht zugestimmt werden.

Begründung: Es gäbe aktuell beim Bundesverfassungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht keine entsprechenden anhängenden Verfahren, und das Ganze sei ja Landessache.

Grüße,
Philokaios


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Re: Jetzt kommt die Klage
#84: 29. Oktober 2013, 22:45
Danke DJ-rainbow!
wow. und was ne coole Idee, Koblenzer anzuschreiben.

In der Begründung deiner Klage beziehst du dich auf deinen Widerspruch. Könntest du den auch noch einstellen? oder führst du später doch alle Punkte auch in der Klage erneut aus? - ich bin mir nicht sicher ob ich diesen 2. Absatz von 2.1. in deiner Klage überhaupt richtig verstehe, was bezweckt er? dass du nicht alles noch mal neu aufführen musst, was du im Widerspruchsschreiben schon erwähnt hattest und dir aber das Türchen offen hältst doch noch nachlegen zu dürfen, richtig?

Ich schicke morgen meine fristwahrende Klage, vorerst ohne Begründung, ab. Per Einschreiben und vorab als Fax (ich hoffe das streikt nicht...)
Ich hoffe der Anhang funktioniert.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#85: 30. Oktober 2013, 15:56
Also wenn der Widerspruch zum Beitragsbescheid vom ÖRR abgewiesen wurde, tut man ja klagen. Gibt das dann eine richtige Verhandlung zu der man dann hinmuss vor derm Verwaltungsgericht ?
Hatte gedacht, das ist eher so ein Bürokratending(in der 1. Instanz jedenfalls) wo man eben seine Klage einreicht und die dann begründet gleich und aufs Ergebnis wartet..

Ein Jurist würde wie immer sagen: "Kommt drauf an."  ;)

Der Normalfall ist tatsächlich eine mündliche Verhandlung. Dazu wird das Gericht die Parteien entweder "einladen" (Erscheinen ist kein Muss) oder aber deren persönliches Erscheinen anordnen.

Alternativ dazu kann das Gericht - wenn alle Beteiligten einverstanden sind - ohne Verhandlung entscheiden.

Danke dir für die Info, ich war einige Tage weg vom Brett.

Danke DJ-rainbow!
wow. und was ne coole Idee, Koblenzer anzuschreiben.

In der Begründung deiner Klage beziehst du dich auf deinen Widerspruch. Könntest du den auch noch einstellen? oder führst du später doch alle Punkte auch in der Klage erneut aus? - ich bin mir nicht sicher ob ich diesen 2. Absatz von 2.1. in deiner Klage überhaupt richtig verstehe, was bezweckt er? dass du nicht alles noch mal neu aufführen musst, was du im Widerspruchsschreiben schon erwähnt hattest und dir aber das Türchen offen hältst doch noch nachlegen zu dürfen, richtig?

Ich schicke morgen meine fristwahrende Klage, vorerst ohne Begründung, ab. Per Einschreiben und vorab als Fax (ich hoffe das streikt nicht...)
Ich hoffe der Anhang funktioniert.

Aber die Aussetzung der Vollziehung beantragen nicht vergessen ! Ist glaube ich auch wichtig, sonst besitzen die womöglich die Dreistigkeit, einfach schonmal abzubuchen(man weiß ja nicht ob sie schon Daten von unseren verräterischen Meldeämtern ergaunert haben !)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#86: 31. Oktober 2013, 07:26
...
Aber die Aussetzung der Vollziehung beantragen nicht vergessen ! Ist glaube ich auch wichtig, sonst besitzen die womöglich die Dreistigkeit, einfach schonmal abzubuchen(man weiß ja nicht ob sie schon Daten von unseren verräterischen Meldeämtern ergaunert haben !)

Mit welchen Daten der Meldeämter wollen die denn eine Abbuchung vornehmen lassen? ::)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#87: 31. Oktober 2013, 18:03
...
Aber die Aussetzung der Vollziehung beantragen nicht vergessen ! Ist glaube ich auch wichtig, sonst besitzen die womöglich die Dreistigkeit, einfach schonmal abzubuchen(man weiß ja nicht ob sie schon Daten von unseren verräterischen Meldeämtern ergaunert haben !)

Mit welchen Daten der Meldeämter wollen die denn eine Abbuchung vornehmen lassen? ::)

Habe in einem anderen Formular gesehen das einer die Aussetzung der Vollziehung beantragt hat. Und ich weiß es nicht, wie die an die Bankverbindungen kommen können. Auf welchen Wegen auch immer, ich bin kein Bankbeamter. Ich weiß nur, das mit Daten heutzutage manches so läuft, wie es nicht laufen dürfte, weiß nicht ob du mir da zustimmen magst.
So wie ich es verstanden habe, ist dieser Antrag auf Aussetzung der Vollziehung die Nummer sicher um allen dummen Eventualitäten vorzubeugen.
Aber da ich kein Jurist und kein Fachmann bin habe ich es zur Sicherheit übernommen.
Vielleicht weiß jemand anders ja dezidierter Bescheid.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#88: 31. Oktober 2013, 18:28
...
Aber die Aussetzung der Vollziehung beantragen nicht vergessen ! Ist glaube ich auch wichtig, sonst besitzen die womöglich die Dreistigkeit, einfach schonmal abzubuchen(man weiß ja nicht ob sie schon Daten von unseren verräterischen Meldeämtern ergaunert haben !)

Mit welchen Daten der Meldeämter wollen die denn eine Abbuchung vornehmen lassen? ::)

Habe in einem anderen Formular gesehen das einer die Aussetzung der Vollziehung beantragt hat. Und ich weiß es nicht, wie die an die Bankverbindungen kommen können. Auf welchen Wegen auch immer, ich bin kein Bankbeamter. Ich weiß nur, das mit Daten heutzutage manches so läuft, wie es nicht laufen dürfte, weiß nicht ob du mir da zustimmen magst.
So wie ich es verstanden habe, ist dieser Antrag auf Aussetzung der Vollziehung die Nummer sicher um allen dummen Eventualitäten vorzubeugen.
Aber da ich kein Jurist und kein Fachmann bin habe ich es zur Sicherheit übernommen.
Vielleicht weiß jemand anders ja dezidierter Bescheid.

Das Problem beim Sudelfunk: Die brauchen - wie auch bspw. die Krankenberaubungskassen - kein Gerichtsurteil, um ihre Forderungen zu vollstrecken, die hetzen einem einfach das Hauptzollamt oder den Gerichtsvollzieher auf den Hals, weil sie sich selbst bestätigen dürfen, dass ihre Forderung rechtmäßig wäre.

Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann dieses Risiko mindern.


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Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

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Re: Jetzt kommt die Klage
#89: 03. November 2013, 22:49
Einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hatte ich schon in meinen Widerspruchsschreiben an die LRA gestellt. Und mit dem Widerspruchsbescheid kam dann auch die Zusage die Vollziehung vorerst auszusetzen. Es hat aber 2 Widersprüche von meiner Seite bedurft und ich habe beim 2.mal das Ganze z.H. des Intendanten geschickt. Das erscheint mir wirklich sinnvoll und wichtig.

Soll ich den Widerspruch irgendwo posten, wo?


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