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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 201920 mal)

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Re: Jetzt kommt die Klage
#315: 16. April 2014, 07:18
Da hilft nur googln. Beispielsweise war Klaus Böger, entsandt vom Landessportbund, mal Franktionsvors. der SPD im Abgeordnetenhaus und ist nicht mehr aktiv.

Das Zustandekommen des Rundfunk- und Verwaltungsrat müsste man im Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg zum RBB nachlesen können.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Re: Jetzt kommt die Klage
#316: 16. April 2014, 12:25
Du wirst in der Tat nach jedem einzelnen Mitglied googlen müssen. Und vor allem musst Du auch beachten, ob da nicht auch indirekt Verbindungen zu Vater Staat bestehen. Nach dem Motto: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!



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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Jetzt kommt die Klage
#317: 12. Mai 2014, 13:39
Wir haben jetzt wieder einen dieser Wischiwaschischriebe bekommen. Nämlich die übliche Zahlungsaufforderung für die letzten 2 Quartale, November 2013, Februar 2014 sowie jetzt aktuell Mai 2014.

Nach meinem Dafürhalten und wenn man der bisherigen Logik der ÖRR folgen möchte, hätte es zumindest für Februar schon eine Zahlungserinnerung und für November 2013 aber immerhin längst eine Zahlungserinnerung und auch schon den Bescheid geben müssen.

Aber: ohne Bescheid keine Kohle, denn Klage geht nur mit Bescheid.

Die warten wohl den 15. Mai 2014 ab.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Jetzt kommt die Klage
#318: 12. Mai 2014, 21:10
Ihr habt noch keinen einzigen Bescheid??
Ist dann deren "Rechts"abteilung mit den anhängenden Klagen schon überlastet?

Wenn wir gerade beim Thema sind:
Ich bin noch nirgendwo auf eine Info gestoßen, wann Beitragsbescheide eigentlich genau ausgestellt werden müssen.
Kennt jemand einen § dafür?
In ALLEN anderen Bereichen bekommt man das Ding doch, BEVOR man irgendwas überhaupt beginnt zu schulden.
Vielleicht mit Ausnahme von besonders regelmäßigen Dingen wie die Krankenkasse, aber die gelten dann ja rückwirkend bzw. sind erst rechtswirksam mit den üblichen Fristen.
Wäre das mit den ungerechtfertigten Säumniszuschlägen mal was für eine separate Klage, oder bin ich da zu naiv?  :-)


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Jetzt kommt die Klage
#319: 12. Mai 2014, 21:31
Ich bin noch nirgendwo auf eine Info gestoßen, wann Beitragsbescheide eigentlich genau ausgestellt werden müssen.
Kennt jemand einen § dafür?
In ALLEN anderen Bereichen bekommt man das Ding doch, BEVOR man irgendwas überhaupt beginnt zu schulden.
...
Wäre das mit den ungerechtfertigten Säumniszuschlägen mal was für eine separate Klage, oder bin ich da zu naiv?  :-)

Das wurde schon einmal versucht:
Bei diesem unsäglichen Potsdamer "Urteil" ( "VG" Potsdam · vom 30. Juli 2013 · Az. VG 11 K 1090/13 )
ging es vorrangig um die verzögerte Bescheidausstellung. 

VG 11 K 1090/13:
Zitat
Der Kläger beantragte beim Beklagten den Erlass eines Beitragsbescheides nach dem neuen Rundfunkbeitragsrecht ab dem 1. Januar 2013, um hiergegen klagen zu können. Der Beklagte lehnte dies mit der Begründung ab, dass ein Beitragsbescheid nur erstellt werde, wenn der Kläger seinen Beitrag nicht zahle. Es könne die Feststellungsklage erhoben werden....

Der Kläger hat am 28. März 2013 Klage erhoben.
Er trägt vor, dass die Feststellungsklage zulässig sei und er nicht erst durch formal regelwidriges Verhalten einen klagefähigen Bescheid provozieren müsse, um effektiven Rechtsschutz zu erhalten.

Das Potsdamer "Gericht" hat natürlich abgelehnt. Deren "Begründung" liest sich so, als hätte der RBB sie verfasst.
Ist im Grunde nicht wert, gelesen zu werden. Nur der Vollständigkeit halber:
http://openjur.de/u/645183.html

Markus








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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2014, 21:37 von unGEZahlt«

a

awawaw

Re: Jetzt kommt die Klage
#320: 12. Mai 2014, 21:32
§7 Beginn und Ende der Beitragspflicht,-- Zahlungsweise, Verjährung
..........(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte
eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.

------§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, - Erstattung, Vollstreckung
(5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Lan-
desrundfunkanstalt    ---- FESTGESETZT  ---- . Festsetzungsbescheide können statt-
dessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlas-
sen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des
---------------------

6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsver-
fahren vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitrags-
schuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können
von der zuständigen Landesrundfunkanstalt unmittelbar an die für den
Wohnsitz oder den Sitz des Beitragsschuldners zuständige Vollstrek-
kungsbehörde gerichtet werden.
-----------------------------------------------------------------------------------------


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Re: Jetzt kommt die Klage
#321: 12. Mai 2014, 22:19
Vielen Dank an unGEZahlt und awawaw!
Ich bin bei solchen Sachen leider absoluter Legasteniker...

Bei dem Urteil wirds mir schlecht.
Die argumentieren tatsächlich mit der PC-Gebühr (60) und der Unabhängigkeit von Quoten (80) !?!
Da ist wirklich Hopfen und Malz verloren.

awawaw, sehe ich das richtig, dass die sich mit dem §10(5) quasi aus der Verantwortung lavieren?
Ich verstehe es so, dass der Betrag ja sowieso feststeht und es somit (aus deren Sicht) keinen Grund für individuelle Bescheide gibt.
Da wäre jetzt halt die Frage, ob es dazu ein Urteil aus anderen Bereichen gibt.
Aber nein, es hilft nichts wenn das Urteil schon von vorneherein feststeht.

Gottseidank nur noch 3 Tage.
Wenn das nichts wird, dann hat der Gerichstweg wohl versagt und es müssen andere Wege eingeschlagen werden.


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awawaw

Re: Jetzt kommt die Klage
#322: 12. Mai 2014, 22:29
bedeutet ... du hast du zahlen ( steht ja fest.. nach der "abwegigen" Rechtsauffassung des ÖR/Beitragsservice  ..)
wenn nicht gezahlt wird dann BEITRAGSBESCHEID ( für den 3 Monatszeitraum.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9095.0


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Re: Jetzt kommt die Klage
#323: 12. Mai 2014, 22:46
Rundfunkfreiheit und Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind ja zwei Dinge, die zunächst einmal nichts miteinander zu tun haben. In dem Potsdamer "Urteil" werden diese durch folgenden Satz verknüpft:

Zitat
Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung

Selbstverständlich fehlt eine Begründung dafür, es wird nur einfach weiter geschlussfolgert als ob es eine Tatsache wäre. Frage ist insbesondere auch was mit Leuten ist, die bereits rundfunkfrei sind. Muss deren Rundfunkfreiheit (also die Abwesenheit von Rundfunk) durch Anwesenheit von Rundfunk gewährleistet werden? Sicher nicht. Bleifreies Benzin erhält man auch einfach dadurch, dass man Blei weglässt.



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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Jetzt kommt die Klage
#324: 12. Mai 2014, 22:52

Gottseidank nur noch 3 Tage.
Wenn das nichts wird, dann hat der Gerichstweg wohl versagt und es müssen andere Wege eingeschlagen werden.

Die da z.B. wären? ;)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

B
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Re: Jetzt kommt die Klage
#325: 12. Mai 2014, 22:56
das besprechen wir dann am runden Tisch!  :-)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#326: 12. Mai 2014, 23:04
Im Prinzip ist es ja so, dass im Gericht auch nur das nachgequasselt wird, was von der Öffentlichen Meinung durch den Jurafilter dort ankommt.
Das wird dann mit Paragraphen gespickt und ganz umständlich formuliert und noch mit dem Hämmerchen geklopft.
Letztendlich ist das ganze ein Ritual.
Also muss man dafür sorgen, dass der öffentliche Druck größer wird, oder es zumindest so aussieht - Stichwort Lobbyismus.
Soviel zum Grundsätzlichen...   :-)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#327: 13. Mai 2014, 09:43
Ihr habt noch keinen einzigen Bescheid??
...

Doch, gegen den haben wir Widerspruch eingelegt. Mit einem Widerspruchsbescheid sind die erst aus dem Quark gekommen als wir Untätigkeitsklage erhoben haben. Das war dann 5,5 Monate nach dem Zugang unseres Widerspruchsschreibens an die LRA.

Dann hat das Gericht Druck gemacht, der Widerspruchsbescheid kam. Da wurde uns dann im Zusammenhang mit der Kostenübernahme für das Verfahren der Untätigkeitsklage von der LRA vorgejault, sie hätten ja schließlich mit einer Gesetzesänderung zu kämpfen gehabt. Da wäre eine UTK ausgeschlossen. Ich habe entsprechende Gegenargumente geliefert - letztendlich mussten wir trotzdem zahlen. Der Richter ist zwar auf die Heulerei der LRA nicht eingegangen, aber er hat zwei Urteile aus dem Hut gezaubert, wonach bei Widerspruchsbescheiden, die kein Ermessen zulassen, ein Bescheid direkt angegriffen werden kann. Das habe ich hier im Forum anderswo schon mal näher beschrieben.

Und jetzt warten wir auf einen neuen BESCHEID, aber die winden sich aus der Sache damit heraus, dass ja Höhe der Abgabe und Fälligkeitstermin aus dem Gesetz entnommen werden können und daher keine Bescheide nötig sind.

Und dann kommt nämlich das zum Zuge, was awawaw in seinem Beitrag geschrieben/zitiert hat.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#328: 13. Mai 2014, 10:23
Das Gute daran ist, dass die bis über die Ohren beschäftigt zu sein scheinen.
Das ist schonmal besser als garnichts.
Und solange für die Verzögerung nur 8 Euro verlangt wird (die hoffentlich niemand bezahlt), dann ist es ja noch überschaubar.
Wenn sich das alles lange hinzieht, ergibt sich daraus ja kein wirklicher Nachteil, oder?
Sie warten noch länger auf ihr Geld und wir können es solange behalten.

Die Argumentation des Richters mit dem Widerspruch habe ich nicht ganz verstanden - könntest Du den Link zu Deiner Schilderung noch einstellen?


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Re: Jetzt kommt die Klage
#329: 13. Mai 2014, 11:29
...
Die Argumentation des Richters mit dem Widerspruch habe ich nicht ganz verstanden - könntest Du den Link zu Deiner Schilderung noch einstellen?

27.02.2014 13:02 Uhr

Zitat
Die Kosten des gem. § 161 Abs. 2 VwGO in der Hauptsache erledigten Verfahrens tragen die Kläger.

Der Streitwert wird auf 61,94 € festgesetzt.

Die tenorierte Kostentragungspflicht entspricht billigem Ermessen gem. § 161 Abs. 2 VwGO, da die Klage unzulässig war. Ist, wie vorliegend, keine Ermessensentscheidung im Streit, so ist eine Untätigkeitsklage, die allein auf Erlass eines Widerspruchsbescheides gerichtet ist, unzulässig.

Als Vergleich wird angeführt: Urteil des BVerwG vom 28.04.1997 - 6B 6/97
Beschluss des OVG NRW vom 12.09.2000 - 22A5440/99

Die Kläger hätten, sofern sie die Aufhebung des Bescheides vom xx.xx.xxxx erstrebten, eine darauf gerichtete Anfechtungsklage erheben müssen.


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