Moin zusammen,
hab' am Montag zwei Schreiben vom VWG bekommen. In denen werde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass die LRA beantragt, meine beiden Untätigkeitsklagen abzuweisen, da "die im angefochtenen Beitragsbescheid vom ... getroffenen Festsetzungen zu Recht erfolgt sind."
Hääää?
Man sind die doof. Klar im Vorteil wer lesen kann. Die Untätigkeitsklage wurde von meiner Seite bewusst gegen das Versäumnis eingereicht, keinen Widerspruchsbescheid zu verfassen. Nicht ob die Beitragsbescheide rechtmäßig gewesen wären oder nicht.
Stattdessen lassen die sich auf 6 Seiten darüber aus, was in der Vergangenheit alles passiert ist, was ich gezahlt habe, bzw. nicht gezahlt habe etc.. Die haben überhaupt nicht kapiert, warum ich die Untätigkeitsklagen eingereicht habe. Das ist offensichtlich. Weiteres Zitat des Schreibens: "Widerspruchsbescheide hinsichtlich der Widersprüche gegen die Bescheide vom 03.05.2013 und vom 01.09.2013 sind bislang nicht ergangen."
Ja, eben! Deswegen mache ich doch den ganzen Zirkus. Und jetzt kommt's gleich im unmittelbar nächsten Satz des Schreibens von der LRA: "Die vorliegende Klage dürfte im Wege einer Untätigkeitsklage zwischenzeitlich zwar zulässig sein. Sie ist jedoch in der Sache unbegründet." Nochmal: Hääää?
Ja was denn nun?
Was könnte Person B tun, wenn sich ihr der begründete Verdacht aufdrängt, dass die ihrerseits beklagte LRA nix kapiert hat? Könnte ein Telefonat mit dem zuständigen VWG weiterführen oder direkt mit der LRA kommunizieren? Schließlich will Person B die 105€ wieder haben.
Gruß Pflücker