Rechtssache C-564/11 - Beschluss des Gerichtshofshttp://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1499148842927&uri=CELEX:62011CB0564Leitsatz:
Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen Regelung entgegen, die es erlaubt, ohne Ausschreibung einen Vertrag zu schließen, mit dem öffentliche Einrichtungen eine Zusammenarbeit vereinbaren, wenn — was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist — ein solcher Vertrag nicht die Wahrnehmung einer diesen Einrichtungen gemeinsam obliegenden öffentlichen Aufgabe zum Gegenstand hat, nicht nur durch Erfordernisse und Überlegungen bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammenhängen, oder geeignet ist, einen privaten Dienstleistungserbringer besser zu stellen als seine Wettbewerber.
Hätte diese Entscheidung im Original auch gerne in Deutsch eingestellt, aber sie ist als Langtext nicht in diese Sprache nicht übersetzt worden.
Kurzform hier:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=156511&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=385965Den Beschluß selber hat es nur in Französisch und Italienisch, und EUR-Lex hat es, mal wieder in allen EU-Sprachen, außer in Deutsch.
Was im Grunde schon selber eine Diskriminierung darstellt, denn es sollten schon alle EU-Dokumente in allen EU-Sprachen verfügbar sein.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;