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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 215295 mal)

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Re: Jetzt kommt die Klage
#45: 15. Oktober 2013, 22:49
Deren Rechtsabteilung wird ja bezahlt, um das Recht zu verbiegen, bis der Rundfunkbeitrag Verfassungskonform erscheint. Auch wenn deren Gutachten was anderes sagen, sind sie trotzdem fehlerhaft oder unvollständig. Durch die vernichtenden Gegengutachten ist erkennbar, dass nicht alle Artikel des Grundgesetzes bei der Gesetzgebung für den Rundfunkbeitrag beachtet wurden und weitere Fehler gemacht wurden. Das muss nur noch vor Gericht bestätigt werden, und da liegt der Knackpunkt. Man kann nicht wissen, welchen Einfluss die Politik in dieser Sache auf die Gerichte hat. Nur wenn sich jeder wehrt, wird das Ausmaß des Widerstandes sichtbar. Ich geh davon aus, dass spätestens europäische Gerichte unbeeindruckt von deutschen Politikern entscheiden. Soweit werde ich zur Not gehen.
Ich bin als nächstes dran, meine 4 Wochen laufen und freu mich, dass du deine Erfahrung hier mitteilst.


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wtfacow

Re: Jetzt kommt die Klage
#46: 15. Oktober 2013, 23:22
Hallo Wimmerma,

wirklich unverschämt die Stellungsnahme.
Andererseits frage Ich mich ob das nicht vielleicht gut ist wenn die LRA es nichtmal versucht deine Argumente vernünftig zu entkräftigen...
Normal müsste der Richter schon aufgrund der Mangelnden Argumente Seitens des Beklagten dem Kläger Recht geben!
Aber was ist schon normal....

Warten wir mal ab wie es weitergeht.

Danke schonmal für deinen Großartigen Einsatz , das macht Mut . :)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#47: 16. Oktober 2013, 00:19
Edit: Kleiner Nachtrag, Axel Schneider, Verfasser der o.g. Kommentare ist
"juristischer Referent für das Rundfunkbeitragsrecht beim BR"
Wer hätte das gedacht?

Danke wimmerma!!

In der Tat:
All die "Rundfunk-Kommentare", die von ARD-ZDF-GEZ "zitiert" werden, sind
*immer* Kommentare der eigenen Rundfunk-Justitiare & Co.

Eine Art "ZITATE-INZEST", sozusagen...

Komisch...., das *einzige* Zitat, dass sie regelmäßig vergessen, stammt von
SWR-Justitiar Hermann Eicher
und wird u.a. zitiert unter
http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html

Zitat
Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR, ist einer der beiden Autoren des Artikels
„Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in
„Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009.

Dort kann man folgendes lesen:

Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”

„Dass der Gesetzgeber nicht an den Umsatz oder die Mitarbeiterzahl angeknüpft hat, ist gerechtfertigt, da diese Kriterien schwanken und schwer zu verifizieren sind (Vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 10.7. 1990 - 14 S 1419/89).”



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Re: Jetzt kommt die Klage
#48: 16. Oktober 2013, 13:40
Hier der Text der Klageerwiderung des BR. Seite 1 habe ich mal weggelassen, da dort nur der Gegenantrag, " Die Klage wird abgewiesen" steht.
Die "Schneiderquellen" folgen


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Re: Jetzt kommt die Klage
#49: 16. Oktober 2013, 21:49
Zitat
Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Gebühren-/Beitragsbescheid des Beklagten vom TT.MM.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom TT.0MM.2013 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen subjektiven Rechten. Der Kläger war in der Zeit von 01.2013 bis 03.2013 für eine Wohnung rundfundfunkbeitragspflichtig.

Zitat
Prozessuale Fragen

Vorangestellt sind die prozessrechtlichen Ausführungen. Gegebenenfalls ist hier auf die Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid bzw. auf die Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach Fristversäumung einzugehen.
Anschließend wird hier die Zulässigkeit der Klage bzw. des Rechtsbehelfs behandelt. Gibt es keine Zweifel oder Bedenken an der Zulässigkeit, kann dieser Teil zusammengefasst werden als "Die Klage ist zulässig", bzw. "Die zulässige Klage ist begründet/unbegründet". Wird die Klage als unzulässig abgewiesen, enden die Entscheidungsgründe mit dieser Feststellung. Auf die Begründetheit ist nur - je nach Bearbeitervermerk - hilfsgutachtlich bzw. in Hilfsentscheidungsgründen einzugehen.
Quelle: http://de.wikibooks.org/wiki/Zivilprozessrecht_im_2._Staatsexamen:_Die_Entscheidungsgr%C3%BCnde

na klar,
"keine Zweifel oder Bedenken an der Zulässigkeit"

"Subjektive Rechte sind das Recht des Einzelnen (Anspruch gegenüber einem Vertragpartner, einem Dritten oder gegenüber dem Staat)." http://www.wikiweise.de/wiki/Recht%20((Werteordnung))==4==


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: Jetzt kommt die Klage
#50: 17. Oktober 2013, 12:30
Zitat
Warum der Rundfunkbeitrag keine Haushaltsabgabe ist - Schneider NVwZ 2013, 19
-Antworten auf das Rechtsgutachten von Degenhart,  -Schneider, ZUM 2013, 472

Könntest Du uns diese beiden Anlagen auch zur Verfügung stellen, falls die dem Schreiben mitgegeben wurden?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Jetzt kommt die Klage
#51: 17. Oktober 2013, 15:17
Hallo, wollte ich zwar machen, wegen des Copyrights verzichte ich aber dann doch drauf. Man weiß ja nie...Sorry.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#52: 17. Oktober 2013, 15:32
Warum der Rundfunkbeitrag keine Haushaltsabgabe ist - Schneider NVwZ 2013, 19
-Antworten auf das Rechtsgutachten von Degenhart,  -Schneider, ZUM 2013, 472

Warum sind diese "Werke" die ganze Zeit so verheimlich worden?

Wahrscheinlich hat der örR Bedenken wegen der darauf wahrscheinlich wiederum folgenden Veröffentlichtungen:

"Warum der Rundfunkbeitrag doch eine Haushaltsabgabe ist" ( Dr. Terschüren, BVwZ 2013, 24)
"Antworten auf Schneiders Antworten auf das Rechtsgutachten von Degenhart" (Prof. Degenhart, NUM 2013, 512)

Markus


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M
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Re: Jetzt kommt die Klage
#53: 17. Oktober 2013, 22:36
Stelle hier mal meine ganz unprofessionellen Begründungen ein, mag vielleicht auch interessant sein im Hinblick auf die persönliche Betroffenheit, die ja auch gegeben sein muss bei solch einer Klage:

1. Es ist  gegen die Menschenwürde, für etwas zu bezahlen zu müssen das man nicht möchte und das einen diffamiert und beschimpft.
2. Ich möchte den ÖRR nicht unterstützen, weil er die Demokratie, die Meinungsfreiheit und die Meinungsdiversität durch politische Korrektheit(linke Ideologe) bekämpft, anstatt dazu beizutragen, die Demokratie zu schützen und zu erhalten. “Demokratiebeitrag” ist ein reiner Propagandabegriff. Es wird zwar der rechte Extremismus bekämpft, aber der linke gefördert.
3. Ich schaue kein Fernsehen mehr seit 2008, da ich damals an dem islamkritischen Kongress in Köln teilgenommen hatte und als ich nach Hause kam, wurde ich um 20 Uhr in der Tagesschau als Rechtsradikaler bezeichnet. Statt das Land im Namen von Demokratie und Menschenrechten vor Ideologien zu bewahren, wird man von den ÖRR beschimpft, wenn man für die Demokratie  und Menschenrechten auch in Zukunft eintritt . Hier ist der Begriff “Demokratieabgabe” nicht nur Propaganda, sondern auch Spott.
4. Ich habe einen Computer aber daß die ÖR von mir Geld dafür wollen, würde allen Anbietern im Internet das Recht geben, von mir Geld zu fordern. Das heißt, nach dem Verhalten der ÖRR kann also jeder, der gerade Lust hat mit jeder noch so illustren Begründung Geld von mir einziehen, wenn er es nur schafft, die Politik auf seine Seite zu bringen.
5. Das ich als Christ an Gott glaube, für mich ist er derjenige, der über uns Menschen steht, vor dem alle gleich sind, seine Liebe für uns, und nicht Geschlechterkampf, und Kampf gegen Rechts und Feminismus und politische Korrektheit. Gott gab uns Freiheit und nicht Gehirnsklaverei durch Ideologie.

(Anmerkung: Grad das Thema Islam ist ein sehr heißes Eisen und ich hab überlegt, ob ich das überhaupt hier reinstellen soll. Ich werde meine Klage in jedem Fall so begründen, das Thema werde ich nicht aussparen, einfach weil es wahr ist. Und ich baue darauf, das hier mehr Menschen mit gesundem Menschenverstand schreiben als medial irregeführte. Sind ja zum Glück nicht im ARDZDF-Fanforum)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#54: 18. Oktober 2013, 09:39

..."Warum der Rundfunkbeitrag doch eine Haushaltsabgabe ist" ( Dr. Terschüren, BVwZ 2013, 24)
"Antworten auf Schneiders Antworten auf das Rechtsgutachten von Degenhart" (Prof. Degenhart, NUM 2013, 512)

Markus

Kann man diese Gegen-Gegen-Gutachten irgendwo im WWW einsehen? Oder kannst Du sie zur Verfügung stellen?

Könnte mit BVwZ auch wohl NVwZ gemeint sein und es ist ein Tippfehler, da "B" und "N" nebeneinander liegen?

Und NUM? Könnte das auch ZUM heißen?


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Re: Jetzt kommt die Klage
#55: 18. Oktober 2013, 10:03
Kann man diese Gegen-Gegen-Gutachten irgendwo im WWW einsehen? Oder kannst Du sie zur Verfügung stellen?

Könnte mit BVwZ auch wohl NVwZ gemeint sein und es ist ein Tippfehler, da "B" und "N" nebeneinander liegen?

Und NUM? Könnte das auch ZUM heißen?

Pardon, Rochus,

das mit den Gegenwerken sollte nur ein grober Scherz gegen den örR werden. Sollte heißen, die "Gutachten" vom örR werden sowieso wieder zerlegt werden.
Da habe ich wohl die Ironie beim Schreiben vernachlässigt. Muss ich mal besser drauf achten, wenn ich wieder scherzen will  :(


Das war, weil wir von Schneiders Publikationen
( Warum der Rundfunkbeitrag keine Haushaltsabgabe ist - Schneider NVwZ 2013, 19
-Antworten auf das Rechtsgutachten von Degenhart,  -Schneider, ZUM 2013, 472 )
bisher noch nie etwas gehört haben und auch Schwierigkeiten haben da ranzukommen (?)

Die existieren wohl, werden vom örR aber kaum veröffentlicht?
Interessant wäre das schon, mit welchen neuen "Argumenten" sie jetzt wieder kommen.
Vielleicht kriegen wir das von Schneider bald doch nochmal in die Hände  >:D

Markus



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Re: Jetzt kommt die Klage
#56: 21. Oktober 2013, 18:12
Das Verwaltungsgericht war tätig...

Nur, bin ich damit zufrieden, oder eher nicht?...


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Re: Jetzt kommt die Klage
#57: 21. Oktober 2013, 19:07
Hallo wimmerma,
das ist doch schon mal ein toller Teilerfolg, gratuliere. Jetzt kannst Du Dich doch genüsslich zurücklehnen und abwarten, was passiert.
Was könntest Du denn in diesem Stadium noch mehr erreichen?
Deine Klagebegründung kann doch jetzt für alle anderen als Muster dienen und müsste ja dann auch für alle das gleiche Ergebnis bringen.

Gruß Lefty


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Re: Jetzt kommt die Klage
#58: 21. Oktober 2013, 21:07
Das Verwaltungsgericht war tätig...

Nur, bin ich damit zufrieden, oder eher nicht?...

""Die im hiesigen Verfahren im Raum stehenden Fragen sind ebenfalls Gegenstand des dortigen Verfahrens"

Ich frage mich gerade folgendes. Sind alle Fragen damit gemeint? Hattest du auch Argumente vorgebracht, die nicht in den Popularklagen vertreten sind? Wenn ja, was passiert mit diesen Sachverhalten?

Ich hoffe, dass die Nachricht positiv zu werten ist.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#59: 21. Oktober 2013, 21:46
Das ist genau der Punkt, der mir Kopfzerbrechen macht. Ich werde aber morgen mit dem Richter telefonieren und das klären.

Die Abhängigkeit von anderen und auch zeitlich älteren Klagen, finde ich nicht sehr entspannend. Da kann Einiges mit einem Wisch den Bach runter gehen...


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