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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 200653 mal)

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Re: Jetzt kommt die Klage
#150: 13. Januar 2014, 21:53
Ich glaube immer noch, dass gut begründete Widersprüche nicht beschieden werden,
Danke Roggi für deine Beurteilung dazu. Mal schauen ob es an dem so ist und mein Briefkasten von denen auch weiterhin verschont bleibt. Die Schlaumeier treffen beim Bescheiden von Widersprüchen also eine Art Auswahl , bei wem sie eventuell einen nicht allzu schweren Brocken vor sich haben. Tolle Strategie , ...aber ich glaube bei ThomasW haben die sich mächtig verschätzt und das Gegenteil von einem leichten Spiel.
Mit meinen Widersprüchen bin ich die immer frontal und voll provakativ angegangen , 2 Seiten ausformulierte Gedanken zu meinem Standpunkt.
Vielleicht finden die einfach keine passenden Worte und Gegenargumente dazu. Habe keinen einzigen Paragraphen oder ganze Gesetze darin erwähnt, so müssen sie sich halt mal was eigenes dazu überlegen und können nicht gleich wieder wie wild mit Gesetzen und Paragraphen um sich werfen.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#151: 13. Januar 2014, 23:34
ThomasW hat in seiner genialen Klage etwas für mich total Überraschendes erwähnt:

Die Beitragsbescheide sind schon durch die Ausdrücke "Gebühren-/...bescheid" und "... haben Ihre Rundfunkgebühren... nicht bezahlt..."
damit auch Gebührenbescheide.

Damit sind diese Bescheide (sofern sie erst Forderungen ab 2013 beinhalten)
genaugenommen, so wie ich Thomas verstehe,
dann formal auch schon ungültig
(?)

Das habe ich noch nicht gewusst. Das ist doch vielversprechend.
Danke Thomas.

Damit können wir sie doch bestimmt in Schwierigkeiten bringen, denke ich.

Markus



 


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Re: Jetzt kommt die Klage
#152: 14. Januar 2014, 00:09
ThomasW hat in seiner genialen Klage etwas für mich total Überraschendes erwähnt:

Die Beitragsbescheide sind schon durch die Ausdrücke "Gebühren-/...bescheid" und "... haben Ihre Rundfunkgebühren... nicht bezahlt..."
damit auch Gebührenbescheide.

Damit sind diese Bescheide (sofern sie erst Forderungen ab 2013 beinhalten)
genaugenommen, so wie ich Thomas verstehe, dann formal auch schon ungültig (?)

Das habe ich noch nicht gewusst. Das ist doch vielversprechend.
Danke Thomas.

Damit können wir sie doch bestimmt in Schwierigkeiten bringen, denke ich.

Markus

Wenn man jeden Paragraphen diese Gesetzes auseinandernehmen würde, hätte man mehrere solcher Ergebnisse. Hat mich schon immer gewundert, warum das nicht einer macht, der ein bisschen was von Jura versteht.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#153: 14. Januar 2014, 01:41
Die Normenklarheit ist in der Klage falsch zitiert, Wikipedia liefert zu diesem Stichwort ein FALSCHES Ergebnis.
Ein falsch zitiertes Urteil vom Bundesverfassungsgericht ist der Ursprung dieses Fehlers:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20050726_1bvr078294.html#abs184
In den Artikeln 2 GG. und 14 GG. geht es nicht um Normenklarheit.

Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht kann allerdings als Zitat für die Normenklarheit herangezogen werden.

Der erste Teil der Klage "Fehlende Passivlegitimation des Klägers" bezieht sich auf einen Fehler des Beitragsservice, dass er als Inhaber der Wohnung zu zahlen hätte. Wer nicht in einer ähnlichen Situation ist, darf dieses Argument nicht verwenden.
Anmerken möchte ich noch, dass Thomas einige Grundgesetzverstösse erkannt hat. Wenn ein Gesetz gegen ein Grundgesetz verstösst, muss das Zitiergebot nach Artikel 19 beachtet werden, sonst ist das Gesetz nichtig. Einige Ausnahmen des Zitiergebots sind für den Rundfunk vorgesehen, aber nicht für den Verwaltungsakt der Beitragserhebung durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Auch das kann in einer Klage verwendet werden, weil ich es für unwiderlegbar halte.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#154: 14. Januar 2014, 04:07
@ThomasW:
BEIFALL! :D
Und DANKE!
Hat mich gut mitgenommen - in der Tat!

So greift ein Rädchen ins andere - unsere gegenseitige Unterstützung bringt uns voran.

WEITER SO!

Gemeinsam knacken wir diese Nuss ;)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#155: 14. Januar 2014, 04:26
Cool, das hätte ich vielleicht mal in der Klage erwâhnen sollen, egal...


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Re: Jetzt kommt die Klage
#156: 14. Januar 2014, 08:35
Glamourös - Danke


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Re: Jetzt kommt die Klage
#157: 14. Januar 2014, 09:09
Danke für die Blumen!!

Je mehr Argumente wir zusammentragen und je mehr wir uns hier austauschen desto größer sind unsere Chancen, diesen Sch..xx-Beitrag zu stoppen!!


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Re: Jetzt kommt die Klage
#158: 14. Januar 2014, 09:11
Hey ThomasW, ich habe Deinen Kram gelesen. Echt klasse Klage!


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Re: Jetzt kommt die Klage
#159: 14. Januar 2014, 21:14
Hallo Thomas,

echt super - speziell der letzte Absatz hat mich gerade sehr "erhellt", da auch in meinem Widerspruchbescheid steht, dass die Vollziehung ausgesetzt wird, andererseits aber kurz darauf an die Zahlung erinnert wird.

Vielleicht könnte das ja Teil meiner Stellungnahme zum Schreiben des Gerichts (siehe anderer Thread) werden.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#160: 18. Januar 2014, 12:53
Moin zusammen,

noch mal zu den 105€ der Untätigkeitsklage. Jetzt habe ich vom VWG auch die entsprechende Rechnung bekommen. Aber bezahlen werde ich vorerst wahrscheinlich nicht, sondern unter Berufung auf §161 Absatz 3 Widerspruch einlegen und das VWG auffordern sich die Kohle vom ÖÖR zu holen. Mal schauen, ob das klappt.
Oder hat das einer schon versucht? Etwaige Erfahrungen?

Übrigens hat nun der SWR auf meine "Androhung von Eilrechtsschutz" reagiert und zumindest meinem ersten Widerspruch zwar nicht stattgegeben, aber zumindest bis zum Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens eine Aussetzung von weiteren Bescheiden, Mahnungen oder Vollstreckunsmaßnahmen zugestanden. Das ist ja schon mal was  :D

Gruß Pflücker


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Re: Jetzt kommt die Klage
#161: 26. Januar 2014, 17:46
@ Roggi

Hallo :)

Ich habe mich heute erst hier angemeldet. Letztes Jahr hat Person A 3 Schreiben bekommen mit der Frage, ob die Wohnung denn bereits angemeldet war (Person A hat vorher woanders gewohnt, wo der Beitrag bereits gezahlt wurde, daher befreit) und jetzt im Januar nochmal eine Erinnerung bekommen mit der Ankündigung, dass das nächste Schreiben dann eine Zahlungsaufforderung wäre.

Daher ist Person A noch nicht so weit wie manch andere, hat sich aber mit viel Interesse durch diverse Beispiele der Widersprüche und der Begründungen für die Klage gelesen.

Nun hast Du weiter oben geschrieben, dass man mit den richtigen Begründungen eine Widerspruchsablehnung sogar verhindern könnte. Person A ist nun sehr neu in der Sache, und ist daher sehr froh, dass es bereits so viele Beispiele hier gibt.

Kannst Du uns denn deinen Widerspruch im Forum anhängen, damit Person A ein paar Beispiele zu sehen bekommt und diese, falls sie auf Person A zuträfen, vielleicht sogar nutzen dürfte?

Freue mich sehr auf deine Antwort :)

RGVEDA

PS: Alles mal in "Person A" umgeschrieben :)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#162: 26. Januar 2014, 19:14
Hallo RGVEDA
In meinem Widerspruch habe ich fast alle Argumente verwendet, die auf Grund meiner Erkenntnisse aus dem Forum hier gegen den RBStV und den Beitrag sprechen, dagegen kann der Beitragsservice nicht viel machen. Es sind in Summe zuviele gut begründete Argumente. Meine Gründe waren nicht nur, dass der Beitrag eine unzulässige Steuer ist, sondern auch, dass meine Grundrechte eingeschränkt werden. 
Entscheiden wird ein Richter, ob ich Recht habe, aber ob es soweit kommt ist fraglich. Am 25.03.2014 wird die Popularklage von Ermano Geuer am Bayerischen Verfassungsgerichtshof verhandelt, ich vermute bis dahin halten die still und stellen keinen Widerspruchsbescheid aus. Wenn doch, Pech für den Beitragsservice, ich habe meine Klage fast fertig.
Mein Widerspruch ist hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7277.msg54116.html#msg54116


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Re: Jetzt kommt die Klage
#163: 26. Januar 2014, 19:34
Hallo Roggi :)

Tausend Dank! Habe beide durchgelesen! Wow!! Saugut. Kann Person A diese so übernehmen? Besser kann man es einfach nicht schreiben :)

Dein zweites Schreiben lässt darauf schliessen, dass wieder nur Standarttexte zurück geschrieben wurden. Seit November hast Du nun erstmal Ruhe vor denen?

Na mal schauen was diese Popularklage dann bringen wird.

Wirst Du deine Klage auch hier veröffentlichen? :)

RGVEDA


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Re: Jetzt kommt die Klage
#164: 26. Januar 2014, 19:57
Selbstverständlich kann jeder die zu ihm passenden Argumente verwenden. Eine Anpassung an die eigenen Verhältnisse wäre ratsam, damit die nicht losjammern, sowas hätten die schon oft gelesen, wäre aber total falsch und überhaupt... das Gesetz... so wichtig... schluchz...
Auf den ersten Widerspruch kamen nur Textbausteine und die weitere Kontostandsmitteilung für das Folgequartal, allerdings als Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Für das erste Quartal 2014 wird wohl auch wieder so ein Bescheid eintrudeln.
Die verdammten Säumniszuschläge fressen meine gesamten Ersparnisse auf  >:D
In meiner Klage nehme ich die Sendeanstalten auseinander, wie ich es so zusammenfassend bisher noch nicht gelesen habe hier im Forum. Ich muss "nur" noch die Quellenangaben hinzufügen, morgen ist es soweit, dann wird das Hauptargument hier zur Diskusion eingestellt.


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