Man muß(?) die Thematik mal als Gesamtpaket sehen.
Jugendgefährdender Inhalt darf Jugendlichen nicht gezeigt werden; diese Pflicht dazu haben primär die Rundfunkunternehmen.
Ergo wäre es ein Rechtsbruch, wenn die Rundfunkunternehmen trotzdem jugendgefährdenden Inhalt ohne entsprechende Schutzmaßnahmen einfach so zeigen, es wurde ja bereits an anderer Stelle thematisiert, den der Bürger via Beitragszahlung unterstützen würde. Dazu kann aber kein Bürger verpflichtet sein.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;