Ich glaube immer noch, dass gut begründete Widersprüche nicht beschieden werden, da ist das Risiko zu hoch für den Verein. In meinem Widerspruch habe ich Argumente, die offensichtlich, nach normalem Rechtsverständnis, Grund genug gegen den RBStV sind. Wer nur schreibt, dass der RBStV gegen das Grundgesetz verstösst, ist jetzt in deren Augen ein leichtes Opfer. Kann man aber erst erkennen, wenn die vorrangegangenen Widersprüche dazu hier veröffentlicht werden. Wer aber schon im Widerspruch einige fast nicht zu widerlegende Argumente anführt und trotzdem einen Widerspruchsbescheid bekommt, bringt dieses System unweigerlich zu Fall. Da das nach den höchstrichterlichen Urteilen sowieso passiert, kann es auch sein, dass die jetzt nochmal irgendwie irgendwas beweisen wollen, verlieren können die nichts mehr. Sinnlos ist es auf jeden Fall. Da die alte Regelung mit der Gebühr zu GEZ-Zeiten schon in der Vergangenheit häufig Klagegrund war, kann uns auch kein Richter weismachen wollen, die örR müssten unbedingt, gegen das Grundgesetz, durch einen Beitrag funktionsfähig erhalten bleiben. Die haben genug Zeit gehabt, um diese vermurksten Gesetze ordentlich zu überarbeiten.