Bitte lest und versteht die Fragen erst, bevor irgendwas gepostet wird.
Thema ist der "Antrag" in der Klageschrift, und nicht die Begründung!
Das sind zwei paar Stiefel...
Ohne zielgerichteten Antrag kann unser Verfahren und damit alle Mühen, die vorher getätigt wurden, ruckzuck beendet und das Klo runtergespült werden.
Es scheint jedoch bei Verwaltungsverfahren so zu sein, dass der Antrag vom Richter selbst noch korrigiert werden kann.
"Die Richter des Verwaltungsgerichtes sind gem. § 86 Abs. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) dazu verpflichtet, selbst die rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten des zu behandelnden Falles zu untersuchen. So können auch Schriftsätze von juristischen Laien mit falsch formulierten Klageanträgen vom Gericht korrigiert werden.§ 86 Abs. 3 VwGO."
Eine Möglichkeit:
"Es wird beantragt, die Beklagte zu verurteilen, den Gebührenbescheid vom x.x.2013 sowie den Widerspruchsbescheid vom xx.x.2013 aufzuheben und sämtliche Forderungen gegen den Kläger fallen zu lassen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“
Quelle: gez-abschaffen.de