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Autor Thema: Was bisher geschah.....  (Gelesen 107630 mal)

y
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Re: Was bisher geschah.....
#105: 06. November 2013, 18:21
Keiner der Experten eine Idee?

Bissl traurig


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xrw

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Re: Was bisher geschah.....
#106: 10. November 2013, 02:26
-Wenn Widerspruchsablehnung zugesendet wurde,muss Kläger dann Klage zurückziehen.Damit ist die Sache erledigt.Kosten 1/3 Kläger
 2/3 Beklagte.

Aber den letzten Punkt hat Person Y nicht 100% am Telefon kapiert.

Vermutlich war gemeint, dass die Kosten 1/3 betragen, wenn die Klage zurückgezogen wird oder sich erledigt. Die restlichen 2/3 zahlt dann niemand. Bei Erledigung kann aber auch eine explizite Kostenentscheidung ergehn, und wenn die Klage berechtigt war, solltest du da nichts zahlen müssen.

Muss man wirklich die U.Klage zurück,wenn die Ablehnung des Widerspruchs eingegangen ist?
Kann man nicht direkt die richtige Klage gegen die Ablehnung dran hängen?

Formal ist die Untätigkeitsklage im Fall eines Wiederspruchs eine gerichtliche Anfechtung des ursprünglichen Bescheids, die in dem Fall auch ohne Wiederspruchsbescheid möglich ist. Soweit ich seh, sollte sich die nur dann erledigen, wenn die Anstalt dem Wiederspruch noch stattgibt. Ansonsten sollte es ganz automatisch eine ganz normale Anfechtungsklage werden, wenn die Klage nicht zurückgezogen wird, wozu dann aber normalerweise kein Anlass besteht. Die Kosten richten sich dann nach dem Ausgang des Hauptverfahrens (die vorgezogene Klage sollte nichts extra kosten).

Anders wär es, wenn sich die Untätigkeitsklage schon gegen einen ausbleibenden Beitragsbescheid richtet, der formal beantragt worden ist. Die ist dann erstmal erledigt, wenn ein Bescheid gleich welchen Inhalts vor Aufnahme des eigentlichen Gerichtsverfahrens kommt. Eventuell hat der Mensch am Telefon gemeint, dass es um sowas geht.


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y
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Re: Was bisher geschah.....
#107: 10. November 2013, 14:52
Ahja ok XRW,vilen lieben Dank.

Werde weiter über den Fall berichten wie er ausgehen wird.


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Re: Was bisher geschah.....
#108: 14. November 2013, 18:09
... und die Mahnung ist eine 2. Zahlungserinnerung, kein Bescheid. Ein Bescheid beinhaltet immer die Information zu den rechtlichen Möglichkeiten des Widerspruchs (meist auf der Rückseite).

Bitte stellt Eure Fragen hier in anonymisierter Form (Person A hat dasunddas bekommen, was soll sie tun o.Ä.) Konkrete Personen beraten darf man hier nämlich eigentlich nicht (Forumsregel).


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Was bisher geschah.....
#109: 15. November 2013, 07:25
... und die Mahnung ist eine 2. Zahlungserinnerung, kein Bescheid. Ein Bescheid beinhaltet immer die Information zu den rechtlichen Möglichkeiten des Widerspruchs (meist auf der Rückseite).

Bitte stellt Eure Fragen hier in anonymisierter Form (Person A hat dasunddas bekommen, was soll sie tun o.Ä.) Konkrete Personen beraten darf man hier nämlich eigentlich nicht (Forumsregel).

Das stimmt so nicht. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, kann es sich immer noch um einen Bescheid handeln. Allerdings verlängert sich damit die Widerpruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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xrw

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Re: Was bisher geschah.....
#110: 15. November 2013, 08:09
Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, kann es sich immer noch um einen Bescheid handeln.

Wobei es ihnen untersagt ist, das absichtlich zu machen. Das ist nicht für Massenverbescheidung gedacht, sondern für speziellere Sachen, wo sich der Sachbearbeiter was aus den Fingern gesaugt hat und dann nicht drangedacht hat, dass noch eine Rechtsbehelfsbelehrung druntermuss.

Zweifelsfrei kein gültiger Bescheid ist es, wenn die erlassende Landesrundfunkanstalt nicht draus hervorgeht. Der Beitragsservice kann keine Bescheide im eigenen Namen erlassen; ein solcher Bescheid wär nichtig. Bei den üblichen Zahlungserinnerungen ist schon deshalb klar, dass es keine Bescheide sind.


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Re: Was bisher geschah.....
#111: 15. November 2013, 11:54
Person Y hat trotz Untätigkeitsklage nur ein Schreiben "Zahlung der Beitragsbeträge"von der RA bekommen. Von einem Ablehnungsbescheid ist weit und breit nix zu sehen,aber 2 Wochen haben die ja noch zeit.


Lg


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Re: Was bisher geschah.....
#112: 15. November 2013, 15:36
Hallo,
Person Z hat nun einen zweiten Beitragsbescheid bekommen, Rechtshilfebelehrung war auch dabei,
sollte hier auch Widerspruch wie beim ersten Bescheid eingelegt werden ?
könnte das so aussehen ( Anhang ), für Verbesserungsvorschläge bin ich immer offen.
Da kommt doch bestimmt jetzt alle 3 Monate ein neuer Beitragsbescheid !?
Der Widerspruch gegen den ersten Beitragsbescheid wurde vom BS bis heute auch noch nicht beschieden.

LG zox


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Re: Was bisher geschah.....
#113: 17. November 2013, 09:49
Hallo,
Person Z hat nun einen zweiten Beitragsbescheid bekommen, Rechtshilfebelehrung war auch dabei,
sollte hier auch Widerspruch wie beim ersten Bescheid eingelegt werden ?
könnte das so aussehen ( Anhang ), für Verbesserungsvorschläge bin ich immer offen.
Da kommt doch bestimmt jetzt alle 3 Monate ein neuer Beitragsbescheid !?
Der Widerspruch gegen den ersten Beitragsbescheid wurde vom BS bis heute auch noch nicht beschieden.

LG zox

Gegen den 2.Beitragsbescheid erneut Widerspruch einlegen. Nach 3 Monaten kann Untätigkeitsklage eingereicht werden. In diesem Fall ab 12.12.2013.
Kosten für UK 105,- die ersteinmal vorgestreckt werden müssen


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jetzt_reicht_es

Re: Was bisher geschah.....
#114: 17. November 2013, 11:32
Kosten für UK 105,- die ersteinmal vorgestreckt werden müssen
Was passiert eigentlich hiermit? Gibt es schon Erfahrungswerte?
Nach 3 Monaten kann man doch UK erheben. Und wenn die 3 Monate tatsächlich um sein sollten müsste doch die UK erfolg haben, sprich die Behörde muss tätig werden. Soweit, so gut!
Was passiert denn am Ende mit den Kosten?


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Re: Was bisher geschah.....
#115: 17. November 2013, 12:49
Hallo,also Y heute beim Verwaltungsgericht angerufen und sich erkundigt wie das mit den kosten bei einer Untätigkeitsklage ist.

-Die gebühr muss vorgestreckt werden.
-Dem Beklagten wird eine Frist von 4 Wochen gesetzt um dazu Stellung zu nehmen.
-Wenn Widerspruchsablehnung zugesendet wurde,muss Kläger dann Klage zurückziehen.Damit ist die Sache erledigt.Kosten 1/3 Kläger
 2/3 Beklagte.

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jetzt_reicht_es

Re: Was bisher geschah.....
#116: 17. November 2013, 12:54
Hallo,also Y heute beim Verwaltungsgericht angerufen und sich erkundigt wie das mit den kosten bei einer Untätigkeitsklage ist.

-Die gebühr muss vorgestreckt werden.
-Dem Beklagten wird eine Frist von 4 Wochen gesetzt um dazu Stellung zu nehmen.
-Wenn Widerspruchsablehnung zugesendet wurde,muss Kläger dann Klage zurückziehen.Damit ist die Sache erledigt.Kosten 1/3 Kläger
 2/3 Beklagte.

Aber den letzten Punkt hat Person Y nicht 100% am Telefon kapiert.

Genau das verstehe ich nicht!
Soweit ich das kenne muss man nichts zahlen, wenn man recht bekommt (Ausnahme Arbeitsgericht!).
Hier bekommt man recht, nämlich die Behörde muss tätig werden und muss trotzdem zahlen?


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Re: Was bisher geschah.....
#117: 17. November 2013, 20:30
Hallo,also Y heute beim Verwaltungsgericht angerufen und sich erkundigt wie das mit den kosten bei einer Untätigkeitsklage ist.

-Die gebühr muss vorgestreckt werden.
-Dem Beklagten wird eine Frist von 4 Wochen gesetzt um dazu Stellung zu nehmen.
-Wenn Widerspruchsablehnung zugesendet wurde,muss Kläger dann Klage zurückziehen.Damit ist die Sache erledigt.Kosten 1/3 Kläger
 2/3 Beklagte.

Aber den letzten Punkt hat Person Y nicht 100% am Telefon kapiert.

Genau das verstehe ich nicht!
Soweit ich das kenne muss man nichts zahlen, wenn man recht bekommt (Ausnahme Arbeitsgericht!).
Hier bekommt man recht, nämlich die Behörde muss tätig werden und muss trotzdem zahlen?

So dachte ich es auch! DIe Kosten beziehen sich ja drauf wenn man die Klage zurückzieht weil man den Ablehnungsbescheid inzwischen durch die U.-Klage zugestellt bekommen hat.Inwiefern man dann die Klage gegen den Ablehnungsbescheid noch dranhängen kann und wie das dann mit den Kosten aussieht wird sich noch zeigen.Da bin ich auch noch net schlau draus geworden.


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Re: Was bisher geschah.....
#118: 21. November 2013, 13:03
So 2 Tage hat die Rundfunkanstalt noch Zeit den Widerspruch zu bescheiden.Dann läuft die 4-wöchige Frist des Gerichts ab.

Bin dann mal gespannt was nach der frist passiert.Weiss das zufällig einer?


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Re: Was bisher geschah.....
#119: 24. November 2013, 17:44
Hallo,

anbei die Stellungnahme des MDR - Teil1/4


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