Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Abgaben gleicher Wirkung -> EU-Recht  (Gelesen 1212 mal)

  • Beiträge: 7.386
Abgaben gleicher Wirkung -> EU-Recht
Autor: 07. September 2017, 19:47
Eine Abgabe, die von einer ganzen Branche erhoben wird, muß auch der ganzen Branche zugute kommen.

MIt europäischem Recht ist es nicht vereinbar, wenn die aus einer Abgabe resultierenden Mittel für die ganze Branche erhoben werden, aber nur einem Teil der Branche nützlich sein sollen.

U.a.:

Rechtssache C-17/91
http://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf?text=Pflichtbeitrag&docid=97845&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1060235

mfg
Pinguin


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben