ThomasW Klage ist super - ich habe selbst sie gerne als Anleitung genommen für meinen ersten Entwurf, allerdings habe ich sie noch um 2 Punkte ergänzt (natürlich etwas personalisiert noch), die vielleicht auch erwähnt werden sollten, je nachdem wer sie benötigt.
Vielleicht sind sie auch totaler Quatsch, aber man kann alles versuchen.
Punkt 5 bei mir:
5. Körperverletzung durch Konsum von Fernsehen
Hierbei sei darauf hingewiesen, dass in meinem Haushalt ein Kind unter 3 Jahren wohnt und als verantwortungsvolle Erziehungsberechtigte die Studie des Herrn Dimitri Christakis vom Seattle Children Research Institute der Universität von Washington kennt, der sich mit annähernd 80 Studien zum Fernsehkonsum von Kindern beschäftigt hatte und immer negative Auswirkung auf die Entwicklung des Kindes feststellen konnte egal welche Programme liefen. Es ist daher für mich nicht nachvollziehbar, dass ich etwas bezahlen muss für ein Programm was nachweislich meiner Familie schadet.
Es ist mir nicht verständlich, dass ich anstelle eines guten Buches oder Spielzeugs für die gute Entwicklung meines Kindes eher monatlich fast 18,-€ für etwas ausgeben soll was nachweislich der Entwicklung meines Kindes schadet. Diese durch den Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich verlangte Körperverletzung widerspricht jedem logischen Gedanken. Ebenso ist unverständlich, weshalb man 18,-€ finanzieren muss und daher seinem Kind weniger Informationen mittels Bücher zukommen lassen muss. Zur Informationsfreiheit in Punkt 8 mehr.
(muss noch an der Formulierung was feilen, aber wie gesagt nur erster Entwurf)
und Punkt 9 bei mir:
9. Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Recht Europäer zu sein und den damit verbundenen Dienstleistungsverkehr
Wie bereits von EU-GH am 04.Oktober 2011 AZ: C-403/08, C-429/08 hingewiesen wird, ist es in dem Pay-TV Streit dazu gekommen, dass ein Kunde in Großbritannien sich aus einem anderen EU Land mittels eines Decoder Zugang verschafft hat zu ausländischen Kanälen, da der Kunde mit den Preis-Leistungs-Verhältnis nicht zufrieden war.
Auch mir als EU-Bürger steht das Recht zu, dass ich die Leistung wähle, die mir im Falle eines Gebühren-Zwangs, am ehesten zusagt. Die Informationen und die Wertigkeit der Leistung der deutschen Rundfunkbetreiber sehe ich als mangelhaft an. Die Möglichkeit muss mir aber zur Verfügung gestellt werden beispielsweise am britischen Zwangsfernsehen teilzunehmen oder am schwedischen. Dieses Recht wird mir aber trotz meinem Recht auf freien Dienstleistungsverkehr abgesprochen.
Was sagt ihr dazu? Kann man damit was anfangen?
"Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, musst du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst." - Voltaire