Hallo Zusammen,
ich bin hier aktiv recht neu, beobachte aber alles seit Jahren und war auch selbst nicht ganz inaktiv. Also Widerspruch hat Person A mehrfach bei der ehem. GEZ eingelegt, mehrseitige Begründungen etc. (ich muss dazu sagen, dass Person A vorher mit "neuartigen Rundfunkgeräten" bei der GEZ angemeldet war - € 5,xx/Monat -wg. Freiberufler und PCs etc.). Als der NEUE eingeführt wurde hat Person A sich abgemeldet und dann einen ziemlich zeitraubenden und wenig sinngebenden Schriftwechsel mit dem BR bzw. Köln gehabt. Person A hatte wohlgemerkt bis 04.04.2014 nie einen Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten. Mit diversen Formulierungen in den Schreiben hat Person A versucht einen durch Unterlassung zugestimmten Vergleich zu erreichen, was leider so nicht funktionierte. Person A hat also für die Jahre 2013 und 2014 jeweils eine Vergleichssumme von € 60,00 überwiesen. Dann kam ein Schreiben dass der Rundfunkbeitrag nicht verhandelbar sei worauf hin Person A die Erstattung der bisher gezahlten € 60,00 forderte - was natürlich abgelehnt wurde. Person A behauptete dann in einem erneuten Schreiben an den Beitragsservice, dass, da man ja eine Erstattung abgelehnt habe man automatisch einem Dauervergleich zugestimmt habe (11/2013). Im Januar 2014 kam dann ein Standardschreiben, im Februar eine Mahnung, und erst jetzt zum 04.04.2014 kam mal ein Beitragsbescheid.
Person A hat dann den Formbrief der Kanzlei Hoffmeyer verwendet und am 24.04.2014 Widerspruch beim BR eingelegt mit Frist bis 05.05.2014 der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs schriftlich zu zu stimmen. Es passierte NICHTS. Also hat Person A am 07.05.2014 beim Bay.VWG hier in München eine einstweilige Verfügung erhoben, vom Gericht kam die Eingangsbestätigung am 09.05. mit 2 Fragen bzw. Aufforderung zur Einlassung ob
1. ...einverstanden bin, dass der Vorsitzende oder der Berichterstatter anstelle der Kammer entscheidet...
2. ...Übertragung des Rechtsstreits auf einen Einzelrichter...
Hier meine erste Frage - Soll Person A dem Zustimmen? -
Und dann kam gestern ein neuer Gebührenbescheid vom BR mit dem Hinweis dass man Widerspruch einlegen kann etc...
Hier meine zweite Frage - Muss Person A gegen diesen Bescheid erneut Widerspruch einlegen - macht Person A - aber wenn sie nicht muss spart das Zeit und Geld?
Über einen Hinweis würde sich Person A freuen - gerne stellt Person A auch alle bisherigen Schreiben (geschwärzt/aufbereitet) etc. per PDF zur Verfügung.