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Autor Thema: Was bisher geschah.....  (Gelesen 113239 mal)

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Re: Was bisher geschah.....
#135: 25. November 2013, 00:02

1) einerseits wird damit argumentiert, dass die Möglichkeit innerhalb einer Wohnung RF emfpangen zu können bereits die Beitragspflicht auslöst; hier müsste umgekehrt dann auch mal dem "Schuldner" wenigstens die Möglichkeit eingeräumt werden nachzuweisen, dass dies in seiner Wohnung nicht der Fall ist; also dass er nicht mal die Möglichkeit hat RF zu empfangen, weil er z.B. in einem Funkloch lebt!

Wegen dem Funkloch argumentieren die dagegen, dass Internet, Kabelempfang, Satelitenempfang und Mobilfunkempfang das Funkloch ausgleichen kann.

Zitat
2) Dann wird noch argumentiert, dass es ähnlich wie die alte Gebühr ist; wo sie recht haben ist, dass die alte Gebühre eigentlich ein Beitrag war. Was aber vollkommen komisch ist, ist die Tatsache, dass die Möglichkeit des Empfanges innerhalb der Wohnung die Pflicht auslöst. Hätte man ja auch sagen können: jeder der am Leben ist zahlt! Der Unterschied wäre nicht groß, denn zum Leben braucht man in der Regel eine Wohnung!
Das ist zwar richtig, wie du argumentierst, aber im Gesetz steht Wohnung, weil damit überprüfbar jeder betroffen ist, ohne seine Privatsphäre zu verletzen. Ein Gegenargument wäre, dass heutzutage nicht mehr die Wohnung der Mittelpunkt des Rundfunkgebrauchs ist, weil neben Autoradios auch Handys den Empfang unabhängig von der Wohnung möglich machen.

Zitat
Aber Autos und Handys werden nicht innerhalb der Wohnung benutzt
ist zwar richtig, aber damit wollten die wohl aufzeigen, dass ein Funkloch in der Wohnung keine Ausrede sein kann. Jeder ist in deren Augen mit einem Gerät auf Empfang.

Zitat
4) Das Totschlagargument mit der Statistik...
Hier sehe ich das größte Potential um das Gesetz zu kippen.

Ich schlage vor, wenn jemand Klageargumente hat, dafür bitte einem neuen Treath zu eröffnen. Es geht nun offensichtlich in die nächste Runde, das sollte gewürdigt werden. Es kommen in absehbarer Zeit sicherlich weitere Anträge auf Abweisung der Klage von den öffentlich rechtlichen Anstalten.


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y
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Re: Was bisher geschah.....
#136: 30. November 2013, 15:16
So die RA ist jetzt schon 1Woche drüber über der Frist des Gerichtes bezüglich meiner Untätigkeitsklage.
Das ist doch in meinen Augen kein gutes Zeichen  für die RA.
Bekommen die jetzt eine Strafe vom Gericht?


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y
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Re: Was bisher geschah.....
#137: 30. November 2013, 15:35
Hehe wie der Zufall so will hat Person Y gerade Post vom VG und die Ablehnung des Widerspruchsvon der RA bekommen.
Kosten muss Person Y vollständig alleine übernehmen,Person Y ist so sauer und fragt sich wofür das kämpfen überhaupt Sinn macht.

Alle Unterlagen lädt Person Y heute abend hier hoch.

SCHWEINEREI!!!


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y
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Re: Was bisher geschah.....
#138: 30. November 2013, 18:31
So hier ersteinmal die Entscheidung des VG Köln,was eine einzige Farce ist mit Ihren Begründungen.

Kosten muss Person Y voll übernehmen  >:(


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y
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Re: Was bisher geschah.....
#139: 30. November 2013, 18:59
So und hier die Ablehnung des Widerspruchs mit Begründung.

Ich hoffe das viele hier eine Hilfestellung bieten können bezüglich einer Klage gegen die Ablehnung.
Weitere Niederlagen kann sich Person Y nicht mehr leisten,sollte keine wirkliche Hilfestellung gegeben werden ,muss sich Person Y leider dem System beugen und zahlen.

Tut mir leid aber ich finde dies schon eine Frechheit das Person Y die volle Summe der Untätigkeitsklage tragen muss mit der Begründung die ihr selbst oben entnehmen könnt.

Wir werden halt keine Chance haben,der Staat ist halt dreckig und hängt mit drin.

Lg Person A


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k
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Re: Was bisher geschah.....
#140: 30. November 2013, 19:18
Person Y könnte Widerspruch gegen das Urteil einlegen und an die nächst höhere Instanz verweisen.


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koppi1947

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Re: Was bisher geschah.....
#141: 30. November 2013, 19:24
Nur weil die sich stur stellen und darauf verweisen, dass jeder Fall einzeln zu prüfen wäre und es deshalb zu Verzögerungen kommt, brauchen die die Gerichtskosten nicht zahlen. Das ist doch offensichtlich gelogen. Die antworten doch nur mit Textbausteinen, ohne auf irgendwelche Argumente eingegangen zu sein. Die lesen vermutlich die Post nur, um den passenden Textbaustein abschicken zu können. Das ist in deren Augen eine gründliche Prüfung und sachgerechte Beurteilung der Sachverhalte. Das behaupten die, ohne das es irgendwie nachgeweisen wird, da sollte man nachhaken. Aber ohne Rechtsschutzversicherung ist das leider ein teures Unterfangen. Aber wenn für alles Nachweise verlangt werden, was die so behaupten, kann es auch gut für einen Kläger ausgehen, denn nachweisen können die vermutlich nicht wirklich viel.


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R
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Re: Was bisher geschah.....
#142: 30. November 2013, 20:24
Nicht so schnell ins Bockshorn jagen lassen.  8)

Wenn ich richtig sehe, ist dies keine Entscheidung der Untätigkeitsklage, sondern nur die Übersendung eines Schriftsatz des WDR, wo dieser die Untätigkeitsklage und die Kosten zurückweist. Über die Kosten der Klage entscheidet aber immer noch das Gericht, s. § 161 VwGO - insofern ist noch nichts zu den Kosten entschieden.

An Y's Stelle würde ich max. 2 Wochen auf den Widerspruchsbescheid warten [Edit: ist ja schon passiert] und dann (sollte der Bescheid eintreffen) eine Erledigterklärung hinsichtlich der Untätigkeitsklage abgeben (nicht Klagerücknahme) und dabei ausführen, dass der Beklagte die Kosten zu tragen hat.

Gründe:

1. Der Bekl. hat erst nach der Untätigkeitsklage inhaltlich auf den Widerspruch reagiert
2. Die Einlassung, dass durch die Änderung ein erhöhter Arbeitsaufwand eingetreten ist, kann nicht nachvollzogen werden, da zu unsubstantiiert (wie viele Verfahren, Bearbeitungsdauer je Fall im Durchschnitt, Anzahl der Bearbeiter, von wieviel Widersprüchen bzw. Klagen ist bei der ursprünglichen Personalplanung ausgegangen worden?)
3. Im Übrigen hat die Beklagte zu keiner Zeit über den Bearbeitungsstand des Widerspruchs  informiert, insofern war Klage geboten.
4. Der Kläger hat Widerspruch eingelegt und [soweit zutreffend] die Vollstreckungsaussetzung beantragt, eine weitere Tätigkeit war nicht erforderlich. Insbesondere war keine Zahlung zu leisten, da die Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wie im Widerspruch ausgeführt grundgesetzwidrig ist.

Ich denke, das mit der Überlastung ist nur ne Schutzbehauptung des WDR - auch wenn ich froh wäre, wenn die in Klagen ersaufen (vielleicht es ja doch so :) - dann nehme ich das zurück. ;)

[So und unabhängig davon kann Y sich jetzt mit der Klage gegen den Bescheid beschäftigen.] ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2013, 20:31 von Redfox«
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Re: Was bisher geschah.....
#143: 30. November 2013, 20:25
So hier ersteinmal die Entscheidung des VG Köln,was eine einzige Farce ist mit Ihren Begründungen.

Kosten muss Person Y voll übernehmen  >:(

Yvonne! Das ist doch nicht das Urteil, sondern das Schreiben des WDR ans Gericht! Woraus erkennst Du dort eine richterliche Entscheidung? Das ist die Stellungnahme des WDR! Die können doch meinen, was sie wollen!!!

Das Gericht hat Dir eine Kopie der Stellungnahme des WDR geschickt!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

S
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Re: Was bisher geschah.....
#144: 30. November 2013, 21:12
So hier ersteinmal die Entscheidung des VG Köln,was eine einzige Farce ist mit Ihren Begründungen.

Kosten muss Person Y voll übernehmen  >:(

Yvonne! Das ist doch nicht das Urteil, sondern das Schreiben des WDR ans Gericht! Woraus erkennst Du dort eine richterliche Entscheidung? Das ist die Stellungnahme des WDR! Die können doch meinen, was sie wollen!!!

Das Gericht hat Dir eine Kopie der Stellungnahme des WDR geschickt!

Ganz genau. Es ist kein Urteil. Es ist die Antwort der RA auf Deine Klage: auch sie dürfen sich wehren. Und man sieht, wie verzweifelt sie mit dem Gesetz sind, das sie selbst den Ministerpräsidenten und Abgeordneten in das Ohr flüsterten. Einfach, für alle? Sie wollten sich die Abzocke einfach machen und sind überfordert. Es ist eine sehr schwache Antwort auf Deine Klage.

Vielleicht solltest Du die Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom Datum1 (Aktenzeichen1) in der Fassung des
Widerspruchbescheides vom Datum2 (Aktenzeichen2) beantragen. Ich weiß nicht, ob es automatisch weiter geht.
Weiß es jemand?



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y
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Re: Was bisher geschah.....
#145: 30. November 2013, 21:28
Erstmal ein riesen Dankeschön an die jenigen die geanwortet haben  ;)
Bin jetzt ein wenig entspannter,und habe mir nochmals die Sachen durchgelesen. Seppl du hast recht ;-)

Also Montag wird ersteinmal mit Rechtsschutzversicherung telefoniert.

Wie RedFox schon schön in einigen Punkten formuliert hat,wird jetzt an der Erledigterklärung gearbeitet.
Was ist hier zu beachten und wie könnte so eine Erklärung vom Aufbau her aussehen .Leider hat Y noch nix brauchbares im Internet gefunden.

Zur Klage gegen die Ablehnung des Widerspruchs,habe irgendwo einen schönen Beitrag gelesen.Aber wie so oft wenn man ihn braucht findet man es nicht. Hat jemand eine gute Mustervorlage die man in einer leicht veränderten Form benutzen könnte?

P.S Ihr seid die besten :-)


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Uwe

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Re: Was bisher geschah.....
#146: 30. November 2013, 21:41
Schau da mal nach!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search2

Erstmal ein riesen Dankeschön an die jenigen die geanwortet haben  ;)
Bin jetzt ein wenig entspannter,und habe mir nochmals die Sachen durchgelesen. Seppl du hast recht ;-)

Also Montag wird ersteinmal mit Rechtsschutzversicherung telefoniert.

Wie RedFox schon schön in einigen Punkten formuliert hat,wird jetzt an der Erledigterklärung gearbeitet.
Was ist hier zu beachten und wie könnte so eine Erklärung vom Aufbau her aussehen .Leider hat Y noch nix brauchbares im Internet gefunden.

Zur Klage gegen die Ablehnung des Widerspruchs,habe irgendwo einen schönen Beitrag gelesen.Aber wie so oft wenn man ihn braucht findet man es nicht. Hat jemand eine gute Mustervorlage die man in einer leicht veränderten Form benutzen könnte?

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Re: Was bisher geschah.....
#147: 30. November 2013, 21:57
yvonne, könntest Du die beiden Schreiben noch mal in einer vergrößerten Form einstellen? Ich finde sie für das Forum wichtig, da sie die Begründungsansätze und -versuche des WDR zeigen. Sie sind in der jetzigen Form nur mühsam zu lesen.

Danke für Dein tapferes Vorgehen in Bezug auf Deine Untätigkeitsklage!

Aus den Schreiben des WDR wird sich wohl noch einiges Wertvolles, vielleicht auch nur zwischen den Zeilen, für uns hier rauslesen lassen.


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Re: Was bisher geschah.....
#148: 30. November 2013, 23:51
In dem Antrag des WDR zur Untätigkeitsklage verlangt der WDR, per Unterschrift vertreten durch Herrn Krause und Frau Dr. Neukamm doch allen Ernstes,

daß der Kläger, DER IN ZUKUNFT AUCH DIE RECHTSABTEILUNG DES WDR MIT SEINEM RUNDFUNKBEITRAG FINANZIEREN SOLL

die VOLLEN KOSTEN der Untätigkeitsklage übernehmen soll!!!

Alles klar: Ich habe seit Anfang des Jahres meine Zahlung auch eingestellt, weil ich weder die gegnerischen Anwälte gegen mich noch gegen andere Beitragverweigerer mit dem Rundfunkbeitrag finanzieren werde!
Das kann auch niemand von mir verlangen!





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2013, 00:05 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

y
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Re: Was bisher geschah.....
#149: 01. Dezember 2013, 10:37
Um der Bitte von Seppl zu entsprechen lade ich hier die Dokumente nochmals vergrössert hoch.

Nun versucht Y sich ersteinmal an die Erledigterklärung ranzubegeben.Diese wird dann auch hochgeladen.
Für Hilfe und Tipps bin ich sehr offen. Damit können wir dann gemeinsam eine Mustervorlage hervorbringen, die den anderen Mitglieder hier weiterhelfen könnte und die sie auch benutzen können.

Lieben Dank


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. November 2015, 00:58 von Bürger«

 
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