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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 201971 mal)

a
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Re: Jetzt kommt die Klage
#90: 03. November 2013, 22:52
Noch eine Frage kommt mir gerade, bzw. eine Befürchtung:

Ob die mir wohl weiterhin, für die kommenden Abbuchungszeiträume, Gebührenbescheide zuschicken werden, mein Beitragskonto während des nun laufenden Verfahrens vor Gericht weiter wachsen wird?? denn den 2. Gebührenbescheid haben sie mir ja auch munter geschickt, obwohl ich gerade erst gegen den 1. Widerspruch bei ihnen eingelegt hatte. Muss man jetzt etwa das Prozedere mit jedem Abrechnungszeitraum wieder durchlaufen???  ???jedes mal neu Klage einreichen und zahlen????
Wisst ihr da was, bzw. sollte ich deshalb etwas Bestimmtes in der Klage formulieren?

danke


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Re: Jetzt kommt die Klage
#91: 03. November 2013, 23:29
Also ich habe für die ersten beiden Quartale Beitragsbescheide bekommen und jeweils einzeln widersprochen. Beim 2. habe ich allerdings dazugeschrieben, dass ich auch weiteren Bescheiden widersprechen werde. Seitdem habe ich keine weitere Post mehr bekommen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Jetzt kommt die Klage
#92: 04. November 2013, 01:14
Ob die mir wohl weiterhin, für die kommenden Abbuchungszeiträume, Gebührenbescheide zuschicken werden, mein Beitragskonto während des nun laufenden Verfahrens vor Gericht weiter wachsen wird?? denn den 2. Gebührenbescheid haben sie mir ja auch munter geschickt, obwohl ich gerade erst gegen den 1. Widerspruch bei ihnen eingelegt hatte. Muss man jetzt etwa das Prozedere mit jedem Abrechnungszeitraum wieder durchlaufen???  ???jedes mal neu Klage einreichen und zahlen????
Wisst ihr da was, bzw. sollte ich deshalb etwas Bestimmtes in der Klage formulieren?
danke

Unabhängig davon, ob weitere Beitragsfestsetzungen durch BeitragsBESCHEIDE erfolgen - zumindest dem Willen des sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" nach dürften die Beiträge "natürlich" weiterlaufen.

Die Aussage im Artikel

FOCUS, 19.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
Beim Bundesverfassungsgericht und beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof stauen sich Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag.
Wer auf eine mögliche Erstattung hofft, muss Rechtsmittel einlegen.

http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html?google_editors_picks=true

Zitat
Außerdem müssen Nichtzahler damit rechnen, dass später fällige Beiträge durch neuerliche Beitragsbescheide festgesetzt werden.
Gegen jeden dieser Bescheide muss erneut Widerspruch und Klage erhoben werden.


wäre aber wohl insofern zu relativieren:

ACHTUNG!
Auch gegen demnächst zugestellte weitere Bescheide ist analog dem ersten ersten Widerspruch ebenfalls Widerspruch einzulegen.
Die Klage kann bei (vermutlich wiederholt negativem) Widerspruchsbescheid meines Wissens nach dann entsprechend *erweitert* werden.
Es ist also wohl nicht jedesmal eine "erneute" Einzelklage erforderlich (und würde vom Gericht wohl auch nicht als solche bearbeitet werden).


Weitere interessante Infos u.a. unter
Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html


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Siegbert

Re: Jetzt kommt die Klage
#93: 06. November 2013, 07:07
„Jetzt kommt die Klage“. Auch bei mir.

Bin mir nicht sicher, ob ich das alleine fachlich stemmen kann, denn in den Gutachten, Klagen und Beiträgen, von denen ich bisher gelesen habe, geht es um Grundrechte-Verletzungen, Missachtung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, gesetzgebungstechnische Fehler, fehlende Gesetzgebungskompetenzen, Vergehen gegen Datenschutz, verbotenes zentrales Melderegister bei der Inkasso-Organisation „AZD-Beitragsservice“, Eingriff in Bundesgesetze per Landesrecht „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“, Verstöße gegen Normenhierarchie, millionenfache unzulässige Beitragsbescheide mit Form- und anderen Mängeln, gebotener gerichtlicher Eingriff gemäß Artikel 100 Grundgesetz, Verstöße gegen Landesgebührengesetze, also um Verfassungs-, BGB-, Verwaltungs-, Verbraucher-, Rundfunk-, ggf. um EU-Recht und mehr...

Man müsste also all diese Rechtsbereiche mit in eine Klage einbeziehen. Kennt jemand einen engagierten und bezahlbaren Anwalt/Anwältin, der/die sich mit dem komplexen Thema auskennt?


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Re: Jetzt kommt die Klage
#94: 06. November 2013, 09:00
Kennt jemand einen engagierten und bezahlbaren Anwalt/Anwältin, der/die sich mit dem komplexen Thema auskennt?

Hallo Siegbert,

hier in diesem Thema sucht Mitglied MarkusB. auch nach einem Anwalt:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7096.msg52494.html#msg52494

Seitdem hatte ich mit ihm keinen Kontakt und weiß gerade nicht, ob er schon anwaltliche Hilfe gefunden hat.
Auf Mitteilungen antwortet er aber immer. Vielleicht kann er auch schon weiterhelfen.

Markus


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Uwe

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Re: Jetzt kommt die Klage
#95: 06. November 2013, 09:41
Schau mal dort:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7257.0.html

„Jetzt kommt die Klage“. Auch bei mir.

Bin mir nicht sicher, ob ich das alleine fachlich stemmen kann, denn in den Gutachten, Klagen und Beiträgen, von denen ich bisher gelesen habe, geht es um Grundrechte-Verletzungen, Missachtung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, gesetzgebungstechnische Fehler, fehlende Gesetzgebungskompetenzen, Vergehen gegen Datenschutz, verbotenes zentrales Melderegister bei der Inkasso-Organisation „AZD-Beitragsservice“, Eingriff in Bundesgesetze per Landesrecht „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“, Verstöße gegen Normenhierarchie, millionenfache unzulässige Beitragsbescheide mit Form- und anderen Mängeln, gebotener gerichtlicher Eingriff gemäß Artikel 100 Grundgesetz, Verstöße gegen Landesgebührengesetze, also um Verfassungs-, BGB-, Verwaltungs-, Verbraucher-, Rundfunk-, ggf. um EU-Recht und mehr...

Man müsste also all diese Rechtsbereiche mit in eine Klage einbeziehen. Kennt jemand einen engagierten und bezahlbaren Anwalt/Anwältin, der/die sich mit dem komplexen Thema auskennt?


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Re: Jetzt kommt die Klage
#96: 06. November 2013, 14:50
@ siegbert: es müssen nicht alle Bereiche mit einbezogen werden, dass Gericht prüft die Rechtmäßigkeit umfassend.
Es reicht auf alle wesentlichen Punkte einzugehen. Das steht ja alles im Forum.


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Siegbert

Re: Jetzt kommt die Klage
#97: 06. November 2013, 15:24
Danke für die Links und Tips! Gut, dass es dieses Forum gibt.


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B
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Re: Jetzt kommt die Klage
#98: 07. November 2013, 11:04
...Riesensauerei übrigens, dass sie jetzt schon von traumatisierten Flüchtlingen "Rundfunkbeiträge" eintreiben wollen. Da kann man mal die maßlose Gier des ÖRR sehen. Gegen einen Bischof veranstalten sie eine Hetzjagd wg. 30 Mio. und machen sich selbst jährlich die Taschen mit 8 Mrd. voll.

Bei den Flüchtlingen soll schon früh mit der Gehirnwäsche eingesetzt werden. Damit kann man sie sich schön willfährig machen. Wie ich schon schrieb, machen die lieber ihr eigenes Kochereignis anstatt sich mit Kochshows verblöden zu lassen.

Was den Bischof und die Hetzjagd betrifft: So habe ich es noch gar nicht betrachtet.

Interessant in dem Zusammenhang ist allerdings: Wenn mir das Gebaren des Bischofs nicht gefällt, trete ich aus seinem "Verein" aus und zahle nicht mehr die als Kirchensteuer bezeichnete  Abgabe.  Die als Beitrag bezeichnete Fernsehsteuer dageben muss ich berappen bis ich entweder dement bin, in den Knast einfahre, im Altenheim sitze oder mausetot bin.

Es gibt noch eine Möglichkeit: Auswandern!

Die Bevölkerung wird ausgetauscht.

Deswegen hat der Vortrag des RBB-Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter so eine Bedeutung: Die Juristen sagen ab 90 Prozent Sättigungsgrad für Fernsehgeräte in den Haushalten wäre man befugt, zu pauschalisieren. Das ist letztendlich die Strategie des ÖR.  So als ob Unterhaltung zur Daseinsvorsorge gehören würde.

Und damit die nächste Generation nicht aus diesem Raster rausfällt, wird das Internet einfach dazugezählt, auch wenn aus der Nutzung von Geräten keine Nutzung des ÖR folgt.

Das ist wie Mengenlehre: Man formt Sachverhalte solange, bis sie ins juristische Kriterienraster fallen. Die Handhabung des "Warenkorbs" und der Arbeitslosen"statistik" sind solche Fälle.

Es findet eine inhaltliche Entleerung und Neuauffüllung unbestimmter Rechtsbegriffe und gegebenenfalls derer Neuformulierung statt.

Das geht eben bis zum Auswechseln der Bevölkerung, weil die alte schon überlastet ist.


Hinsichtlich des Bischofs kann man vermuten, daß dies im Rahmen einer größer angelegten Kampagne läuft. Es geht zum einen um zweihundertjährige Privilegien gegenüber dem Staat, zum anderen um die Gläubiger, die auf den Staatsanleihen sitzen, und einen Erwartungsdruck auf Profit gegenüber dem Staat ausüben.

Auffällig ist, daß die Medien-Protektion gegenüber diesem Bischof fiel. Warum?

Weil jetzt in Rom ein anderer Papst mit anderen Prioritäten sitzt und weil Benedikt XVI. nicht mehr exekutives Oberhaupt der Kirchenmonarchie ist.

Dies bedeutet, daß das Zurückstehen der Staatsanleihenbesitzer gegenüber der deutschen Staatsräson - ein Deutscher ist Papst! - obsolet geworden ist und die Religionspolitik durch Franziskus hin zu einer "armen Kirche"  zu einer Marktlücke für die Staatsanleihenbesitzer wurde. Franziskus läßt sich mit Hollywood-Größen wie Anthony Quinn ("In den Schuhen des Fischers") assoziieren, der auch alles "hingab" - nur mit dem Unterschied, daß die Welt - jedenfalls derzeit - nicht am Rande eines großen nuklearen Krieges steht.

Wenn also die Badewanne des Limburger Bischofs ein Thema wurde, stellt sich schon die Frage, warum.

Will Franziskus die Badewanne den notleidenden katholischen Gemeinden in Frankfurt/M. zur Verfügung stellen, damit die Gemeindemitglieder auch dort einmal baden dürfen?

Die Medienkampagne erinnert ein wenig an die Geschichte mit Wandlitz, wo sich dann auch alle mal aufregen konnten und hinterher das dicke Ende mit der Treuhandanstalt kam.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#99: 07. November 2013, 13:48
...
Es gibt noch eine Möglichkeit: Auswandern!

...

Gar nicht so blöd. Vor allem für die, die grenznah wohnen, ob Gronau oder Görlitz. Geht nur nicht so gut, wenn man ein Eigenheim hat und somit quasi gefesselt ist. Ansonsten ist alles nah dran. Der alte Freundeskreis, die Schule für die Kinder, die Arbeitsstelle, die Familie....

Und sich dann jenseits der Grenze für lau die Rübe an ARD und ZDF eckig gucken...... (#) ::) Aber dafür ist man ja nicht ausgewandert.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

M
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Re: Jetzt kommt die Klage
#100: 16. November 2013, 15:55
Hallo zusammen,

heute erhielt auch ich meinen Wiedersprcuhsbescheid auf meinen Wiederspruch. Mein Wiederspruch war vom 03.05.13, am 31.05.13 habe ich nochmals ein Erinnerungsschreiben geschickt, weil ich bis dahin keine Antwort hatte.

Man bestätigt mir nun meinen Wiederspruch vom 03.05. (Eingang am 31.05.) wobei das Schreiben vom 31.05. nur ein Dreizeiler war. Im Bescheid werden allerdings meine Punkte aus dem korrekten Schreiben aufgeführt und entkäftet. Bei den vielen Wiederspruchsbescheiden, die dort erstellt werden, kommt es scheinbar durchaus auh zu Fehlern...  ;D

Ich soll nun dann also Klage beim Verwaltungsgericht Minden einreichen, was ich auch zu tun gedenke.

Ich würde mich gerne am Klageschreiben von DJ_rainbow orientieren. Hier wird zwar nicht auf alle meine Punkte meines Wiederspruchs eingeganen, aber soweit ich das hier mitbekommen habe, ist das auch nicht zwingend nötig.

Am Montag könnte ich den offiziellen Wiederspruch auch hier posten (falls gewünscht). Da ich privat keinen Scanner habe, aber eben im Büro.

Gibt es zu dem Klageschreiben von DJ_rainbow noch Ergänzungen/Anregungen?

MfG

Markus

Kurze Ergänzung noch:
Das Schreiben (Wiederspruchsbescheid) ist vom 29.10.13, erhalten habe ich es heute (16.11.13). Wie kann das sein, wo  doch die GEZ selbst sagt, es gelten 30 Tage + 3 Tage Postweg zzgl. Zum Erstellungsdatum als Frist für meine Klage. Da schulden die mir nun aber schon 2 Woche...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2013, 17:21 von Viktor7«

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Re: Jetzt kommt die Klage
#101: 16. November 2013, 23:53
Zitat
Das Schreiben (Wiederspruchsbescheid) ist vom 29.10.13, erhalten habe ich es heute (16.11.13). Wie kann das sein, wo  doch die GEZ selbst sagt, es gelten 30 Tage + 3 Tage Postweg zzgl. Zum Erstellungsdatum als Frist für meine Klage. Da schulden die mir nun aber schon 2 Woche...
Ist mir auch passiert, liest man immer öfters hier. Ist wohl deren neueste Masche. Die nutzen jetzt jede noch so kleine Möglichkeit, damit ein möglicher Beitragszahler auch wirklich zahlen muss. Für mich sieht das aus als wenn die auf Formfehler von uns warten. Auf jedem Schreiben von denen steht eine Frist, die muss Person A einhalten, damit Service B keinen Formfehler nachweisen kann. Eine Begründung ist vermutlich erstmal nicht so wichtig, die lehnen sowieso alle Widersprüche pauschal ab, hab noch nichts von erfolgreichen Widersprüchen hier gelesen. Deshalb bleibt nur der Klageweg bei negativem Widerspruchbescheid, und da kann die Begründung von Person A nachgereicht werden.
Für mich sieht es so aus als ob es nicht mehr lange dauert bis der Spuk vorbei ist. Die Anstalten sparen seit einiger Zeit an den Ausgaben, unfaire Massnahmen wie diese verkürzten Widerspruchsfristen hier und neue Beitragsbescheide nach erstem Widerspruch häufen sich.
Die Klagewelle rollt, die ersten Gerichtsverfahren sind terminiert. Die glauben endlich auch nicht mehr an sich selbst, sondern retten, was zu retten ist und kratzen jeden Cent zusammen, den sie kriegen können.

Um Widerspruch fristgerecht einzureichen, genügt es, schnellstmöglich einen Brief abzusenden. Damit nichts schiefgeht, versendet Person A den Brief per Einschreiben.  Klar, das kostet, aber Gerechtigkeit ist nicht umsonst zu haben. Die billigste Variante ist das Einschreiben für zusätzliche 2,05 Euro, im Internet kann die Zustellung online verfolgt werden, dann hat Person A den Nachweis der Zustellung.

Folgender Text sollte zur Fristwahrung genügen:


Person A
Straße A
Stadt A
mit der Beitragsnummer AAAAAAAAAAAA



An
(Adresse dem Beitragsbescheid entnehmen)


Widerspruch gegen den Bescheid vom 01.11.2013

Wohnort, den 17.11.2013


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legt Person A gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom 01.11.2013, mir zugestellt am 16.11.2013, fristgerecht Widerspruch ein.


Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Gleichzeitig beantragt Person A die Aussetzung der Vollziehung ihres Gebührenbescheids vom 04.10.2013 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 30.10.2013 gerichtlich entschieden wurde.


Ablehnung des Säumniszuschlags

Die zusätzlichen Kosten von 8 € Säumniszuschlag sind unbegründet und für Person A nicht akzeptabel, da Person A erst durch Nichtzahlung von Ihnen einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen hat, um dann auf dem Rechtsweg Widerspruch dagegen einlegen zu können. Person A hat am DATUM einen widerspruchsfähigen Beitragsbescheid von ihnen angefordert und nicht bekommen, das Versäumnis Ihrerseits können sie mir nicht anlasten.


Person A behält sich ausdrücklich ausführliche Begründungen in einem gesonderten Schriftsatz vor.


MfG, Person A

Unterschrift......................



Dieses Beispiel eines möglichen Widerspruchs funktioniert nur, wenn wichtige Daten ergänzt werden. Es muss nichtzutreffendes weggelassen werden.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#102: 17. November 2013, 03:36
Das Schreiben (Wiederspruchsbescheid) ist vom 29.10.13, erhalten habe ich es heute (16.11.13). Wie kann das sein, wo  doch die GEZ selbst sagt, es gelten 30 Tage + 3 Tage Postweg zzgl. Zum Erstellungsdatum als Frist für meine Klage. Da schulden die mir nun aber schon 2 Woche...

Die Bekanntgabe gilt nicht 3 Tage nach ERSTELLUNGsdatum, sondern
3 Tage nach AUFGABE bei der POST...

Nachfolgend Originaltext aus einem Widerspruchsbescheid - Bekanntgabe/ Fristbeginn dürfte analog bei der Klage gelten.
Demgemäß ist aber dennoch nicht das tatsächliche *Zustalldatum* nachgewiesen...
Dass einem das Schreiben eher als tatsächlich zugegangen sein soll, müsste also wohl dennoch durch ARD-ZDF-GEZ nachgewiesen werden - und das ist ohne Einschreiben o.ä. quasi unmöglich ;)

Das ist eindeutig *EINSCHÜCHTERUNGSTAKTIK* von diesem unseriösen Verein - aber der
informierte und mündige Bürger lässt sich das selbstverständlich NICHT GEFALLEN!!!!!!!!!!!!!


Wie bemisst sich die Frist?
ARD-ZDF-GEZ legen es mit Formulierungen wie z.B. dieser aus:
Zitat
"Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben (§70 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als "bekannt gegeben" (§1 [Bundesland] Verwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. §41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Unseren Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Gebühren-/Beitragsbescheid vom [TT.MM.JJJJ] am [TT.MM.JJJJ] bei der Post aufgegeben wurde.
Der genannte, an Sie gerichtete Gebühren-/Beitragsbescheid ist von der Deutschen Post AG nicht als unzustellbar zurückgesandt worden. Insofern besteht kein Zweifel an einem ordnungsgemäßen Zugang des Bescheids.
Ihren Widerspruch haben wir am [TT.MM.JJJJ] erhalten. Die Widerspruchsfrist für den Gebühren-/Beitragsbescheid ist demnach abgelaufen."


Auch wenn wir alle wissen, dass bei Schreiben von ARD-ZDF-GEZ
zwischen Erstellung und tatsächlichem Zugang/ Bekanntgabe gern auch mal 10-14 Tage liegen
und mit obiger Auslegung noch lange nicht ein
konkretes Datum des Zugangs und somit auch
kein konkretes Datum der Bekanntgabe nachweisbar ist:

Da einem das tatsächliche Datum der "Aufgabe bei der Post" leider mangels Datumsstempel zumeist nicht offensichtlich ist und um seine eigene Rechtsposition nicht unnötig zu schwächen bzw. die Angelegenheit nicht unnötig zu verkomplizieren - und auch um glaubwürdiger als ARD-ZDF-GEZ aufzutreten ;) - sollte man als
Fristbeginn also vorsorglich das
Erstelldatum des Schriftstücks + 3 Tage
ansetzen.
[...]


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Re: Jetzt kommt die Klage
#103: 17. November 2013, 10:44
Das Schreiben (Wiederspruchsbescheid) ist vom 29.10.13, erhalten habe ich es heute (16.11.13). Wie kann das sein, wo  doch die GEZ selbst sagt, es gelten 30 Tage + 3 Tage Postweg zzgl. Zum Erstellungsdatum als Frist für meine Klage. Da schulden die mir nun aber schon 2 Woche...

Die Bekanntgabe gilt nicht 3 Tage nach ERSTELLUNGsdatum, sondern
3 Tage nach AUFGABE bei der POST...[....]

Da einem das tatsächliche Datum der "Aufgabe bei der Post" leider mangels Datumsstempel zumeist nicht offensichtlich ist und um seine eigene Rechtsposition nicht unnötig zu schwächen bzw. die Angelegenheit nicht unnötig zu verkomplizieren - und auch um glaubwürdiger als ARD-ZDF-GEZ aufzutreten ;) - sollte man als
Fristbeginn also vorsorglich das
Erstelldatum des Schriftstücks + 3 Tage
ansetzen.
[...]

Vielen Dank nochmals für diese Korrektur. Den zitierten Text hatte ich hier schonmal irgendwo überflogen, aber eben nicht korrekt verinnerlicht... Auf meinem Umschalag steht ein Datum vom 14.11.13. Also könnte man mi da schonmal nichts. Aber ih möchte auch nichts falsch machen. Die Klage ans Verwaltungsgericht geht also innerhalb der kommenden Woche raus...




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Re: Jetzt kommt die Klage
#104: 28. November 2013, 22:47
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Hallo Siegbert,

hier in diesem Thema sucht Mitglied MarkusB. auch nach einem Anwalt:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7096.msg52494.html#msg52494

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Markus

Huhu, also ich habe keinen Anwalt genommen bisher, verlasse mich in der 1. Instanz auf euch Kenner. Ist auch eine Geldfrage bei mir, arbeite zwar aber kein hochdotierter Job sozusagen.
Hab heute auch meinen 3. Brief bekommen und bin mir nicht so sicher aber ich schreib das alles in dem von mir begonnenen Thread besser, damit nicht alles durcheinanderkommt.


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