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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 215292 mal)

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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Re: Jetzt kommt die Klage
#60: 21. Oktober 2013, 22:55
Ich denke, in der Doktorarbeit von Dr. Anna Terschüren ist das Thema doch umfassend abgehandelt. Wenn man sich die Argumente zu eigen macht und in der Klage anführt, dürfte doch eigentlich alles enthalten sein, was man vorbringen kann. Ich selbst bin da ganz einfach gestrickt: Kein Fernsehgerät, kein Beitrag. Riesensauerei übrigens, dass sie jetzt schon von traumatisierten Flüchtlingen "Rundfunkbeiträge" eintreiben wollen. Da kann man mal die maßlose Gier des ÖRR sehen. Gegen einen Bischof veranstalten sie eine Hetzjagd wg. 30 Mio. und machen sich selbst jährlich die Taschen mit 8 Mrd. voll.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2013, 23:00 von Lefty«

R
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Re: Jetzt kommt die Klage
#61: 22. Oktober 2013, 08:41
...Riesensauerei übrigens, dass sie jetzt schon von traumatisierten Flüchtlingen "Rundfunkbeiträge" eintreiben wollen. Da kann man mal die maßlose Gier des ÖRR sehen. Gegen einen Bischof veranstalten sie eine Hetzjagd wg. 30 Mio. und machen sich selbst jährlich die Taschen mit 8 Mrd. voll.

Bei den Flüchtlingen soll schon früh mit der Gehirnwäsche eingesetzt werden. Damit kann man sie sich schön willfährig machen. Wie ich schon schrieb, machen die lieber ihr eigenes Kochereignis anstatt sich mit Kochshows verblöden zu lassen.

Was den Bischof und die Hetzjagd betrifft: So habe ich es noch gar nicht betrachtet.

Interessant in dem Zusammenhang ist allerdings: Wenn mir das Gebaren des Bischofs nicht gefällt, trete ich aus seinem "Verein" aus und zahle nicht mehr die als Kirchensteuer bezeichnete  Abgabe.  Die als Beitrag bezeichnete Fernsehsteuer dageben muss ich berappen bis ich entweder dement bin, in den Knast einfahre, im Altenheim sitze oder mausetot bin.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

w
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Re: Jetzt kommt die Klage
#62: 23. Oktober 2013, 14:39
Und schon wieder Neuigkeiten.

Habe, wie schon angekündigt, mit dem zuständigen Richter am Verw.G. gesprochen.
Gegen die Aussetzung des Verfahren, bis zur Entscheidung über die Geuer/Rossmann Popularklagen, spricht soweit nichts.
Nach den Entscheidungen wird das Verfahren einfach fortgesetzt, oder bei entsprechendem Ausgang der Popularklagen, kann ich auch abbrechen.

Die Klagen werden wohl Anfang 2014 entschieden.

Die Sixt Klage am Verw.G. München wird, nach Ansicht des Richters, vermutlich ebenfalls ausgesetzt.

Jetzt kann ich mich erstmal zurücklehnen und evtl. noch ein paar Argumente sammeln...

P.S. Eine kleine Info für alle, noch eine Klage auf den Weg bringen wollen:
Der Richter meinte, daß viele der eingereichten Schriftstücke/Klagen zum Rundfunkbeitrag hart an der Grenze seien, d.H. Sachlichkeit scheint nicht zu den Stärken der Kläger zu gehören. Bitte überlegt wirklich, was Ihr in den Begründungen schreibt, Polemik, Beleidigungen, etc. gehören nicht hinein. Solche Sachen stärken meiner Meinung nach, auch nicht unbedingt die Erfolgsaussichten des Gesamtprojektes, vermutlich eher im Gegenteil...



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2013, 14:53 von wimmerma«

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Jetzt kommt die Klage
#63: 23. Oktober 2013, 16:00
...oder bei entsprechendem Ausgang der Popularklagen, kann ich auch abbrechen.

Sollte das ein Vorschlag sein?
Nach den Popuarklagen geht es doch so oder so weiter...

Der milliardenschwere öffentl.-rechtl.-Rundf. wird auch "bei entsprechendem Ausgang der Popularklagen" doch nicht abbrechen (???) und eher noch bis zum BunverfG weiterziehen.

Tut mir leid, ich freue mich zwar über Deinen Optimismus,

befürchte aber selbst, dass, weil die Chancen für ein Einlenken des ö.-r. R eben schlecht stehen, wahrscheinlich der Europäische Gerichtshof erst die wirklich endgültige Entscheidung bringt.

Markus


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Re: Jetzt kommt die Klage
#64: 23. Oktober 2013, 16:16
Nein, war kein Vorschlag, nur die Möglichkeiten, die nach der Entscheidung bestehen.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#65: 23. Oktober 2013, 17:30
P.S. Eine kleine Info für alle, noch eine Klage auf den Weg bringen wollen:
Der Richter meinte, daß viele der eingereichten Schriftstücke/Klagen zum Rundfunkbeitrag hart an der Grenze seien, d.H. Sachlichkeit scheint nicht zu den Stärken der Kläger zu gehören. Bitte überlegt wirklich, was Ihr in den Begründungen schreibt, Polemik, Beleidigungen, etc. gehören nicht hinein. Solche Sachen stärken meiner Meinung nach, auch nicht unbedingt die Erfolgsaussichten des Gesamtprojektes, vermutlich eher im Gegenteil...

Dem ist nichts weiter hinzuzufügen.

Wenn ich sage was ich vom ÖR / GEZ halte wäre das in einem Interview vermutlich mit einem Dauerpiepton überlagert. ;D >:D

Aber so kann man niemals vor dem Gericht Argumentieren, oder wenn dann gesittet. Man kann auch "Höflich Fluchen" aber letzten Endes müssen sachliche Argumte überwiegen / überzeugen.

Gruß,
ViSa


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Re: Jetzt kommt die Klage
#66: 23. Oktober 2013, 19:29
Fortsetzung: die Klage liegt dem VG nun vor. Meine LRA hat nun 6 Wochen Zeit zu antworten. Die umgehende Rückfrage vom Gericht, ob ich das Ruhen des Verfahrens beantrage (war in meiner Klageschrift nicht ganz eindeutig formuliert) werde ich schriftlich bejahen. Laut VG (Telefon) geht das als schlichte Antwort ohne weitere Begründung. Dadurch entfällt dann auch die andere Frage nach der Übertragung der Entscheidung auf den Berichterstatter (statt der Kammer) automatisch (das würde man wählen, wenn es schnell gehen soll).

Grüße,
philokaios
Hallo philokaios,
hast du die Antwort ans VG als normalen Brief, Einschreiben oder Fax geschickt?
Ich frag deshalb weil das VG in meinem Schreiben bittet, zukünftigen Schriftverkehr in doppelter Ausfertigung einzureichen, als Fax geht das ja eigentlich nicht  ;)
Danke & Gruß
n8schicht


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Re: Jetzt kommt die Klage
#67: 26. Oktober 2013, 20:35
Meine Klage ist seit Ende August ebenfalls anhängig.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: Jetzt kommt die Klage
#68: 26. Oktober 2013, 21:03
Zitat
Meine Klage ist seit Ende August ebenfalls anhängig.

Ob die Verfassungswidrige Gesetze/Regelungen nichtig sind, kann nur vom Bundesverfassungsgericht festgestellt und ausgesprochen werden (vgl. Art. 100 GG).


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: Jetzt kommt die Klage
#69: 26. Oktober 2013, 21:45
Zitat
Meine Klage ist seit Ende August ebenfalls anhängig.

Ob die Verfassungswidrige Gesetze/Regelungen nichtig sind, kann nur vom Bundesverfassungsgericht festgestellt und ausgesprochen werden (vgl. Art. 100 GG).

Klar. Und nun?  ;)

Ich habe ja nicht nur verfassungsrechtlich argumentiert, sondern auch einfachgesetzlich - unter Zuhilfenahme des Gutachtens von Prof. Koblenzer und mit seinem Einverständnis.


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Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

a
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Re: Jetzt kommt die Klage
#70: 26. Oktober 2013, 23:17
Bei mir kommt jetzt auch die Klage.

Ich bin aber haarscharf am Fristende (mit Säugling und Kleinkind und herbstlicher Dauerkrankheit der Familie sind kaum Zeit und Kraft für irgendwas übrig) und hoffe es noch rechtzeitig zu schaffen.

Ich habe jetzt alle Beiträge hier zum Thema durch gelesen und ich bin sehr dankbar für philokaios Klageschrift.
@ philokaios: Danke! (und überhaupt ALLEN hier, die sich beteiligen!!)
@ wimmerma : und
@ DJ_rainbow: könnt ihr eure Klage Anträge und Begründungen auch hochladen? oder falls nicht, mir als PM zur Verfügung stellen? aus manchen Antworten klingt es so, als ob ihr sie hier veröffentlicht habt, aber ich kann nichts finden??  ???

Wisst ihr wie lang die Frist ganz genau ist, wenn es heißt "innerhalb eines Monats nach Zustellung" kann Klage erhoben werden?   Wenn der Brief (Widerspruchsbescheid) z.B. auf den 30.09.2013 datiert ist? Ich weiß nämlich das Zustellungsdatum nicht...  :-[ hätte ich als Beweismittel den Briefumschlag aufheben müssen? (es tut mir leid, solche Anfängerfragen zu stellen ist mir peinlich, aber so ist es eben)
Wenn man nicht persönlich dort erscheinen kann dann ist es vermutlich ratsam per Einschreiben und vorab als Fax die Klage einzureichen, oder?

gemeinsam macht Mut. Danke.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#71: 26. Oktober 2013, 23:42
Bei mir kommt jetzt auch die Klage.

Ich bin aber haarscharf am Fristende (mit Säugling und Kleinkind und herbstlicher Dauerkrankheit der Familie sind kaum Zeit und Kraft für irgendwas übrig) und hoffe es noch rechtzeitig zu schaffen.

Ich habe jetzt alle Beiträge hier zum Thema durch gelesen und ich bin sehr dankbar für philokaios Klageschrift.
@ philokaios: Danke! (und überhaupt ALLEN hier, die sich beteiligen!!)
@ wimmerma : und
@ DJ_rainbow: könnt ihr eure Klage Anträge und Begründungen auch hochladen? oder falls nicht, mir als PM zur Verfügung stellen? aus manchen Antworten klingt es so, als ob ihr sie hier veröffentlicht habt, aber ich kann nichts finden??  ???

Wisst ihr wie lang die Frist ganz genau ist, wenn es heißt "innerhalb eines Monats nach Zustellung" kann Klage erhoben werden?   Wenn der Brief (Widerspruchsbescheid) z.B. auf den 30.09.2013 datiert ist? Ich weiß nämlich das Zustellungsdatum nicht...  :-[ hätte ich als Beweismittel den Briefumschlag aufheben müssen? (es tut mir leid, solche Anfängerfragen zu stellen ist mir peinlich, aber so ist es eben)
Wenn man nicht persönlich dort erscheinen kann dann ist es vermutlich ratsam per Einschreiben und vorab als Fax die Klage einzureichen, oder?

gemeinsam macht Mut. Danke.

Ich seh mal zu, was ich morgen schaffe. Hab noch zwei andere Verfahren, um die ich mich kümmern muss.

"Innerhalb eines Monats nach Zustellung" heißt im Normalfall Folgendes: Ausstellungsdatum + 1 Monat (also vom 20. zum 20. bspw.) + 3 Tage Postlaufzeit. Kannst du einen späteren Zugang nachweisen, dann gilt ab diesem Datum + 1 Monat.

Ist gerade beim Sudelfunk ziemlich kritisch, weil die gerne vordatieren, teilweise um zwei Wochen!

Auch wichtig: Innerhalb dieser Frist muss die Klage beim Gericht eingegangen sein, Abschicken reicht nicht! Also im Zweifel vorab per Fax, dann per Post (in zweifacher Ausfertigung) hinterher.


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a
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Re: Jetzt kommt die Klage
#72: 26. Oktober 2013, 23:59
D-rainbow,
danke schon mal!!


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Re: Jetzt kommt die Klage
#73: 27. Oktober 2013, 00:38
...in Ergänzung zu DJ_rainbow hier noch eine Aussage zum
Thema Fristwahrung (dürfte analog auch für die Fristwahrung der Klage gelten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7004.msg52124.html#msg52124

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Fristwahrung Widerspruch/ Klage

Gegen den Bescheid kann gem. Rechtsbehelfsbelehrung
"innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden".

Wie bemisst sich die Frist?
ARD-ZDF-GEZ legen es mit Formulierungen wie z.B. dieser aus:
Zitat
"Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben (§70 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als "bekannt gegeben" (§1 [Bundesland] Verwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. §41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Unseren Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Gebühren-/Beitragsbescheid vom [TT.MM.JJJJ] am [TT.MM.JJJJ] bei der Post aufgegeben wurde.
Der genannte, an Sie gerichtete Gebühren-/Beitragsbescheid ist von der Deutschen Post AG nicht als unzustellbar zurückgesandt worden. Insofern besteht kein Zweifel an einem ordnungsgemäßen Zugang des Bescheids.
Ihren Widerspruch haben wir am [TT.MM.JJJJ] erhalten. Die Widerspruchsfrist für den Gebühren-/Beitragsbescheid ist demnach abgelaufen."


Auch wenn wir alle wissen, dass bei Schreiben von ARD-ZDF-GEZ
zwischen Erstellung und tatsächlichem Zugang/ Bekanntgabe gern auch mal 10-14 Tage liegen
und mit obiger Auslegung noch lange nicht ein
konkretes Datum des Zugangs und somit auch
kein konkretes Datum der Bekanntgabe nachweisbar ist:

Da einem das tatsächliche Datum der "Aufgabe bei der Post" leider mangels Datumsstempel zumeist nicht offensichtlich ist und um seine eigene Rechtsposition nicht unnötig zu schwächen bzw. die Angelegenheit nicht unnötig zu verkomplizieren - und auch um glaubwürdiger als ARD-ZDF-GEZ aufzutreten ;) - sollte man als
Fristbeginn also vorsorglich das
Erstelldatum des Schriftstücks + 3 Tage
ansetzen.

Da ein Widerspruch nicht ausführlich begründet werden muss, sondern lt. Rechtsbehelfbelehrung nur "soll" (keine "muss"-Regel), kann man das Schreiben sehr kurz halten - sich ggf. weitere Ausführungen vorbehalten.

Mein Fazit:
Lieber Frist einhalten, als ausführlich zu begründen ;)

Mein Fazit gilt auch bzgl. fristgerechter Einreichung einer *Klage*.
Man kann sich üblicherweise ausdrücklich eine "ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten".

Damit hätte man dann theoretisch Wochen bis Monate, dies dann noch nachzureichen.

Deshalb würde auch ich für mich - insbesondere, wenn die Zeit drückt - nur einen kurzen Grund angeben - ggf. auf schon laufende Verfahren verweisen, mir aber ausdrücklich eine "ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten".

Wir drücken uns alle die Daumen!!! :)


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Re: Jetzt kommt die Klage
#74: 27. Oktober 2013, 15:15
Hier wie versprochen meine Klage als Muster.

Fehlende Daten müssen ergänzt werden, ggf. muss sie auch inhaltlich noch an den Widerspruch angepasst werden, je nachdem was da vorgetragen wurde.

Mittlerweile liegt auch eine 15seitige Klageerwiderung des WDR vor, ich habe dazu auch noch 8 Seiten Stellungnahme geschrieben. Da kommt es aber darauf an, was die Anstalt konkret antwortet.


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