Nachfolgender Link dient nur der Information
Gesamtverzeichnishttps://www.coe.int/de/web/conventions/full-listAufgelistet sind dort, wie es der Linkname schon sagt, alle Verträge des Europarates; einige wenige sind offenbar nicht ins Deutsche übersetzt. Für die deutsche Version, sofern verfügbar, einfach auf die Nationalflagge klicken, die in der Übersicht zu einem aufgerufenen Vertrag angezeigt wird.
Den korrekten Stand der Ratifizierung je Vertrag erfährt man hinter dem Link "Unterzeichnungen und Ratifizierungen" aus der Übersicht zu diesem Vertrag; alle von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Verträge sind Bundesrecht.
Seitens der Bundesrepublik Deutschland/Germany hat es keine festgehaltenen Vorbehalte und Erklärungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Es wird aber festgestellt, daß die Verträge offenbar nicht wirklich gepflegt werden?
Bundesministerium des Innern
Graurheindorfer Strasse 198
53117 Bonn
aus
Vorbehalte und Erklärungen für Vertrag Nr.108 - Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
In Kraft befindliche Erklärungen zum heutigen Datum
Datum 07/12/2018https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/108/declarations?p_auth=CAr8WRjJ
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;