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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 215347 mal)

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Re: Jetzt kommt die Klage
#180: 04. Februar 2014, 13:05
War bei mir auch so (Widerspruchsbescheid mit Aussetzung der Vollstreckung). Wobei ich ja bereits vorher bezahlt hatte und laut Widerspruchsbescheid mein Schuldnerkonto des Beitragsservices bis Ende 2013 ausgeglichen sei.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#181: 04. Februar 2014, 23:48
Hallo,

vor ein paar Tagen habe ich den Beschluss meines Verwaltungsgerichtes zu meiner Klage erhalten:
"Im Einverständnis der Beteiligten wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet."

Im angehängten Schreiben des SWR (Beklagten) an das VG heißt es, dass "Einverständnis mit einem Ruhen des Verfahrens bis ur Entscheidung des VErfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (AZ.: VGH B 35/12) über die dort anhängige Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag besteht."
Dann noch, dass sie deshalb erstmal keine Verwaltungsakten übersenden und keine inhaltliche Stellungnahme abgeben.

Das ist doch schon mal ein Erfolg, oder?

Bin ich eigentlich die Einzige mit so einem Bescheid des VGs????
Obwohl in den vergangenen Monaten einige hier von uns Klage eingereicht haben, hat sonst noch keiner einen Bescheid verkündet. Ist das so?

LGs Amam



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Re: Jetzt kommt die Klage
#182: 05. Februar 2014, 11:21
Hallo,

vor ein paar Tagen habe ich den Beschluss meines Verwaltungsgerichtes zu meiner Klage erhalten:
"Im Einverständnis der Beteiligten wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet."

Im angehängten Schreiben des SWR (Beklagten) an das VG heißt es, dass "Einverständnis mit einem Ruhen des Verfahrens bis ur Entscheidung des VErfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (AZ.: VGH B 35/12) über die dort anhängige Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag besteht."
Dann noch, dass sie deshalb erstmal keine Verwaltungsakten übersenden und keine inhaltliche Stellungnahme abgeben.

Das ist doch schon mal ein Erfolg, oder?

Bin ich eigentlich die Einzige mit so einem Bescheid des VGs????
Obwohl in den vergangenen Monaten einige hier von uns Klage eingereicht haben, hat sonst noch keiner einen Bescheid verkündet. Ist das so?

LGs Amam

Da bist Du schon ein ganzes Stück weiter. Aber das hört sich auf jeden Fall schon einmal gut an und wird nicht so einfach abgebügelt wie es dieses Kuriosum-Urteil aus Potsdam geschafft hat. Wobei wir da natürlich nicht wissen, wie die Klageschrift im einzelnen ausgesehen hat. Die ganze Sache ist sehr nebulös. Vor allem ist das, was da gelaufen ist, ein Beispiel für negative Prozeßökonomie.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

M
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Re: Jetzt kommt die Klage
#183: 08. Februar 2014, 17:44
Hallo zusammen,

ich habe jetzt von unserem Verwaltungsgericht auch eine Antwort bekommen, bzw. die Antwort den GEZ auf mein Klageschreiben. Die fordern nun nochmal eine Stellungnahme von mr zu diesen 23-Seitigem Schreiben.

Haben schon andere hier eine solche Antwort auf Ihre Klage erhalten? Gibt es schon Entwürde für Stellungnahmen? Die Stellungnahmen der GEZ zu den Klagen dürften ja (wie alle Schreiben) aus Textbausteinen bestehen. Von daher is es ja durchaus denkbar, dass ich mich da an einem vorhandenen Schreiben orientiere...

LG,
Markus



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themob

Re: Jetzt kommt die Klage
#184: 08. Februar 2014, 17:58
Die Klage(begründung) war 23 Seiten lang?
Dann sollte man davon ausgehen, dass die Antwort der Rundfunkanstalt (nicht GEZ - nicht BAZ) an das VG, welches jetzt weitergeleitet wurde mit der Bitte um Stellungnahme, nicht unbedingt "nur" aus den hier bekannten Textbausteinen besteht.

Ich denke da wird es schwer mit Ratschlägen, da niemand die Klagebegründung oder die erste Stellungnahme der Rundfunkanstalt im Wortlaut kennt.

Und die Stellungnahme sollte nicht aus Texten von hier bestehen, die andere evtl. geben, ohne den genauen Schriftwechsel zu kennen. Die Klage hat ja einen ernsten Hintergrund. Da sollte auch die Stellungnahme entsprechend gefasst werden. Alles andere hilft Person A nicht.

Meine persönliche Meinung  ;)


Hallo zusammen,

ich habe jetzt von unserem Verwaltungsgericht auch eine Antwort bekommen, bzw. die Antwort den GEZ auf mein Klageschreiben. Die fordern nun nochmal eine Stellungnahme von mr zu diesen 23-Seitigem Schreiben.

Haben schon andere hier eine solche Antwort auf Ihre Klage erhalten? Gibt es schon Entwürde für Stellungnahmen? Die Stellungnahmen der GEZ zu den Klagen dürften ja (wie alle Schreiben) aus Textbausteinen bestehen. Von daher is es ja durchaus denkbar, dass ich mich da an einem vorhandenen Schreiben orientiere...

LG,
Markus


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Re: Jetzt kommt die Klage
#185: 08. Februar 2014, 18:24
Hallo zusammen,

ich habe jetzt von unserem Verwaltungsgericht auch eine Antwort bekommen, bzw. die Antwort den GEZ auf mein Klageschreiben. Die fordern nun nochmal eine Stellungnahme von mr zu diesen 23-Seitigem Schreiben?

In einer 23 seitigen Klageschrift werden hoffentlich genug Argumente gegen den Beitrag zu finden sein, die einige Ungerechtigkeiten des RBStV offenbaren. Da könnten die meiner Meinung nach den Versuch machen, die Klage weiter hinauszuzögern, also eine plumpe Verzögerungstaktik, der man sich mal wieder nicht entziehen kann.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#186: 08. Februar 2014, 18:28
Naja, aber von mir erwartet das Gericht ja nun eine Stellungnahme und das auch recht schnell. Also wenn, dann verzögert es sich höchens im weiteren Verfahren. Das ist mir persönlich aber erstmal egal, ich hoffe ja, dass es lange genug dauert und schon anderso Urteile gefällt wurden. Dann könnte sich "mein" Gericht ja einfach daranhängen...


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themob

Re: Jetzt kommt die Klage
#187: 08. Februar 2014, 18:30
Das Verwaltungsgericht bittet um eine Stellungnahme, auf die Reaktion (Stellungnahme der Rundfunkanstalt auf die Klage-/begründung) nicht die Rundfunkanstalt.
Das hat nichts mit Verzögerungstaktik zu tun.

Das ist ein normales Vorgehen des Verwaltungsgerichts. War bei mir genau dasselbe.

Im übrigen ist es gut, wenn einem das Verwaltungsgericht die Möglichkeit, auf die Begründung der Rundfunkanstalt, noch einmal eine Stellungnahme abzugeben. Das erhöht die eigenen Chancen, je nach Stellungnahme.


Hallo zusammen,

ich habe jetzt von unserem Verwaltungsgericht auch eine Antwort bekommen, bzw. die Antwort den GEZ auf mein Klageschreiben. Die fordern nun nochmal eine Stellungnahme von mr zu diesen 23-Seitigem Schreiben?

In einer 23 seitigen Klageschrift werden hoffentlich genug Argumente gegen den Beitrag zu finden sein, die einige Ungerechtigkeiten des RBStV offenbaren. Da könnten die meiner Meinung nach den Versuch machen, die Klage weiter hinauszuzögern, also eine plumpe Verzögerungstaktik, der man sich mal wieder nicht entziehen kann.


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themob

Re: Jetzt kommt die Klage
#188: 08. Februar 2014, 18:37
Naja, aber von mir erwartet das Gericht ja nun eine Stellungnahme und das auch recht schnell. Also wenn, dann verzögert es sich höchens im weiteren Verfahren. Das ist mir persönlich aber erstmal egal, ich hoffe ja, dass es lange genug dauert und schon anderso Urteile gefällt wurden. Dann könnte sich "mein" Gericht ja einfach daranhängen...

Bei mir stand drin: Innerhalb 7 Tagen sollte ich Stellungnahme abgeben. Auf dem Brief ist aber auch eine Kontaktperson mit Telefonnummer vermerkt. Ich habe dort angerufen.  ;)

Auf der anderen Seite, da die Klage ja wichtig ist, sollte man es schaffen in dieser Zeit. Ich habe aber auch länger gebraucht. Knapp 2 Wochen, dann selbst beim VG abgegeben. Wie gesagt, ich habe dort vorher angerufen.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#189: 08. Februar 2014, 22:43
Wenn es die übliche Klageerwiderung ist, streiten die ab, dass der RBStV gegen das Grundgesetz verstösst, dass es keine Steuer wäre usw. Kurz: die haben keine wirklichen Argumente gegen die Klage und schreiben nur, wie toll und einfach das neue Gesetz ist. Dazu kann man gut eine Stellungnahme abgeben. Jeden Punkt analysieren, ob die ein Argument der Klage mit einem triftigen Gegenargument widerlegen oder ob sie sich nur auf ihr Gesetz berufen, gegen das ja letztendlich Klage eingereicht wurde. Ich habe hier auch mal von der Möglichkeit gelesen, dass mit der Klage gewartet wurde bis zu höchstrichterlichen Entscheidungen, so dass man sich dranhängen kann.


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B
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Re: Jetzt kommt die Klage
#190: 12. Februar 2014, 17:47
Moin zusammen,

hab' am Montag zwei Schreiben vom VWG bekommen. In denen werde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass die LRA beantragt, meine beiden Untätigkeitsklagen abzuweisen, da "die im angefochtenen Beitragsbescheid vom ... getroffenen Festsetzungen zu Recht erfolgt sind."

Hääää????  Man sind die doof. Klar im Vorteil wer lesen kann. Die Untätigkeitsklage wurde von meiner Seite bewusst gegen das Versäumnis eingereicht, keinen Widerspruchsbescheid zu verfassen. Nicht ob die Beitragsbescheide rechtmäßig gewesen wären oder nicht.

Stattdessen lassen die sich auf 6 Seiten darüber aus, was in der Vergangenheit alles passiert ist, was ich gezahlt habe, bzw. nicht gezahlt habe etc.. Die haben überhaupt nicht kapiert, warum ich die Untätigkeitsklagen eingereicht habe. Das ist offensichtlich. Weiteres Zitat des Schreibens: "Widerspruchsbescheide hinsichtlich der Widersprüche gegen die Bescheide vom 03.05.2013 und vom 01.09.2013 sind bislang nicht ergangen."

Ja, eben! Deswegen mache ich doch den ganzen Zirkus. Und jetzt kommt's gleich im unmittelbar nächsten Satz des Schreibens von der LRA: "Die vorliegende Klage dürfte im Wege einer Untätigkeitsklage zwischenzeitlich zwar zulässig sein. Sie ist jedoch in der Sache unbegründet." Nochmal: Hääää????  Ja was denn nun?

Was könnte Person B tun, wenn sich ihr der begründete Verdacht aufdrängt, dass die ihrerseits beklagte LRA nix kapiert hat? Könnte ein Telefonat mit dem zuständigen VWG weiterführen oder direkt mit der LRA kommunizieren? Schließlich will Person B die 105€ wieder haben.



Gruß Pflücker


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Re: Jetzt kommt die Klage
#191: 12. Februar 2014, 19:15
Möglicherweise ist die Klage trotzdem schon gegen den Beitragsbescheid gerichtet, so dass es eine Anfechtungsklage ist?


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Re: Jetzt kommt die Klage
#192: 13. Februar 2014, 08:34
Hallo zusammen,

ich brauche hier nochmal kurz einen Tip wegen meiner Stellungnahme, die das VG nun von mir fordert. U. a. schreibt die GEZ folgendes :

Zitat
II.

Rechtliche Prüfung

Die Klage ist abzuweisen.

Die Anfechtungsklage ist zulässig, aber nicht begründet. Der angefochtene Beitrags-
bescheid vom 03.05.2013 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten

In welcher Form soll ich darauf reagieren? Verstehe gerade nicht, was nun der Unterschied zu meiner Klage ist....

Für einen kleine Tip wäre ich dankbar, ich muss meine Stellungnahme bis ende der Woche abschicken und das was ich bisher hab reicht und gefällt mir irgendwie so überhaupt nicht...

LG,
Markus



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Re: Jetzt kommt die Klage
#193: 13. Februar 2014, 08:59
@MarkusW/ @Bananenpflücker:

Muss mal vorsichtig nachfragen: FORDERT das VG die Stellungnahme oder KANN eine Stellungnahme abgegeben werden?

Der Brief des VG ist meiner Meinung nach ein reines Infoschreiben, hab ich hier im Forum schon ein paarmal gesehen, wenn es das ist, was ich meine. Der Beitragsservice kann da auch völligen Blödsinn reingeschrieben haben (was er meist auch macht), das Schreiben wird einfach 1:1 vom VG weitergeleitet.

Der Brief wurde sogar schon mal von jemandem als Urteil interpretiert, weil "Die Klage ist abzuweisen..." drinstand.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

M
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Re: Jetzt kommt die Klage
#194: 13. Februar 2014, 09:36
In meinem Fall ist es gefordert

Zitat
Markus W

gegen

Westdeutscher Rundfunk Köln

wird anliegende Durchschrift mit der Bitte um Kenntnis- und

Stellungnahme binnen eines Monats übersandt.

Das Antwortschreiben der GEZ ist an das Anschreiben des VG getackert und vom Briefkopf her so, dass man zunächst gar nicht sah, dass es vom WDR ist. Als erstes hatte ich es auch als Schreiben vom Gericht angesehen. Briefkopf WDR ist auch nur auf der ersten Seite. Erst beim zweiten Hinsehen (und nochmaligem Lesen des Anschreibens) ist mir klargeworden, dass eben nix abgewiesen ist sondern das nur von der GEZ beantragt wird...


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