Viele Dank, Ti, für das hochladen. Sehr Aufschlussreich.
Meine erste Einschätzung: Neue Beweise sind deren Einwände nicht wirklich. Die verweisen auf ihre Gefälligkeitsgutachten und übersehen die Gegengutachten. Es wird immer wieder auf den Willen des Gesetzgebers verwiesen, aber muss der Wille des Gesetzgebers dann nicht auch im Gesetz stehen?
Das es keine Steuer sein soll, erscheint mir sehr konstruiert, weil es nunmal keine Steuer sein darf.
Wenn der Beitrag Geräteunabhängig sein soll, warum wird dem Kläger dann ständig vorgehalten, dass er überall Geräte haben könnte?
Ausserdem wird völlig offengelassen, warum jemand zahlen soll, der den örR ablehnt.
"Die Abgabengerechtigkeit steigt, auf diese Weise können die Beiträge für jedermann auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau gehalten werden."
Was ist daran gerecht, wenn jemand, der es nicht nutzt, für andere zahlen muss, damit die Beiträge für jedermann auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau gehalten werden? Warum darf durch Typisierung das Grundrecht von jedem Einzelnen missachtet werden? Ist sowas überhaupt zulässig, Menschen zu typisieren, oder geht das nur bei Wohnungen und Autos? Da steht auf Seite 4, dass zur Pauschalisierung an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben. Damit kann ja nur z.B. die Anzahl der Fernseher, die Empfangsmöglichkeit usw. gemeint sein, nicht jedoch die Rundfunkverweigerung.
Nur weil man nicht beweisen kann, dass man Rundfunk ablehnt, soll dieses Argument keinerlei rechtliche Wirkung haben.
Es wird auch nicht dargelegt, warum der örR von jedem finanziert werden muss.
Diese Klageerwiederung müsste für jeden Juristen eine Kleinigkeit darstellen, dagegen anzugehen.