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Autor Thema: [Übersicht] EU-Recht  (Gelesen 12335 mal)

  • Beiträge: 7.376
[Übersicht] EU-Recht
Autor: 28. Oktober 2016, 21:54
[Übersicht] EU-Recht
Europarecht incl. EU-Recht

Thread befindet sich in Bearbeitung/ Ergänzung und soll als reiner Informations-Thread, nicht jedoch der Diskussion dienen. Danke.

Der ursprüngliche Thread-Betreff "Zusammenfassung des EU-Rechts" wurde aus Gründen der Vereinheitlichung angepasst.

Link-Sammlung weiterer Threads zum Thema
Europarecht und EU-Recht siehe bitte weiter unten im Thread unter

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20730.msg143615.html#msg143615

Hinweise/ Anregungen zu weiteren geeigneten Threads und/oder zur Gliederung bitte per PM an das Moderatoren-Team bzw. unter
Diskussion und Anmerkungen zum Thread "[Übersicht] EU-Recht"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20754.0




Am 07. Juni des lfd. Jahres erschien im EU-Amtsblatt je eine konsolidierte Fassung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, des Vertrages über die Europäische Union, der zu den Verträgen gehörenden Protokolle wie auch der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2016:202:TOC
Auszug mit evtl. Relevanz im Sinne des Forenhauptthemas:

Zitat
Artikel 8

Schutz personenbezogener Daten

(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.

Zitat
Artikel 11

Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Zitat
Artikel 21

Nichtdiskriminierung

(1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.

(2) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.

Zitat
Artikel 41

Recht auf eine gute Verwaltung

(1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.

(2) Dieses Recht umfasst insbesondere

a) das Recht jeder Person, gehört zu werden, bevor ihr gegenüber eine für sie nachteilige individuelle Maßnahme getroffen wird,

b) das Recht jeder Person auf Zugang zu den sie betreffenden Akten unter Wahrung des berechtigten Interesses der Vertraulichkeit sowie des Berufs- und Geschäftsgeheimnisses,

c) die Verpflichtung der Verwaltung, ihre Entscheidungen zu begründen.

(3) Jede Person hat Anspruch darauf, dass die Union den durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ersetzt, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind.

(4) Jede Person kann sich in einer der Sprachen der Verträge an die Organe der Union wenden und muss eine Antwort in derselben Sprache erhalten.

Zitat
Artikel 47

Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht

Jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen.

Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.

Zitat
Artikel 49

Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen

(1) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Es darf auch keine schwerere Strafe als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden. Wird nach Begehung einer Straftat durch Gesetz eine mildere Strafe eingeführt, so ist diese zu verhängen.

(2) Dieser Artikel schließt nicht aus, dass eine Person wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den allgemeinen, von der Gesamtheit der Nationen anerkannten Grundsätzen strafbar war.

(3) Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein.

Zitat
Artikel 54

Verbot des Missbrauchs der Rechte

Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: [Übersicht] EU-Recht
#1: 28. Oktober 2016, 21:55
Vertrag über die Europäische Union
Auszug mit evtl. Relevanz im Sinne des Forenhauptthemas:

Zitat
Artikel 4

(1) Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben gemäß Artikel 5 bei den Mitgliedstaaten.

(2) Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen und ihre jeweilige nationale Identität, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt. Sie achtet die grundlegenden Funktionen des Staates, insbesondere die Wahrung der territorialen Unversehrtheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der nationalen Sicherheit. Insbesondere die nationale Sicherheit fällt weiterhin in die alleinige Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten.

(3) Nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit achten und unterstützen sich die Union und die Mitgliedstaaten gegenseitig bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus den Verträgen ergeben.

Die Mitgliedstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen oder den Handlungen der Organe der Union ergeben.

Die Mitgliedstaaten unterstützen die Union bei der Erfüllung ihrer Aufgabe und unterlassen alle Maßnahmen, die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten.

Zitat
Artikel 6
(ex-Artikel 6 EUV)

(1) Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.

Durch die Bestimmungen der Charta werden die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union in keiner Weise erweitert.

Die in der Charta niedergelegten Rechte, Freiheiten und Grundsätze werden gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Titels VII der Charta, der ihre Auslegung und Anwendung regelt, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten Erläuterungen, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.

(2) Die Union tritt der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei. Dieser Beitritt ändert nicht die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union.

(3) Die Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, sind als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts.

Zitat
Artikel 17

(1) Die Kommission fördert die allgemeinen Interessen der Union und ergreift geeignete Initiativen zu diesem Zweck. Sie sorgt für die Anwendung der Verträge sowie der von den Organen kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen. Sie überwacht die Anwendung des Unionsrechts unter der Kontrolle des Gerichtshofs der Europäischen Union. Sie führt den Haushaltsplan aus und verwaltet die Programme. Sie übt nach Maßgabe der Verträge Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen aus. Außer in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und den übrigen in den Verträgen vorgesehenen Fällen nimmt sie die Vertretung der Union nach außen wahr. Sie leitet die jährliche und die mehrjährige Programmplanung der Union mit dem Ziel ein, interinstitutionelle Vereinbarungen zu erreichen. [...]

Zitat
Artikel 51

Die Protokolle und Anhänge der Verträge sind Bestandteil der Verträge.

Zitat
Artikel 52

(1) Die Verträge gelten für das Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Republik Kroatien, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Ungarn, die Republik Malta, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.

(2) Der räumliche Geltungsbereich der Verträge wird in Artikel 355 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Einzelnen angegeben.



Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Auszug mit evtl. Relevanz im Sinne des Forenhauptthemas:

Zitat
TITEL I

ARTEN UND BEREICHE DER ZUSTÄNDIGKEIT DER UNION

Artikel 2

(1) Übertragen die Verträge der Union für einen bestimmten Bereich eine ausschließliche Zuständigkeit, so kann nur die Union gesetzgeberisch tätig werden und verbindliche Rechtsakte erlassen; die Mitgliedstaaten dürfen in einem solchen Fall nur tätig werden, wenn sie von der Union hierzu ermächtigt werden, oder um Rechtsakte der Union durchzuführen. [...]

Zitat
Artikel 3

(1) Die Union hat ausschließliche Zuständigkeit in folgenden Bereichen:

[...]
b) Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Wettbewerbsregeln,
[...]

e) gemeinsame Handelspolitik.
[...]

Zitat
Artikel 12
(ex-Artikel 153 Absatz 2 EGV)

Den Erfordernissen des Verbraucherschutzes wird bei der Festlegung und Durchführung der anderen Unionspolitiken und -maßnahmen Rechnung getragen.

Zitat
Artikel 14
(ex-Artikel 16 EGV)

Unbeschadet des Artikels 4 des Vertrags über die Europäische Union und der Artikel 93, 106 und 107 dieses Vertrags und in Anbetracht des Stellenwerts, den Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse innerhalb der gemeinsamen Werte der Union einnehmen, sowie ihrer Bedeutung bei der Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts tragen die Union und die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse im Anwendungsbereich der Verträge dafür Sorge, dass die Grundsätze und Bedingungen, insbesondere jene wirtschaftlicher und finanzieller Art, für das Funktionieren dieser Dienste so gestaltet sind, dass diese ihren Aufgaben nachkommen können. Diese Grundsätze und Bedingungen werden vom Europäischen Parlament und vom Rat durch Verordnungen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt, unbeschadet der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese Dienste im Einklang mit den Verträgen zur Verfügung zu stellen, in Auftrag zu geben und zu finanzieren.

Zitat
Artikel 16
(ex-Artikel 286 EGV)

(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
[...]

Zitat
Artikel 26
(ex-Artikel 14 EGV)

(1) Die Union erlässt die erforderlichen Maßnahmen, um nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge den Binnenmarkt zu verwirklichen beziehungsweise dessen Funktionieren zu gewährleisten.

(2) Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist.

(3) Der Rat legt auf Vorschlag der Kommission die Leitlinien und Bedingungen fest, die erforderlich sind, um in allen betroffenen Sektoren einen ausgewogenen Fortschritt zu gewährleisten.

Zitat
Artikel 37
(ex-Artikel 31 EGV)

(1) Die Mitgliedstaaten formen ihre staatlichen Handelsmonopole derart um, dass jede Diskriminierung in den Versorgungs- und Absatzbedingungen zwischen den Angehörigen der Mitgliedstaaten ausgeschlossen ist.

Dieser Artikel gilt für alle Einrichtungen, durch die ein Mitgliedstaat unmittelbar oder mittelbar die Einfuhr oder die Ausfuhr zwischen den Mitgliedstaaten rechtlich oder tatsächlich kontrolliert, lenkt oder merklich beeinflusst. Er gilt auch für die von einem Staat auf andere Rechtsträger übertragenen Monopole.

(2) Die Mitgliedstaaten unterlassen jede neue Maßnahme, die den in Absatz 1 genannten Grundsätzen widerspricht oder die Tragweite der Artikel über das Verbot von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten einengt.

(3) Ist mit einem staatlichen Handelsmonopol eine Regelung zur Erleichterung des Absatzes oder der Verwertung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbunden, so sollen bei der Anwendung dieses Artikels gleichwertige Sicherheiten für die Beschäftigung und Lebenshaltung der betreffenden Erzeuger gewährleistet werden.

Zitat
Artikel 56
(ex-Artikel 49 EGV)

Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten.
[...]

Zitat
Artikel 106
(ex-Artikel 86 EGV)

(1) Die Mitgliedstaaten werden in Bezug auf öffentliche Unternehmen und auf Unternehmen, denen sie besondere oder ausschließliche Rechte gewähren, keine den Verträgen und insbesondere den Artikeln 18 und 101 bis 109 widersprechende Maßnahmen treffen oder beibehalten.

(2) Für Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind oder den Charakter eines Finanzmonopols haben, gelten die Vorschriften der Verträge, insbesondere die Wettbewerbsregeln, soweit die Anwendung dieser Vorschriften nicht die Erfüllung der ihnen übertragenen besonderen Aufgabe rechtlich oder tatsächlich verhindert. Die Entwicklung des Handelsverkehrs darf nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt werden, das dem Interesse der Union zuwiderläuft.
[...]

Zitat
Artikel 157
(ex-Artikel 141 EGV)

(1) Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.

(2) Unter "Entgelt" im Sinne dieses Artikels sind die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen zu verstehen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen zahlt.

Gleichheit des Arbeitsentgelts ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bedeutet,

a) dass das Entgelt für eine gleiche nach Akkord bezahlte Arbeit aufgrund der gleichen Maßeinheit festgesetzt wird,

b) dass für eine nach Zeit bezahlte Arbeit das Entgelt bei gleichem Arbeitsplatz gleich ist.
[...]

Zitat
Artikel 259
(ex-Artikel 227 EGV)

Jeder Mitgliedstaat kann den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderer Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen hat.

Bevor ein Mitgliedstaat wegen einer angeblichen Verletzung der Verpflichtungen aus den Verträgen gegen einen anderen Staat Klage erhebt, muss er die Kommission damit befassen.
[...]

Zitat
Artikel 263
(ex-Artikel 230 EGV)
[...]
Jede natürliche oder juristische Person kann unter den Bedingungen nach den Absätzen 1 und 2 gegen die an sie gerichteten oder sie unmittelbar und individuell betreffenden Handlungen sowie gegen Rechtsakte mit Verordnungscharakter, die sie unmittelbar betreffen und keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen, Klage erheben.
[...]

Zitat
Artikel 265
(ex-Artikel 232 EGV)

Unterlässt es das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat, die Kommission oder die Europäische Zentralbank unter Verletzung der Verträge, einen Beschluss zu fassen, so können die Mitgliedstaaten und die anderen Organe der Union beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage auf Feststellung dieser Vertragsverletzung erheben. Dieser Artikel gilt entsprechend für die Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die es unterlassen, tätig zu werden.

Diese Klage ist nur zulässig, wenn das in Frage stehende Organ, die in Frage stehende Einrichtung oder sonstige Stelle zuvor aufgefordert worden ist, tätig zu werden. Hat es bzw. sie binnen zwei Monaten nach dieser Aufforderung nicht Stellung genommen, so kann die Klage innerhalb einer weiteren Frist von zwei Monaten erhoben werden.

Jede natürliche oder juristische Person kann nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 vor dem Gerichtshof Beschwerde darüber führen, dass ein Organ oder eine Einrichtung oder sonstige Stelle der Union es unterlassen hat, einen anderen Akt als eine Empfehlung oder eine Stellungnahme an sie zu richten.

Zitat
Artikel 288
(ex-Artikel 249 EGV)

Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union nehmen die Organe Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen an.

Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.

Beschlüsse sind in allen ihren Teilen verbindlich. Sind sie an bestimmte Adressaten gerichtet, so sind sie nur für diese verbindlich.

Die Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich.

Zitat
Artikel 291

(1) Die Mitgliedstaaten ergreifen alle zur Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union erforderlichen Maßnahmen nach innerstaatlichem Recht.
[...]


PROTOKOLL (Nr. 3)
ÜBER DIE SATZUNG DES GERICHTSHOFS DER EUROPÄISCHEN UNION
Auszug mit evtl. Relevanz im Sinne des Forenhauptthemas:

Zitat
Artikel 19

Die Mitgliedstaaten sowie die Unionsorgane werden vor dem Gerichtshof durch einen Bevollmächtigten vertreten, der für jede Sache bestellt wird; der Bevollmächtigte kann sich der Hilfe eines Beistands oder eines Anwalts bedienen.

Die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Mitgliedstaaten sind, und die in jenem Abkommen genannte EFTA-Überwachungsbehörde werden in der gleichen Weise vertreten.

Die anderen Parteien müssen durch einen Anwalt vertreten sein.

Nur ein Anwalt, der berechtigt ist, vor einem Gericht eines Mitgliedstaats oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufzutreten, kann vor dem Gerichtshof als Vertreter oder Beistand einer Partei auftreten.

Die vor dem Gerichtshof auftretenden Bevollmächtigten, Beistände und Anwälte genießen nach Maßgabe der Verfahrensordnung die zur unabhängigen Ausübung ihrer Aufgaben erforderlichen Rechte und Sicherheiten.

Der Gerichtshof hat nach Maßgabe der Verfahrensordnung gegenüber den vor ihm auftretenden Beiständen und Anwälten die den Gerichten üblicherweise zuerkannten Befugnisse.

Hochschullehrer, die Angehörige von Mitgliedstaaten sind, deren Rechtsordnung ihnen gestattet, vor Gericht als Vertreter einer Partei aufzutreten, haben vor dem Gerichtshof die durch diesen Artikel den Anwälten eingeräumte Rechtsstellung.


PROTOKOLL (Nr. 26)
ÜBER DIENSTE VON ALLGEMEINEM INTERESSE
Auszug mit evtl. Relevanz im Sinne des Forenhauptthemas:

Zitat
Artikel 1

Zu den gemeinsamen Werten der Union in Bezug auf Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zählen insbesondere:

- die wichtige Rolle und der weite Ermessensspielraum der nationalen, regionalen und lokalen Behörden in der Frage, wie Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse auf eine den Bedürfnissen der Nutzer so gut wie möglich entsprechende Weise zur Verfügung zu stellen, in Auftrag zu geben und zu organisieren sind;

- die Vielfalt der jeweiligen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und die Unterschiede bei den Bedürfnissen und Präferenzen der Nutzer, die aus unterschiedlichen geografischen, sozialen oder kulturellen Gegebenheiten folgen können;

- ein hohes Niveau in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Bezahlbarkeit, Gleichbehandlung und Förderung des universellen Zugangs und der Nutzerrechte.

Artikel 2

Die Bestimmungen der Verträge berühren in keiner Weise die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, nichtwirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse zur Verfügung zu stellen, in Auftrag zu geben und zu organisieren.


PROTOKOLL (Nr. 29)
ÜBER DEN ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNK IN DEN MITGLIEDSTAATEN

Zitat
Die Bestimmungen der Verträge berühren nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, sofern die Finanzierung der Rundfunkanstalten dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, wie er von den Mitgliedstaaten den Anstalten übertragen, festgelegt und ausgestaltet wird, dient und die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Union nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft, wobei den Erfordernissen der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags Rechnung zu tragen ist.

Zitat
17. Erklärung zum Vorrang

Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.

Darüber hinaus hat die Konferenz beschlossen, dass das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zum Vorrang in der Fassung des Dokuments 11197/07 (JUR 260) dieser Schlussakte beigefügt wird:

"Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates
vom 22. Juni 2007

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts. Dem Gerichtshof zufolge ergibt sich dieser Grundsatz aus der Besonderheit der Europäischen Gemeinschaft. Zum Zeitpunkt des ersten Urteils im Rahmen dieser ständigen Rechtsprechung (Rechtssache 6/64, Costa gegen ENEL, 15. Juli 1964  (1)) war dieser Vorrang im Vertrag nicht erwähnt. Dies ist auch heute noch der Fall. Die Tatsache, dass der Grundsatz dieses Vorrangs nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an seiner Existenz und an der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs.


Alle hier genannten Dokumenten bilden das Basisrecht der Europäischen Union und ist als gleichrangig definiert.

Weiterführende Rechtsakte sind die
- neue EU-Datenschutzgrundverordnung
- Richtlinie und Verordnung über den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung,
sowie
- Bestimmungen über die Pflicht einer Behörde dem Bürger gegenüber, einen finanziellen Schaden zu ersetzen, der diesem von der Behörde durch nicht oder nicht ausreichenden Beachtung europäischen Rechts entstanden ist.

EU-Datenschutzgrundverordnung
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1477684073211&uri=CELEX:32016R0679

Richtlinie über Marktmißbrauch
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1477684142764&uri=CELEX:32014L0057

Verordnung über Marktmißbrauch
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1477684142764&uri=CELEX:32014R0596

Bestimmung zum Schadensersatzanspruch
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1477684209186&uri=CELEX:32014L0104

Es hat keine Garantie auf Vollständigkeit, insbesondere sind aktuelle Urteile des EuGH nicht berücksichtigt.

@alle:
Es bringt nix, was herauszuarbeiten, wenn es dann unter Fernerliefen auf der tausendsten Seite steht, wo keiner mehr hineinsieht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2018, 22:38 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: [Übersicht] EU-Recht
#2: 16. März 2017, 19:31
Auf Hinweis von "pinguin" hier mal nun eine Übersicht über andere Themen mit Bezug zu europäischem Recht, die im Laufe der Zeit im Forum eröffnet worden sind, auch für den Bereich "Rundfunk" relevant sind, bzw. sein könnten und weiterhin aktuell sind:


Europäische und internationale Verträge als Grundlage für alles

International

Wiener Übereinkommen v. 23.05.1969 ü. d. Recht d. Verträge als Bundesgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29503.0

Europa/ Europarat

Europarat und seine Verträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29489.0

Mittels obigem Link sind sämtliche Verträge des Europarates auffindbar, so daß diese hier nicht explizit verlinkt werden sollen; hier wichtig ist, daß alle diese Verträge gemäß dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, (siehe darüber), kraft Ratifikation national automatisch Recht der Bundesrepublik Deutschland sind.

Europäische Union/ Europäischer Rat

Vertrag über die Europäische Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2016.202.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2016:202:TOC


Weitere Themen, die als Grundlage gelten könnten

Wichtig: Vorlage beim EuGH -> Inhalt einer Klage -> keine reg. Klageerweiterung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22336.0

Klagen zum EuGH -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23786.0

Sammelklagen & Kollektivklagen in Europa
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22722.0

Erwägungsgründe einer Richtlinie/Verordnung sind bindend -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26131.0

Recht auf eine gute Verwaltung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22372.0

Vorlagepflicht an den EuGH gemäß BVerfG - 2 BvR 221/11 -
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21897.0

EU-Bürger -> Recht -> Dokumente in ihrer(!) Sprache von Behörden zu erhalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22420.0

Grundsätze der Effektivität und Äquivalenz -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29762.0

Staatsverträge sind öffentlich-rechtliche Verträge -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30510.0

Verw.-rechtliche Ahndung nicht neben straf.-rechtlich Ahndung -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30505.0

Bindungswirkung von Empfehlungen -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26531.0


Europäisches Grundrecht

Charta der Grundrechte der Europäischen Union
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2016:202:TOC

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung der Protokolle Nr. 11 und 14 *
https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/rms/0900001680063764

EGMR: Einschränkung Art. 10 EMRK gesetzlich notwendig, um legal zu sein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29386.0

EGMR: ÖRR Österr. vs. Austria > ö.r. Rdf-Anstalt = nichtstaatl. Organisation
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29378.0

EGMR: Centro Europa* v. Italy ->"Audiovisual system"->guarantee eff. pluralism
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29511.0

EGMR: Case of Radio France vs. Frankreich -> u. a. Art. 10 EMRK
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31188.0

Über den Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22126.0

Diskriminierung -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23478.0

Beugehaft/Erzwingungshaft -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23472.0

Europäische Agentur für Grundrechte -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25510.0

Jugendschutz, da war doch was
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22374.0

Wird eine EU-Richtlinie angewendet/umgesetzt, ist die EU-Charta einzuhalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29181.0


Datenschutz

EU-Datenschutzgrundverordnung
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1477684073211&uri=CELEX:32016R0679

Datenschutz ist in Medienbelangen incl. ÖRR nicht wirksam einschränkbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37155.0
ergänzt 2023-04-08

Ohne Information der Bürger kein Austausch von Daten zwecks Weiterverarbeitung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15947.75

Zweckbindung der Datenerhebung; war das schon mal Diskussion hier?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22476.0

Der EuGH zum Verhältnis EMRK, Charta, Datenschutzrichtlinie bzw -verordnung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23724.0

Datenschutz und Datensicherung im Schengener Informationssystem -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26311.0

jurist. Pers. > keine Befugnis, p. Daten nat. P. zu verarbeiten -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26314.0


Beihilferecht/ Wettbewerbsrecht

[EU-Recht] Begriff "Dienstleistung" gem. EuGH 352/85
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37153.0
ergänzt 2023-04-07

Begriff "Staatliche Beihilfe" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31423.0

Beihilferecht -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29498.0

Quersubventionierung -> Beihilferecht -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30410.0

Richtlinie über Marktmißbrauch
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1477684142764&uri=CELEX:32014L0057

Verordnung über Marktmißbrauch
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1477684142764&uri=CELEX:32014R0596

Auswertung Stellungnahmen EU-Kommission Beihilfeverfahren ORF und dt. ÖRR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22432.0

Unlautere Geschäftspraktiken > EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22951.0

Definition "Öffentliches Unternehmen" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23169.0

Strukturelle Trennung hoheitlicher und betrieblicher Funktionen -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23124.0

Zahlungsdienst - Zahlungsdienstleister (EU-Recht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22732.0

Markenrecht - Unionsmarke -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23400.0

Recht auf Schadensersatz -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23785.0

Definition: „ dem Staat zuzurechnende Einrichtung “ -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23595.0

"Änderung im Kern" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25145.0

Alles noch komplizierter? "Aus staatlichen Mitteln" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25218.0

"Einrichtung des öffentlichen Rechts" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24833.0

Urheberrecht -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26737.0

Gewerbliche Einnahmen sind vom Betrag der Beihilfe abzuziehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28842.0

Staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23970.0

Geschäftsführungsposten nicht mit Aufsichtsratsposten vereinbar -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27243.0

Staatliche Garantie -> kann eine staatliche Beihilfe sein -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30411.0

Vergabe öffentlicher Aufträge ohne Ausschreibung -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23618.0

Gegenleistung/ keine Gegenleistung -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26444.0

EU verschärft das Kartellrecht - verbraucherschädigendes Verhalten ist verboten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37119.0
ergänzt 2023-03-28

Steuerrecht

[Übersicht] EU-Regelwerke bzgl. Mehrwertsteuer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37502.0
ergänzt 2023-10-03

Definition Steuern / Nichtsteuern aus europäischer Sicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22445.0

Für EGMR wie EuGH ist eine Rundfunkgebühr eine Steuer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22224.0

Staatl. Beihilfe <-> Steuer -> Rundfunkbeitrag -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25807.0

Abgaben gleicher Wirkung -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24324.0


Strafrecht/ Korruption

[EU-Recht] Maßn. d. Korruptionsbekämpfung w. verstärkt & vereinheitlicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37213.0
ergänzt 2023-05-05


Themen ohne Neuzuordnung

Eine Medienanstalt ist eine Behörde, sagt der EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22235.0

Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21276.0

Kleiner Ausflug zum Europarecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12861.0

KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15317.0

EU-Parlament -> Sitzungsanwesenheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23840.0

Kosten für die Missachtung von EU-Recht -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25554.0


Ergänzt 17.02.2023:

[Übersicht] EuGH-Entscheidungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34997.0

[EU-Recht] Keine d. Unionsvertr. abweichende Regeln für öffentl. Unterneh. zul.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36991.0

[EU-Recht] Finanzielle Sanktionen in Vertragsverletzungsverfahren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36866.0

[EU-Recht] Vorschlag f. "Europäisches Medienfreiheitsgesetz"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36703.0

[EU-Recht] Stellungnahme EWSA - Finanzdienstleistungen im Fernabsatz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36816.0

[EU-Recht] Gesetz über digitale Dienste tritt in Kraft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36720.0

Verordnung (EU) 2022/1925 -> Gesetz über digitale Dienste
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36578.0

[EU-Recht] Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36715.0

[EU-Recht] Marktdefinition im Unionsrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36700.0

Nettoprinzip der staatlichen Beihilfe -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32815.0

Ergänzt 16.03.2023:

Nichteinarbeitung der Richtlinie (EU) 2019/789 in den Medienstaatsvertrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36068.0
In dieser Richtlinie berühren sich Bundes- wie Landesrecht, denn es geht um den Zugang aus dem Ausland zu den nationalen Rundfunkunternehmen und entsprechend um den Zugang der nationalen Bürger*innen zu Rundfunkunternehmen im Ausland.

Wiss. Dienst d. EU-Parl. "Freiheit d. Meinungsäuß. [...] Deutschland" (2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37089.0

Ergänzt 03.07.2024:

Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 - "Rechtsstaatlichkeitsverordnung"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38037.0


Thread befindet sich in Bearbeitung/ Ergänzung und soll als reiner Informations-Thread, nicht jedoch der Diskussion dienen. Danke.

Der ursprüngliche Thread-Betreff "Zusammenfassung des EU-Rechts" wurde aus Gründen der Vereinheitlichung angepasst.

Hinweise/ Anregungen zu weiteren geeigneten Threads und/oder zur Gliederung bitte per PM an das Moderatoren-Team bzw. unter
Diskussion und Anmerkungen zum Thread "[Übersicht] EU-Recht"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20754.0



Siehe ergänzend auch diese "Übersicht" der Entscheidungs-Übersichten ;)
[Übersicht] BAG-, BFH-, BGH-, BSG-Entscheidungen (allgemein)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35642.0
[Übersicht] BVerwG-Entscheidungen (allgemein)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37012.0
[Übersicht] BVerfG-Entscheidungen (allgemein)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30984.0
[Übersicht] EGMR-Entscheidungen (allgemein)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36583.0
[Übersicht] EuGH-Entscheidungen (allgemein)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34997.0


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Re: [Übersicht] EU-Recht
#3: 03. Juli 2024, 20:26
Nachtrag; nur weiß ich gerade nicht, wo das Thema am besten passt.

Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 - "Rechtsstaatlichkeitsverordnung"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38037.0

Edit "Bürger": Erledigt.


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