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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 215365 mal)

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themob

Re: Jetzt kommt die Klage
#270: 28. März 2014, 09:38
Hat jemand diesbezüglich Erfahrung oder weitere Informationen?

Hier wird das Thema gerade aktuell behandelt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8840.msg62072;topicseen#msg62072


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Re: Jetzt kommt die Klage
#271: 28. März 2014, 09:40
In erster Instanz wird die Behörde, die ja auch dem Gebot der Sparsamkeit folgen muss sicherlich keinen externen Anwalt beauftragen, schließlich ist der Ausgang vor Gericht nicht vorher festgelegt, d.h. auch die Behörde kann direkt in der ersten Instanz verlieren.

Ich für meinen Teil mache das so:

jeden monat seit 2013 habe ich 19 € auf ein Sparbuch überwiesen. Inzwischen sind das etwa 300 €. Für diese 300 € werde ich die Anfechtungsklage und unter Umständen auch die Folgeinstanz bezahlen, da jeden Monat weitere 19 € hinzukommen. Ich rechne mit einer Verhandlung in meinem Fall (Eingang Gericht März 2014) nicht vor 2015, es sei denn, dass Gericht erkennt nach dem 15. Mai (Geuer-Urteil) die Verfassungswidrigkeit an und überreicht die Klage dem Verfassungsgericht.

Schlimmstenfalls muss ich halt die seit 01.13 angefallenen "Beiträge" zzgl. ~16 € Mahngebühren an den Verein überweisen. Aber zumindest habe ich gekämpft.


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B
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Re: Jetzt kommt die Klage
#272: 28. März 2014, 10:12
Danke themob! Da habe ich wohl (schon) geschlafen! :-)

Sebastian, Danke für den Tip, wie Du es machst.
Wenn man es so sieht, dann sollte es auf jedem Fall drin sein und klein beigeben will ich auch nicht!
Selbst, wenn die Aussichten eher trüb sind - aber allein die Zahlen sagen ja auch was.
Irgendwo habe ich mal was von über 600 Klagen gelesen, und der Artikel war schon ein paar Monate alt.

Wenn man den Rechner in dem von themob genannten Thema mit 250 Euro Streitwert und jeweils allen Haken und maximaler Gebühr befragt, kommt eine Summe von unter 400 Euro raus.
Das sollte man eigentlich schultern können und es ist ja nur der worst case.

Also für mich steht damit nichts mehr im Weg!



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Re: Jetzt kommt die Klage
#273: 31. März 2014, 15:07
Ich habe heute meine Klage eingereicht. Es war eine nette Erfahrung:

Ich hatte das Klageschreiben mit einem abgeänderten Vordruck des Verwaltungsgerichts Hamburg erstellt.
Bereitwillig wurde mir geholfen, das Schreiben auf formelle Fehler hin zu überprüfen.

Erstmal wurde ich gelobt, dass ich "die Richtigen" (Landesrundfunkanstalt, bei mir NDR) beklagt habe. Scheinbar gibt es doch noch viele, die die GEZ(!) als Beklagten angeben. Aber auch die, die ein bischen mehr aktuelles Wissen haben, versuchen oft noch den Beitragsservice zu beklagen.

Da ich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt habe, wurde mir gesagt, dass dieser Antrag extra und schneller bearbeitet wird als die eigentliche Klage. Es sind also 2 Vorgänge. Da ich noch keine ausführliche Begründung zur Klage abgegeben habe, muss ich darauf hoffen, dass der Richter trotz einer so dürftigen Begründungslage eine Aussetzung anordnet.  Zur Klage selbst bekomme ich demnächst erst eimal ein Eingangsschreiben des Gerichts und dann eine Aufforderung, die Begründung innerhalb eines Monats nachzureichen.

Ich bin guten Mutes! Und sehe meine Klage nicht als Einzelfall sondern als Teil einer "Gesamtveranstaltung".


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Jetzt kommt die Klage
#274: 31. März 2014, 23:07
Wer hat Dir dabei geholfen?
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, der auch bei Bedarf die Niederschrift verfasst?

Bei mir steht nichts, dass ich nicht nur die Klageschrift einreichen soll, sondern ich habe woanders
auch gehört, entsprechende Kopien?

Und Du hast es dann dort selber abgegeben, also ohne Einschreiben mit Rückschein?

Das mit Köln wundert mich nicht. Als Postanschrift wird der Beitragsservice in Köln benannt.

Wenn ich Briefe beantworte, schaue ich auch ersteinmal nach dem Absender!


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: Jetzt kommt die Klage
#275: 01. April 2014, 07:59
Wer hat Dir dabei geholfen?
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, der auch bei Bedarf die Niederschrift verfasst?

Bei mir steht nichts, dass ich nicht nur die Klageschrift einreichen soll, sondern ich habe woanders
auch gehört, entsprechende Kopien?

Und Du hast es dann dort selber abgegeben, also ohne Einschreiben mit Rückschein?

Das mit Köln wundert mich nicht. Als Postanschrift wird der Beitragsservice in Köln benannt.

Wenn ich Briefe beantworte, schaue ich auch ersteinmal nach dem Absender!


Ja, es war ein Beamter des Gerichts. Da er mir meine eigene Klageschrift noch einmal auseinandergenommen und erklärt hat, nehme ich an, dass er auch Niederschriften verfasst.

Zu den Kopien hat er nichts gesagt, allerdings, wo Du es ansprichst fällt es mir ein, habe ich auch davon gehört, dass die Kopien an die Beklagten dann von Gericht erstellt und leider auch berechnet werden.

Ja, ich hab die Klageschrift einfach abgegeben.

In der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchs steht allerdings die LRA, die im Klagefall beklagt werden soll.



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Re: Jetzt kommt die Klage
#276: 01. April 2014, 08:23
Sämtliche Unterlagen (Klageschrift und Anlagen) sollten in doppelter Ausfertigung eingereicht werden - für das Gericht und die Beklagte Anstalt.

Dann spart man die Kopiergebühr.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#277: 01. April 2014, 09:27
Beim VWG Gelsenkirchen reicht es das Original einzureichen, da die die Daten einscannen und via InternetFax an die andere Partei schicken. Wobei mein gut 3cm dicker Stapel Unterlagen wahrscheinlich viel zeit kostet, einzuscannen :)

Bis jetzt habe ich nur vom Gericht die Bestätigung des Eingangs un die Festsetzung des streitwertes erhalten.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#278: 01. April 2014, 10:36
Festsetzung des Streitwertes?

Ist der nicht in etwa gleich?

Ist nur ein Einzelrichter billiger ;)?

Mit wieviel muss man da so rechnen, Vorkasse oder abh. vom Erfolg oder Nichterfolg?

Bei Erfolg, Rückerstattung (+ Zinsen, versteht sich ja von selbst) ;)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#279: 01. April 2014, 10:47
Streitwert ist bei mir 2 x Beitragsbescheid + 16€ Säumnisgebühren ~ 200 €. Wurde so auch festgesetzt. Für Streitwert bis 500 € gilt der normale Satz von 35€. Für Klageerhebung wird dann der 3fache Satz berechnet = 105 €.

Im normalfall wird das Verfahren einem Einzelrichter zugeordnet und meistens schriftlich abgehalten. Dadurch entstehen keiner Partei weitere Kosten, ausser Porto + Briefpapier. Diese sind mit 20 € normalerweise gedeckelt.

Im Worstcase hat man also bei einer erstinstanzlichen verlorenen Klage mit 125 € + ausstehende Beiträge zu rechnen.

Wenn Berufung zugelassen wird, kostet es nicht 105€ sondern etwa 160€ die müssten dann zusätzlich bezahlt werden. Allerdings muss man sich ab dann von einem Anwalt vertreten lassen, da kann das ganze schon recht teuer werden. Hier könnte jedoch eine Rechtschutzversicherung greifen.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#280: 06. April 2014, 02:57
Nur noch 3 Wochen bis zu meiner Klageeinreichung und deshalb habe ich mich systematisch im Forum durchgeklickt.

Widerspruchs-/Klagebegründungen:

>>>Jetzt kommt die Klage

Übersicht zu gut bewerteten Beiträgen, bzw. verlinkten Klageschriften

Antwort # 146 + # 203 + Ergänzung # 204
Antwort # 232 : § 58 Abs.1 VwVfG (Zustimmung zu einen Vertrag) für Klage versuchen zu verwenden
Antworten # 238, # 245, #247, final #260 (zwischen #238 - #260 Ergänzungen
und  Anmerkungen von anderen Forumsteilnehmern)


Thema Stellungnahme. #193
#195 Bitte um Kenntnisnahme und Stellungnahme
# 197 Musterbeispiel für eine Stellungnahme

Thema Musterformular für Anfechtungsklage # 270 des Amtsgerichts Hamburg
(meine Frage dazu, wie sollte man die beiden unten angegebenen Kästchen am
besten ankreuzen? bzw. als Satz in seiner Klageschrift verwenden)


Weitere offene Fragen:

-Sollte man einem schriftlichen Verfahren zustimmen?
-(bei einer mündlichen Verhandlung könnte man sich nochmal selber darstellen)

Nachreichen von Unterlagen, Begründungen:
Welche Fristen müssten beachtet werden, wie umfangreich darf der Nachtrag sein?


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Re: Jetzt kommt die Klage
#281: 06. April 2014, 11:05
Hallo karlsruhe,

finde ich gut, dass Du das Thema hier nochmal aufgreifst.

Hier zur Erleichterung mal der Inhalt der beiden Kästchen:

      Ich/wir habe(n) keine Bedenken, den Rechtsstreit auf den Einzelrichter zu übertragen.

      Ich/wir erkläre(n) mein/unser Einverständnis mit einer Entscheidung des Vorsitzenden bzw. des Berichterstatters anstelle der Kammer.

So wie ich es bisher verstanden habe, kann man den Vorgang durch das Ankreuzen vereinfachen und damit beschleunigen.
Außerdem fallen dann anscheinend auch weniger Kosten an.
Ich bin mir selbst noch nicht schlüssig, und ich muss meine Klage dringend am Montag wegschicken!  :-)

Mit der Frage ob schriftlich oder nicht verhält es sich wohl ähnlich - einfacher, schneller und günstiger (meine Meinung).
Ob Du als (ich gehe mal davon aus) Laie bei einer mündlichen Verhandlung wirklich was erreichen kannst?
Ich werde auf jeden Fall schriftlich beantragen, was wohl sowieso vom Gericht so vorgeschlagen werden wird, bei der Masse.
Wenn unsere Klagen überhaupt jeweils zugelassen werden, was ja durchaus nicht selbstverständlich ist.



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Re: Jetzt kommt die Klage
#282: 06. April 2014, 11:19
Und da ich ein immer-auf-den-letzten-Drücker Typ bin, hier mal meine ersten beiden Punkte, mit der Bitte um Kommentar, falls jemand heute reinschaut...  :-)

Punkt 1 ist individuell und wird sowieso wegargumentiert, aber dann ist es wenigstens mal aktenkundig!

Punkt 2 ist meiner Meinung nach immer noch der vielversprechendste.
Ich habe die bisher übliche Argumentation mal umgedreht.
Mal sehen, ob das vielleicht eher zieht.

Punkte 3 und 4 fehlen noch, aber da gibt es ja genügend Anregungen.

Ich habe Paragraphen und Hinweise auf Studien bewusst rausgelassen, weil ich nicht mit was rumhantieren will, das ich nicht beherrsche und die ganzen Gutachten sowieso zur Genüge bekannt sind. Außerdem mag ich es kurz und bündig.

Also:

1. Der Widerspruchsbescheid erfolgte nicht fristgerecht.

Der Kläger widersprach dem 1. Gebühren-/Beitragsbescheid vom 01.06.2013 fristgerecht mit Eingang beim Beklagten am 27.06. 2013 (Schreiben Anlage 4, Rückschein, Anlage 5). Anstatt wie gesetzlich vorgesehen einen Widerspruchsbescheid auszustellen reagierte der Beklagte durch die Zustellung eines zweiten Gebühren-/Beitragsbescheid (datiert 04.10.2013, Eingang am 12.10.2013), der schon ungerechtfertigt erging. Der Kläger erinnerte nun den Beklagten in einem am 08.11.2013 fristgerecht zugestellten Schreiben (Anlage 6, Rückschein Anlage 7), in dem er den 2. Bescheid als ungerechtfertigt ablehnte, ihm aber der Form wegen ebenfalls widersprach. Außerdem wurde der Beklagte mit einer Frist von 10 Tagen aufgefordert, dem Kläger den Widerspruchsbescheid für den 1. Widerspruch zuzustellen, andernfalls sehe der Kläger diesen als stattgegeben an. Der Widerspruchsbescheid ging beim Kläger am 11. März 2014 ein, also weit außerhalb der Frist von 10 Tagen, und ebenso mehr als einen Monat nach Ablauf der von Gesetzgeber vorgesehenen Frist von drei Monaten für die Zustellung von Widerspruchsbescheiden. Der Ursprüngliche Widerspruch vom 27.06.2013 lag sogar mehr als 8 Monate zurück.

2. Der sogenannte Rundfunkbeitrag wird unrechtmäßig erhoben.

Nach allgemein anerkannten Definitionen muss die Gegenleistung für einen Beitrag die Möglichkeit der Nutzung spezieller Vorteile sein und die Gruppe der Nutznießer muss von der Allgemeinheit unterscheidbar sein. Beides ist nicht gegeben! Wie der Beitragsservice selbst betont (siehe Widerspruchsbescheid Anlage X), kann heutzutage jeder mit geringem Aufwand alles immer und überall empfangen, sofern er dies möchte. Es entsteht also weder ein besonderer Vorteil, noch kann die Nutzergruppe abgegrenzt werden. Die Merkmale einer Sonderabgabe sind ebenfalls nicht erfüllt, denn der Rundfunkbeitrag wird regelmäßig erhoben.

Der Besitz einer Wohnung stellt kein beitragsauslösendes Merkmal dar, denn dieses muss einen nachvollziehbaren Zusammenhang mit der zu finanzierenden Sache haben. Dies ist nicht gegeben! Wie der Beitragsservice selbst betont (siehe Widerspruchsbescheid Anlage X), kann heutzutage jeder mit geringem Aufwand alles immer und überall empfangen, sofern er dies möchte. Damit entfällt der innere Zusammenhang mit der Wohnung, denn sie ist weder der zwingende, für viele nicht einmal der vorwiegende Ort, noch ist sie Voraussetzung, Mittel oder gar Anlass für Rundfunkempfang jeglicher Art.

Einzig nachvollziehbares zahlungsauslösendes Merkmal kann also nur der KONSUM des ausgestrahlten Rundfunks sein. Da es heutzutage ohne größeren Aufwand möglich ist, diesen auf fast allen Medien durch Zugangsbeschränkungen zu regulieren, könnte dann die Gruppe der Rundfunk-Konsumenten einfach und nachvollziehbar abgegrenzt werden. Das Bereithalten von Geräten, die Rundfunk empfangen können, ist heutzutage bei normaler Teilnahme am öffentlichen Leben nicht mehr zu verhindern, weswegen dies nicht mehr als Grund für die Beitragspflicht herangezogen werden darf.

3. Die Mittel des sogenannten Rundfunkbeitrags werden zweckentfremdet.

-fehlt noch-

4. Der ÖR Rundfunk in seiner derzeitigen Form erfüllt seine Aufgabe nicht.

-fehlt noch-


Alle anderen Punkte mit Grundrechtsverletzung sind mir zu vage, das kann m.M.n. ohne Probleme von den Richtern abgebügelt werden.
Sowas kann nur durch öffentliche Diskussion und öffentlichen Druck auf die Politik durchgesetzt werden, nicht in einzelnen individuellen Klagen.

Religions- oder sonstige Freiheiten sehe ich in meinem Fall auch nicht verletzt und das sind bei einem so tief verankerten System sowieso schwierig nachzuweisen.
Die meinen ja immer noch, das sie neutral sind. Das nehme ich denen sogar ab.
Das ist das typische Tyrannen-Syndrom, da ist kein Kraut gegen gewachsen...

Auf einen Verweis auf das Verfassungsgericht werde ich auch verzichten.
Ich denke, es müssen erstmal ein paar kleinere Siege her, bevor man größer angreifen kann.
Und das ist schon unwahrscheinlich genug...  :-)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2014, 11:22 von Brownie«

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Re: Jetzt kommt die Klage
#283: 06. April 2014, 12:31
Hallo Brownie,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ja, ich würde gerne diese mündliche Variante versuchen (verlieren kann ich glaube ich eh nichts)

War in Karlsruhe dabei, bescheiden.

Habe Gera gehört, furchtbar.

München, aber hoppla,

Leider war ich nicht in Freiburg, aber dank Toni´s toller Berichterstattung, ( vielen Dank nochmal dafür  :)) war es fast wie dabei sein.

Was ich in meiner Klageschrift schreibe, werde ich bis zu einer Verhandlung mehr als verinnerlichen.
Und nein, meine Notizen wird es nicht für Kopien geben, wir sind schließlich nicht in Gera.

Ich werde eine ziemlich lange Klageschrift haben, habe mich so ziemlich durch alles im Forum
dazu durchgeklickt.

Und notfalls lese ich halt jede einzelne Stelle vor mit Erklärungen und Anlagen.

Nein, ich lasse mich auch nicht bügeln. Die wollen etwas von mir, (mein Geld für diesen Rundfunkbeitrag)

Noch Diskussionsbedarf bestünde meinerseits zu 2 noch für mich offene Punkte, nämlich,
wie könnten sie am besten in meine Klageschrift eingearbeitet werden.

Punkt 1: # 232 bzgl. des § 58 Abs.1VwVfG ( Zustimmung zu einem Vertrag)

Ich würde diesen Punkt eher noch am Ende meiner Klageschrift erwähnen und evtl. entsprechend kommentieren. (Vorschläge sind sehr gerne erwünscht)

Punkt 2: Zitat aus Toni´s Bericht zum VG Freiburg in seinem Beitrag ab 1:02 Uhr.

...Ja, genau: die besondere Gegenleistung.....“Was qualifiziert denn nun den Vorteil?“ Er habe sich dazu einmal den RGStV durchgelesen, aber er finde nichts.......Nirgends stehe, für welche besondere Gegenleistung.

Weil es eine Frage war........und er zur Beklagten schaute, zücken die ihre RBStV, finden aber nichts, und jetzt Frau Heinze:“ Ja, das stimmt, das steht nirgends.“(Peinlich, peinlich! Da hat er sie sauber auflaufen lassen)

Da  ich Karlsruhe und Frau Heinze selber erlebt hatte, Gera gehört  hatte und weiß, dass  München und Freiburg in den normalen Medien weitestgehend verschwiegen wurden, würde ich gerne in dieser letzten Wunde in meiner Klageschrift bohren. (Hat jemand eine Idee, wie am besten?)

Man sollte in diesem Falle dort ansetzen, wo man Schwachpunkte  findet >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2014, 12:36 von karlsruhe«
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Re: Jetzt kommt die Klage
#284: 06. April 2014, 12:51
Na dann aber ran!  :-)
Und viel Glück!

Würdest mal Links zu den "Berichterstattungen" posten ?


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