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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 200734 mal)

a

awawaw

Re: Jetzt kommt die Klage
#285: 06. April 2014, 17:01
Habe mir aus der Freiburger Sache nen Textbaustein gebastelt der in meinen Widerspruch / Klage mit reinkommt ( Thema Ist eine Steuer..)

Eine Steuer ist voraussetzungslos, die Vorzugslast knüft an eine besondere Gegenleistung.
Im RGStV findet sich nichts darüber für welche besondere Gegenleistung der Beklagte einen Geldbetrag begehrt. Der Beklagte kann nicht erklären was das besondere an der Gegenleistung sein mag.
Es gibt keinen qualifizierten Vorteil. Eine Empfangbarkeit ist nichts besonderes denn jeder kann immer und überall „empfangen“. Wenn der Rundfunkbeitrag ein Beitrag sei, müsse er einen unmittelbaren, individualisierbaren Vorteil bieten. Eine Wohnung allein ermöglicht noch nicht die Nutzbarkeit des öffentlichen Rundfunks. Die individualisierte unmittelbare Nutzbarkeit bedürfe erst noch eines kausalen Aktes, z.B. des Aufstellens einer Schüssel.Der Beitrag entspricht nicht dem Äquivalenzprinzip, alleine das Argument der Versorgung reiche nicht aus, sondern man müsse die Nutzbarkeit beachten. Die Nutzungsmöglichkeit muss unmittelbar gegeben sein.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#286: 06. April 2014, 17:36
Im RGStV findet sich nichts darüber für welche besondere Gegenleistung der Beklagte einen Geldbetrag begehrt.

"RGStV" ist alt = "RundfunkGEBÜHRENstaatsvertrag"
"RBStV" ist neu = "RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag"

...auf letzteren dürften sich die Aussagen beziehen - und sollte sich wohl also auch die Argumentation beziehen ;)

Rundfunkstaatsvertrag, RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag, RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6697.0.html


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B
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Re: Jetzt kommt die Klage
#287: 06. April 2014, 17:41
Hehe, genau so stehts bei mir sinngemäß auch!  :-)

Ich würde noch Satteliten- bei Schüssel ergänzen und den Konjunktiv (reiche / sei / solle) weglassen, das passt irgendwie nicht rein, finde ich.
Oder Du machst es überall, wo Du zitierst...

Du verzichtest also auch auf Angabe von Paragraphen und Gedöns?


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awawaw

Re: Jetzt kommt die Klage
#288: 06. April 2014, 18:36


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Re: Jetzt kommt die Klage
#289: 06. April 2014, 19:14
  @awawaw Beitrag #286

Bravo! Das hast Du wirklich sehr gut aus der Freiburger Verhandlung extrahiert, soweit ich das meinen Aufzeichnungen und meiner Erinnerungen entnehmen kann. Aber bitte editiere in deinem Beitrag noch RGStV in RBStV wie von Bürger in # 287 berichtigt.
 
Vielleicht unnötigerweise möchte ich nochfolgendes hervorheben:  Meinem Aufschrieb nach, sage der Berichterstattende Richter (Herr Bostedt) während seines Vortags u.a: Wenn es sich bei dem "Rundfunkbeitrag" um einen Beitrag handle, wäre er verfassungsgemäß, dafür müsse er sich allerdings erkennbar deutlich von einer Steuer absetzen, und dabei käme es auf den materiellen Gehalt und nicht auf den Namen an.

Darauf später Prof.Koblenzer: Es sei durch das Vorhandensein von 4 Wänden [also Wohnung] noch keine unmittelbar individualisierbare Nutzungsmöglickeit gegeben. (Ergänzung von mir: weshalb es sich nicht um einen Beitrag sondern um eine Steuer handle).

Für mich im Augenblick noch nicht ganz so leicht nachvollziehbar, wurde vom Gericht sehr großer Wert auf die Frage der Unmittelbarkeit gelegt, als ob damit alles stehen oder fallen würde, was die Frage Steuer ja oder nein betrift.

Ich hoffe der Beitrag nützt irgendjemandem irgendwas.

Lesenswert finde ich übrigens noch:
http://www.wohnungsabgabe.de/briefe/replik_1bvr_2550_12_01.pdf


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awawaw

Re: Jetzt kommt die Klage
#290: 06. April 2014, 19:35
Der Rundfunkbeitrag ist eine Steuer und kein Beitrag, da er sich nicht erkennbar deutlich von einer Steuer absetzt. Eine Steuer ist voraussetzungslos, die Vorzugslast knüft an eine besondere Gegenleistung.  Hierbei kommt es auf den materiellen Gehalt und nicht auf den Namen an.
Im RBStV findet sich nichts darüber, für welche besondere Gegenleistung der Beklagte einen Geldbetrag begehrt. Der Beklagte kann nicht erklären was das besondere an der Gegenleistung ist.
Es gibt keinen qualifizierten Vorteil. Eine Empfangbarkeit ist nichts besonderes, denn jeder kann immer und überall „empfangen“. Wenn der Rundfunkbeitrag ein Beitrag ist, muss er einen unmittelbaren, individualisierbaren Vorteil bieten. Eine Wohnung allein ermöglicht noch nicht  die unmittelbare individualisierbare Nutzungsmöglickeit des öffentlichen Rundfunks. Die individualisierte unmittelbare Nutzbarkeit bedarf erst noch eines kausalen Aktes, z.B. des Aufstellens einer Satteliten Schüssel. Der Beitrag entspricht nicht dem Äquivalenzprinzip, alleine das Argument der Versorgung reicht nicht aus, sondern man muss die Nutzbarkeit beachten. Die Nutzungsmöglichkeit des ÖR ist nicht unmittelbar durch das bewohnen einer Wohnung gegeben.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#291: 07. April 2014, 10:27
Wem es für Ideen und beim Formulieren hilft:

Ich habe hier die ausführliche Stellungnahme des SWR auf meine Klage beim VG Freiburg gepostet.
Als ganze PDF hier: http://www.loaditup.de/files/811712_6hkxk6uptk.pdf

Grüße,
philokaios


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Re: Jetzt kommt die Klage
#292: 07. April 2014, 11:04
>>>Jetzt kommt die Klage
Antwort # 232 : § 58 Abs.1 VwVfG (Zustimmung zu einen Vertrag) für Klage versuchen zu verwenden
Es scheint nicht sinnvoll, dieses Gesetz für die Klage zu verwenden, themob hat es hier gut erläutert:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg60796.html#msg60796


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Re: Jetzt kommt die Klage
#293: 07. April 2014, 11:32
Danke für den Hinweis, hatte wohl dann die Erklärung nicht auch noch gelesen, sondern hauptsächlich Deinen Teil.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: Jetzt kommt die Klage
#294: 07. April 2014, 12:52
@ Brownie

welche Berichterstattungen meinst Du?


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: Jetzt kommt die Klage
#295: 07. April 2014, 13:08
Von unserer LRA haben wir seit Wochen nichts mehr gehört. Als nächstes müsste die Zahlungserinnerung ins Haus flattern.

Ca. 14 Tage bis 3 Wochen danach wäre dann der Bescheid fällig. Bis dahin haben wir den 15. Mai. Ob die wohl noch warten, um mir keine unnötige Arbeit zu machen?  ::)


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

B
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Re: Jetzt kommt die Klage
#296: 07. April 2014, 13:31
@ karlsruhe

Die Berichterstattungen zu den Verhandlungen.
Ein bisschen was habe ich selber gefunden, aber eben nicht alles...


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Re: Jetzt kommt die Klage
#297: 12. April 2014, 21:23
Hier nun das finale Stück zur Begutachtung.

Person A wird entsprechende Klage am Montag zur Post bringen, sollten sich keine grundlegenden Anpassungen ergeben.

Person A möchte hiermit allen anderen danken, die geholfen haben, eine hypothetische Klageschrift zu formulieren.

Wow! Solche Klagen brauchen wir - mehrere - und bis zum Bundesverfassungsgericht. Also - auch wenn es erst mal schiefgeht - weitermachen!


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

d
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Re: Jetzt kommt die Klage
#298: 12. April 2014, 22:31
Sebastian schreibt in seiner Klage:

Weiterhin werden Daten, die von den Einwohnmeldeämtern zur Verfügung gestellt werden,
missbräuchlich dazu verwendet, Personen rückwirkend zum 01.01.2013 beim Beitragsservice
anzumelden. Hierzu fehlt dem Beitragsservice die gesetzliche Legitimation, da es keinen
Paragraphen im RBStV gibt, der dieses Vorgehen zuließe


Aus meiner Sicht ist im RStV unter § 7.1 geregelt, dass der Beitrag ab 2013 jeder zu zahlen hat oder nicht ?

Zitat §7.1: Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
(1) Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats,
in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder
das Kraftfahrzeug innehat. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs beginnt mit dem Ersten
des Monats, in dem es auf den Beitragsschuldner zugelassen wird.


Ich meine, da steht´s drin. Mir gehts drum, falls ich klage, dann würde ich die rückwirkende Anmeldung garnicht ansprechen. Wie sieht ihr das?


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Re: Jetzt kommt die Klage
#299: 12. April 2014, 22:57
Ich glaube, es wird hier nur nicht deutlich, dass die Direktanmeldung der betroffenen Person ohne eigenes Zutun gemeint ist.
Es gibt im RBStV keinen Paragrafen bzw. keine Regelung der/die besagt, dass vermeintliche Beitragspflichtige bei "nicht selber aktiv werden" trotzdem rechtsgültig zwangsangemeldet werden können.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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