Rein fiktiv.
Gallische Grüße.
Danke an den Mod Bürger.
Das mit der Mutwilligkeit wird stimmen.
Trotzdem ein echter Kalauer:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/78b.htmlWichtig ist daraus zu lernen:
Für das OVG hat das nicht ausgreicht, was wir vorbereitet haben.
Liste Anwälte nehmen und 20 Anschreiben per Mail, Streitwert mit rein. Die sagen alle ab.
Warum? Weil ein Anwalt - wenn er keine besondere Honorarvereinbarung abschliesst - etwa satte 60 Euro an dem Fall "verdient". Na, da bin ich mal gespannt was das OVG dann schreibt. Na, und wenn 20 nicht reichen, dann beim nächsten Mal 40.
So und nun wissen wir durch: learning by doing, wie das so läuft.
Aber das war hier nicht unser Ziel. Watt? Nöö!
Die fiktive Geschichte geht weiter ... jetzt erstmal mit der "MUTWILLIGEN ANHÖRUNGSRÜGE".
Asymmetrische Prozessführung.
Von learning by doing profitiert die 3. Klagewelle.
Und eines sollte Mensch nicht vergessen, liest ein OVG auch nicht alle Tage:
...
Damit wurde der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 26. Mai 2015 vom Gesetzgeber kassiert.
...
Dieser Beschluss scheitert auch an einem einfachen elementaren Verfassungsgrundsatz:
dem gesetzlichen Richter.
...
.
Womit der Anfang vollbracht wäre, oder?
Wissen sie Bescheid, dass wir Bescheid wissen. Wat nun OVG?
Nicht zulässig .... nicht begründet .... wird wohl beim nächsten Mal nicht reichen.
Erst recht ncht wenn ein Anwalt kommt. Und der ist sachlich. Ja und wir haben da so unsere Strategie. Denn wir machen das hier nicht alleine. Zu Beton verfestigte Rechtsprechung bricht Mensch am besten mit einem Presslufthammer auf. Solche Presslufthämmer als Anwälte gibt es.
Nur die werden da nicht rangehen. Z.B. ist in Berlin folgende Kanzlei in Sachen Verwaltungsrecht die Nummer eins (s. Bevollmächtigte, link) und wen vertritt die gerade ?
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/08/fs20150826_2bvf000115.htmlDas Land Berlin.
Hier wurde im Forum schon oft von einem "Staranwalt" geschrieben und angedacht diesen mal anzuschreiben. Nun ratet mal wer schriftlich abgesagt hat und wessen Schreiben als Anlage zum Kassationsantrag dran hing. Genau!
Nennen wir ihn einfach den fiktiven Dr. Geysir. Er hat keine Zeit, was bestimmt stimmt.
Viele verstehen auch nicht den Sinn. 17,50?
Dem steht eine andauernde Rasterfahndung und eine "private" Verwaltung ausserhalb jeglicher parlamentarischer und rechtsaufsichtlicher Kontrolle gegenüber.
Wer glaubt das, ausser Big Brother BeitraX Servus?
Also die Anwälte mit denen wir gesprochen haben, haben bei den Zahlen große Augen gemacht.
letztes Jahr 13 Millionen Meldedatensätze.
Das Datenschutzverfahren würden sie alle gerne machen. Streitwert 5000 Euro. Den Datenschutz-Anwalt den wir wollen, der hat gerade keine Zeit. Der Schreibt nämlich gerade eine Verfassungsbeschwerde. So ist das mit dem Recht.
Alles eine Frage des Geldes, denkt Mensch.
Falsch gedacht. Alles eine Frage der Strategie.
Wenn ich daran denke, wie wir angefangen haben. Alles keine Juristen und euch geht es bestimmt genauso. Und wenn ich dann jetzt unsere Schriftsätze und Klagen ansehe.... was wir alles machen.
Wir sind nicht der NABEL der WELT und nicht unfehlbar. Wir machen Fehler. Wir haben hier im Forum gelesen und uns wurde geholfen, wir haben gelernt und lernen immer noch.
Zeit Danke zu sagen. An das Forum hier.
Kopiert raus was ihr braucht.
Was wir hier bekommen haben an Hilfe, geben wir jetzt zurück.
Und zwar KOSTENLOS. Doch keine Frage des Geldes! Waaa?
Nochmal D A N K E ! An euch alle!
Besonders an die Mods!
Ohne euch wären wir jetzt nicht da wo wir sind. Beim OVG und zwar ohne Anwalt und dem Bewusstsein, das wir von vorneherein keine Chance hatten. Und wo liegt dann der Sinn? In der:
MUTWILLIGEN ANHÖRUNGSRÜGE
Hihihihi!
Edit "Bürger":
Besten Dank für die anerkennenden Worte und den "gebührenfreien" Erkenntnisaustausch.
Im Weiteren (der leidigen Kapazitäten und Übersicht wegen) bitte die zielgerichtete Diskussion zum Kern-Thema dieses Threads
VG Berlin: Zulassungsantrag eines Kassationsverfahrens
fortführen.
Danke für das Verständnis, die Mitwirkung und die Berücksichtigung.