Bundesverwaltungsgericht / Vergleich der Entscheide:
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http://online-boykott.de/ablage2/public/Klagen/maxkraft24/BVG/Vergleich-der-Urteile-BVerwG_6_C_31.15-mit-BVerwG_6_C_7.15.pdfGanz tolle Ermittlungsleistung. Danke!
Es ist offenkundig: Die Richter entscheiden nicht mehr, sondern übernehmen.
Durch das Tool " diff " für LINUX kann dies vermutlich blitzschnell für beliebige Urteile dieses Gerichts, aber auch anderer Gerichte erfolgen. Besonders interessant wäre, die Urteile unterschiedlicher Gerichte miteinander zu vergleichen und dann mit Textbausteinen des "Beitragsservice" zu vergleichen.
Der Ansatz: Strafanzeige wegen Rechtsbeugung?
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http://online-boykott.de/nachrichten/144-pressemitteilung-strafanzeige-wegen-rechtsbeugung Das ging gegen die Richter, also die Verwender dieser Texte.
Zur strafrechtlichen Frage möchte ich mich hier nicht äußern. Das ist zu komplex: Ab welcher Grenze wird die Übernahme von scheinjuristisch aufgemachten beeindruckenden Texten zur Rechtsbeugung, sofern darin Rechtsbruch gut versteckt drin steckt?... Da geht es rasch zur komplexen Frage des subjektiven Tatbestands... fehlender Vorsatz... "Richter wurde selber Täuschungsopfer"?
Die anderweitig erfolgte Strafanzeige wegen Rechtsbeugung wurde mit langen Ausführungen über Inhalte ausgelängt. Infolgedessen musste die Staatsanwaltschaft der vorstehenden peinlichen Kernfrage "Täuschungsopfer" nicht nachgehen.
In der Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Berlin: Extrem hilfreich.
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Erkennbar ist jedenfalls. dass richterliche Analyse der kopierten Texte auf Richtigkeit gar nicht mehr erfolgt. Wegen veränderter Rahmenbedingungen sind frühere Urteile bis 2012 gar nicht mehr übertragbar. Das aber wird bei dieser Methodik überhaupt nicht mehr erfasst.. U.a.m..
"Mangels erhältlicher realer Rechtsprechung im Rahmen von Erschöpfung des Rechtsweges muss dies aussichtslos erscheinen für die Ermittlung von Recht zu diesem Themenkreis."
Nun aber die Kernfrage des Prozessbetrugs: Wer hat die gewissen fehlerhaften Kernpunkte geschrieben,
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die sich in diesen Textbausteinen mittendrin scheinheilig verstecken? Stammen die Textvorlagen vom Gegner (Sender-Anstalten)? Dann wäre die Vorsatzfrage zu erörtern und die Frage, ob alle Tatbestandsmerkmal des Prozessbetrugs als erfüllt angesehen werden können. Schließlich mögen die Bundesverwaltungsrichter dem "öffentlich"-rechtlichen Dienst des Gegners - alles Volljuristen - bei den Eingaben vertrauen dürfen?
Wenn dies bereits irgendwie im Forum intensiv bearbeitet wurde, freue ich mich über Mitteilung.
Und nun kommt eine List? Gerichtskosten zivilrechtlich anfechten?
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Da das Gericht erkennbar nicht allzu viel bearbeitet hat, könnte man ja einmal die Anwendbarkeit der Gebührenordnung anfechten. Nun weiß ich nicht, wie beim Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht für diese niedrigen Streitwerte abgerechnet wird, was der Gegner bekommt und wie der Kostenfestsetzungsbeschluss aussieht. Sofern da Beträge von einigen 1000 Euro pro Verfahren anfallen, wäre ja einmal interessant, zu widersprechen wegen falscher Abrechnung für nicht erbrachte Leistung (von Rechtsprechung). Das ginge wohl über Zivilrecht beim Amtsgericht (keine Anwaltspflicht), möglicherweise nur über Teilbetrag. (Mit negativer Feststellungsklage muss hierbei wohl nicht gerechnet werden. Damit es zivilrechtlich geht, muss es vielleicht mit der Meinung der Irrtumserzeugung eines individuellen Entscheids legitimiert werden.)
Dass dies Erfolg haben könnte, bilde man sich nicht ein. Aber wir alle sind gespannt, wie das Bundesverwaltungsgericht mit der dann gerichtlich zu erörternden Frage umgeht, Urteile zu machen, die mit dem einzelnen Klageantrag nicht mehr viel zu tun haben.
Schließlich dürfen wir des weiteren fragen: Wer hat die Ur-Ur-Fassung dieser Standard-Texte geschrieben? Wirklich ein Richter?