Thema "Haushaltsabgabe"? "Wohneinheiten-Abgabe"? "Möglichkeit der Nutzung"? Hierzu entstand gerade ein weiteres Thema im Forum:
Wohnen als "lebendes" System inkompatibel mit "starrer" Beitragserhebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21738.msg138913/topicseen.html#msg138913Es ist derart viel dazu gesagt worden und wir wissen, das ist eine totale Absurdität.
Ein eindeutiger extremster Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz: (Verfassungsrecht) Wie das LG Tübingen im Herbst im berühmten Entscheid klarstellte:
Das Konzept der Wohneinheiten-Abgabe führt zu Ungleichheit bis hin zum Faktor von beispielsweise 1:16 bezüglich der pro-Kopf-Belastung: "Total unzulässig."
Die Ausrede der staatlichen Rechtsverletzer lautete, man musste in den Staatsverträgen es so regeln, weil es gerechter nicht geht.
Aha. So ein Unfug. Wieso der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof sich für diese Rechtsverletzung engagieren ließ, wurde er in höflicher Form im September 2016 befragt. Antwort: Gar keine.
Aber immerhin wäre ja sinnvoll, diesen Einwand der "Unmöglichkeit von Verfassungstreue" auszuhebeln beim Schriftsatz bei Gericht. Und zwar wie folgt:
Sogar die "Möglichkeit der Nutzung" kann in halbwegs ausreichendem Einklang mit dem Gleichheitsprinzip abgaben-belastet werden.Wie folgt kann man das im Schriftsatz für das Gericht belegen:
Sagt man, dass die Möglichkeit der Nutzung durch umbaute Räume entsteht, so ist nur eben die Wohnungseinheit die total verkehrte Bemessungsgrundlage. "Verrückter geht kaum."
Die qm Wohnfläche wären richtig, um das Volumen der "Möglichkeit der Nutzung" zu erfassen, nämlich die jeweiligen qm Wohnflächte, die von diesem "Bildungsauftrag"-Elektrosmog verseucht werden.
Beispiel: Wer mit 10 Köpfen und 4 Autos in einer 400-qm-Wohnung wohnt, zahlt dann bespielsweise 38 € monatlich für die Elektrosmog-Verseuchung durch ARD, ZDF usw..
Beispiel: Wer alleine 40 qm bewohnt, zahlt 2 € / Monat für die Elektrosmog-Verseuchung.
Berchnungsformel: 1 Euro pro 10 qm, aber immer ein pauschaler Abzug von 20 qm für Diele, Bad, Küche.
Voraussehbar ist: Dann heuchelt der ARD-Sender bei Gericht: Wohnflächen - das ist ja viel indiskreter.Nein. Dass dort jede Menge komische Gründe für eine Abgabenregelungt nach Motto "Absurdistan" aus dem Zylinder gezaubert werden, wissen wir ja. Also bringt der Schriftsatz an das Gericht am besten sofort vorsorglich die Gegenargumente:
Bei Eigenheimen hilft Anlehnung an die Grundsteuer - oder wie in Europas Süden, es hilft das Satelliten-Foto / senkrecht + Schrägansicht für die Geschlosszahl. Mit intelligenter Software könnte dass sogar automatisch erfolgen für einen Schätzwert als Überprüfung der Bürger-Eigenerklärung.
Bei Geschosswohnungen hilft, die Wohnungsnummer + qm zu speichern. So lange für eine Wohnungsnummer Geld eingeht, ist völlig egal, von wem. Man muss dann gar nicht mehr ermitteln, wer drin wohnt. Man könnte das als Bürger an die Hausverwaltung übertragen - voll anonymisiert, wer dort wohnt.
Saure Pille für die Nachrichtendienste, nirgends mehr eine fein sortierte Datenbank, wer mit wem die Nächte verbringt. Siehe die entsprechenden Anmerkungen wiederum im Entscheid des LG Tübingen vom Herbst 2016, wieso der Staat sich anmaßt, eine "Beischlaf-Bundes-Datenbank" aller seiner Bürger zu führen.
Das Gericht hat das dezenter formuliert - hier war mal Klarsprech bezüglich dieses unvorstellbaren Skandals. Vielleicht könnte die vorstehende freche Bezeichnung ein paar mehr Politiker/innen gegen die Rundfunkabgabe in Stellung bringen. Diejenigen unter ihnen mit Maîtresse / "Maître" am zweiten Wohnsitz werden so gar nicht mögen, sich bewusst zu werden, dass "Big Brother is watching you"... oder gibt es da etwa keine IT-Eintrittstür für staatliche Dienste beim Kölner "Bundesbürger-Katasteramt"? Jetzt wird endlich klar, wieso das Beitrags-"Service" heißt?
Im eigenen seriösen Schriftsatz bezüglich Verfassungsrecht läuft das dann unter Datenschutz für das, was in der Wohnung geschieht - ein verfassungsrechtlich geschützter Raum.
Hier wurde nicht gesagt, dass die vorstehende Lösung der Abrechnung nach qm optimal oder ideal wäre.Es war nur für Verwendung in Schriftsätzen ein Denkanstoß:
Dass man widerlegt, es müsse derart leider rechtsverletzend absurd sein, weil es besser nicht gehen würde.
Alles Vorstehende: Ideen...Meinungen... Keine Rechtsberatung... und jeder muss voll eigenverantwortlich selber entscheiden, was er tut oder nicht tot.