Kann man argumentieren, dass 600TEur für den Nachrichtensprecher Kleber eindeutig eine Überkomensation ist und die Beihilfe damit rechtswidrig?
Vermutlich nicht; das Beihilferecht bezieht sich auf den Gesamtbetrag, den ein Unternehmen als juristische Person zur Verfügung hat und nicht auf natürliche Personen, die Mitarbeiter/innen dieser juristischen Person sind.
Eine Überkompensierung wäre es vermutlich, wenn die Einkünfte aus den kommerziellen Aktivitäten der ÖRR nicht zur Reduzierung des staatlichen Anteils herangezogen werden, der staatliche Anteil somit unabhängig der Höhe des kommerziellen Anteils stets gleich hoch bleibt.
Ist wie mit dem ALG2-Empfänger, der dazu verdienen darf und deshalb "nur" ergänzende staatliche Leistungen bezieht, die sich ihrer Höhe nach dem Einkommen anpassen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;