Ihr habt noch keinen einzigen Bescheid??
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Doch, gegen den haben wir Widerspruch eingelegt. Mit einem Widerspruchsbescheid sind die erst aus dem Quark gekommen als wir Untätigkeitsklage erhoben haben. Das war dann 5,5 Monate nach dem Zugang unseres Widerspruchsschreibens an die LRA.
Dann hat das Gericht Druck gemacht, der Widerspruchsbescheid kam. Da wurde uns dann im Zusammenhang mit der Kostenübernahme für das Verfahren der Untätigkeitsklage von der LRA vorgejault, sie hätten ja schließlich mit einer Gesetzesänderung zu kämpfen gehabt. Da wäre eine UTK ausgeschlossen. Ich habe entsprechende Gegenargumente geliefert - letztendlich mussten wir trotzdem zahlen. Der Richter ist zwar auf die Heulerei der LRA nicht eingegangen, aber er hat zwei Urteile aus dem Hut gezaubert, wonach bei Widerspruchsbescheiden, die kein Ermessen zulassen, ein Bescheid direkt angegriffen werden kann. Das habe ich hier im Forum anderswo schon mal näher beschrieben.
Und jetzt warten wir auf einen neuen BESCHEID, aber die winden sich aus der Sache damit heraus, dass ja Höhe der Abgabe und Fälligkeitstermin aus dem Gesetz entnommen werden können und daher keine Bescheide nötig sind.
Und dann kommt nämlich das zum Zuge, was awawaw in seinem Beitrag geschrieben/zitiert hat.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"