@HÖRby
Die von Dir vorgebrachte BVerfG-Entscheidung passt zum Thema und bestätigt eigentlich meine Vermutung.
Rn. 34
[...]Die Gewährleistungspflicht gebietet es dem Land, die Zahlungsunfähigkeit der Rundfunkanstalt abzuwenden. Notfalls muß das Land für Verbindlichkeiten der Rundfunkanstalt einstehen. Diese Einstandspflicht überfordert das betreffende Land nicht.[...]
Damit, siehe Markierung in Rot, sind wir wieder bei der nach Brüssel melde- und genehmigungspflichtigen staatlichen Beihilfe.
Die Tragweite ist aber noch etwas größer, denn
Rn. 35 Folgerichtig sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine neue Insolvenzordnung vom 15. April 1992 in § 14 Abs. 2 vor, daß dann, wenn ein Land das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person für unzulässig erklärt hat, deren Arbeitnehmer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person von dem Land die Leistungen verlangen können, die sie im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes über das Insolvenzausfallgeld vom Arbeitsamt und nach den Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom Träger der Insolvenzsicherung beanspruchen könnten (BTDrucks. 12/2443, S. 12).
Geht eine Rundfunkanstalt also Pleite, haben die Länder die Pflicht, nicht nur diese Rundfunkanstalt finanziell zu unterstützen, sondern alle deren Arbeitnehmer/innen dazu.
In diesem Thema geht es nicht darum, daß das Land seine Rundfunkanstalt freilich umbauen oder auflösen könnte; es geht nur darum, zu erkennen, daß jeder Cent, den der Staat in ein Unternehmen steckt, im heutigen Europa eine staatliche Beihilfe darstellt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;