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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 201915 mal)

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Tante Erna

Re: Jetzt kommt die Klage
#255: 13. März 2014, 19:52
Offenbar kann ich meinen letzten Beitrag nicht mehr editieren.

Eine Frage noch. Wie ist das eigentlich mit Internetradio und den Mediatheken? Die ÖR Sender kann ich doch auch im Ausland kostenlos über das Internet empfangen, wenn die Programme hier in D von den Sendern ins Internet gestellt werden. Insofern können auch Leute die Sendungen empfangen, die nicht dafür zahlen.

Im Umkehrschluss kann ich beispielsweise via iTunes auch sehr viele Radiostationen anhören. Habe mal zusammengezählt - locker über 6.000 Streams / Radiosender. Für mich ist damit eine Medien- und Informationsgrundversorgung gegeben. Und das völlig legal und kostenlos.

Grüße


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Re: Jetzt kommt die Klage
#256: 13. März 2014, 22:29
Auch wenn Tante Erna recht hat, wie so viele Argumente eindeutig für uns sprechen, das Problem ist immer, sowas in einen Paragraphen zu packen. Die Richter haben aber Paragraphen, um sowas zu rechtfertigen, sonst hätten wir das Problem nicht.


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Tante Erna

Re: Jetzt kommt die Klage
#257: 17. März 2014, 09:39
Hallo Rochus,

das mit den Paragraphen ist sicher richtig. Allerdings erwarte ich von einem Rechtsstaat auch eine Anpassung der Rechtssprechung auf aktuelle technische Gegebenheiten. Schließlich muss Rechtssprechung auch zeitgemäß sein. Und für mich besteht eine Grundversorgung definitiv auch ohne den ÖRR.

Bezüglich der oben gestellten Frage nach der Grundversorgung bin ich bei Wikipedia auf folgendes gestoßen: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundversorgung

Dazu muss ich sagen, dass Wikipedia für mich nicht immer die reine Wahrheit darstellt. Allerdings sehe ich es als Rechtslaie nun schon als schwierig an die Grundversorgung in Frage zu stellen, denn letztlich liest sich das für mich so, als könne sich der ÖRR die Grundversorgung größtenteils nach seinen Wünschen auslegen. Auch Spartensender hätten insofern eine Berechtigung.

Bliebe nur die komplette Verweigerung. Da muss ich aber ganz ehrlich sagen, dass ich diese aktuell auch nicht mit meinem Gewissen in Übereinstimmung bringen kann, denn die grundsätzliche Idee eines ÖRR finde ich schon gut. Nur finde ich den Aufwand und die damit in Verbindung stehenden Kosten völlig unverhältnismäßig und ungerecht verteilt.

Daher ÖRR entweder als einkommensabhängige Steuer zu einem angemessenen Prozentsatz, wobei dann natürlich alle Erwerbslosen rausfallen. Oder aber als freiwilliger Beitrag, dann aber so das es sich wirklich jeder leisten kann. Hier besteht dann das Probleme, dass es in Deutschland leider auch Menschen gibt, die sich keine zusätzlichen Kosten leisten können, auch wenn sie es gerne tun würden.

Ich denke ganz generell, dass der Etat für den ÖRR deutlich gesenkt werden muss. Da wird es natürlich Aufschreie geben, da Arbeitsplätze abgebaut werden müssen. Andererseits muss man sich schon fragen, ob ein Etat für den ÖRR, der fast auf dem Bildungsetat von D liegt wirklich sinnvoll ist. In meinen Augen nicht. Aber sowas lässt sich auch wieder nicht in Paragraphen fassen.

Grüße


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Re: Jetzt kommt die Klage
#258: 17. März 2014, 10:35
In einem Rechtsstaat muss natürlich auch örR geschützt werden und weil die sich unter diesem Schutz wie ein Krebsgeschwür überall in der Gesellschaft und Politik festgefressen haben, ist es nur noch möglich, dieses kranke System durch Bestrahlung und Chemotherapie zu entfernen. Eine Totaloperation würde zu viele Opfer fordern, das will der Rechtstaat verhindern. Da man mit der Grundversorgung mangels Definition in einer Klage nicht weiterkommt, kann man sich darauf berufen, dass die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten einen Mehrwert gegenüber den privaten Sendern bieten müssen, dazu gab es hier mal einen Link. Da sich örR nicht mehr von den Privaten unterscheiden, ist der Grundauftrag nicht gegeben. Der RF-Beitrag ist nicht für die Grundversorgung oder Gesamtveranstaltung Rundfunk zu zahlen, wie uns der Beitragsservice das gerne weismachen will, sondern:
Zitat
§1 RBStV
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.
Und da es ein Beitrag sein soll für örR, besteht ein wichtiger Teil meiner Klagebegründung darin, festzustellen, dass ich in diesem Paragraph nicht gezwungen werde, zu bezahlen, weil mich das Grundgesetz vor solchen Zwangsmaßnahmen schützt. Sollte mein Schutz durch dieses Gesetz aufgehoben sein, muss das auch in diesem Gesetz stehen (Zitiergebot). Das ist freilich nicht möglich, man stelle sich vor, der §1 bekäme dann einen zusätzlichen Satz:
(2) Alle Grundrechte der Deutschen sind für diesen RBStV ausser Kraft gesetzt.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#259: 22. März 2014, 17:53
Hier nun das finale Stück zur Begutachtung.

Person A wird entsprechende Klage am Montag zur Post bringen, sollten sich keine grundlegenden Anpassungen ergeben.

Person A möchte hiermit allen anderen danken, die geholfen haben, eine hypothetische Klageschrift zu formulieren.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#260: 23. März 2014, 10:24
Hallo zusammen,

nach 4 Wiedersprüchen und 1 Klage beim Verwaltungsgericht, hat Person A Post vom Beitragsservice bekommen.

Ich zitiere dessen Inhalt:

"Sehr geehrte Frau XXX,

mit Schreiben vom 01.02.2014 widersprachen Sie dem Gebühren-Beitragsbescheid des Westdeutschen Rundfunks vom 03.01.2014.
Angesichts des anhängigen Klageverfahrens möchten wir Einvernehmen darüber herstellen, über Ihren Widerspruch erst nach Abschluss des Verfahrens zu entscheiden.
Sollte dies nicht in Ihrem Sinne sein, bitten wir um Ihre entsprechende Nachricht."


Dazu noch eine Kopie des Schriftverkehrs zwischen WDR-Justiziariat und Abteilung Beitragsrecht:

"Verwaltungsstreitverfahren ...

Sehr geehrte Frau XXX,

Sie erhalten weitere Unterlagen in obiger Sache, die wir unbearbeitet an Sie abgeben.

Das Beitragskonto hat den Status "Klage" und ist bis 31.12.2015 mahnausgesetzt. Wenn die Klage bis dahin nicht abgeschlossen ist, informieren Sie uns bitte rechtzeitig über eine eventuelle Verlängerung. Bitte lassen Sie uns auch wissen, wenn die Klage abgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio"



Im ersten Zitat klingt das für mich, als denkt der Beitragsservice, er hätte das letzte Wort. Dass er nach einem Urteil des Gerichts immer noch anders über den Widerspruch entscheiden könnte.

Wie versteht Ihr das?


Gruß
zeitfürrecht


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Re: Jetzt kommt die Klage
#261: 23. März 2014, 14:43
Hallo zeitfürrecht,
Das verstehe ich erstmal gar nicht.
Nach dem was Du geschrieben hast, hat Person A nach 4 Widersprüchen bisher keinen Widerspruchsbescheid erhalten, hat aber geklagt. Sehe ich das richtig?
Was war denn dann der Inhalt der Klage von Person A?
Gegen wen und was richtet sich die Klage von Person A?
Warum soll Person A den BS über einen Abschluss der Klage unterrichten? Ist der BS nicht automatisch in der Loop?
Gruß
Unterstützer


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Re: Jetzt kommt die Klage
#262: 23. März 2014, 15:05
Das bei denen nicht alles mit rechten Dingen zugeht, wissen wir ja.
Die können erst nach Abschluss des Klageverfahrens entscheiden, jedoch dem Urteil entsprechend.
Wenn das Klageverfahren länger dauert, Verlängerung beantragen. Wenn das Klageverfahren abgeschlossen ist, darauf hinweisen, sich dem Urteil anzuschliessen oder nicht. Die haben eine kleine Miene gelegt, könnte ja jemand drauftreten. Das Schreiben gut abheften und nicht versäumen zu handeln, damit die nicht im Vorteil sind wegen Formfehler.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#263: 23. März 2014, 16:42
Hallo liebe Leute,

ich verfolge eure Diskussion jetzt schon eine Weile, da ich auch endlich meinen Widerspruchsbescheid habe und nun meine Klage basteln will.
Jetzt ist mir aber nicht ganz klar, warum manche "Klage" und andere "Anfechtungsklage" erheben.
Hat das Auswirkungen auf das Ergebnis?

Vielen Dank erstmal!


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Re: Jetzt kommt die Klage
#264: 23. März 2014, 17:36
Ich habe auch umsonst die Edit-Funktion gesucht...   :)

Um die Frage noch ein bisschen einzugrenzen:
Mir geht es um die Auswirkung der Formulierung in der Klageschrift.
Was eine Anfechtungsklage ist, ist mir einigermaßen klar...


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Re: Jetzt kommt die Klage
#265: 23. März 2014, 17:46
Wenn dir klar ist, was der Unterschied zwischen "Klage" und "Anfechtungsklage" ist, dann erübrigt sich deine Frage doch im Grunde.

Es gibt im Bereich der GEZ 2 Klagearten, die für Person A - Z interessant sind. Anfechtungsklage = Klage gegen den Widerspruchsbescheid, sowie Untätigkeitsklage = Klage gegen das Fehlen eines Widerspruchbescheides nach mehr als 3 Monaten Wartezeit nach Absenden eines Widerspruches. Nach neuester Rechtssprechung ist jedoch die Untätigkeitsklage nicht mehr zu wählen um das Austellen eines Widerspruchsbescheides zu erzwingen. Man kann inzwischen direkt auf Basis des Widerspruches Anfechtungsklage erheben. Die entsprechenden Urteile müsstest du dir jedoch hier im Forum selbst suchen.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#266: 23. März 2014, 18:01
Hallo Sebastian.
Die Vorlagen habe ich schon!  :-)
Und genau deswegen die Frage:
Einmal steht da "Klage" einmal "(Anfechtungs-)Klage" und einmal "Anfechtungsklage".
Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Klageart für das Gericht automatisch aus dem Inhalt ergibt, dann wäre die Formulierung unwichtig.
Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen, wir sind ja immerhin in Deutschland und dann noch vor Gericht.
Falls nicht, könnte bei unrichtiger Formulierung (also z.B. nur "Klage") das ganze schon aus formalen Gründen abgewiesen werden.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#267: 24. März 2014, 09:00
Hallo unterstützer,

natürlich kam nach 4 Wiedersprüchen der Wiederspruchsbescheid des Beitragsservice. Hatte ich hier vergessen, zu erwähnen.

Was lustig ist, nachdem Person A eine Nachricht vom Verwaltungsgericht über den Eingang der klage bekommen hatte, schickte der Beiragsservice 2 Wochen später erneut einen Bescheid. Da hat Person A nur freundlich auf die Abteilung Recht und Personal beim BS und das Verwaltungsgericht hingewiesen.

Den kompletten Inhalt der Klage kann ich hier nicht veröffentlichen, da er teilweise gegen die Regeln dieses Forums verstößt.

Ich habe zusätzlich die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erwähnt, dass er eine Steuer ist usw. Also auch vieles, was in diesem Forum bereits veröffentlicht wurde.

Gruß
zeitfürrecht


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Re: Jetzt kommt die Klage
#268: 25. März 2014, 10:05
"Endlich" habe ich heute auch in meinem Firmenbriefkasten, den ersten Infobrief des Beitragsservice gefunden. Damit eröffnet die "GEZ" nun auch die Front auf Seite der Betriebsstättenabgabe gegen mich.

Da kann ich ja nun auch diese Argumente wunderbar in meine Klage einfließen lassen. Danke dafür!!


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Re: Jetzt kommt die Klage
#269: 28. März 2014, 09:33
Ok, inzwischen bin ich dazugekommen und habe eine glaubwürdige Quelle gefunden, nämlich das Amtsgericht Hamburg.
Dort liegt eine Vorlage für eine Anfechtungsklage zum Download bereit (http://justiz.hamburg.de/contentblob/2393032/data/anfechtungsklage.pdf) und hier steht lediglich Klage.
Somit muss sich die Klageart aus dem Sachverhalt ergeben und nicht aus der Bezeichnung in der Klageschrift.
Ich finde das ist erwähnenswert.

Nächstes Thema:
Da ich finanziell nicht der Betuchteste bin, mache ich mir ein bisschen Gedanken über die möglichen Folgekosten der Klage.
Habe hier im Forum nichts spezifisches dazu gefunden, daher spreche ich es einfach mal an.
Immerhin ist das für viele ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung ob oder ob nicht geklagt wird.

Auf allen eingängigen Blogs und Artikeln zum Thema liest man immer, dass lediglich relativ geringe Gebühren auf einen zukämen, weil der Streitwert so gering ist.
Das mag zwar vordergründig stimmen, aber es ist auch festgelegt, dass der Unterlegene alle Auslagen der gegnerischen Partei tragen muss.
Im Falle einer Behörde (bzw. was auch immer der  Beitragsservice genau ist) sind das im Normalfall lediglich "Peanuts" wie Telefon- und Kopier und in Extremfällen vielleicht noch Fahrtkosten eines Mitarbeiters, denn die Behörde wird fast immer interne Fachleute damit beauftragen.

Nun ist unser geliebter Beitragsservice und überhaupt die ganze Angelegenheit alles andere als der Normalfall.
Und es könnte ja gut sein, dass die Strategen dort entscheiden, dass sie intern völlig überlastet sind (das wäre nicht mal falsch) und externe Anwälte beauftragen müssen, was sie in solchen Fällen wohl auch dürfen (https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/index.php#8 - Kapitel: Außergerichtliche Kosten, 6. Absatz).
Und dann würden die Kosten ziemlich schnell in unangenehme Höhen schießen.

Hat jemand diesbezüglich Erfahrung oder weitere Informationen?


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