Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 215336 mal)

w
  • Beiträge: 90
Jetzt kommt die Klage
Autor: 07. September 2013, 09:48
Edit "Bürger" - aus diversen aktuellen Anlässen und aufgrund wiederholter Nachfragen:
Bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;) beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


----------

Hallo,

Ich werde nuun meine Klage vorbereiten und nächste Woche einreichen.
Kommen ja schon einige Begründungen zusammen...

Hat evtl. jemand schon eine Klage eingereicht und demenstprechend Texte, die als Anregung beigestellt werden könnten?
Gerne auch per PN, oder Mail.

Und bitte den Thread nicht mit andere Sachen, wie "Habe eine Zahlungsaufforderung erhalten, was muß ich machen?"  zumüllen ::)

Danke 8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2016, 15:44 von Bürger«

Uwe

  • Moderator++
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Re: Jetzt kommt die Klage
#1: 07. September 2013, 10:00
Schau mal da!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6138.0.html

Hallo,

Ich werde nuun meine Klage vorbereiten und nächste Woche einreichen.
Kommen ja schon einige Begründungen zusammen...

Hat evtl. jemand schon eine Klage eingereicht und demenstprechend Texte, die als Anregung beigestellt werden könnten?
Gerne auch per PN, oder Mail.

Und bitte den Thread nicht mit andere Sachen, wie "Habe eine Zahlungsaufforderung erhalten, was muß ich machen?"  zumüllen ::)

Danke 8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: Jetzt kommt die Klage
#2: 07. September 2013, 10:29
Wimmerma,

eine Fühle an Klageformulierungen findest du hier:

Widerspruch von Softwareentwicklung Herrmann GmbH
http://www.betriebsstaettenabgabe.de/briefe/widerspruch_herrmann.pdf

Klagegründe allgemein
http://www.betriebsstaettenabgabe.de/klagegrundallgemein

Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5491.msg42184.html#msg42184

Auch eine Formulierung des Klagetextes ist mir hier im Forum unter die Augen gekommen.
Das müsstest du aber noch selber suchen.

Viele Grüße und schönes WE
Viktor


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w
  • Beiträge: 90
Re: Jetzt kommt die Klage
#3: 07. September 2013, 10:40
Die Infos aus wohnugsabgabe.de, etc, werde ich selbstverständlich nutzen.
 
Wollte jedoch z.B. auf tatsächliche Klageschriften von Nutzern hinaus, die, nach Standardvorgehensweise, bei zuständigen Verwaltungsgerichten eingereicht wurden, keine direkten Verfassungsbeschwerden.

Oder wäre ich da der Erste? :o



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: Jetzt kommt die Klage
#4: 07. September 2013, 11:05
Laut der "UMFRAGE 2 - Widerspruch gegen Beitragsbescheid / Verschleppung der Klagen durch die Anstalten" haben drei Angemeldete User eine Anfechtungsklage eingereicht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator++
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Re: Jetzt kommt die Klage
#5: 07. September 2013, 12:45
Meine ist in Arbeit - wären dann also 4  ;D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: Jetzt kommt die Klage
#6: 07. September 2013, 14:06
Meine ist in Arbeit - wären dann also 4  ;D

 8)

Es ist zwar wichtig, dass jeder seine eigenen Worte und Argumente für den öffentlich-rechtlichen Unsinn, Ausbeutung und die Verfassungswidrigkeit findet und unbedingt die persönliche Betroffenheit herausstellt. Die Klageschrift (Form, erforderliche Angaben, Standardtexte) muss doch als Muster aufzutreiben sein.

Es reicht auch, dass ein einziger Richter auf Grund der Argumente die sog. Richtervorlage macht und dass Gesetz auf Verfassungsmäßigkeit prüfen lässt. Dann kann man sich den Weg über die Instanzen schenken. Wenn nicht, werde ich über die Instanzen gehen. Gegenwärtig ist es gut, wenn viele von uns klagen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2013, 14:31 von Viktor7«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: Jetzt kommt die Klage
#7: 07. September 2013, 14:30


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w
  • Beiträge: 90
Re: Jetzt kommt die Klage
#8: 13. September 2013, 10:07
So, dieses Wochenende geht die Klageschrift raus, um die Fristen zu wahren.

Jetzt stellt sich für mich die Frage nach der konkreten/korrekten und aussichtsreichsten Formulierung des Klagebegehrens, bzw. des Antrages.

Ich möchte ja schließlich nicht sofort abgebügelt werden, aufgrund von Nichtigkeiten, etc.
Klage geht ja an das Verwaltungsgericht, den Weg nach Oben will ich aber natürlich offenhalten.

-Aufhebung des Widerspruchsbescheides
-...

Was sollt eurer Meinung nach unbedingt drinstehen? 

-


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

L
  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Re: Jetzt kommt die Klage
#9: 13. September 2013, 14:51
Hier wurde vom Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013 - 1 VB 65/13 - schon mal die Richtung vorgegeben, falls jemand mit dem Steuerargument kommt.

http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/3711-der-rundfunkbeitrag-ist-keine-steuer

Zitat: Auch nach der neuen Rechtslage handelt es sich bei dem "Rundfunkbeitrag" nicht um eine Steuer, sondern um eine sogenannte "Vorzugslast", so der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg.
Zur Klagebegründung müsste man schon die Doktorarbeit von Frau Terschüren beiheften. Die möchte ich mal Punkt für Punkt widerlegt sehen. Das Urteil würde ich mir dann einrahmen und als Beweis für die Verkommenheit der politischen Klasse zum Politunterricht in den Schulen heranziehen.

Lefty


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j

jetzt_reicht_es

Re: Jetzt kommt die Klage
#10: 13. September 2013, 15:04
Hier wurde vom Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013 - 1 VB 65/13 - schon mal die Richtung vorgegeben, falls jemand mit dem Steuerargument kommt.

http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/3711-der-rundfunkbeitrag-ist-keine-steuer

Zitat: Auch nach der neuen Rechtslage handelt es sich bei dem "Rundfunkbeitrag" nicht um eine Steuer, sondern um eine sogenannte "Vorzugslast", so der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg.
Zur Klagebegründung müsste man schon die Doktorarbeit von Frau Terschüren beiheften. Die möchte ich mal Punkt für Punkt widerlegt sehen. Das Urteil würde ich mir dann einrahmen und als Beweis für die Verkommenheit der politischen Klasse zum Politunterricht in den Schulen heranziehen.

Das ist interessant:
...
Diese offene Frage, für die nicht nur verfassungsrechtliche, sondern auch einfachrechtliche Erwägungen maßgeblich sind, sowie die sich im Falle der Zulässigkeit der Widerlegung der Nutzungsvermutung weiter stellende Frage, ob die bestehende Härtefallklausel des § 4 Abs. 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages hierfür im Wege der Auslegung herangezogen werden kann oder ob der Staatsvertrag wegen des Fehlens einer speziellen Ausnahmeregelung verfassungswidrig ist, ist zunächst von den Verwaltungsgerichten zu klären. Diese sind in besonderer Weise zur Auslegung des einfachen Rechts, wozu auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gehört, berufen. Zudem kann dort gegebenenfalls besser geklärt werden, welche Anforderungen an den Nachweis der Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stellen sind.

Es ist also nur dann eine Vorzugslast, wenn man auch gesetzlich die Möglichkeit der Widerlegung eines Vorteils (in diesem Fall die Nichtnutzung des sogenannten Angebots) hat. Das Gesetzt müsste also insoweit ergänzt werden, alsdass ein Wohnungsinhaber die Möglichkeit hat zu "beweisen", dass er das Schei** Angebot gar nicht nutzt. Erst dann wäre das Gesetz einwandfrei. Bin Froh, dass sie das auch so sehen!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 26
Re: Jetzt kommt die Klage
#11: 14. September 2013, 18:45

Jetzt stellt sich für mich die Frage nach der konkreten/korrekten und aussichtsreichsten Formulierung des Klagebegehrens, bzw. des Antrages.


Genau an dieser Stelle stecke ich jetzt gerade auch fest, ich bin schon soweit dem Gericht einfach nur mitzuteilen gegen welches jeweilige Gesetz der ÖRR verstößt, theoretisch müsste das doch ohne weitere Begründung ausreichen ?

Es ist echt nicht meine Stärke so etwas zu schreiben und zu formulieren ohne eine Vorlage  :-\


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Uwe

  • Moderator++
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Re: Jetzt kommt die Klage
#12: 14. September 2013, 18:55
Schau hier mal nach!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5491.msg42184.html#msg42184


Jetzt stellt sich für mich die Frage nach der konkreten/korrekten und aussichtsreichsten Formulierung des Klagebegehrens, bzw. des Antrages.


Genau an dieser Stelle stecke ich jetzt gerade auch fest, ich bin schon soweit dem Gericht einfach nur mitzuteilen gegen welches jeweilige Gesetz der ÖRR verstößt, theoretisch müsste das doch ohne weitere Begründung ausreichen ?

Es ist echt nicht meine Stärke so etwas zu schreiben und zu formulieren ohne eine Vorlage  :-\


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

w
  • Beiträge: 90
Re: Jetzt kommt die Klage
#13: 14. September 2013, 22:30
Bitte lest und versteht die Fragen erst, bevor irgendwas gepostet wird.
Thema ist der "Antrag" in der Klageschrift, und nicht die Begründung!
Das sind zwei paar Stiefel...

Ohne zielgerichteten Antrag kann unser Verfahren und damit alle Mühen, die vorher getätigt wurden, ruckzuck beendet und das Klo runtergespült werden.

Es scheint jedoch bei Verwaltungsverfahren so zu sein, dass der Antrag vom Richter selbst noch korrigiert werden kann.

"Die Richter des Verwaltungsgerichtes sind gem. § 86 Abs. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) dazu verpflichtet, selbst die rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten des zu behandelnden Falles zu untersuchen. So können auch Schriftsätze von  juristischen Laien mit falsch formulierten Klageanträgen vom Gericht korrigiert werden.§ 86 Abs. 3 VwGO."

Eine Möglichkeit:
"Es wird beantragt, die Beklagte zu verurteilen, den Gebührenbescheid vom x.x.2013 sowie den Widerspruchsbescheid vom xx.x.2013 aufzuheben und sämtliche Forderungen gegen den Kläger fallen zu lassen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“

Quelle: gez-abschaffen.de




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 26
Re: Jetzt kommt die Klage
#14: 14. September 2013, 23:40
Oh, da hast du natürlich vollkommen recht ! Bis gerade war mir gar nicht klar was "nach Möglichkeit einen konkreten, sachdienlichen Antrag" bedeutet  |-

Mal angenommen SWIM würde es in etwa so schreiben :


Es wird beantragt den Gebühren-/Beitragsbescheid vom xx.xx.2013 sowie den Widerspruchsbescheid vom xx.xx.2013, mir zugegangen am xx.xx.2013, aufzuheben sowie die Rechtmäßigkeit des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. - 21.12.2010  erneut auf seine Gesetzeskonformität zum Grundgesetz zu prüfen.


Was meinen die Experten hier? Wäre das ok?




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2013, 23:49 von SHODAN«

 
Nach oben