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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: pjotre am 04. Oktober 2016, 20:35

Titel: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: pjotre am 04. Oktober 2016, 20:35
Fakten über: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Rundfunk-Kommission
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Die Bitte lautet: Unter diesem Thema bitte Infos und Fakten über diese beiden eintragen.
Und weshalb? Bei Vorbereitung der Berliner Landesverfassungsbeschwerde ergab sich die Meinung:

Ein Justizskandal liegt vor bei der Rundfunkabgabe - Gesetzgebung wie auch Rechtsprechung. 
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Die Gesichtspunkte und Unterbindungsmöglichkeiten sind gegenwärtig in Berlin auf Landesebene bereits im Sinn von Verfahren in aktiver heftigst streitiger Erörterung, und zwar wohl erstmals in dieser abstrakt definierten Schärfe:
Es geht um Staatsrecht, Strafrecht, Vorwurf der Manipulation von Rechtsprechung und rechtsanwendender Verwaltung (Vollstreckungsstellen).
Diese Gesichtspunkte sind komplex. Weitergehende Erläuterung an dieser Stelle hilft nicht und unterbleibt deshalb.
Auch sollten strafrechtliche Gesichtspunkte nicht in einem Forum benannt werden. Dann geraten erfahrungsgemäß viele Forumsteilnehmer in Gefahr, sich durch wenig vorsichtige Wut-Kommentare zu belasten.

Geschädigte: Etwa 5 bis 10 Prozent der deutschen Bevölkerung betroffen.
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Etwa 10 % leiden unter fehlerhaften Mahnverfahren.
Etwa 5 % sogar unter fehlerhafter Vollstreckung.
Das meiste richtet sich gegen Niedrigverdiener.
Ein großer Teil - möglicherweise die große Mehrheit mit Vollstreckung - ist wohl nach bereits jetzt geltenden Befreiungsregeln überhaupt nicht beitragspflichtig, sondern war nur nicht ausreichend befähigt, einen Befreiungsantrag zu stellen.
Extreme Asymmetrie: Der Bürger kämpft recht hilflos um je rund 500 Euro. Der Gegner kämpft professionell routiniert mit einem zig-Millionen-Budget für seine Volljuristen um mehrere Milliarden Euro Privilegien-Geld.

Für Änderung wird nun also geeignet gestritten. Aber wer ist der eigentliche Gegner?
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Soweit nun überschaubar, ist der eigentlich Verantwortliche möglicherweise die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz / Rundfunk-Kommission mit einem dort bestehenden Juristenteam. Die besondere Rolle des SWR und eines dortigen Verantwortlichen der Rechtsabteilung wäre möglicherweise rein auxiliär für die "humane Außendarstellung" eines anti-humanen Feldzugs gegen Niedrig-Verdiener:
Gegen die Leute ohne Lobby, ohne Gewerkschaften, ohne Schutzvereine, ohne Politiker-Hilfe, ohne Fürsprecher.
Ob man diese deshalb mit einer Verwaltungsmaschinerie in ihrer Wehrlosigkeit vor sich hertreiben darf oder nicht, ist die Frage. 

Kenne deinen Gegner!
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Wir benötigen die Organisationsstruktur dieser Schaltstellen rund um die Rundfunkkommission, die Verantwortlichen, die Hierarchien.
Die Gehaltshöhen-Klärung geht vermutlich über den Beamtenstatus (vermutlich immer gegeben für die Verantwortlichen).

Im Forum sind bereits ein paar punktuelle Informationen. Aber das ist zu verteilt und es geht zu wenig um den hier gewollten Kern der Sache. Wir benötigen Personen, Namen, Fakten, Zuständigkeiten, Organisationsschema.
 
Und bei Personen, "ob im Beamtenstatus" (wichtig für die Analyse von: "Anwendbarkeit von Beamtenrecht", "Rechtsbeugung?", "Vorteilsannahme?", "Verschwendung und Veruntreuung", "Abgabenüberhebung").
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: Shran am 04. Oktober 2016, 22:41
Erste Hinweise
Staatskanzlei RP

Wikipedia
- https://de.wikipedia.org/wiki/Staatskanzlei_Rheinland-Pfalz#Sitz

Partner der Kanzlei landesvertretung.rlp.de:
- Die Landesvertretung arbeitet in Berlin und Brüssel für Rheinland-Pfalz
- Staatssekretärin Heike Raab, und ihre Ständige Vertreterin Monika Fuhr.

Bürgerinitiative landesvertretung.rlp.de:
Die Europäische Bürgerinitiative ist eine durch den Vertrag von Lissabon beschlossene neue Möglichkeit der direkten Demokratie in der Europäischen Union. Seit dem 1. April 2012 können Bürger der EU-Staaten eine solche Initiative einreichen. Durch die Bürgerinitiative können Unionsbürger bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befassen muss. Eine Volksabstimmung ist aber nicht vorgesehen.

Behördenleiter: Hoch, Clemens:
- Partei: SPD
- Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Clemens_Hoch
- persönliche Webseite: http://www.wahlkreis-11.de/
- ex persönliche Webseite aus dem Archive Waybackmachine.com: https://web.archive.org/web/20160601000000*/http://www.clemenshoch.de/
- Lebenslauf: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Lebenslaeufe/Lebenslauf_Hoch.pdf
- Archive (waybackmachine.com) des Links aus Biografie (Wikipedia): http://alturl.com/st27y
- Komplett: Privatanschrift, Konfession, Lebenslauf, Gremienmitgliedschaften (waybackmachine.com): http://bit.ly/2cQSAti

Kontakte anhand Bilder (Google):

- ?? Generalkonsul Sakamoto, Am 26. August besuchten Generalkonsul Kamiyama und Konsul Sato die Stadt Speyer in Rheinland-Pfalz
- 02/216 Karin Küsel-Ferber und Chef der Mainzer Staatskanzlei und Bundestagsabgeordneten Detlef Pilger
- 01/16 Bürgermeister Michael Wagener, Unterzeichnung Kooperationsvereinbarung Siegtalbad und Kulturwerk, Erwähnung Malu Dreyer
- 01/16Botschafterin Marta Kos Marko Grund: Zusammenarbeit mit Slowenien,  insbesondere im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.
- - 2016 Bürgermeister von Hamm Rainer Buttstedt, Ehrenamtskarte
- 12/15  Botschafter der Slowakischen Republik, Peter Lizák. Grund: Slowakei als auch Rheinland-Pfalz für Automobilzulieferer ein wichtiger Standort, Klage der Slowakei beim Europäischen Gerichtshof gegen eine verbindliche Verteilung von Flüchtlingen
- 11/15 Generalkonsul von Nigeria, John Chika Ejinaka  Interesse seines Landes an Erneuerbaren Energien, seit 2008 bestehende Energiepartnerschaft,  Interesse am Erlernen der deutschen Sprache
- 10/15 Maurizio Canfora italienischer Generalkonsul in Frankfurt am Main. Sein Amtsbezirk umfasst die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland sowie den Regierungsbezirk Unterfranken im Land Bayern.
- 10/2015 Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig, erwähnung malu dreyer,  Koopvertrag für Ehrenamtskarte
- 08/15 Marc Ruland (SPD), Spenden an Einrichtungen
- 04/15 äthiopischen Generalkonsul Mehreteab Mulugeta Haile.Uni Mainz und TU Kaiserslautern pflegten gute Kontakte Uni Addis Abeba. erster äthiopische Diplomat, in Staatskanzlei Gast
- 04/15 Rolf Schäfer SPD, Willi-Brandt, Medaillie
- 02/15 nicht mehr im Andernacher SPD Stadtrat tätig:  Marion Winter, Fraktionsvorstand Marc Ruland, Ulla Wiesemann-Käfer, Dr. Jens Groh
- 01/15 Karsten Fehr, Rudolf Rupperath, Christoph Charlier, Ute Bockhecker, Ute Thomalla, Rudolf Barth - Ehrenamtskarte
- 12/14 Generalkonsulin der Slowakischen Republik, Veronika Lombardini.
- 11/14, Monika Fuhr, Marlu Dreyer
- 11/14 Malu Dreyer, Vize Eveline Lemke, Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Bildungsministerin Vera Reiß, Finanzministerin Doris Ahnen, Justizminister Gerhard Robbers, Berlin-Beauftragte Jacqueline Kraege.
-
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: pjotre am 05. Oktober 2016, 10:18
Ich lege schon einmal los mit dem ersten Schritt:

2016-10-05 von:
https://landesvertretung.rlp.de/de/die-landesvertretung/die-aufgaben/medien-und-digitales/rundfunkkommission-der-laender/

Zitat
Medienpolitik ist laut Grundgesetz Ländersache. Zu Fragen des Rundfunks verständigen sich die Länder in der Rundfunkkommission. Sie dient als Gesprächsforum für die gemeinsame Medienpolitik und als Beschlussinstanz, deren
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Ergebnisse den Landesregierungen und den Landesparlamenten
zur Abstimmung
vorgelegt werden.
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In der Kommission wird auch die Rundfunkgebühr diskutiert. Hierzu legt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Vorschläge vor. Die KEF ist an die rheinland-pfälzische Staatskanzlei angegliedert.

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Die Rundfunkangelegenheiten der Länder werden traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat den Vorsitz der Rundfunkkommission.
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Darum ist die Medienpolitik ein thematischer Schwerpunkt der Staatskanzlei. Das wird auch darin sichtbar, dass sie im Vergleich aller Staatskanzleien die größte Medienabteilung hat.

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Zuständig für die Medienpolitik ist Staatssekretärin Heike Raab, die in dieser Funktion der Ministerpräsidentin zuarbeitet.
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Das Land ist darüber hinaus ein wichtiger Medienstandort. Mit dem ZDF hat die größte europäische Sendeanstalt seinen Sitz in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt. Hier finden sich auch der SWR, die Verlagsgruppe Rhein-Main und viele andere Medienunternehmen. Auch das Privatfernsehen wurde in Rheinland-Pfalz "geboren" – in Ludwigshafen startete in den 1980er Jahren das Kabelpilotprojekt.

Und gleich geht es weiter mit Heike Raab, die die Politikferne des "Staatsfernsehens" hervorragend dokumentiert:

2016-10-05 von: https://de.wikipedia.org/wiki/Heike_Raab
Zitat
Im Jahr 2000 wurde sie zur Vorsitzenden des SPD-Unterbezirks Cochem-Zell gewählt. Von 2001 bis 2011 war sie über die Landesliste der SPD Mitglied im Landtag von Rheinland-Pfalz. Von 2001 bis 2006 war sie Medienpolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion
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und von 2002 bis 2011 war sie Vertreterin des rheinland-pfälzischen Landtags im Rundfunkrat des Südwestrundfunks.
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 Im Jahr 2004 wurde sie Mitglied des Kreistages in Cochem-Zell und SPD Fraktionsvorsitzende. Von Mai 2006 war Heike Raab Generalsekretärin der SPD Rheinland-Pfalz bis 2011.
Landesregierung

Nach der Landtagswahl 2011 rückte Heike Raab als Staatssekretärin im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz (ISIM) in die Landesregierung auf.[1] Ihr Nachfolger im Landtag wurde Benedikt Oster.

Als Staatssekretärin im Innenministerium war sie IT-Beauftragte der Landesregierung, CIO und als solche Mitglied des IT-Planungsrates.

Sie war für den Innenbereich zuständig und ständige Vertreterin des Ministers in der Innenministerkonferenz.

Am 1. Juli 2015 wurde sie als Nachfolgerin von Jacqueline Kraege zur Staatssekretärin für Bundes- und Europaangelegenheiten in die Staatskanzlei berufen.[2]
(Hervorhebungen "Rundfunkrat" usw.: Dies wurde durch mich eingefügt.)

Noch Fragen?
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: Kümmelkäse am 05. Oktober 2016, 11:55
Worauf genau willst du hinaus? Kann ich durch Recherche im Internet zu einzelnen Personen oder Sachlagen helfen?
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: pjotre am 05. Oktober 2016, 12:51
Ja, bitte, Fakten beitragen, genau das.
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Der eigene Job hier vor Ort in Berlin ist dann, daraus juristische Waffen abzuleiten und im gerade stattfindenden Stellungskrieg zu platzieren.

Faktenfragen beispielsweise:
Wer sind die einzelnen Leute bei der zuständigen Stelle in Rheinland-Pfalz, die die Gesetzesvorlagen fabriziert hat und weiterhin fabriziert?
Und die Rechtsprechung in ihren impliziten Systemschwäche des Nachvollziehens von "herrschenden Rechtsprechung" abgleiten lässt zu einer Form von "Gleichschaltung"? Wo ist da der Unterschied zu "Manipulierung der Rechtsprechung"?

Welche sind Volljuristen und also voll verantwortungsfähig für Rechtsverletzung?
Welche haben vermutlich Beamtenstatus? (mit allen rechtlichen Konsequenzen)

Wir dürfen davon ausgehen, dass das, was hier geschrieben wird, vom Gegner mitgelesen wird. Umso besser. Wir suchen die Verursacher.


Und für diese hier die Botschaft:
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Die 10 % Niedrigverdiener im Land, fühlen sie sich nicht bereits wie eine gehetzte Jagdbeute einer Kölner Juristen-Dampfwalze, die Gerechtigkeit niederwalzt....?
10 % der Bevölkerung im Mahnverfahren. 5 % in Vollstreckung. 200 Euro pro Jahr, das ist Wegpfänden von rund einem Drittel des frei verfügbaren Mini-Einkommensrest nach Grundausgaben bei Niedrigverdienern.

Hat die SPD ihr "S"="sozial" vergessen? (Siehe in diesem Thread: Staatskanzlei.))
Haben CDU/CDU ihr "C", die "c"hristliche Nächstenliebe vergessen? (Siehe  Professor Paul Kirchhof, der Gutachter für die jetzigen Gesetze, und nun wird sein jüngerer Bruder Ferdinand Kirchhof  - gleiche Orientierung - beim Bundesverfassungsgericht als vorsitzender Richter darüber bald entscheiden).

Wie viele Wählerstimmen müssen CDU/CSU und SPD noch verlieren, bis sie begreifen, wie viel Bürgerzorn sie bei 5 bis 10 % der Bevölkerung durch die Rundfunkabgabe erzeugen? Und das alles völlig überflüssig... Etwas Neuregelung würde genügen.

Und die RBB-Intendantin Berlin-Brandenburg wundert sich über 25 % Zuschauerschwund 2015/2016 auf lächerliche Restquote von 5 %.  - Den RBB kann man also folgenfrei eigentlich sofort liquidieren... Kapiert denn niemand, dass jeder Gepfändete im Umfeld 5 andere ansteckt, diese ARD- und ZDF-Sender zu hassen und abzuschalten?

=== === Ende der Botschaft für die amtlichen Mitleser (wofür sie aus der Rundfunkabgabe ja fettest alimentiert werden - im Gegensatz zu uns, den Streitern für die Wiederherstellung des Rechtsstaats bei der Rundfunkabgabe).

Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: Kümmelkäse am 05. Oktober 2016, 14:23
Den Grundstein allen kriminellen Handelns legten meiner Ansicht nach die Verfassungsrichter, die nach dem Aufkommen der privaten Fernsehsender und Radiostationen, anfang der 80er Jahre (unter Helmut Kohl), Entschieden, dass die ÜR weiter mit dem Grundgesetz konform gingen. Tatsächlich war ab diesem Zeitpunkt eine Gewährleistung des Rundfunks durch den Staat nicht mehr nötig, da ja durch das Entstehen privater Sendestationen fortan die Versorgung mit freiem Rundfunk gewährleistet war.
Ich würde vermuten, dass es damals einen "Deal" zwischen Regierung (ernennt Verfassungsrichter) Verfassungsgericht und Rundfunkanstalten gegeben hat, in dem sich die Regierung gegen mehr Einfluss in den Rundfunkgremien zu einer weiteren Finanzierung der Rundfunkanstalten verpflichtet. Die CDU konnte damals durch illegale Spendengelder enorme Mehrausgaben für Werbung tätigen und verschaffte sich hierdurch einen illegalen und undemokratischen Vorteil gegenüber ihren Konkurenten. In dieses Schema würde auch eine staatliche Unterwanderung des Rundfunks passen.
Beim ersten überfliegen der Rundfunkurteile fallen mir unverzüglich Widersprüchlichkeiten und Ungereimtheit auf. Was mir allerdings zum tieferen Verständnis noch fehlt, sind die politischen Hintergründe der jeweiligen Urteile. Das Verfassungsgericht greift den Begriff Grundversorgungsauftrag des öfteren auf. Dieser Begriff stammt aus den Rundfunkstaatsverträgen. Dieser Auftrag wurde dem Rundfunk also von sich selbst gegeben. Einen politischen Auftrag hierfür gibt es aber von Gesetzesseite her nicht. Somit hat das Verfassungsgericht schon damals den Begriff der Rundfunkfreiheit pervertiert. Frei konnte in den Augen der Richter nur der ÖR sein. Den privaten Sendestationen wurden hingegen Auflagen gemacht, dass sie in einem bestimmten Rahmen so (frei) sein mussten wie auch der ÖR. Sendezeiten waren meines Wissens nach einem bestimmten Schlüssel aufzuteilen in x% Nachrichten, y%Bildung, höchstens Z% Werbung und so weiter. Kontrolliert werden die Privatsender wiederum von den Landesmedienanstalten, die durch den Rundfunkbeitrag finanziert werden.
Ergebnis meiner ersten Recherche: Das einzige was in Deutschland bezüglich Rundfunk und Fernsehen gewährleistet ist, ist die volle staatliche Kontrolle aller Sendeanstalten.
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: PersonX am 05. Oktober 2016, 15:46
Zitat
Grundversorgung
bzw. damit einhergehend auch
Zitat
Grundversorgungsauftrag
Das sind nach bisherigem Informationsstand der Person X Begrifflichkeiten aus minimal einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und bisher nicht durch demokratische Prozesse mit Inhalt unterlegt. (Obwohl gefordert und beschlossen)
Sondern zunächst die Umschreibung und später die Fortschreibung durch das Bundesverfassungsgericht, zuerst also was die Länder ursprünglich "klassisch" mit der ersten Ausgestaltung also der Gründung des mit "öffentlich-rechtlichen" bezeichneten Unternehmen im Sinne hatten, also dem Grund der Gründung. Denn damit einher wurde durch die Bundesländer so gesehen ein "Auftrag" erteilt, eine genaue inhaltliche Ausgestaltung fehlt (begründet mit der Freiheit, es könnte also als Art Rahmen ohne Grenzen bezeichnet werden). Am Anfang also 50er und 60er Jahre, war es so, dass die Bundesländer die Infrastruktur für die Rundfunkfreiheit liefern sollten (Antenanlagen), jedoch keine Rundfunkinhalte selbst, deswegen ja die "Staatsferne". Der Auftrag Inhalte zu liefern wurde durch den Staat jedoch nicht privaten überlassen, sondern durch die Bundesländer selbst auf eine als "öffentlich rechtlich" bezeichnete Organisationsform übertragen und erklärt, dass jede Person, welche Empfangsgeräte vorhält, dies ja nur besitzen würde, um diese Inhalte dieser als "öffentlich rechtlich" bezeichneten Organisationsform zu konsumieren. (Es hätte auch hier bereits andere Anbieter/Organisationsformen ("Unternehmen") geben können, welche theoretisch diese Infrastruktur mit nutzen hätten können), praktischer weise wurde das wahrscheinlich jedoch verhindert.

Daraus, also aus dem Vorhalten der Geräte wurde auf die Nutzung des "öffentlich rechtlichen" geschlossen und deswegen Abgeltung in Form einer Gebühr belegt. (Nutzungsvermutung)

Ab der Erfindung und Verbreitung von Videorekordern und Playern ist bereits diese Schlussfolgerung völlig überzogen, wurde jedoch durch die Bevölkerung nicht weiter in Frage gestellt.

Neben und auch vor der Entwicklung von neuen Techniken ging der politische "Fortschritt" weiter und auch die Regierung (Bund) wollte einen Fernsehsender um Einfluss auf die Bevölkerung zu bekommen. Das wurde wohl verhindert und damit entstand das ZDF. Einen Beschluss oder die Zustimmung der Bevölkerung dazu fehlt. (natürlich ist das alles Staatsfern abgelaufen)

Später wollten „private“ Anbieter auf den "Markt", es wurde geprüft, geklärt etc. wie sich das vertragen soll. Primär muss gesagt werden, dass „private“ Anbieter wahrscheinlich noch ehr dem Gedanken der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 entsprechen, wenn es darum ginge, dass der Staat sich nicht einmischt ;-) und jeder das Recht hat Inhalte zu verbreiten. Artikel 5 regelt ja nicht, dass der Verbreiter dafür auch Einnahmen bekommen soll, sondern nur, dass der Zugang sofern es ein Angebot an die Allgemeinheit ist ungehindert erfolgen solle. (Man sollte beachten, dass auch Bibliotheken, Zeitungen und Bücher usw. sich an die Allgemeinheit richten.)
Das bedeutet ja nichts anderes, als, dass jede Person/Partei mit ausreichend Unterstützung (finanzielle) Rundfunk anbieten könnte.
Soll das in einer Form erfolgen, welche Sendeanlagen benötigt, so greift an dieser Stelle der Staat zu aller erst ein, z.B. durch die Bundesnetzagentur (Frequenz Regelungen), bzw. auch durch den Verkauf\Vergabe von Lizenzen zur Frequenznutzung. (Vergangenheit)
Heute gibt es eine größere Bandbreite und andere auch nicht durch den Staat zu kontrollierende Verbreitungswege, im Grunde ist es aber gleich, der Staat greift bei der Regulierung ein.

Spätestens ab dem Auftritt der privaten Anbieter hier wurde über die Berechtigung und somit der Existenz der Organisationsform "öffentlich-rechtlich" gestritten. --> Es wurde erklärt, dass an private Anbieter der Maßstab an die Inhalte geringer sei, und diese nicht jede Position mit Inhalten besetzen würden (z.B. unattraktive Inhalte, welche sich nicht refinanzieren lassen (z.B. Übertragung von Sendungen aus dem Kanzleramt)) und geringere Ansprüche an die Erreichbarkeit der Bevölkerung gestellt. Erklärt, weil der "öffentlich-rechtliche" über die Verbreitungswege (terrestrische Sendeanlagen/ aufkommendes Satelliten) einen Großteil der Bevölkerung erreichen könnte dieser weiterhin Bestand haben soll um eben diese Inhalte verbreiten zu können, welche den privaten nicht abverlangt werden. (Grundversorgung) Auftrag.
Das Bundesverfassungsgericht fasste das bisherige damit als Grundversorgungsauftrag im klassischen Sinne auf. In einem späteren Beschluss wurde zudem ein Fortbestehen zugesichert und Entwicklungsmöglichkeiten beschrieben. (Das Bundesverwaltungsgericht äußerte sich dazu im März 2016 mit den Worten (Sinngemäß), „das Bundesverfassungsgericht hätte dem öffentlich rechtlichen ein Haus, wahlweise auch ein Schloss oder Wolkenkratzer errichtet“)
Der "grundsätzliche" Auftrag, also ob die Bundesländer überhaupt das Recht haben Organisationen zu erschaffen, welche also Rundfunk anbieten, wurde überhaupt nicht wirklich hinterfragt, sondern aus Artikel 5 Grundgesetz hergeleitet, dass um die Rundfunkfreiheit zu gewährleisten, dass so sein müsste.

Wird also die Quelle des Übels gesucht, so muss sehr weit zurück geblickt werden. Also zurück zur Gründung des ersten deutschen Fernsehens. Dann der Gründung des ZDFs. Später muss geschaut werden wie und auf welchen Wegen und durch welche "Parteien" die Erschaffung der einzelnen Landesrundfunkanstalten erfolgte.

Auf dem weiteren Weg könnte auch geprüft werden, welche Bedeutung die bisherigen Rundfunkurteile haben und welchen "gesetzgeberischen" Einfluss diese damit ausüben. Diese Einflüsse sind zu untersuchen herauszustellen und zurück zuweisen, wenn in Gesetzen keine Umsetzung\Ausgestaltung dazu erfolgte, denn Gerichte haben eine Prüfungsfunktion und Korrekturfunktion, sind selbst jedoch keine Gesetzgeber. Würde also festgestellt, dass am alten Modell und bisherigen nur auf Grund von Beschlüssen festgehalten würde, welche sich nicht in Gesetzen begründen so ist das in Frage zu stellen und einer demokratischen Neubewertung zu unterziehen.
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: pjotre am 05. Oktober 2016, 20:20
Wir brauchen nicht zu diskutieren:
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Kultur als Länderaufgabe:
Das ist o.k. (so jedenfalls auch meine Meinung). 

Verfassungsgerichtsentscheide bezüglich Fernsehen:
Alle gegenstandslos wegen Internet: Die größte Zivilisations-Revolution, juristisch gesehen "Urteile überholt wegen der Rahmenbedingungen". 

Das wird alles sowieso vorgetragen. Also brauchen wir uns nicht mehr den Kopf zu zerbrechen, wer was worum vor über einem halben Jahrhundert. Alles bis etwa 2012: "Schnee von gestern."
Also praktisch alles.


Davon unabhängige Rechtsmängel der gegenwärtigen Rundfunkabgabe:
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Das ist aktuell,
wird seit weniger als 5 Jahren durchgesetzt (gängige Strafrechtsfrist)
hat Personen wohl vor allem in Rheinland-Pfalz, die es federführend zu verantworten haben.

Diese Personen gilt es sehr präzis zu ermitteln. Da niemandem etwas zu Unrecht vorgeworfen werden kann, ist die Ermittlung ohne Vorwurf zu führen.

Hilfreich ist beispielsweise das Organisationsschema der Behörden. Wo... wie... Links?...

Nun bezüglich der Persönlichkeitsrechte:
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Personen der obersten Führungsriege dürfen in einem Forum namentlich verewigt werden - beispielsweise ab Staatssekretär aufwärts, weil Personen mit funktionsbedingter öffentlicher Sichtbarkeit.
Schon bei einem behördlichen Organisationsplan wird es komplizierter: Wird er geändert, so sind ausgeschiedene Personen nicht mehr namentlich im Netz, und das ist gut so.
Ein Forum kann das nicht wissen, sollte es aber respektieren.

Also sollten wir im Forum nicht Namenslisten machen, sondern nur Links zu Namenslisten. Konkretes sollte nur über das Nachrichtensystem ausgetauscht werden.
In Forumsbeiträgen darf durchaus auf diesen Austausch hingewiesen werden. Hier geht es nicht um Urheberrecht, sondern nur um Nicht-Veröffentlichung.

Faustregel: Wer sowieso an X Stellen im Internet "für die nächsten 70 Jahre" durch die online-Presse, dem kann 1x mehr kein Leid antun. Bei weniger öffentlichen Personen ist mehr Zurückhaltung geboten.
"Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu."

Warum dies alles?
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Damit nach Kenntnis von verantwortlichen Personen diesen die Gretchenfrage individuell vorgelegt werden kann: "Wie hältst du es mit der Moral?" - Gemeint: Respektierung Verfassungsrecht, Strafrecht.
Ferner möglichst präzise Ermittlung der Verantwortlichen für aktuelle Missstände, die wohl zutreffend als extrem rechtswidrig gewertet werden können. 

Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: pjotre am 06. Oktober 2016, 11:05
Erster Fund ging mir zu über Forums-Nachrichten:

Frau ZIL....der Rundfunkkommission (Beziehung zu Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)
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 - also, ich handhabe es mit Abkürzungen. Sie ist im Internet vorwiegend mit wohl knapp 10 Antworten auf Bürgeranfragen vertreten, also funktionsbedingt aufgetreten und nicht selbst gewählt.

Wer hat ein wenig Zeit frei für Umwandlung?
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Die wichtigsten Antworten an Bürger wurden Im Internet vorgefunden als .pdf in Grafik-Modus, als Text nicht einfach herauskopierbar. 
Das regelt man dann mit  OCR online: http://www.onlineocr.net
Sodann müssten die Eigennamen usw. gelöscht werden. Sodann wäre manches von Wichtigkeit für das Einstellen hier. Hat jemand die Zeit, das zu übernehmen? Bitte Nachricht über die Nachrichtenfunktion des Forums. 

Ganz wichtig ist eigentlich nur eine der Antworten:
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Für Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr wurde Befreiung erbeten.
Die ablehnende Antwort enthält kurz gesagt die allgemein bekannte unvorstellbare und meines Erachtens extremst rechtswidrige Behauptung:
Wegen Senkung der Administrationskosten sei der Staat berechtigt, Rechtsprinzipien zu missachten.
(Meine Meinung: Grundgesetz / Sozialpflicht und Gleichheitsprinzip. Menschenrechtskonvention - Verbot der Sozialen Diskriminierung.)
Frau Zil. kann es vielleicht gar nicht anders beantworten, weil unvorstellbarerweise tatsächlich die "offizielle Sprachregelung". Wer ist der eigentliche Urheber dieser Jahre zurückliegenden Unvorstellbarkeit? Wir werden weitergehend suchen müssen.
Wer übernimmt es, derartige Briefe, die wir weiterhin noch aufdecken wollen, forumsfähig aufzubereiten wie beschrieben und hier einzugeben?
Wie gesagt, hier geht es um die Suche der eventuellen Verursacher des von uns behaupteten Unrechts, und zwar bezogen auf die offenkundige Leitfunktion der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

Brisanz: "Gemeinnnützigkeit" (ein Nebeneffekt meiner Analyse)
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Erst aus diesen Antwort wurde mir bewusst, dass die Sender-Anstalten den Status "gemeinnützig" beanspruchen und dies durch Zuweisung oder Verleihung dieser Eigenschaft im Rahmen von "irgendwie amtlich beschlossenen Dokumenten". Es ist als nahezu sicher anzunehmen, dass sie dann auch beim Finanzamt diesen Status zugewiesen erhielten.

Vom Verhalten her wäre dieser nach normalen Regeln des Bundesrechts wohl zu verweigern:
Intendanten, die nach üblicher Dauer zu Multi-Millionären werden mit Vergütung wie die Bundeskanzlerin oder mehr.
Platzierung von Werbung, nicht nur Sponsoring.
Werbung, z. B. Plakate, ohne den Umweg über seinen "gewerblich gemeldeten und versteuerten Zweckbetrieb".
Netzwerk der Finanz-Beteiligungen - also nicht nur wiederum "gemeinnützige" Aktivitäten.
Verbale Anwendung des Begriffes "Unternehmen" für eigene Aktivitäten.
usw.usw.usw.

Die Zulassung der Gemeinnützigkeit wird in Rechtsstreiten bestritten werden mit Rückwirkung - was zur Insolvenz führen könnte, falls das Finanzamt so entscheidet. Wer regelt die Finanzämter? Ländersache. Aha.
Dürfen die für so etwas die Gemeinnützigkeit gewähren?

Analog erörtert durch Martin Pagenkopf:
Dr. Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20028.msg129536.html#msg129536

Sehr schön erörtert schon 2013 - Sittenwidrigkeit und deren Konsequenzen- : 
Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6774.msg50610.html#msg50610

Also, wie gesagt, die Anfechtung der Gemeinnützigkeit geht hier nun ein ins Rechtsstreit-Programm.
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: Viktor7 am 06. Oktober 2016, 15:11
Anmerkung:

... 
Ganz wichtig ist eigentlich nur eine der Antworten:
----------------------------------------------------
Für Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr wurde Befreiung erbeten.
Die ablehnende Antwort enthält kurz gesagt die allgemein bekannte unvorstellbare und meines Erachtens extremst rechtswidrige Behauptung:
Wegen Senkung der Administrationskosten sei der Staat berechtigt, Rechtsprinzipien zu missachten.
(Meine Meinung: Grundgesetz / Sozialpflicht und Gleichheitsprinzip. Menschenrechtskonvention - Verbot der Sozialen Diskriminierung.)
Frau Zil. kann es vielleicht gar nicht anders beantworten, weil unvorstellbarerweise tatsächlich die "offizielle Sprachregelung". Wer ist der eigentliche Urheber dieser Jahre zurückliegenden Unvorstellbarkeit? Wir werden weitergehend suchen müssen.
...

Bei der Senkung der Administrationskosten muss die Verhältnismäßigkeit und der Art. 3. Abs. GG Gleichheitssatz gewahrt bleiben. Wenn Millionen Nichtnutzer und aus Sorge vor Repressalien zahlende Nichtnutzern der ö.-r. Eventualität durch Nichtnutzung der Möglichkeit keine Vorteile (zwingend bei der Abgabe Beitrag) erfahren und dazu nur finanzielle Nachteile haben, ist der Gleichheitsgrundsatz eindeutig nicht beachtet worden und der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig.

Anhand der folgenden Aussagen lassen sich die vielen Nichtnutzer der ö.-r. Eventualität und die Ablehnung der Option belegen:

Ergebnis der SWR Rundfunkbeitrag Umfrage vom 04.02.2013 lautet:
(http://www.online-boykott.de/tmp/swr-abstimmung/20130204-1847.png)

Akzeptanzverlust der öffentlich-rechtlichen Rundfunkoption
Zitat
"Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde. (…)

Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand. (…)

Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation. (…)

Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich"
Quelle: 13. Sitzung des Haupt- und Medienausschusses am NRW Landtag vom 7. April 2011,
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf

Die Administrationskosten rechtfertigen keine Aushebelung des Grundgesetzes dieses Ausmaßes. Das ist rechtswidrig.

Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: pjotre am 06. Oktober 2016, 15:42
Die Angaben über fehlende Akzeptanz sind hilfreich.

Gibt es für die Meinungsumfrage des SWR einen Link zur Originalquelle?

Schädigungsquote (Haushalts-Angehörige sind ja mit zu rechnen)
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Mahnverfahren rund 10 % der Bevölkerung, rund 8 Millionen Bürger belastet.
Bereits anhängige Vollstreckungsverfahren: Wohl bis zu etwa 5 % der Bevölkerung sind belastet - rund 4 Millionen Bürger.

Dies wäre jedenfalls mengenmäßig wegen der meiner Meinung nach zweifelsfreien Rechtsverletzungen wohl der größte Justizskandal der deutschen Rechtsgeschichte, wenn wir einmal die 2 Diktaturen der letzten 80 Jahre unberücksichtigt lassen.

Wir haben Grund und Bürgerpflicht, so lange zu streiten, bis der Staat hierzu die Rechtsstaatlichkeit wieder gewonnen haben wird.
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: ChrisLPZ am 06. Oktober 2016, 16:18
Zur fehlenden Akzeptanz des ÖRR einige weitere Ergebnisse von Online-Umfragen:

Aktuelle Umfrage auf stern.de
http://www.stern.de/wirtschaft/news/gez-urteil--zwangsvollstreckung-unrechtmaessig-7081496.html
(http://up.picr.de/27047024zb.jpg)

Umfrage auf handelsblatt.de von April 2016 (Abstimmung weiter offen, Screenshot von heute)
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/merkels-boehmermann-kritik-begrifflichkeiten-deutlich-unter-der-guertellinie/13421332-2.html
(http://up.picr.de/27047025id.jpg)

Aktuelle Umfrage auf chip.de von April 2016 (Abstimmung geschlossen und Grafik entfernt, dafür das Ergebnis beschreibender Text. Grafik vom 08.04.2016)
http://www.chip.de/news/Ob-moderner-oder-nicht-Keiner-will-mehr-GEZ-zahlen_91348481.html
(http://up.picr.de/27047027tu.jpg)
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: Kümmelkäse am 06. Oktober 2016, 16:28
Auffällig der Unterschied zu den Statistiken, die das BVwG zur Legitimation der RB herangezogen hat.
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: boykott2015 am 06. Oktober 2016, 16:42
GEZ hat regelmäßig geheime (nicht veröffentlichte) Studien in Auftrag gegeben. Und dort werden reale Gründe für den Übergang von Gebühr zu Beitrag genannt:

Reinhard Grätz
Die Zukunft des Rundfunkbeitrages und der Filmproduktion (http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/293_03.pdf)
Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln
Heft 293
Köln, im August 2013

Zitat
S. 72
Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Eine Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens bis 2020 - Folgestudie 2008 -, unveröffentlichtes Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Dezember 2008

Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Langfristige Prognose der Gebührenerträge nach geltendem Recht im Vergleich zu den Erträgen einer vereinfachten Rundfunkgebühr und einer geräteunabhängigen Medienabgabe, unveröffentlichtes Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Dezember 2009

Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Eine Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens bis 2025 – Folgestudie 2009 –, unveröffentlichtes Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Juli 2010


S. 24-28
3.4. Vergleich der Gebührenentwicklung mit der Entwicklung eines Rundfunkbeitrages
[...]
Die Rundfunkgebühr würde nach diesen Studien in der Zukunft kontinuierlich abnehmen. Dieser Prozess hat schon 2007 begonnen. Die Hauptursachen sind:
- die seit 2007 zunehmende Abnahme der „Haushaltsdichte“,
- die seit 2008 rückläufige Einwohnerzahl,
- der Anstieg der Gebührenbefreiungen und Forderungsausfälle.
[...]
Die Zahl der Einwohner nimmt in Deutschland seit 2007/8 ab, die Zahl der Haushalte wird aber erst ab 2020 abnehmen.
[...]

Da die Anzahl der Haushalte erst ab 2020 abnehmen wird, hat man einfach beschlossen, den Rundfunkbeitrag bezogen auf Haushalt einzuführen. Herr Kirchhof wurde beauftragt, die Ergebnisse in seinem Gutachten der Öffentlichkeit zu präsentieren.

S. 5
Zitat
Aufgrund eines verfassungsrechtlich höchst stimmigen Gutachtens von Kirchhof, der die Ablösung der gerätebezogenen Gebühr durch einen personenbezogenen Beitrag vorschlägt, haben die Länder im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine anerkennenswerte Neuregelung formuliert, die rechtssicher garantieren kann, dass die Abgabe nicht weiter erodiert. Argumentative Grundlagen für diese Überlegungen haben verantwortliche Direktoren aus den Rundfunkanstalten geliefert.
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: Kurt am 06. Oktober 2016, 16:59
Organisationsplan der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zum 17.12.2014

(https://abload.de/thumb/organisationsplandersemu3u.png) (http://abload.de/image.php?img=organisationsplandersemu3u.png)

Quelle: http://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Visio-Organigramm_17_12_2014_Endfassung_VSD.pdf



Organisationsplan der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zum 1. Juni 2016

(https://abload.de/thumb/organisationsplandersffu02.png) (http://abload.de/image.php?img=organisationsplandersffu02.png)

Quelle: http://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Staatskanzlei/Visio-Organigramm_01_06_2016.pdf


Gruß
Kurt
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: Viktor7 am 06. Oktober 2016, 17:59
Gibt es für die Meinungsumfrage des SWR einen Link zur Originalquelle?

Der SWR hat das Original der Umfrage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20416.msg132057.html#msg132057) sehr schnell entfernt. Deswegen haben wir das Ergebnis vorab als Bild gesichert. Anschließend hat der SWR seine nicht mehr so bildhafte und leicht verschleiernde Darstellung der Umfrage in Textform aufgesetzt:

http://www.swr.de/direkt/stimmen-und-stimmungen/-/id=8760410/did=10965238/nid=8760410/1l2fipe/index.html
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: Blitzbirne am 06. Oktober 2016, 18:46
Einfach feige vom SWR, diese Information direkt zu entfernen.

Bitte den SWR umgehend damit konfrontieren und die (wieder)Veröffentlichung der Ergebnisse einfordern! Wenn die so stark von sich überzeugt sind, dann sollen die auch mal so viel Rückgrat zeigen, die repräsentativen Ergebnisse offenzulegen.
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: pjotre am 06. Oktober 2016, 22:51
Das ist ja alles unwahrscheinlich spannend, was wir bereits jetzt zusammengetragen haben.
Am Wochenende will ich versuchen, daraus etwas Zusammenhängendes zu zimmern und hier einzustellen.

Hier schon einmal ein paar Einzelpunkte für weitere Ermittlungen. 

SWR:
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Mir ging es nur darum, die Authentizität beweiskräftig zu haben. Das ist nun o.k. und genügt so.
Umso besser, dass die dort die Grafik gelöscht haben: Hilft beim Belegen des von mir im Verfassungsstreit vorzutragenden Manipulations-Vorwurf.
Die entsprechenden aktuellen Grafiken: Das übertrifft die kühnsten Erwartungen an Überzeugungskraft. Die Befragungen sind nicht extrem suggestiv orientiert. Das ist ziemlich "objektiv werthaltig".
Richtern wird es vorgelegt werden.
Das Ausmaß der Heuchelei des edlen Grundversorgungs-Auftrages als Retter des Edlen der Menschheit wird durch diese Befragungsergebnisse endlich für die Richter sofort entlarvt.
 
Organisationsschemata:
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Die haben wir ja nun ziemlich komplett. Fehlt nur noch eine Analyse der Rundfunkkommission, sofern es da etwas Hilfreiches gibt?

Kleine Anmerkung: Die Mail-Adressen für Leitende
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werden absichtlich oft nicht nach dem gängigen Schema gebildet.
Standard-Schema ist ja  Vorname.Familienname@institution.xxx
Damit kann man es trotzdem versuchen: Versandtest, wenn nicht zurückkommend, kam es vermutlich an (denn "catch all" bei Mail-Systemen macht man eigentlich seit Jahren kaum noch).

Die Abwägung, wie viel Grundrechteverletzung man zumuten kann wegen Effizienz der Verwaltung,
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und zwar vorsätzlich, dieses Recht gibt es eigentlich nicht.
Wie bekannt, Polizisten dürfen nicht einmal foltern, um ein entführtes Kind zu retten (müssen also Fall für Fall rechtfertigen, wenn sie es ausnahmsweise mutig trotzdem taten).
Der Staat ist verpflichtet, seine Gesetze derart intelligent zu machen, dass eine vorsätzliche Massen-Grundrechtsverletzung nicht vorliegt, erst recht nicht so wie hier bei 10 % der Bevölkerung.
Genau das ist ja der Zweck der Grundrechte: Ihre Absolutheit gegenüber dem Staat zu garantieren und jede Ausflucht und vorsätzliche Abweichung strikt zu verbauen.  Wären sie relativierbar, so wären sie überflüssig.

Der Vorwand, wegen Effizienz Grundrechte vorsätzlich und sogar massenhaft verletzen zu dürfen, ist meiner peronlichen Meinung ein skandalöser vorsätzlicher Rechtsbruch nach Gutsherrenart.
Leider sind diese Handlungen von 2010 mit mehr als nun 5 Jahren strafrechtlich verjährt. Nicht aber Fortsetzungshandlungen und Umsetzung: Wir werden zu fragen und zu ermitteln haben, wer für die entsprechenden aktuell benutzten Textbausteine persönlich verantwortlich ist. Sicherlich Volljuristen, also ohne Spielraum der Ausrede.

Wir sind ja mit diesem Thread dabei, diese gegenwärtig aktiven Personen detektivisch Schritt für Schritt fortschreitend zu ermitteln.

Wenn Nichtnutzer des Staatsfernsehens dennoch zahlen sollen:
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Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes... darüber will ich noch nachdenken und Rechtsprechung sichten.
Das Gleichheitsrecht ist aber auf jeden Fall auf der Anbieterseite verletzt. Ein Antrag auf Teilhabe an der "Infosteuer" (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") ist bereits konkret im gerichtlichen Verfahren und wird ausgestritten werden.
Bei Zahlungspflicht der Nichtnutzer: Vielleicht vor allem auszurichten auf Verletzung der Freiheitsrechte, die ja in mehreren Regeln verankert sind.
Ferner das Abgabenrecht, aber das ist ja bereits vielschichtig ausdiskutiert ("ist eine Steuer", Regelung also unzulässig, Neuordnung nötig).

Wo sind die Macher der jetzigen Regelung?
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Das ist ja interessant, wie viele Personen sich selbst als Mitschöpfer bezeichnen. Demnach: War Professor Paul Kirchhof 2010 vielleicht nur ein taktisch gewählter Prestige-Partner, dem das Gutachten weitgehend "nahegelegt" wurde?
Paul Kirchhof erhielt in diesen Tagen bereits eine Anfrage, ob ihm bewusst war oder geworden ist oder endlich jetzt bewusst gemacht werden kann, dass millionenfaches Unrecht gegen die Niedrigverdiener verübt wird  und gegen die Kleinstbetriebler, ausgelöst durch sein Gutachten. Seine Stellungnahme wurde erbeten.
Ihm wurde auch für eine bestimmte Passage des Gutachtens die Frage vorgelegt, ob die Auftraggeber des Gutachtens ihn getäuscht hätten, um seine Autorität für erhebliches Unrecht zu missbrauchen.
Je mehr Aussagen wir finden, dass andere sich als Mitschöpfer der seit 2013 geltenden Regelung selber ehren, desto prüfungswürdiger werden entsprechende Passagen des Gutachtens von Paul Kirchhof 2010 auf eventuellen Fremdbeitrag.

Damit ist klar, wie sehr die Ermittlungen bei diesem Thema-Thread
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erheblich zur detektivischen Aufgabe schon beigetragen haben und noch weitergehend beitragen können: 
Wer tat verantwortlich was 2010...2012?
Wer tut verantwortlich was gegenwärtig?
Wer ist Volljurist (und vielleicht sogar Beamter) und macht Textbausteine, die meiner Meinung nach gravierendes Unrecht darstellen?
Wer koordiniert die immer ganz ähnlich formulierten Fehler der Rechtsprechung?  (Vorwürfe von Gleichschaltung und Manipulation belegbar?)

Es sieht so aus, als ob wir im Umfeld der Rundfunk-Kommission viel Fundstellen-Aussicht haben.
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Ein anderer Schwerpunkt ist aber vielleicht der WDR wegen seiner Sonderfunktionen bei der Kölner "Außenstelle der Landesfinanzämter" (Tarnbezeichnung: Beitragsservice").

Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: Shran am 07. Oktober 2016, 07:46
Staatskanzlei Geschäftverteilungsplan 01/2016

___


Geschäftsverteilungsplan (Stand 01/2016)
- Rundfunk und Medienbeauftragte

Zitat
Referat 241:
Angelegenheiten des Rundfunks und der M edien, Geschäftsführung der Rundfunkkommission, Vorsitz der  Rundfunkreferenten der Länder, Koordinierung von
Rundfunk- und Medienangelegenheiten mit Bund und
Ländern, Versammlung der Landeszentrale für Medien
und Kommunikation (LMK), Mainzer Medieninstitut
Dr. Harald H a m m a n n 

Zitat
Referat 242:
Sonderaufgaben der Medien im nationalen und internationalen Bereich, Koordinierung Landtag
und Ausschüsse in Medienangelegenheiten, Vorbereitung der Sitzungen des Verwaltungsrates und des
Fernsehrates des ZDF,  Rechtsaufsicht SWR, ZDF, DLR und LMK, Bürgerbeteiligung und  -eingaben
Friedrich R i e s t e r

Kontakte zu privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern, Grundsatzfragen der Medienkompetenz, Entwicklungsfelder neuer Medien, Kontakte zu anderen
Ministerien und den Fraktionen des Landtags, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Medienangelegenheiten
Dr. Heike  B a u e r

Bund-Länder-Kommission Konvergenz Film, Kontakt zu Filmorganisationen und –institutionen, Urheberrecht
im Bereich Medien, Bundestags- und Bundesratsangelegenheiten im Bereich Medien
Jens J e n s s e n  (Dienstsitz Berlin)

Zitat
Referat 243
Koordinierung von Rundfunk- und Medienangelegenheiten in Rheinland-Pfalz, Angelegenheiten der
Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK), Landesmediengesetz, Werbung und Sponsoring im
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Kartellrecht im Bereich Medien, Medienkonvergenz, Konvergenz der
Branchen „Telekommunikation“, „Medien“, und „luK“ und ihre ordnungspolitischen Auswirkungen, Auswirkungen auf die Marktentwicklung
Amélie S a h i n

Telekommunikation im Bereich Medien, Grundsatzfragen der Netzregulierung, Beirat der Bundesnetzagentur, Frequenzpolitik- und vergabe, finanzielle Angelegen
heiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Rundfunkbeitragsbefreiung
Dr. Vyacheslav B o r t n i k o v 

Angelegenheiten der Medien bei der Europäischen Union, beim Europarat, bei UNESCO, OECD, WTO,
Vorbereitung Ministerrat der EU in Medienangelegenheiten, bilaterale Mediengespräche mit ausländischen
Staaten, Auslandsrundfunk, Beihilfeangelegenheiten
Jan W i e g a n d t  (z. Zt. Dienstsitz Brüssel)
Zitat
Referat 244
Gesetzgebung der Medien, Rundfunk- und Medienrecht, Vorbereitung von Staatsverträgen und Umsetzung in Landesrecht, Bund-Länder-Besprechungen,
Medienkonzentration, Jugendmedienschutz
Dr. Eva O s t e r 

Zitat
Referat 245
Digitales, Digitalisierung und Demografie, Landesrat für digitale Entwicklung und Kultur
Dr. Bernadette S c h n o r r 

Quelle:
- https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Staatskanzlei/Stk_Geschaeftsverteilungsplan__Stand_1.1.2016.pdf
 8)
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: Shran am 07. Oktober 2016, 09:33
Dokumente über den "Rundfunk" von oder zur Staatskanzlei

Entwurf der Änderung des ZDF-Staatsvertrags 02/2015

Dr. Hammann (Referat 241) an ZDF, Dokument über den 17.Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.
Hier Stellungnahme zum Entwurf durch Peter Weber (ZDF) an Dr. Hammann

Dokument: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/ZDF.pdf

___

Verband privater Rundfunk und Telemedien e.V.
- and Referat Medien Staatskanzlei (Hammann)
- Staatskanzlei Hansestadt Bremen
- Staatsministerium Ba-Wü


Thema:
Entwurf zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Änderung des ZDF ? StV / Bestimmung zur regionalisierten Werbung Ihre Schreiben vom 29.Januar 2015/5.Februar 2015

- Wettbewerb
- Werbung

Dokument: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/VPRT.pdf

___

Staatskanzlei an Bundesetzagentur (Jochen Homann)

Thema:
Aktualisierung des Frequenzplans nach §54 TKG - Beteiligung der betroffenen Landesbehörden (§54 Abs.2 Satz s TKG) 11/2015
- Ergänzung von DVB-T2 in einer Information
- DAB+ und Hörhilfen
- BOS-Netze
- Allerhand Frequenzen

Dokument: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/FrequenzplanStellungnahme1_01_2016.pdf

___

Staatskanzlei an Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V

Thema:
Rundfunkbeiträge für Bungalow und Gartenlaube

Dokument: http://www.vdgn.de/data/user/Dokumente/GEZ/Schreiben_Staatskanzlei_Rheinland-Pfalz.pdf

___

Entwurf der Satzung des SWR (mit Genehmigung der StKanzlei-RP) von Intendant Bougoust (CDU)
Thema:
Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge 12/2012

Zitat
Zu Boudgoust:
Boudgoust geriet im Vorfeld der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016 in die Kritik, als er unter dem Druck von Grünen und SPD die bisherige Praxis veränderte und Vertreter der AfD aus den Fernseh-Kandidatenrunden zur Wahl auslud, weil Ministerpräsident Kretschmann und Ministerpräsidentin Dreyer mit der Absage ihrer Auftritte gedroht hätten, sollten AfD Vertreter eingeladen werden.[3][4]
[5] Boudgoust ist verheiratet, hat einen Sohn und lebt in Kirchheim unter Teck.[6] Seit 1988 ist er Mitglied in der CDU.[7]
-wiki

___

Verband deutscher Drehbuchautoren an Staatskanzlei RP - Forderungen
Thema:
- Forderung zur Vergütung von dargestellten Büchern im Internet
- Forderung von ausgeglichenen Vertragsbedingungen

Dokument: http://www.drehbuchautoren.de/sites/drehbuchautoren.de/files/filmpolitik/national/RA%cc%88StV_VDD_Forderungen_15102008.pdf

___

Hans-Heinrich Driftmann (Deutsche IHK) an Kurt Beck (Vorsitzender der Rundfunkkommision der Länder) Stand:10/2010

Thema:
- Rundfunkkommission berät über den 15.RÄStV
- Große Schwächen, nicht akzeptabel für deutsche Wirtschaft

- Im Namen auch von diversen Bundesverbänden ( BDA, BDI, BDO, BFB, BsD, BITKOM, DEHOGA, IHA, VATM)

Dokument (direkt Download): https://www.einzelhandel.de/index.php/statistik/item/download/4534_a49206809875e1f104deb66ffe64efbc

___


Verbindungen:

Kurt Beck ist Vorsitzender der Friedrich Ebert Stiftung (FES) welche auch eine Studie über den ÖR veröffentlicht hat:

Qualität und Quote für zukünftiges ÖRR: http://library.fes.de/pdf-files/stabsabteilung/04687.pdf
Organigramm & Gremien der Friedrich Ebert Stiftung: https://www.fes.de/de/stiftung/organigramm-gremien/
Die Studie: http://library.fes.de/pdf-files/stabsabteilung/ 04418inf.html

___

Ende der Übertragung
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: pjotre am 07. Oktober 2016, 11:55
So viele Daten jetzt hier zusammengetragen - da will ich die Zeit finden in diesen Tagen, ein Schema zu erarbeiten.
Und wie wir daran arbeiten - ja, wir kriegen Sie, die im Hintergrund wirkenden wahren Verantwortlichen für (meines Erachtens:) staatlichen Rechtsbruch gegenüber 10 % der Bürger. 

Hier zwischendurch eine kleine Text-Rosine des "Politiker-Neusprech" mit Bezug auf die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz - und ich hoffe, ich langweile nicht, mal eine dort vermutlich stundenlang in Teamarbeit ersonnene Aussage in Stücke zu zerlegen und zu verwandeln in eine Argumenthilfe für Ihren Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag:
2015-02-11 in: .http://www.golem.de/news/rundfunkkommission-ministerpraesidentin-gegen-nutzungsabhaengige-rundfunkgebuehr-1502-112307.html

Zitat

...Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin... Malu Dreyer... findet einen Vorschlag schädlich, die Rundfunkgebühr nur noch nutzungsbedingt zu berechnen. Dies hatte ein Gutachten des Beirates des Bundesfinanzministeriums gefordert.

Dreyer, die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist, sagte bei einem Medienempfang des ZDF zur Berlinale in Berlin: "Überlegungen, wie sie in dem Gutachten des Beirates des Bundesfinanzministeriums geäußert werden, kann ich in weiten Teilen nicht nachvollziehen."

"Wir bekennen uns auch künftig zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wichtige Säule in unserem dualen Rundfunksystem. Die öffentlich-rechtlichen Sender brauchen die gesellschaftliche Akzeptanz. Sie benötigen sie auch als Legitimation für die solidarische Finanzierung." Wer sich hiergegen ausspreche, lege die Axt an die Wurzeln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Also erst einmal wiederum klar, sie ist es am formalen Kopf des Problems - mehr als formal vermutlich nicht. Nun die Details:

1. Unterschlagen wird, dass im Gutachten schwarz auf weiß von Deutschlands 32 besten finanzwissenschaftllichen Experten gesagt wird - ganz lapidar mit 1 Zeile:
Die jetzige Rundfunkabgabe ist eine Steuer. Das bindet ab seither auch oberste Richter bundesweit. So nämlich lautet das Prinzip der Rechtsprechung: Gerichte sind zu Fachfragen an herrschende Expertenmeinung gebunden.

2. Dreyer kann das Gutachten "nicht nachvollziehen": Regierungsämter sollten nur Personen anvertraut werden, die nicht nur Volljurist sind (so Dreyer), sondern auch Ökonomen-Text "nachvollziehen" können.

3. "solidarische Finanzierung": Danke sehr, Frau Vorsitzende der Rundfunk-Kommission. Nun sind Sie ja doch einig mit den Gutachtern und uns allen. "solidarisch" gibt es nicht bei Beitrag, sondern nur bei Steuer. Genau da liegt der Unterschied. Also Steuer, also Reglung unwirksam. Jetzt berufen wir uns alle auf die Vorsitzende der Rundfunk-Kommission höchstpersönlich beim Verweigern der Rundfunkabgabe.

4, "Wir bekennen uns auch künftig zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wichtige Säule in unserem dualen Rundfunksystem.".
Wir wussten gar nicht, dass das Staatsfernsehen eine Religion ("Bekenntnis") ist. Aber nicht unsere. Geahnt hatten wir das allerdings schon seit immer. Dank, Frau Vorsitzende. Religionsfreiheit - Ihre Religion ARD ZDF ist nicht unsere - wir verweigern den Beitrag.

5. "Säule in unserem dualen Rundfunksystem." - Ach du lieber Politiker-Neusprech, - eine "Säule". Bitte nie das "l" weg lassen, verdammter Drukfählertäupfel. Nun aber ernsthaft: "Rundfunksystem". Also, schon gemerkt, dass es ums "Fernsehsystem" geht? Das antiquierte "Rundfunk" darf man ja wohl beschränken auf Gesetz-Zitat-Namenszwang.

6. "brauchen die gesellschaftliche Akzeptanz"... da hat sie wirklich recht - durch das Eintreiben der Rundfunkabgabe von den letzten paar freien Euros der Niedrigverdiener ist die Akzeptanz nahe Null gesunken.  5 % der Bevölkerung unter Vollstreckungsdruck - und da träumen Politiker mit ihren Luxusvillen und Luxusautos noch von "Akzeptanz". 

7. "Sie benötigen sie auch als Legitimation für die solidarische Finanzierung": Und wir dachten, Finanzierung ist legitimiert durch Bildungsauftrag, Programmqualität und Grundversorgung. Sofern neuerdings definiert durch Akzeptanz, danke schön, die ist laut Meinungsumfragen weg. Also können wir dank Malu Dreyer die Legitimation als erloschen ansehen, also die Rundfunkabgabe verweigern?
   
8. "Wer sich hiergegen ausspreche, lege die Axt an die Wurzeln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks." - Da liegt sie völlig richtig. Wir haben die Axt in der Hand, wir sind gerade beim Aufdecken der Wurzeln hier und dann kommt die Axt zum Zuge. Und wir "legen" sie nicht neben die Wurzeln, nein, wir hacken hinein.

Politiker-Neusprech - ach, wie die Bürger euch lieben, wie ihr uns für leicht dümmlich einstuft?
Klarsprech: Hier geht es um Millionäre und Multimillionäre, um Privilegien, um Macht, finanziert zu gleichen Teilen von den Ärmsten, Umverteilung von unten nach oben. Danke sehr, Frau Dreyer (SPD - die stand ja irgendwann für etwas anderes?).

(Dieser Text geht ein in ein E-Buch "Tatort Staatsfernsehen".) 
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: PersonX am 07. Oktober 2016, 13:11
SPD
Zitat
(SPD - die stand ja irgendwann für etwas anderes?)

https://de.wiktionary.org/wiki/SPD

Zitat
Bedeutungen:
    [1] Sozialpsychiatrischer Dienst
Beispiele:
    [1] Der Pädagoge des SPD empfiehlt den Besuch einer Tagesstätte.

stark plündernde Diktatur 


versuchte Gleichberechtigung

cdu charismatisches Diktatur Unternehmen
csu chaotisch sortiertes Unternehmen
fdp fehlende Diktator Partei
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: pjotre am 07. Oktober 2016, 14:20
Für die Analyse der "wahren Akteure" im Hintergrund, denen wir all die Rechtsfehler zu verdanken haben:

Hier ein weiterer kleiner Baustein, die Website der KEF:
-----------------------------------------------------------
http://www.kef-online.de/inhalte/aufgaben.html
Da steht weniger als wir gerne wüssten, aber doch immerhin einiges für die richtige Sichtweise.
Jedenfalls in Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der dortigen Staatskanzlei.
KEF - wie wir wissen, für die Planung des angeblich ermittelbaren "Finanzbedarfs". Naja, wie Volljuristen sich so die Wirtschaft vorstellen, also "Planwirtschaft".

"Rundfunkkommission"
------------------------------------
KEF ist aber dann wohl nicht eingebunden in die eigentliche "Rundfunkkommission". Letztere wäre wohl Teil der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Und was ist dort in der Staatskanzlei dann etwas, was die Bezeichnung "Kommission" verdient?
Da bleibt noch Diverses näher zu klären.


Finanzziffern der Gebührenverwendung
--------------------------------------------
Gut ablesbar aus den Jahresberichten der KEF. Wirklich informativ und hilfreich - aber auch: Wozu das Ganze?

Der aktuelle letzte Bericht mit knapp 400 Seiten zeigt, wie gut Texter, Buchhalter und BWL-er ihr Handwerk verstehen. Die Frage, ob wir im Zeitalter des Internets dies alles noch mit Zwangsabgaben regeln sollten, interessiert uns ja viel mehr. Darauf erwartet man dort keine Antworten für marktwirtschaftliche Dynamik.

Das ist nun einmal Planwirtschaft, die alles Mögliche tut, nur nicht sich verändern.
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: Kurt am 07. Oktober 2016, 15:27
Rundfunkkommission und Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) > zwei verschiedene Stiefel

Zitat
Rundfunkkommission

[...]

Die Rundfunkkommission der Länder ist die Fachkommission der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder, die für die Abstimmung in Rundfunkfragen zuständig ist. Ihren Vorsitz hat traditionsgemäß der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz.

Die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien koordinieren die erforderlichen Vorarbeiten, die durch die Rundfunkreferenten der Länder geleistet werden.
Umgekehrt werden die Aufträge der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt.
Das heißt, es werden Staatsvertragsentwürfe erarbeitet und beraten sowie politische Entscheidungen vorbereitet – zuletzt der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser Staatsvertrag regelt den Wechsel von der Rundfunkgebühr zum Wohnungs- und Betriebsstättenbeitrag ab dem 1. Januar 2013.
Es geht hier aber auch um die Interessenwahrnehmung der Länder gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission in Medienangelegenheiten.

Aktuell arbeitet die Rundfunkkommission der Länder unter anderem an Fragestellungen des Jugendmedienschutzes, des Medienkonzentrationsrechtes und der Umsetzung des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.
Quelle: http://www.thueringen.de/th1/mpk/themen/rundfunk/
abgerufen am 07.10.2016 gegen 15:00 CEST
******************************************************************************************************

Zitat
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)

[...]

Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen, die von den Ministerpräsidenten jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen werden; Wiederberufung ist zulässig. Die KEF wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.

Jedes Land benennt ein Mitglied. Die Sachverständigen sollen aus folgenden Bereichen berufen werden:

1) drei Sachverständige aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung,
2) zwei Sachverständige aus dem Bereich der Betriebswirtschaft; sie sollen fachkundig in Personalfragen oder für Investitionen und Rationalisierung sein,
3) zwei Sachverständige, die über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet des Rundfunkrechts verfügen und die die Befähigung zum Richteramt haben,
4) drei Sachverständige aus den Bereichen der Medienwirtschaft und Medienwissenschaft,
5) ein Sachverständiger aus dem Bereich der Rundfunktechnik,
6) fünf Sachverständige aus den Landesrechnungshöfen.

[...]

Die Geschäftsstelle der Kommission ist bei der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz eingerichtet; sie ist fachlich und haushaltsmäßig unabhängig.

Arbeitsgruppen

Aus Gründen der Beratungsökonomie hat die KEF fünf ständige Arbeitsgruppen gebildet:

    AG 1 Erträge und Finanzausgleich
    AG 2 Personalaufwendungen
    AG 3 Programmaufwendungen
    AG 4 Sachaufwendungen, Investitionen, Eigenkapital, Kredite
    AG 5 Methodenentwicklung und Bericht zur Wirtschaftlichkeit

Daneben werden bei Bedarf Sonderarbeitsgruppen gebildet.

Letzte Aktualisierung 17.01.2012
Quelle: http://www.kef-online.de/inhalte/aufgaben.html
abgerufen am 07.10.2016 gegen 15:10 CEST
******************************************************************************************************

Gruß
Kurt

edit:
Mitglieder der KEF:
(https://abload.de/img/kefr6jf1.jpg) (http://abload.de/image.php?img=kefr6jf1.jpg)
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: pjotre am 07. Oktober 2016, 19:42
Nun ist unser Bild in etwa vollständig.
-----------------------------------------
Für jede Staatskanzlei muss man das Organisationsschema sichten: Wer in der Staatskanzlei ist für diese Sorten Medien zuständig. Oder vielleicht interessanter ein Anruf, um präziser orientiert zu werden.
Am wichtigsten der Koordinator, also Rheinland-Pfalz. Da haben wir es ja bereits vorliegen im Rahmen dieses Forum-Themas.
Sodann wegen der Landesverfassungsbeschwerde der Zuständige in Berlin. Den habe ich bereits auf der Liste.

Wofür?
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Eventuelle befristete Neuordnungs-Aufforderungen wegen Rechtsverletzung des jetzigen Systems könnten diesen allen übersandt werden. Nach Fristablauf dann die jeweils je nach Inhalt der Aufforderung angebrachten rechtlichen Konsequenzen.
Es ist schon einiges erfolgt in diesem Sinn, aber nicht in dieser nötigen Breite.

Dank für die gemeinsame Ermittlungsarbeit.

Und natürlich kann jeder das nun genauso machen.
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Die Staatskanzleien sind offenkundig der Hauptverursacher und also der Hauptgegner. Einfach an "Staatskanzlei" reicht - Adresse wie Ministerpräsident usw. - der Zuständige ist ja dann auf dem Antwortbrief namentlich aufgeführt.

Je mehr Liebesbriefe von erzürnten Bürgern dort die Postkörbe füllen, desto mehr merken die Zuständigen, dass es für Job und Karriere und also das Bankkonto besser ist, die Grauzellen mal etwas innovativer in Bewegung zu versetzen statt immer mit den gleichen idiotischen Rechts-Fehlern in idiotischen Baustein-Texten die Bürger abzuwimmeln. 

Zu schäbig wären allerdings lange Briefe durch Sie von 10++ Seiten, Abschnitte durchnummeriert, mit der Bitte, in Nummernreihenfolge zu jeder Nr. eine Stellungnahme zu senden. Und die vorsorgliche Aufforderung gleich am Anfang ferner, dass für alle Gerichtsurteil-Angaben auch die eigentliche Rand-Nr. im Urteil für das behauptete Argument anzugeben ist. Dann sabotieren Sie total die Anwendbarkeit der Textbausteine und der Empfänger muss vielleicht erstmals am Tag richtig denken. Behörden haben ja Bearbeitungspflicht.

So etwas tun Sie bitte nie. Selbst dem ärgsten Feind darf man so etwas nicht antun. Selbst denken dürfen ist im üblichen Behördenbetrieb eine no-go-area. Sachen ohne Bausteintexte bearbeiten müssen - das ist das totale Chaos.
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: TVfrei am 27. Oktober 2016, 22:42
Hinsichtlich der Verantwortlichkeit der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz für die Regelungen der Rundfunkfinanzierung (und bei der Umstellung auf den sogenannten 'Rundfunkbeitrag' wäre an die Personalie von Martin Stadelmaier zu denken), siehe auch das ältere Thema im Forum:

GEZ: Urheber, Nutzniesser, Förderer, Mitläufer, ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12505.msg84434.html#msg84434
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 08. Januar 2017, 12:08
Der Hinweis auf Stadelmaier, Beck & Co ist von großer Bedeutung, wenn es um die neuen Regelungen der Rundfunkfinanzierung geht.

Ein paar ergänzende Angaben zu Beck und Stadelmaier sind auch unter folgendem Forenbeitrag zu finden:
2017 ein Jahr der Wende? Machen wir es möglich!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21572.0.html
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: pjotre am 08. Januar 2017, 19:05
Dank für die Hinweise auf die anderen Fundstellen.

Wenn das ZDF vor mehr als 5 Jahren eine Weihnachtsfeier für Ministerpräsident Beck mit 700 Gratulanten mit finanzierte - vieleicht hälftig? - , so geschah dies im Kern aus Beitragsgeldern. Zu befürchten ist ein Betrag von oberhalb 100 000 Euro, also keine Bagatelle.
Die Frage des Abwägens eines eventuellen Anfangsverdachts der Veruntreuung ist gegenwärtig aber gegenstandslos allein im Hinblick auf Verjährung. Damit erübrigt sich, eine diesbezügliche Stellungnahme beim ZDF zu erfragen vor Bildung einer Erstmeinung.

Unverjährt wäre Früheres möglicherweise, sofern man die eng vernetzte Führungsschicht des Staatsfernsehens ARD und ZDF in ihrer Kooperation mit der Politik als "kriminelle Vereinigung" einstufen würde mit Fortsetzungszusammenhang des Handelns. 

Auch über diese Frage muss nicht nachgedacht werden, weil zu abwegig. Zu dieser Feststellung der Abwegigkeit muss man sich ganz ausdrücklich verpflichtet fühlen.

Wer mit dem Einwand der Abwegigkeit meint nicht einig gehen zu wollen, der sei auf die Rechtslage hingewiesen:

Das vernetzte Konstrukt basiert auf Parlamentsentscheidungen. Für diese besteht ein weitgehender Ausschluss von Straftatvorwürfen und das aus gutem Grund der Gewährleistung des Schutzes der Parlamentarier und damit der Demokratie.

Allen Bürgern war und ist aber unbenommen, gegen die beschlossenen Gesetze (in der Struktur von "Staatsverträgen") innerhalb von 1 Jahr Beschwerde beim Landesverfassungsgericht einzulegen.
Das ist in Vorbereitung für alle Bundesländer bezüglich des zuletzt in Kraft getretenen Staatsvertrages:
Untersagung "funk.net" und Meldedatenabgleich 2018 und "Privat-Inkasso" und diverses anderes.
Zur Vorbereitung gehört auch dieser Thread. Es ist immer beeindruckend, wie viel Material die vielen Verteidiger des Rechtsstaats in diesem Forum beitragen und damit den Erfolgsaussichten hochwertige Grundlagen verschaffen.

Die Informationen "Stadelmaier" und "Beck" liefern hilfreiche Argumente

für die Analyse der Ursachen für die gravierenden Rechtsverletzungen der jetzigen Regelung gegenüber rund 7 Millionen fehlerhaft zur Kasse Gebetenen (so jedenfalls die hier gebildete Rechtsmeinung). 
Es sind nun die folgenden 3 in verschiedenen Quellen als eventuelle Hauptgestalter der fehlerhaften gegenwärtigen Regelung relativ überzeugend belegt worden:
- Ex-Staatssekretär Stadelmaier (?SPD?)
- Dr. Hermann Eicher vom SWR
- Professor Paul Kirchhof (?CDU?)
Gegenmeinungen? Zusatzmeinungen? Weitere Fakten?

Irrtum wie immer vorbehalten.
Bei den Landesverfassungsbeschwerden wird vorgetragen werden, diese anzuhören, was sie nun nach Offenkundigkeit der wohl schwer bestreitbaren Mängel der einstigen zugestandenermaßen schwierigen Konzept-"Geburt" als Behebung vorzuschlagen haben - oder auch nicht.
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: azdb-opfer am 09. Januar 2017, 01:06
Ich habe im Buch "Rechtspolitik und Rechtskultur: Kommentare zum Zustand der Bundesrepublik Deutschland" von Prof. Dr. Ingo von Münch im Kapitel "Kein Beitrag zur Freiheit" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11065.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11065.0.html)) auf Seite 165/166 folgende Sätze entdeckt:
Zitat
Inzwischen scheint Kurt Beck allerdings die Haushaltsabgabe nicht mehr von vornherein aus dem Kreis der denkbaren Erwägungen auszuschließen; denn im Jahr 2007, das nach seiner Einschätzung "das Jahr der medienpolitischen Reformen" sein sollte (eine Prognose, die sich nicht erfüllt hat), nannte er als im Gespräch befindliche Varianten eine Haushalts- oder Unternehmensabgabe, eine Kopfpauschale, eine Finanzierung aus Steuern und eine Wohnungsstätten- oder Betriebsstättensteuer. Allen diesen Modellen gemeinsam sei, so Beck, dass jeder zahlen müsse, unabhängig davon, ob er ein Gerät habe oder überhaupt irgendwie am Empfang von Rundfunk teilnehme (s. Notiz Jeder muss zahlen. Kurt Beck erläutert Medienpolitik, in: FAZ Nr. 33 v. 8.2.2007, S.38).

Die letzte Variante wurde schließlich realisiert, allerdings durfte diese Variante nicht als Steuer (verfassungsrechtlich unzulässig) oder Sonderabgabe (Dr. Eicher:"verfassungsrechtlich bedenklich") realisiert werden. Die Rundfunkanstalten mussten also irgendeinen Rechtwissenschaftler finden, der diese Abgabe in einem Gefälligkeitsgutachten als Beitrag rechtfertigt.***

Die Frage der Befangenheit wollte ich eigentlich im (jetzt leider gesperrten) Thema "Befangenheit von Prof. Dr. P. Kirchhof (BVerfG-Beschluss vom 05.04.1990)" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21494.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21494.0.html)) analysieren. Ich wollte herausfinden, ob der (gegen die Ministerpräsidenten gerichtete) Vorwurf "willfährige Diener der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" (o. g. Buch S. 185) auch auf Prof. Dr. P. Kirchhof übertragen werden kann. Wenn man diesen Vorwurf (mit Nachweisen) vor Gericht widerspruchsfrei begründen kann, haben die Anstalten verloren.***

Ergänzung: im o.g. Artikel der FAZ (von miha;"Michael Hanfeld") steht tatsächlich "Wohnungsstätten- oder Betriebsstättensteuer".


***Edit "Bürger":
Zum wiederholten Male - Prof. Paul Kirchhofs Gutachten hatte wesentliche Aspekte (insbes. die "Widerlegbarkeit der Regelvermutung/ Nutzungsvermutung"), welche in der Gesetzgebung jedoch nicht umgesetzt worden sind.
Prof. Kirchhof zeichnet also nicht verantwortlich für die tatsächliche, von seinem Gutachten abweichende Umsetzung in der seit 01.01.2013 vorliegenden Form.
Er hat mit seinem Gutachten diese aktuell gegebene Abgabe eben gerade nicht "als Beitrag gerechtfertigt".
Dies ist im Forum ausreichend oft und ausreichend tief behandelt worden - siehe bitte ausgiebig Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) - diese liefert u.a.
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
Prof. Paul Kirchhof zeichnet allenfalls verantwortlich dafür, dass er dies nicht in "gebührendem" Maße öffentlich bekundet oder gar dagegen aufbegehrt und auf Einhaltung seiner (verfassungsrechtlich und sozialstaatlich relevanten) Aspekte gedrängt hat.
Dies hier also bitte nicht weiter vertiefen, sondern ausschließlich am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Beitrag von: boykott2015 am 13. Oktober 2017, 21:47
Antworten der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Frage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/argumente-gegen-rundfunkbeitrag/
Zitat
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz ist federführend im Rundfunkrecht und hat in ihrer Arbeit sowohl "Pro-" als auch "Contra"-Argumente für den Rundfunkbeitrag.

Bitte schicken Sie Argumente, die gegen Rundfunkbeitrag gerichtet sind.

Antwort:
Zitat
Entsprechende Informationen liegen der Staatskanzlei nicht vor.

Frage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/gultigkeit-der-satzung-des-sudwest-rundfunks/
Zitat
Südwestrundfunk hat die Rechtsform einer Anstalt der öffentlichen Rechts. Südwestrundfunk hat die Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge.

1. Gilt die Satzung für alle Bewohner des Landes Rheinland-Pfalz?
2. Oder gilt die Satzung nur für Benutzer des Südwestrundfunks, da SWR eine Anstalt ist und hat nur das Recht, Rechtsbeziehung zu Benutzern zu regeln?

Welche Informationen haben Sie zu diesen Punkten?

Antwort:
Zitat
Die Satzung des Südwestrundfunks ist im Internet frei verfügbar.

Die darüber hinaus von Ihnen gestellten Fragen bedürfen der inhaltlichen Beantwortung und rechtlichen Bewertung.

Frage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/stelle-beitragsservice-2/
Zitat
welche Vereinigung betreibt Stelle Beitragsservice?

1. ARD-Landesrundfunkanstalten
2. oder ARD-Landesrundfunkanstalten mit ZDF und Deutschlandradio?

Antwort:
Zitat
Die rechtlichen Regelungen des Beitragsservice ergeben sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Darüber hinaus liegen der Staatskanzlei keine Informationen vor.

Fazit: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hat keine Information zu
1. Rundfunkbeitrag-Contra-Argumenten  --> Rundfunkbeitrag stand fest?
2. Gültigkeit der SWR-Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Bewohner des Landes Rheinland-Pfalz vs. SWR-Nutzer.
3. Wer betreibt Beitragsservice?

Person P könnte diese Quellen zitieren und mitteilen, dass, wenn die Staatskanzlei nicht weiß, dann weiß auch keine Stelle, auch Person P nicht. Außerdem "bedürfen alle diese Fragen den rechtlichen Bewertung".