Tool "diff" für Unterschiede-Ermittlung in UrteilenDank an "MichaelEngel" für den Link zu
http://www.twobarleycorns.net/tkcvs.html.
Das sollten alle einmal ausprobieren, weil auf ziemlich allen Computern benutzbar.
- bei mir übrigens aufgenommen in die interne Linksammlung für Arbeitshilfen -
(Anmerkung: tkdiff werde ich nicht selber ausprobieren - habe ja, was ich brauche.)
Urteilsvergleiche: Mehr an sich nötigDie Eliminierung der Randnummern, wie durch "MichaelEngel" gezeigt, das sollte ich eigentlich machen und dann neu vergleichen und hier einliefern.
Das mache ich nur deshalb nicht, weil wir leider deutlich mehr Arbeit benötigen:
Die Urteile unterscheiden sich im Jahresablauf nicht nur durch die Randnummern, sondern auch durch diverse kleine Änderungen in den einzelnen Abschnitten. Diese Änderungen sind überwiegend unerheblich.
Es müsste also eine "verstehende Vergleichung" aller Urteile aus 2016 erfolgen - auch der noch kommenden bezüglich der Arbeitsplatz-Abgabe - Sixt, Rossmann und andere. Diese wird lügenhaft verbal als "Betriebsstätten-Abgabe" verschleiert und die Richter haben sich bisher durch diese Lüge täuschen lassen - was wohl auch den Anwälten von Klägern zuzuschreiben ist, weil Anwälte nun einmal nicht Wirtschaft studiert haben. Wir müssen uns also auf weitere dementsprechend total absurde Urteile gefasst machen, und dann wird der Vergleich mit den Haushaltsabgabe-Urteilen besonders wichtig.
Es handelt sich um eine in mehrfacher Hinsicht total illegale "Arbeitsplatz-Zusatzsteuer". Wer einen Anwalt hat, der dies nicht in dieser ökonomischen und juristischen Härte vorträgt, darf sich über das Verlieren seines Rechtsstreites nicht wundern.
Urteilsvergleiche: Auch mit den Runkfunkrechts-Kommentaren und den internen Rechtslage-Merkblättern ARD, ZDF für Gerichte nötig.Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts 2016 und der Landesverfassungsgerichte Rheinland-Pfalz 2014 und Bayern 2014 stimmen wir folgt überein:
Das Strickmuster: Vielseitige juristische Ausführungen, die von irgendwo her übernommen worden - so funktioniert Rechtsprechung, das ist o.k..
Und da hinein versteckt, hinein geknallt mit wenigen Zeilen ein horrender juristischer Unfug, aus dem dann der Tenor des Urteils gezimmert wird.
Und jetzt wird es spannend: Dieser horrende juristische Unfug hat immer in etwa gleichlautende Formulierungen. Für diese Formulierungen müsste mit dem Tool "grep"
ein Abgleich erfolgen, wo überall sie vorkommen - vermutlich übernommen aus dem "Rundfunkrechts-Kommentar", geschrieben insoweit von Volljuristen von ARD, ZDF.
Und jetzt erst wird es noch doppelt richtig spannend: Urteile von den Beklagten getextet?Im subtilen übertragenen Sinn sowieso. Doch es kommt vielleicht noch schlimmer. Die Lektüre des Urteils des Bundesverwaltungsgericht legt durch ein völlig irriges Detail die Vermutung extrem nahe, dass der "berichterstattende Richter" (das ist der übliche Textautor einer Urteilsbegründung) das Gesetz überhaupt nicht gesichtet hat.
Dies müsste wohl bedeuten, dass die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vorgetextet wurden durch die Juristen der Beklagten, wobei die Richter dann im Vertrauen auf deren wissenschaftliche Qualifikation die Klagen "dieser ärgerlichen 500-Euro-Querulanten" abschmetterten. (Durchaus im Bewusstsein, hierdurch über Milliarden-Euro-Aspekte zu entscheiden - trotzdem "Querulanten" - eigene Gewissens-Beruhigung beim Friedenhalten mit der Politik.)
Diese Erwägungen wurden durchaus bereits einem Verwaltungsgericht vorgetragen. Sie werden elementarer Bestandteil sein bei der vorgesehenen Berliner Landesverfassungsbeschwerde, um das Gericht gegen eine gleichartige Panne zu immunisieren.