Ich würde, ob es was bewirkt, oder nicht, die "Religionsfreiheit, und "Verstoß gegen europäische Konvention für Menschenrechte" einfügen.
Den Passus mit der Zurückstellung der Klage würde ich weglassen. Vermutlich kommt das Gericht von selbst auf euch zu, oder der Beklagte.
Dem Antrag auf Aussetzung des Vollzuges wurde schon stattgegeben, nehme ich an?
Das mit der Religionsfreiheit habe ich bewusst weggelassen, da es uns irgendwie nicht wirklich entspricht. Zum Thema "Verstoß gegen die europäische Konvention für Menschenrechte" bräuchte ich Infos, das lese ich jetzt zum ersten Mal.
Was den Antrag auf Aussetzung des Vollzuges betrifft: Nein, dem wurde nicht stattgegeben. Nehme ich das dann mit in die Klage hinein?
Erstmal danke für die Antwort,
Ana