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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 201910 mal)

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Re: Jetzt kommt die Klage
#330: 13. Mai 2014, 12:35
Vielen Dank!

Das heißt, Feuer unterm Hintern machen ist nicht zulässig sondern nur direkte Klage gegen den ursprünglichen Bescheid?
Aber das geht doch nicht ohne Widerspruchsbescheid, dachte ich?
Oder jetzt doch?

Mannomann...


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awawaw

Re: Jetzt kommt die Klage
#331: 13. Mai 2014, 13:01
Die Untätigkeitsklage richtet sich in erster Linie gegen den Grundverwaltungsakt (Beitragsbescheid)
Argumentation Grundgesetzwidrig etc... Der Antrag " will Widerspruchbescheid" ist nebensächlich...
Nach Erhalt (Gericht macht beim ÖR Druck) des Widerspruchbescheides ( natürlich negativ..was sonst)
wird die Untätigkeitsklage automatisch zur Anfechtungsklage.
Also bei Untätigkeitsklage ohne "Klagegrund/KLAGEANTRAG" gegen den Beitragsbescheid....
sondern nur mit dem Antrag "will Widerspruchbescheid".. hat sich die Klage (nach Erhalt Widerspruchbescheid) erledigt...
(und wird nicht zur Anfechtungsklage..weil ja kein KLAGEANTRAG mehr vorliegt)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#332: 13. Mai 2014, 13:46
Hallo Zusammen,
ich bin hier aktiv recht neu, beobachte aber alles seit Jahren und war auch selbst nicht ganz inaktiv. Also Widerspruch hat Person A mehrfach bei der ehem. GEZ eingelegt, mehrseitige Begründungen etc. (ich muss dazu sagen, dass Person A vorher mit "neuartigen Rundfunkgeräten" bei der GEZ angemeldet war - € 5,xx/Monat -wg. Freiberufler und PCs etc.). Als der NEUE eingeführt wurde hat Person A sich abgemeldet und dann einen ziemlich zeitraubenden und wenig sinngebenden Schriftwechsel mit dem BR bzw. Köln gehabt. Person A hatte wohlgemerkt bis  04.04.2014 nie einen Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten. Mit diversen Formulierungen in den Schreiben hat Person A versucht einen durch Unterlassung zugestimmten Vergleich zu erreichen, was leider so nicht funktionierte. Person A hat also für die Jahre 2013 und 2014 jeweils eine Vergleichssumme von € 60,00 überwiesen. Dann kam ein Schreiben dass der Rundfunkbeitrag nicht verhandelbar sei worauf hin Person A die Erstattung der bisher gezahlten € 60,00 forderte - was natürlich abgelehnt wurde. Person A behauptete dann in einem erneuten Schreiben an den Beitragsservice, dass, da man ja eine Erstattung abgelehnt habe man automatisch einem Dauervergleich zugestimmt habe (11/2013). Im Januar 2014 kam dann ein Standardschreiben, im Februar eine Mahnung, und erst jetzt zum  04.04.2014 kam mal ein Beitragsbescheid.
Person A hat dann den Formbrief der Kanzlei Hoffmeyer verwendet und am 24.04.2014 Widerspruch beim BR eingelegt mit Frist bis 05.05.2014 der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs schriftlich zu zu stimmen. Es passierte NICHTS. Also hat Person A am 07.05.2014 beim Bay.VWG hier in München eine einstweilige Verfügung erhoben, vom Gericht kam die Eingangsbestätigung am 09.05. mit 2 Fragen bzw. Aufforderung zur Einlassung ob
1. ...einverstanden bin, dass der Vorsitzende oder der Berichterstatter anstelle der  Kammer entscheidet...
2. ...Übertragung des Rechtsstreits auf einen Einzelrichter...

Hier meine erste Frage - Soll Person A dem Zustimmen? -

Und dann kam gestern ein neuer Gebührenbescheid vom BR mit dem Hinweis dass man Widerspruch einlegen kann etc...

Hier meine zweite Frage - Muss Person A gegen diesen Bescheid erneut Widerspruch einlegen - macht Person A - aber wenn sie nicht muss spart das Zeit und Geld?

Über einen Hinweis würde sich Person A freuen - gerne stellt Person A auch alle bisherigen Schreiben (geschwärzt/aufbereitet) etc. per PDF zur Verfügung.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#333: 13. Mai 2014, 17:15
Da auch diese Klage vermutlich abgewimmelt wird, reicht ein Einzelrichter.
Gegen jeden Bescheid muss Widerspruch eingelegt werden.
Es müssen die Grundgesetzverstösse deutlich gemacht werden. Daraufhin muss in der Klage beantragt werden, das Verfahren an das Verfassungsgericht weiterzuleiten, wenn das Verwaltungsgericht Verfassungsverstösse erkennt.
Das Verwaltungsgericht kann nur zu dem Schluss kommen, dass der Beitrag nicht verhandelbar ist usw., der BS ist leider im Recht. Über Verfassungswidrigkeit oder Grundgesetzverstösse kann das Verwaltungsgericht nicht entscheiden.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#334: 13. Mai 2014, 17:34
OK, danke erst einmal. Person A hat allerdings keine Klage eingereicht und sich auch nicht bzgl. der Verhandelbarkeit geäußert, sondern lediglich eine Einstweilige Verfügung zur (Zahlungs-) aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt. Aber das - mit gegen jeden Bescheid extra vorgehen - habe ich mir fast gedacht.
DANKE.


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awawaw

Re: Jetzt kommt die Klage
#335: 13. Mai 2014, 17:42
"aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt."
Bedenke in dieser fiktiven Situation: MUSS!..."Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts."
Denn:
Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.
http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html  (4)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.msg64369.html#msg64369
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Re: Jetzt kommt die Klage
#336: 06. Juli 2014, 21:04
So, liebe Freunde, heute wieder mal eine Wasserstandsmeldung.
Der Widerspruchsbescheid der Rundfunkanstalt ist letzte Woche eingetroffen.
Wie zu erwarten, setzt er sich nicht mit meinen Einwänden auseinander,
sondern enthält die üblichen Textbausteine.
Morgen geht die Klage raus.
Allen Mitstreitern viel Erfolg,
Lefty






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Hallo,

ich bin haar-scharf am GV vorbei, jetzt habe ich tatsächlich endlich einen Widerspruchsbescheid bekommen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg69527.html#msg69527

Ist es möglich fristgerecht eine Klage an das VG zustellen und zeitgleich eine Frist für die ausführliche Begründung auf 10 Wochen zu beantragen?
Die Begründung braucht noch etwas Zeit um zu reifen und es ist ja Urlaubszeit....
Danke+ viel Erfolg


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Re: Jetzt kommt die Klage
#338: 10. Juli 2014, 00:05
Einfach beim VG anrufen und fragen. Das sind nette Leute. War bei mir jedenfalls so.
Der Widerspruchbescheid lässt von sich aus schon eine Frist von einem Monat ab Zustellung für das Einreichen einer Klage.
Diese Klage kann, muss aber noch keinen Antrag und keine Begründung enthalten.
Wenn diese Teile fehlen, setzt das Gericht von sich aus eine Frist zum Nachreichen dieser Bestandteile, im Allgemeinen nochmals 4 Wochen, fest.
Die Frage könnte also lauten, ob diese 4 Wochen wegen Urlaub verlängert werden können.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#339: 10. Juli 2014, 11:29
Ich würde den Antrag stellen (ist ja kein Aufwand) und hinsichtlich der Klagebegründung ankündigen, dass diese nachgereicht wird. (Ggf. kann man auch gleich der Hinweis geben werden, dass die Weltreise länger als 4 Wochen dauert ;) 

Die Unterlagen (Bescheide und Widersprüche) würde ich ebenfalls beifügen. (Zu den Formalien s.a. § 82 VwGO).



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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Re: Jetzt kommt die Klage
#340: 14. Juli 2014, 17:23
Hallo!

Vielen dank erstmal euch allen für die Vorschläge und Vorlagen.
Habe anhand dessen meine Briefe an den SWR und VG geschrieben und der Verlauf (mit dem VG) als Links hier:
20140606 - Brief an Verwaltungsgericht Freiburg.pdf
20140630 - Antwort vom Verwaltungsgericht.pdf
20140704 - Beschluss Verwaltungsgericht.pdf

Sieht nicht rosig aus, ging alles recht schnell, auch wenn der VG den SWR ein mal erinnern musste dass die da noch eine Stellungnahme machen müssen, haben die dummerweise auch gemacht, erinnert ziemlich an die Antwort #292 von philokaios am: 07. April 2014, 10:27, scheinen wohl schon fertige Texte zu haben.

Auf alle fälle wurde die Klage abgelehnt. Recht knapp, mit einem Verweis auf eine andere Klage, fertig. Die Gerichte winken wohl auch nur durch, vielen Dank Rechtsstaat...  :-\
Die Rechnung über 105€ habe ich natürlich auch schon gekriegt. Die muss ich wohl auch bezahlen.

Aber was kann ich jetzt weiter machen? Was mache ich mit den Gebühren vom dem Verein?

Gruß
Jack


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Jetzt kommt die Klage
#341: 14. Juli 2014, 17:35
Auf alle fälle wurde die Klage abgelehnt. Recht knapp, mit einem Verweis auf eine andere Klage, fertig. Die Gerichte winken wohl auch nur durch, vielen Dank Rechtsstaat...  :-\
Die Rechnung über 105€ habe ich natürlich auch schon gekriegt. Die muss ich wohl auch bezahlen.
Aber was kann ich jetzt weiter machen? Was mache ich mit den Gebühren vom dem scheiß Verein?
Nun mal langsam... die Devise lautet: Immer *genau* lesen ;)
Im Betreff lese ich
"hier: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz"
womit wohl ein Antrag auf Eilrechtsschutz gemeint sein dürfte, den Person XYZ augenscheinlich gestellt hat.
Lediglich dieser Antrag scheint somit abgelehnt.

Vermutliche Gründe können evtl. hier nachgelesen werden:

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Eine Ablehung in der Hauptsache der Klage ist für mich erst mal nicht ersichtlich.

Der Gerichtskostenvorschuss von 105€ dürfte vermutlich für das Hauptverfahren gelten.

Insofern:
Es ist meines Erachtens nach nocht nichts in der Hauptsache entschieden.

Wäre auch verwunderlich...
...beim VG Freiburg, das ja in anderer Sache (Musterverfahren mit Prof. Koblenzer) seit Wochen/ Monaten an einem Urteil oder mglw. einer Richtervorlage an das BVG arbeitet ;)

VG Freiburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg69817.html#msg69817


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2014, 17:38 von Bürger«
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Re: Jetzt kommt die Klage
#342: 15. Juli 2014, 10:40
Es scheint die Zeit gekommen, da sich die Gerichte bundesweit wieder mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen.

Ich habe, laut Anwalt, auch ein Schreiben erhalten, mit der Frage, ob, mit Hinblick auf die Entscheidung des BAYVerfG, die Klage zurückgenommen werden soll.

Auf die 105 EUR GK kann ich verzichten, vermutlich wird die Klage aber negativ, evtl. auch schriftlich, beschieden.  :-\

RV deckt erstmal nur die 1. Instanz ab, folgt also, dass ich auf eine mündl. Verhandlung bestehe.

Evtl. lege ich noch die Betrugsgeschichten des ÖRR mit in die Waagschale.
Die Argumente werde ich dann wohl auch nochmal grundsätzlich überarbeiten/erweitern...


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Re: Jetzt kommt die Klage
#343: 15. Juli 2014, 11:40
Vielen Dank Bürger,

das habe ich so gar nicht gesehen, möglicherweise hast du recht, mal sehen was da noch kommt.

Übrigens was Aktuelles aus dem Verein, analog dazu der ADAC, dem glaubt jetzt auch keiner mehr:
http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/ZDF-raeumt-massive-Manipulationen-bei-Deutschlands-Beste-ein-id30564067.html

Betrüger unterstütze ich schon mal gar nicht, evtl. kann das auch mit rein in eine Begründung...  ;)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#344: 24. Juli 2014, 01:52
Mal allgemein gefragt. Wie soll ein normaler arbeitender Bürger so viel Geld und Zeit aufbringen können um sich mit den Schei$$ auseinander zusetzen. Zudem noch ein halber Jurist werden und seine Hobby´s an zweiter Stelle belassen. Bangen um das erarbeitete Geld, Kinder und Freunde über "Maschen" aufklären welche die falschen Beamten durchführen etc...eine bodenlose Frechheit und Zumutung ist das. Damit aber nicht genug den auch auf anderem Gebiet stellen die Behörden, auch mittels der Bürokratie, Barrikaden und Hürden auf, welche um sie zu überwinden, keine Zeit ist und man aus Frust und Erschöpfung nach gibt, zahlt, sich ärgert oder hat Rennerei wegen Anwalt und Anwaltskosten. Was soll das bitte? Was zum Henker soll man tun. Konto leer lassen? Immer einen netten unbestechlichen Nachbarn der Wertsachen bunkert haben? Anwälte als Freunde suchen? Mit Offizieren und Kommissaren öfters mal einen trinken gehen?


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