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Autor Thema: Ablehnende Antwort + Begründung des SWR  (Gelesen 5085 mal)

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Ablehnende Antwort + Begründung des SWR
Autor: 06. April 2014, 20:14
Anbei für die Interessierten die ausführliche Antwort auf meine Klage (siehe hier).

Aktuell ruht das Verfahren auf Vorschlag des Gerichtes (ein ähnliches Verfahren scheint bereits im Gange zu sein am VG Freiburg).
(Mein Antrag auf ruhendes Verfahren vor etwa 9 Monaten wurde abgelehnt. Jetzt stimmte der beklagte SWR zu)

Ich musste den 12-seitigen Brief wegen der max. Dateigröße als einzelne Seiten ablegen. Die PDF wäre 6MB groß geworden.


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A
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Sehr vielen Dank für das Hochladen des gesamten Textes, ist sehr nützlich für mich.
Danke


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S
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Besonders pervers finde ich den letzten Paragraph in Seite 10. Sinngemäß:

Informationsfreiheit bedeute, Rundfunk zahlen und konsumieren zu können, wenn man es will. Die Rundfunkgebühr
verletzte die Informationsfreiheit in diesem Sinne nicht, also auch nicht der Zwangsbeitrag, weil er so hoch wie die
Gebühr ist.




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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Erstaunlich viel Papier bei einem Streitwert von 53,94 €

Habe es nur überflogen, aber hauptsächlich nur Textbausteine.

Was der SWR dazu zu vermelden hat, interessiert uns nicht,

wir bleiben dran >:D


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

p
  • Beiträge: 39
Dank dem Mitstreiter Bürger gibt es das Ganze nun auch als
eine zusammenhängende PDF zum Runterladen,
nämlich hier:
http://www.loaditup.de/files/811712_6hkxk6uptk.pdf


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R
  • Beiträge: 375
Die Klageerwiderung ist für künftige Kläger sehr interessant - vielen Dank.

Sicherheitshalber solltest Du dem Gericht mitteilen, dass Du Dir - nach Wideraufnahme des Verfahrens - vorbehältst, auf den Schriftsatz zu erwidern.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

 
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