Ok, inzwischen bin ich dazugekommen und habe eine glaubwürdige Quelle gefunden, nämlich das Amtsgericht Hamburg.
Dort liegt eine Vorlage für eine
Anfechtungsklage zum Download bereit (
http://justiz.hamburg.de/contentblob/2393032/data/anfechtungsklage.pdf) und hier steht lediglich
Klage.
Somit muss sich die Klageart aus dem Sachverhalt ergeben und nicht aus der Bezeichnung in der Klageschrift.
Ich finde das ist erwähnenswert.
Nächstes Thema:
Da ich finanziell nicht der Betuchteste bin, mache ich mir ein bisschen Gedanken über die möglichen Folgekosten der Klage.
Habe hier im Forum nichts spezifisches dazu gefunden, daher spreche ich es einfach mal an.
Immerhin ist das für viele ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung ob oder ob nicht geklagt wird.
Auf allen eingängigen Blogs und Artikeln zum Thema liest man immer, dass lediglich relativ geringe Gebühren auf einen zukämen, weil der Streitwert so gering ist.
Das mag zwar vordergründig stimmen, aber es ist auch festgelegt, dass der Unterlegene alle Auslagen der gegnerischen Partei tragen muss.
Im Falle einer Behörde (bzw. was auch immer der Beitragsservice genau ist) sind das im Normalfall lediglich "Peanuts" wie Telefon- und Kopier und in Extremfällen vielleicht noch Fahrtkosten eines Mitarbeiters, denn die Behörde wird fast immer interne Fachleute damit beauftragen.
Nun ist unser geliebter Beitragsservice und überhaupt die ganze Angelegenheit alles andere als der Normalfall.
Und es könnte ja gut sein, dass die Strategen dort entscheiden, dass sie intern völlig überlastet sind (das wäre nicht mal falsch) und externe Anwälte beauftragen müssen, was sie in solchen Fällen wohl auch dürfen (
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/index.php#8 - Kapitel: Außergerichtliche Kosten, 6. Absatz).
Und dann würden die Kosten ziemlich schnell in unangenehme Höhen schießen.
Hat jemand diesbezüglich Erfahrung oder weitere Informationen?