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Autor Thema: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?  (Gelesen 16206 mal)

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Fakten über: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Rundfunk-Kommission
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Die Bitte lautet: Unter diesem Thema bitte Infos und Fakten über diese beiden eintragen.
Und weshalb? Bei Vorbereitung der Berliner Landesverfassungsbeschwerde ergab sich die Meinung:

Ein Justizskandal liegt vor bei der Rundfunkabgabe - Gesetzgebung wie auch Rechtsprechung. 
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Die Gesichtspunkte und Unterbindungsmöglichkeiten sind gegenwärtig in Berlin auf Landesebene bereits im Sinn von Verfahren in aktiver heftigst streitiger Erörterung, und zwar wohl erstmals in dieser abstrakt definierten Schärfe:
Es geht um Staatsrecht, Strafrecht, Vorwurf der Manipulation von Rechtsprechung und rechtsanwendender Verwaltung (Vollstreckungsstellen).
Diese Gesichtspunkte sind komplex. Weitergehende Erläuterung an dieser Stelle hilft nicht und unterbleibt deshalb.
Auch sollten strafrechtliche Gesichtspunkte nicht in einem Forum benannt werden. Dann geraten erfahrungsgemäß viele Forumsteilnehmer in Gefahr, sich durch wenig vorsichtige Wut-Kommentare zu belasten.

Geschädigte: Etwa 5 bis 10 Prozent der deutschen Bevölkerung betroffen.
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Etwa 10 % leiden unter fehlerhaften Mahnverfahren.
Etwa 5 % sogar unter fehlerhafter Vollstreckung.
Das meiste richtet sich gegen Niedrigverdiener.
Ein großer Teil - möglicherweise die große Mehrheit mit Vollstreckung - ist wohl nach bereits jetzt geltenden Befreiungsregeln überhaupt nicht beitragspflichtig, sondern war nur nicht ausreichend befähigt, einen Befreiungsantrag zu stellen.
Extreme Asymmetrie: Der Bürger kämpft recht hilflos um je rund 500 Euro. Der Gegner kämpft professionell routiniert mit einem zig-Millionen-Budget für seine Volljuristen um mehrere Milliarden Euro Privilegien-Geld.

Für Änderung wird nun also geeignet gestritten. Aber wer ist der eigentliche Gegner?
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Soweit nun überschaubar, ist der eigentlich Verantwortliche möglicherweise die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz / Rundfunk-Kommission mit einem dort bestehenden Juristenteam. Die besondere Rolle des SWR und eines dortigen Verantwortlichen der Rechtsabteilung wäre möglicherweise rein auxiliär für die "humane Außendarstellung" eines anti-humanen Feldzugs gegen Niedrig-Verdiener:
Gegen die Leute ohne Lobby, ohne Gewerkschaften, ohne Schutzvereine, ohne Politiker-Hilfe, ohne Fürsprecher.
Ob man diese deshalb mit einer Verwaltungsmaschinerie in ihrer Wehrlosigkeit vor sich hertreiben darf oder nicht, ist die Frage. 

Kenne deinen Gegner!
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Wir benötigen die Organisationsstruktur dieser Schaltstellen rund um die Rundfunkkommission, die Verantwortlichen, die Hierarchien.
Die Gehaltshöhen-Klärung geht vermutlich über den Beamtenstatus (vermutlich immer gegeben für die Verantwortlichen).

Im Forum sind bereits ein paar punktuelle Informationen. Aber das ist zu verteilt und es geht zu wenig um den hier gewollten Kern der Sache. Wir benötigen Personen, Namen, Fakten, Zuständigkeiten, Organisationsschema.
 
Und bei Personen, "ob im Beamtenstatus" (wichtig für die Analyse von: "Anwendbarkeit von Beamtenrecht", "Rechtsbeugung?", "Vorteilsannahme?", "Verschwendung und Veruntreuung", "Abgabenüberhebung").


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Erste Hinweise
Staatskanzlei RP

Wikipedia
- https://de.wikipedia.org/wiki/Staatskanzlei_Rheinland-Pfalz#Sitz

Partner der Kanzlei landesvertretung.rlp.de:
- Die Landesvertretung arbeitet in Berlin und Brüssel für Rheinland-Pfalz
- Staatssekretärin Heike Raab, und ihre Ständige Vertreterin Monika Fuhr.

Bürgerinitiative landesvertretung.rlp.de:
Die Europäische Bürgerinitiative ist eine durch den Vertrag von Lissabon beschlossene neue Möglichkeit der direkten Demokratie in der Europäischen Union. Seit dem 1. April 2012 können Bürger der EU-Staaten eine solche Initiative einreichen. Durch die Bürgerinitiative können Unionsbürger bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befassen muss. Eine Volksabstimmung ist aber nicht vorgesehen.

Behördenleiter: Hoch, Clemens:
- Partei: SPD
- Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Clemens_Hoch
- persönliche Webseite: http://www.wahlkreis-11.de/
- ex persönliche Webseite aus dem Archive Waybackmachine.com: https://web.archive.org/web/20160601000000*/http://www.clemenshoch.de/
- Lebenslauf: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Lebenslaeufe/Lebenslauf_Hoch.pdf
- Archive (waybackmachine.com) des Links aus Biografie (Wikipedia): http://alturl.com/st27y
- Komplett: Privatanschrift, Konfession, Lebenslauf, Gremienmitgliedschaften (waybackmachine.com): http://bit.ly/2cQSAti

Kontakte anhand Bilder (Google):

- ?? Generalkonsul Sakamoto, Am 26. August besuchten Generalkonsul Kamiyama und Konsul Sato die Stadt Speyer in Rheinland-Pfalz
- 02/216 Karin Küsel-Ferber und Chef der Mainzer Staatskanzlei und Bundestagsabgeordneten Detlef Pilger
- 01/16 Bürgermeister Michael Wagener, Unterzeichnung Kooperationsvereinbarung Siegtalbad und Kulturwerk, Erwähnung Malu Dreyer
- 01/16Botschafterin Marta Kos Marko Grund: Zusammenarbeit mit Slowenien,  insbesondere im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.
- - 2016 Bürgermeister von Hamm Rainer Buttstedt, Ehrenamtskarte
- 12/15  Botschafter der Slowakischen Republik, Peter Lizák. Grund: Slowakei als auch Rheinland-Pfalz für Automobilzulieferer ein wichtiger Standort, Klage der Slowakei beim Europäischen Gerichtshof gegen eine verbindliche Verteilung von Flüchtlingen
- 11/15 Generalkonsul von Nigeria, John Chika Ejinaka  Interesse seines Landes an Erneuerbaren Energien, seit 2008 bestehende Energiepartnerschaft,  Interesse am Erlernen der deutschen Sprache
- 10/15 Maurizio Canfora italienischer Generalkonsul in Frankfurt am Main. Sein Amtsbezirk umfasst die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland sowie den Regierungsbezirk Unterfranken im Land Bayern.
- 10/2015 Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig, erwähnung malu dreyer,  Koopvertrag für Ehrenamtskarte
- 08/15 Marc Ruland (SPD), Spenden an Einrichtungen
- 04/15 äthiopischen Generalkonsul Mehreteab Mulugeta Haile.Uni Mainz und TU Kaiserslautern pflegten gute Kontakte Uni Addis Abeba. erster äthiopische Diplomat, in Staatskanzlei Gast
- 04/15 Rolf Schäfer SPD, Willi-Brandt, Medaillie
- 02/15 nicht mehr im Andernacher SPD Stadtrat tätig:  Marion Winter, Fraktionsvorstand Marc Ruland, Ulla Wiesemann-Käfer, Dr. Jens Groh
- 01/15 Karsten Fehr, Rudolf Rupperath, Christoph Charlier, Ute Bockhecker, Ute Thomalla, Rudolf Barth - Ehrenamtskarte
- 12/14 Generalkonsulin der Slowakischen Republik, Veronika Lombardini.
- 11/14, Monika Fuhr, Marlu Dreyer
- 11/14 Malu Dreyer, Vize Eveline Lemke, Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Bildungsministerin Vera Reiß, Finanzministerin Doris Ahnen, Justizminister Gerhard Robbers, Berlin-Beauftragte Jacqueline Kraege.
-


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Ich lege schon einmal los mit dem ersten Schritt:

2016-10-05 von:
https://landesvertretung.rlp.de/de/die-landesvertretung/die-aufgaben/medien-und-digitales/rundfunkkommission-der-laender/

Zitat
Medienpolitik ist laut Grundgesetz Ländersache. Zu Fragen des Rundfunks verständigen sich die Länder in der Rundfunkkommission. Sie dient als Gesprächsforum für die gemeinsame Medienpolitik und als Beschlussinstanz, deren
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Ergebnisse den Landesregierungen und den Landesparlamenten
zur Abstimmung
vorgelegt werden.
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In der Kommission wird auch die Rundfunkgebühr diskutiert. Hierzu legt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Vorschläge vor. Die KEF ist an die rheinland-pfälzische Staatskanzlei angegliedert.

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Die Rundfunkangelegenheiten der Länder werden traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat den Vorsitz der Rundfunkkommission.
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Darum ist die Medienpolitik ein thematischer Schwerpunkt der Staatskanzlei. Das wird auch darin sichtbar, dass sie im Vergleich aller Staatskanzleien die größte Medienabteilung hat.

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Zuständig für die Medienpolitik ist Staatssekretärin Heike Raab, die in dieser Funktion der Ministerpräsidentin zuarbeitet.
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Das Land ist darüber hinaus ein wichtiger Medienstandort. Mit dem ZDF hat die größte europäische Sendeanstalt seinen Sitz in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt. Hier finden sich auch der SWR, die Verlagsgruppe Rhein-Main und viele andere Medienunternehmen. Auch das Privatfernsehen wurde in Rheinland-Pfalz "geboren" – in Ludwigshafen startete in den 1980er Jahren das Kabelpilotprojekt.

Und gleich geht es weiter mit Heike Raab, die die Politikferne des "Staatsfernsehens" hervorragend dokumentiert:

2016-10-05 von: https://de.wikipedia.org/wiki/Heike_Raab
Zitat
Im Jahr 2000 wurde sie zur Vorsitzenden des SPD-Unterbezirks Cochem-Zell gewählt. Von 2001 bis 2011 war sie über die Landesliste der SPD Mitglied im Landtag von Rheinland-Pfalz. Von 2001 bis 2006 war sie Medienpolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion
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und von 2002 bis 2011 war sie Vertreterin des rheinland-pfälzischen Landtags im Rundfunkrat des Südwestrundfunks.
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 Im Jahr 2004 wurde sie Mitglied des Kreistages in Cochem-Zell und SPD Fraktionsvorsitzende. Von Mai 2006 war Heike Raab Generalsekretärin der SPD Rheinland-Pfalz bis 2011.
Landesregierung

Nach der Landtagswahl 2011 rückte Heike Raab als Staatssekretärin im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz (ISIM) in die Landesregierung auf.[1] Ihr Nachfolger im Landtag wurde Benedikt Oster.

Als Staatssekretärin im Innenministerium war sie IT-Beauftragte der Landesregierung, CIO und als solche Mitglied des IT-Planungsrates.

Sie war für den Innenbereich zuständig und ständige Vertreterin des Ministers in der Innenministerkonferenz.

Am 1. Juli 2015 wurde sie als Nachfolgerin von Jacqueline Kraege zur Staatssekretärin für Bundes- und Europaangelegenheiten in die Staatskanzlei berufen.[2]
(Hervorhebungen "Rundfunkrat" usw.: Dies wurde durch mich eingefügt.)

Noch Fragen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Oktober 2016, 10:59 von pjotre«
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K
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Worauf genau willst du hinaus? Kann ich durch Recherche im Internet zu einzelnen Personen oder Sachlagen helfen?


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Ja, bitte, Fakten beitragen, genau das.
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Der eigene Job hier vor Ort in Berlin ist dann, daraus juristische Waffen abzuleiten und im gerade stattfindenden Stellungskrieg zu platzieren.

Faktenfragen beispielsweise:
Wer sind die einzelnen Leute bei der zuständigen Stelle in Rheinland-Pfalz, die die Gesetzesvorlagen fabriziert hat und weiterhin fabriziert?
Und die Rechtsprechung in ihren impliziten Systemschwäche des Nachvollziehens von "herrschenden Rechtsprechung" abgleiten lässt zu einer Form von "Gleichschaltung"? Wo ist da der Unterschied zu "Manipulierung der Rechtsprechung"?

Welche sind Volljuristen und also voll verantwortungsfähig für Rechtsverletzung?
Welche haben vermutlich Beamtenstatus? (mit allen rechtlichen Konsequenzen)

Wir dürfen davon ausgehen, dass das, was hier geschrieben wird, vom Gegner mitgelesen wird. Umso besser. Wir suchen die Verursacher.


Und für diese hier die Botschaft:
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Die 10 % Niedrigverdiener im Land, fühlen sie sich nicht bereits wie eine gehetzte Jagdbeute einer Kölner Juristen-Dampfwalze, die Gerechtigkeit niederwalzt....?
10 % der Bevölkerung im Mahnverfahren. 5 % in Vollstreckung. 200 Euro pro Jahr, das ist Wegpfänden von rund einem Drittel des frei verfügbaren Mini-Einkommensrest nach Grundausgaben bei Niedrigverdienern.

Hat die SPD ihr "S"="sozial" vergessen? (Siehe in diesem Thread: Staatskanzlei.))
Haben CDU/CDU ihr "C", die "c"hristliche Nächstenliebe vergessen? (Siehe  Professor Paul Kirchhof, der Gutachter für die jetzigen Gesetze, und nun wird sein jüngerer Bruder Ferdinand Kirchhof  - gleiche Orientierung - beim Bundesverfassungsgericht als vorsitzender Richter darüber bald entscheiden).

Wie viele Wählerstimmen müssen CDU/CSU und SPD noch verlieren, bis sie begreifen, wie viel Bürgerzorn sie bei 5 bis 10 % der Bevölkerung durch die Rundfunkabgabe erzeugen? Und das alles völlig überflüssig... Etwas Neuregelung würde genügen.

Und die RBB-Intendantin Berlin-Brandenburg wundert sich über 25 % Zuschauerschwund 2015/2016 auf lächerliche Restquote von 5 %.  - Den RBB kann man also folgenfrei eigentlich sofort liquidieren... Kapiert denn niemand, dass jeder Gepfändete im Umfeld 5 andere ansteckt, diese ARD- und ZDF-Sender zu hassen und abzuschalten?

=== === Ende der Botschaft für die amtlichen Mitleser (wofür sie aus der Rundfunkabgabe ja fettest alimentiert werden - im Gegensatz zu uns, den Streitern für die Wiederherstellung des Rechtsstaats bei der Rundfunkabgabe).



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Den Grundstein allen kriminellen Handelns legten meiner Ansicht nach die Verfassungsrichter, die nach dem Aufkommen der privaten Fernsehsender und Radiostationen, anfang der 80er Jahre (unter Helmut Kohl), Entschieden, dass die ÜR weiter mit dem Grundgesetz konform gingen. Tatsächlich war ab diesem Zeitpunkt eine Gewährleistung des Rundfunks durch den Staat nicht mehr nötig, da ja durch das Entstehen privater Sendestationen fortan die Versorgung mit freiem Rundfunk gewährleistet war.
Ich würde vermuten, dass es damals einen "Deal" zwischen Regierung (ernennt Verfassungsrichter) Verfassungsgericht und Rundfunkanstalten gegeben hat, in dem sich die Regierung gegen mehr Einfluss in den Rundfunkgremien zu einer weiteren Finanzierung der Rundfunkanstalten verpflichtet. Die CDU konnte damals durch illegale Spendengelder enorme Mehrausgaben für Werbung tätigen und verschaffte sich hierdurch einen illegalen und undemokratischen Vorteil gegenüber ihren Konkurenten. In dieses Schema würde auch eine staatliche Unterwanderung des Rundfunks passen.
Beim ersten überfliegen der Rundfunkurteile fallen mir unverzüglich Widersprüchlichkeiten und Ungereimtheit auf. Was mir allerdings zum tieferen Verständnis noch fehlt, sind die politischen Hintergründe der jeweiligen Urteile. Das Verfassungsgericht greift den Begriff Grundversorgungsauftrag des öfteren auf. Dieser Begriff stammt aus den Rundfunkstaatsverträgen. Dieser Auftrag wurde dem Rundfunk also von sich selbst gegeben. Einen politischen Auftrag hierfür gibt es aber von Gesetzesseite her nicht. Somit hat das Verfassungsgericht schon damals den Begriff der Rundfunkfreiheit pervertiert. Frei konnte in den Augen der Richter nur der ÖR sein. Den privaten Sendestationen wurden hingegen Auflagen gemacht, dass sie in einem bestimmten Rahmen so (frei) sein mussten wie auch der ÖR. Sendezeiten waren meines Wissens nach einem bestimmten Schlüssel aufzuteilen in x% Nachrichten, y%Bildung, höchstens Z% Werbung und so weiter. Kontrolliert werden die Privatsender wiederum von den Landesmedienanstalten, die durch den Rundfunkbeitrag finanziert werden.
Ergebnis meiner ersten Recherche: Das einzige was in Deutschland bezüglich Rundfunk und Fernsehen gewährleistet ist, ist die volle staatliche Kontrolle aller Sendeanstalten.


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Zitat
Grundversorgung
bzw. damit einhergehend auch
Zitat
Grundversorgungsauftrag
Das sind nach bisherigem Informationsstand der Person X Begrifflichkeiten aus minimal einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und bisher nicht durch demokratische Prozesse mit Inhalt unterlegt. (Obwohl gefordert und beschlossen)
Sondern zunächst die Umschreibung und später die Fortschreibung durch das Bundesverfassungsgericht, zuerst also was die Länder ursprünglich "klassisch" mit der ersten Ausgestaltung also der Gründung des mit "öffentlich-rechtlichen" bezeichneten Unternehmen im Sinne hatten, also dem Grund der Gründung. Denn damit einher wurde durch die Bundesländer so gesehen ein "Auftrag" erteilt, eine genaue inhaltliche Ausgestaltung fehlt (begründet mit der Freiheit, es könnte also als Art Rahmen ohne Grenzen bezeichnet werden). Am Anfang also 50er und 60er Jahre, war es so, dass die Bundesländer die Infrastruktur für die Rundfunkfreiheit liefern sollten (Antenanlagen), jedoch keine Rundfunkinhalte selbst, deswegen ja die "Staatsferne". Der Auftrag Inhalte zu liefern wurde durch den Staat jedoch nicht privaten überlassen, sondern durch die Bundesländer selbst auf eine als "öffentlich rechtlich" bezeichnete Organisationsform übertragen und erklärt, dass jede Person, welche Empfangsgeräte vorhält, dies ja nur besitzen würde, um diese Inhalte dieser als "öffentlich rechtlich" bezeichneten Organisationsform zu konsumieren. (Es hätte auch hier bereits andere Anbieter/Organisationsformen ("Unternehmen") geben können, welche theoretisch diese Infrastruktur mit nutzen hätten können), praktischer weise wurde das wahrscheinlich jedoch verhindert.

Daraus, also aus dem Vorhalten der Geräte wurde auf die Nutzung des "öffentlich rechtlichen" geschlossen und deswegen Abgeltung in Form einer Gebühr belegt. (Nutzungsvermutung)

Ab der Erfindung und Verbreitung von Videorekordern und Playern ist bereits diese Schlussfolgerung völlig überzogen, wurde jedoch durch die Bevölkerung nicht weiter in Frage gestellt.

Neben und auch vor der Entwicklung von neuen Techniken ging der politische "Fortschritt" weiter und auch die Regierung (Bund) wollte einen Fernsehsender um Einfluss auf die Bevölkerung zu bekommen. Das wurde wohl verhindert und damit entstand das ZDF. Einen Beschluss oder die Zustimmung der Bevölkerung dazu fehlt. (natürlich ist das alles Staatsfern abgelaufen)

Später wollten „private“ Anbieter auf den "Markt", es wurde geprüft, geklärt etc. wie sich das vertragen soll. Primär muss gesagt werden, dass „private“ Anbieter wahrscheinlich noch ehr dem Gedanken der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 entsprechen, wenn es darum ginge, dass der Staat sich nicht einmischt ;-) und jeder das Recht hat Inhalte zu verbreiten. Artikel 5 regelt ja nicht, dass der Verbreiter dafür auch Einnahmen bekommen soll, sondern nur, dass der Zugang sofern es ein Angebot an die Allgemeinheit ist ungehindert erfolgen solle. (Man sollte beachten, dass auch Bibliotheken, Zeitungen und Bücher usw. sich an die Allgemeinheit richten.)
Das bedeutet ja nichts anderes, als, dass jede Person/Partei mit ausreichend Unterstützung (finanzielle) Rundfunk anbieten könnte.
Soll das in einer Form erfolgen, welche Sendeanlagen benötigt, so greift an dieser Stelle der Staat zu aller erst ein, z.B. durch die Bundesnetzagentur (Frequenz Regelungen), bzw. auch durch den Verkauf\Vergabe von Lizenzen zur Frequenznutzung. (Vergangenheit)
Heute gibt es eine größere Bandbreite und andere auch nicht durch den Staat zu kontrollierende Verbreitungswege, im Grunde ist es aber gleich, der Staat greift bei der Regulierung ein.

Spätestens ab dem Auftritt der privaten Anbieter hier wurde über die Berechtigung und somit der Existenz der Organisationsform "öffentlich-rechtlich" gestritten. --> Es wurde erklärt, dass an private Anbieter der Maßstab an die Inhalte geringer sei, und diese nicht jede Position mit Inhalten besetzen würden (z.B. unattraktive Inhalte, welche sich nicht refinanzieren lassen (z.B. Übertragung von Sendungen aus dem Kanzleramt)) und geringere Ansprüche an die Erreichbarkeit der Bevölkerung gestellt. Erklärt, weil der "öffentlich-rechtliche" über die Verbreitungswege (terrestrische Sendeanlagen/ aufkommendes Satelliten) einen Großteil der Bevölkerung erreichen könnte dieser weiterhin Bestand haben soll um eben diese Inhalte verbreiten zu können, welche den privaten nicht abverlangt werden. (Grundversorgung) Auftrag.
Das Bundesverfassungsgericht fasste das bisherige damit als Grundversorgungsauftrag im klassischen Sinne auf. In einem späteren Beschluss wurde zudem ein Fortbestehen zugesichert und Entwicklungsmöglichkeiten beschrieben. (Das Bundesverwaltungsgericht äußerte sich dazu im März 2016 mit den Worten (Sinngemäß), „das Bundesverfassungsgericht hätte dem öffentlich rechtlichen ein Haus, wahlweise auch ein Schloss oder Wolkenkratzer errichtet“)
Der "grundsätzliche" Auftrag, also ob die Bundesländer überhaupt das Recht haben Organisationen zu erschaffen, welche also Rundfunk anbieten, wurde überhaupt nicht wirklich hinterfragt, sondern aus Artikel 5 Grundgesetz hergeleitet, dass um die Rundfunkfreiheit zu gewährleisten, dass so sein müsste.

Wird also die Quelle des Übels gesucht, so muss sehr weit zurück geblickt werden. Also zurück zur Gründung des ersten deutschen Fernsehens. Dann der Gründung des ZDFs. Später muss geschaut werden wie und auf welchen Wegen und durch welche "Parteien" die Erschaffung der einzelnen Landesrundfunkanstalten erfolgte.

Auf dem weiteren Weg könnte auch geprüft werden, welche Bedeutung die bisherigen Rundfunkurteile haben und welchen "gesetzgeberischen" Einfluss diese damit ausüben. Diese Einflüsse sind zu untersuchen herauszustellen und zurück zuweisen, wenn in Gesetzen keine Umsetzung\Ausgestaltung dazu erfolgte, denn Gerichte haben eine Prüfungsfunktion und Korrekturfunktion, sind selbst jedoch keine Gesetzgeber. Würde also festgestellt, dass am alten Modell und bisherigen nur auf Grund von Beschlüssen festgehalten würde, welche sich nicht in Gesetzen begründen so ist das in Frage zu stellen und einer demokratischen Neubewertung zu unterziehen.


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Wir brauchen nicht zu diskutieren:
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Kultur als Länderaufgabe:
Das ist o.k. (so jedenfalls auch meine Meinung). 

Verfassungsgerichtsentscheide bezüglich Fernsehen:
Alle gegenstandslos wegen Internet: Die größte Zivilisations-Revolution, juristisch gesehen "Urteile überholt wegen der Rahmenbedingungen". 

Das wird alles sowieso vorgetragen. Also brauchen wir uns nicht mehr den Kopf zu zerbrechen, wer was worum vor über einem halben Jahrhundert. Alles bis etwa 2012: "Schnee von gestern."
Also praktisch alles.


Davon unabhängige Rechtsmängel der gegenwärtigen Rundfunkabgabe:
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Das ist aktuell,
wird seit weniger als 5 Jahren durchgesetzt (gängige Strafrechtsfrist)
hat Personen wohl vor allem in Rheinland-Pfalz, die es federführend zu verantworten haben.

Diese Personen gilt es sehr präzis zu ermitteln. Da niemandem etwas zu Unrecht vorgeworfen werden kann, ist die Ermittlung ohne Vorwurf zu führen.

Hilfreich ist beispielsweise das Organisationsschema der Behörden. Wo... wie... Links?...

Nun bezüglich der Persönlichkeitsrechte:
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Personen der obersten Führungsriege dürfen in einem Forum namentlich verewigt werden - beispielsweise ab Staatssekretär aufwärts, weil Personen mit funktionsbedingter öffentlicher Sichtbarkeit.
Schon bei einem behördlichen Organisationsplan wird es komplizierter: Wird er geändert, so sind ausgeschiedene Personen nicht mehr namentlich im Netz, und das ist gut so.
Ein Forum kann das nicht wissen, sollte es aber respektieren.

Also sollten wir im Forum nicht Namenslisten machen, sondern nur Links zu Namenslisten. Konkretes sollte nur über das Nachrichtensystem ausgetauscht werden.
In Forumsbeiträgen darf durchaus auf diesen Austausch hingewiesen werden. Hier geht es nicht um Urheberrecht, sondern nur um Nicht-Veröffentlichung.

Faustregel: Wer sowieso an X Stellen im Internet "für die nächsten 70 Jahre" durch die online-Presse, dem kann 1x mehr kein Leid antun. Bei weniger öffentlichen Personen ist mehr Zurückhaltung geboten.
"Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu."

Warum dies alles?
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Damit nach Kenntnis von verantwortlichen Personen diesen die Gretchenfrage individuell vorgelegt werden kann: "Wie hältst du es mit der Moral?" - Gemeint: Respektierung Verfassungsrecht, Strafrecht.
Ferner möglichst präzise Ermittlung der Verantwortlichen für aktuelle Missstände, die wohl zutreffend als extrem rechtswidrig gewertet werden können. 



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Erster Fund ging mir zu über Forums-Nachrichten:

Frau ZIL....der Rundfunkkommission (Beziehung zu Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)
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 - also, ich handhabe es mit Abkürzungen. Sie ist im Internet vorwiegend mit wohl knapp 10 Antworten auf Bürgeranfragen vertreten, also funktionsbedingt aufgetreten und nicht selbst gewählt.

Wer hat ein wenig Zeit frei für Umwandlung?
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Die wichtigsten Antworten an Bürger wurden Im Internet vorgefunden als .pdf in Grafik-Modus, als Text nicht einfach herauskopierbar. 
Das regelt man dann mit  OCR online: http://www.onlineocr.net
Sodann müssten die Eigennamen usw. gelöscht werden. Sodann wäre manches von Wichtigkeit für das Einstellen hier. Hat jemand die Zeit, das zu übernehmen? Bitte Nachricht über die Nachrichtenfunktion des Forums. 

Ganz wichtig ist eigentlich nur eine der Antworten:
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Für Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr wurde Befreiung erbeten.
Die ablehnende Antwort enthält kurz gesagt die allgemein bekannte unvorstellbare und meines Erachtens extremst rechtswidrige Behauptung:
Wegen Senkung der Administrationskosten sei der Staat berechtigt, Rechtsprinzipien zu missachten.
(Meine Meinung: Grundgesetz / Sozialpflicht und Gleichheitsprinzip. Menschenrechtskonvention - Verbot der Sozialen Diskriminierung.)
Frau Zil. kann es vielleicht gar nicht anders beantworten, weil unvorstellbarerweise tatsächlich die "offizielle Sprachregelung". Wer ist der eigentliche Urheber dieser Jahre zurückliegenden Unvorstellbarkeit? Wir werden weitergehend suchen müssen.
Wer übernimmt es, derartige Briefe, die wir weiterhin noch aufdecken wollen, forumsfähig aufzubereiten wie beschrieben und hier einzugeben?
Wie gesagt, hier geht es um die Suche der eventuellen Verursacher des von uns behaupteten Unrechts, und zwar bezogen auf die offenkundige Leitfunktion der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

Brisanz: "Gemeinnnützigkeit" (ein Nebeneffekt meiner Analyse)
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Erst aus diesen Antwort wurde mir bewusst, dass die Sender-Anstalten den Status "gemeinnützig" beanspruchen und dies durch Zuweisung oder Verleihung dieser Eigenschaft im Rahmen von "irgendwie amtlich beschlossenen Dokumenten". Es ist als nahezu sicher anzunehmen, dass sie dann auch beim Finanzamt diesen Status zugewiesen erhielten.

Vom Verhalten her wäre dieser nach normalen Regeln des Bundesrechts wohl zu verweigern:
Intendanten, die nach üblicher Dauer zu Multi-Millionären werden mit Vergütung wie die Bundeskanzlerin oder mehr.
Platzierung von Werbung, nicht nur Sponsoring.
Werbung, z. B. Plakate, ohne den Umweg über seinen "gewerblich gemeldeten und versteuerten Zweckbetrieb".
Netzwerk der Finanz-Beteiligungen - also nicht nur wiederum "gemeinnützige" Aktivitäten.
Verbale Anwendung des Begriffes "Unternehmen" für eigene Aktivitäten.
usw.usw.usw.

Die Zulassung der Gemeinnützigkeit wird in Rechtsstreiten bestritten werden mit Rückwirkung - was zur Insolvenz führen könnte, falls das Finanzamt so entscheidet. Wer regelt die Finanzämter? Ländersache. Aha.
Dürfen die für so etwas die Gemeinnützigkeit gewähren?

Analog erörtert durch Martin Pagenkopf:
Dr. Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20028.msg129536.html#msg129536

Sehr schön erörtert schon 2013 - Sittenwidrigkeit und deren Konsequenzen- : 
Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6774.msg50610.html#msg50610

Also, wie gesagt, die Anfechtung der Gemeinnützigkeit geht hier nun ein ins Rechtsstreit-Programm.


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Anmerkung:

... 
Ganz wichtig ist eigentlich nur eine der Antworten:
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Für Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr wurde Befreiung erbeten.
Die ablehnende Antwort enthält kurz gesagt die allgemein bekannte unvorstellbare und meines Erachtens extremst rechtswidrige Behauptung:
Wegen Senkung der Administrationskosten sei der Staat berechtigt, Rechtsprinzipien zu missachten.
(Meine Meinung: Grundgesetz / Sozialpflicht und Gleichheitsprinzip. Menschenrechtskonvention - Verbot der Sozialen Diskriminierung.)
Frau Zil. kann es vielleicht gar nicht anders beantworten, weil unvorstellbarerweise tatsächlich die "offizielle Sprachregelung". Wer ist der eigentliche Urheber dieser Jahre zurückliegenden Unvorstellbarkeit? Wir werden weitergehend suchen müssen.
...

Bei der Senkung der Administrationskosten muss die Verhältnismäßigkeit und der Art. 3. Abs. GG Gleichheitssatz gewahrt bleiben. Wenn Millionen Nichtnutzer und aus Sorge vor Repressalien zahlende Nichtnutzern der ö.-r. Eventualität durch Nichtnutzung der Möglichkeit keine Vorteile (zwingend bei der Abgabe Beitrag) erfahren und dazu nur finanzielle Nachteile haben, ist der Gleichheitsgrundsatz eindeutig nicht beachtet worden und der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig.

Anhand der folgenden Aussagen lassen sich die vielen Nichtnutzer der ö.-r. Eventualität und die Ablehnung der Option belegen:

Ergebnis der SWR Rundfunkbeitrag Umfrage vom 04.02.2013 lautet:


Akzeptanzverlust der öffentlich-rechtlichen Rundfunkoption
Zitat
"Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde. (…)

Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand. (…)

Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation. (…)

Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich"
Quelle: 13. Sitzung des Haupt- und Medienausschusses am NRW Landtag vom 7. April 2011,
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf

Die Administrationskosten rechtfertigen keine Aushebelung des Grundgesetzes dieses Ausmaßes. Das ist rechtswidrig.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2016, 15:20 von Viktor7«

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Die Angaben über fehlende Akzeptanz sind hilfreich.

Gibt es für die Meinungsumfrage des SWR einen Link zur Originalquelle?

Schädigungsquote (Haushalts-Angehörige sind ja mit zu rechnen)
---------------------------------------------------
Mahnverfahren rund 10 % der Bevölkerung, rund 8 Millionen Bürger belastet.
Bereits anhängige Vollstreckungsverfahren: Wohl bis zu etwa 5 % der Bevölkerung sind belastet - rund 4 Millionen Bürger.

Dies wäre jedenfalls mengenmäßig wegen der meiner Meinung nach zweifelsfreien Rechtsverletzungen wohl der größte Justizskandal der deutschen Rechtsgeschichte, wenn wir einmal die 2 Diktaturen der letzten 80 Jahre unberücksichtigt lassen.

Wir haben Grund und Bürgerpflicht, so lange zu streiten, bis der Staat hierzu die Rechtsstaatlichkeit wieder gewonnen haben wird.


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Zur fehlenden Akzeptanz des ÖRR einige weitere Ergebnisse von Online-Umfragen:

Aktuelle Umfrage auf stern.de
http://www.stern.de/wirtschaft/news/gez-urteil--zwangsvollstreckung-unrechtmaessig-7081496.html


Umfrage auf handelsblatt.de von April 2016 (Abstimmung weiter offen, Screenshot von heute)
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/merkels-boehmermann-kritik-begrifflichkeiten-deutlich-unter-der-guertellinie/13421332-2.html


Aktuelle Umfrage auf chip.de von April 2016 (Abstimmung geschlossen und Grafik entfernt, dafür das Ergebnis beschreibender Text. Grafik vom 08.04.2016)
http://www.chip.de/news/Ob-moderner-oder-nicht-Keiner-will-mehr-GEZ-zahlen_91348481.html


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b
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GEZ hat regelmäßig geheime (nicht veröffentlichte) Studien in Auftrag gegeben. Und dort werden reale Gründe für den Übergang von Gebühr zu Beitrag genannt:

Reinhard Grätz
Die Zukunft des Rundfunkbeitrages und der Filmproduktion
Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln
Heft 293
Köln, im August 2013

Zitat
S. 72
Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Eine Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens bis 2020 - Folgestudie 2008 -, unveröffentlichtes Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Dezember 2008

Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Langfristige Prognose der Gebührenerträge nach geltendem Recht im Vergleich zu den Erträgen einer vereinfachten Rundfunkgebühr und einer geräteunabhängigen Medienabgabe, unveröffentlichtes Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Dezember 2009

Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Eine Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens bis 2025 – Folgestudie 2009 –, unveröffentlichtes Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Juli 2010


S. 24-28
3.4. Vergleich der Gebührenentwicklung mit der Entwicklung eines Rundfunkbeitrages
[...]
Die Rundfunkgebühr würde nach diesen Studien in der Zukunft kontinuierlich abnehmen. Dieser Prozess hat schon 2007 begonnen. Die Hauptursachen sind:
- die seit 2007 zunehmende Abnahme der „Haushaltsdichte“,
- die seit 2008 rückläufige Einwohnerzahl,
- der Anstieg der Gebührenbefreiungen und Forderungsausfälle.
[...]
Die Zahl der Einwohner nimmt in Deutschland seit 2007/8 ab, die Zahl der Haushalte wird aber erst ab 2020 abnehmen.
[...]

Da die Anzahl der Haushalte erst ab 2020 abnehmen wird, hat man einfach beschlossen, den Rundfunkbeitrag bezogen auf Haushalt einzuführen. Herr Kirchhof wurde beauftragt, die Ergebnisse in seinem Gutachten der Öffentlichkeit zu präsentieren.

S. 5
Zitat
Aufgrund eines verfassungsrechtlich höchst stimmigen Gutachtens von Kirchhof, der die Ablösung der gerätebezogenen Gebühr durch einen personenbezogenen Beitrag vorschlägt, haben die Länder im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine anerkennenswerte Neuregelung formuliert, die rechtssicher garantieren kann, dass die Abgabe nicht weiter erodiert. Argumentative Grundlagen für diese Überlegungen haben verantwortliche Direktoren aus den Rundfunkanstalten geliefert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2016, 16:52 von boykott2015«

K
  • Beiträge: 2.246
Organisationsplan der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zum 17.12.2014



Quelle: http://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Visio-Organigramm_17_12_2014_Endfassung_VSD.pdf



Organisationsplan der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zum 1. Juni 2016



Quelle: http://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Staatskanzlei/Visio-Organigramm_01_06_2016.pdf


Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2016, 17:13 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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