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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde Land Berlin: Weitere Teilnehmer nötig.  (Gelesen 12536 mal)

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Wohl in den nächsten Tagen:  Antrag auf Annahme von Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Berlin.

Rund 20 Rechtsfehler werden gerügt.
Ein einzelner Kläger kann nicht "Aktivlegitimation" für alle diese Rechtsfehler haben.  Es sind deshalb Mitunterzeichner nötig.

Zunächst erfolgt "Antrag auf Annahme der Verfassungsbeschwerde trotz fehlender Erschöpfung des Rechtsweges": 
Wird Annahme-Bereitschaft erklärt (wie 2014 ja in Rheinland-Pfalz analog erfolgreich erreicht), so sind dann weitere Kläger nötig. Diese müssen im Bundesland Berlin "beitragspflichtig" sein. Teilnehmen kann im übrigen jeder, gleichgültig, was ansonsten bei ihm geschieht oder nicht geschieht.

Bei Teilnahme könnte Aussetzung von eventuellenVerfahren beim Verwaltungsgericht beantragt werden (wodurch Anwaltspflicht nicht auftritt).

Teilnehmer sind insbesondere für folgende Aktivlegitimationen (Beschwerdegründe) noch nötig (nur Berliner also): 
- Betriebsstätten-Besteuerung und Kfz-Besteuerung; etwa 5 weitere Teilnehmer sinnvoll,
  damit alle wichtigen Varianten abgedeckt sein dürften.
- Besteuerung von Schrebergärten,
- Alleinerziehende Mütter mit Netto-Einkommen von maximal 1500 €
- Alleinstehende Geringverdiener mit start-ups mit Einkommen maximal rund 1000 €
- ... beziehungsweise bei mehreren Personen: plus 500 pro Person)
- Geringverdiener wie vor mit kulturell oder journalistisch orientierten Aktivitäten.
- Studenten in WGs, die selber zahlen müssen, während BAFÖGler und andere der gleichen WG nicht zahlen müssen.

Teilnahme-Konkretisierung hat erst Sinn, sofern der Verfassungsgerichtshof Berlin die Annahmebereitschaft erklärte. Aber vielleicht schon einmal hier im Forum kenntlich machen, wer de mitmachen könnte / wollte / möchte.

Meine Erfahrung war immer, dass die Angesprochenen in Berlin "total geil" finden, dass jemand für sie die Schmutzarbeit macht, aber "weg vom Fenster sind", wenn sie mal selbst gegen den Staat zu streiten haben. Wenn der Staat den Boden des Rechts verloren hat, so ist Streiten gegen den Staat nicht eine "Option". Es ist Bürgerpflicht.
Die Infosteuer (Tarnbezeichnung Rundfunkbeitrag) mit nun 4 Millionen Problemfällen, Jahreswachstum 30 Prozent, dass ist die meines Erachtens zur Zeit die größte Eiterbeule des Rechtsstaats. Fast 1 Millionen Vollstreckungen pro Jahr. Das müssen wir ausbeulen. Meines Erachtens eine absolute Unvorstellbarkeit mitten im Rechtsstaat.
Wer mitstreiten will hier in Berlin, ist herzlich willkommen. Bitte e schon einmal Bereitschaft erörtern, damit ich weiß, ob wir das stemmen können.



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Hi.

Fiktiv natürlich:

Für die "Schmutzarbeit":

Die FFBB all in!!! Kannst auf uns zählen!

Für die Beschwerde:

Abfragen laufen.

Zusagen:

1 Kleingewerbe fiktiv:
"Sprungklage" gegen "Vollstreckungsanordnung" § 3 VwVG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19984.0.html

1 Verfahren  "Zulassungsantrag eines Kassationsverfahrens (vor dem VerfGH Bln) fiktiv:
VG Berlin: Zulassungsantrag eines Kassationsverfahrens
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19865.0.html

1 Verfahren Rasterfahndung (§ 14 Abs. 9 RBStV ) 1. Kammer VG Berlin fiktiv.

1 Verfahren FG Berlin - Brandenburg rechtswidrige Vollstreckung, Zugriff auf Steuerdatei:
Beschwerde an EU-Kommission wg. Verletzung des Datenschutzes
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.msg129474.html#msg129474

2 Verfahren VG Berlin 27. Kammer "staatsferner Festsesetzungsbescheid" fiktiv.

Diese Zusagen sind definitiv.

Rest wird abgefragt. Wir haben da noch so einiges am laufen.

Info:  Beschwerden (Anzahl mehr als eine) bei der EU-Kommission Verstoß Richtlinie 95/46/EG sind erhoben.

Und dann .... ach Sch... drauf, haben die Imperialen wahrscheinlich eh gerochen, Vorbereitungen zur Verfassungsbeschwerde vor dem Erschöpfen des Rechtsweges beim BVerfG laufen:
Fiktive Begründung Bundesland Berlin / RBB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19751.0.html

Deswegen fehlt Teil A, hihihi. Und von Teil C wußte hier bisher auch keiner was, hihihi.
Grüße an @MockingBird, hattest recht, scheitert beim VG nicht nur am ersten Satz, sondern schon am ersten Wort, da steht nämlich Verfassungsbeschwerde. Hihihi.

Gruß
für die FFBB der
Meldekopf
Profät Di Abolo

  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2016, 01:18 von Bürger«

Z
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Ich könnte eine Firma beisteuern (Verfahren schläft seit 2014 und will eigentlich nicht aufgeweckt werden...), eine Privatperson anfragen lassen, die formale Gründe geltend macht und eine Person organisieren, die gerade wegen Nichtbesitz von Empfangsgeräten klagt.
Details bitte per PN.


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Ganz ganz herzlichen Dank für die umgehende Reaktion.

Jetzt bin ich zuversichtlich,
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dass wir für ziemlich alle rund 20 Rechtsfehler-Beschwerden mindestens 1 Beschwerdeberechtigten haben werden. Ich mache dann jeweils noch eine Info über die Nachrichtenbox an diejenigen, die hier eventuelle Mitwirkung mitteilen.
Wir müssten uns demnächst dann wohl einmal für eine Diskussion über das Vorgehen treffen?

Die Mitunterzeichner sollten nur auf Seiten 1+2 die sie betreffenden Beschwerdegründe ankreuzen und nur für die angekreuzten paar Zielen gilt die Unterschrift. Das kann man perfekt überblicken und also ganz problemfrei machen.
Die rund 100 Seiten (100!) juristische Begründung durch mich bekommen alle in Kopie .pdf, müssen aber weder lesen noch unterschreiben. (Wird dann auch veröffentlicht, aber ohne die Liste der Unterzeichner, die bleiben anonym..)

Hier schon einmal ein paar Meinungen zu dem, was ich aus den Beiträgen ersehe:
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(1) Wer beim BVerfG Beschwerde einlegt, verwirkt das Beschwerderecht beim Verfassungsgerichtshof Berlin.  (Details etwas komplizierter, aber soll so als Hinweis genügen.)
(2) Wenn auch nur 1 Landesverfassungsgericht auch nur 1 wesentlichen Punkt von Beschwerden anerkennt, geht das System der Logik der Staatsverträge kaputt - Neuordnung bundesweit wird nötig.
(3) Beim Bundesverfassungsgericht als Vorsitzender zuständig: Ferdinand Kirchhof, der jüngere Bruder von Paul Kirchhof, der uns durch sein Gutachten des jetzigen Systems das alles eingebrockt hat. Ist Ferdinand wegen Befangenheit abzulehnen?
(3) Bundesverwaltungsgericht: Entscheide von 2016 wohl sehr fehlerhaft. Wird in Beschwerde Berlin präzise analysiert werden.
(4) Vollstreckung durch Finanzamt / Berlin: Wohl unzulässig, weil RBB nicht "Dienstherrenfähgikeit" verliehen wurde. Das ist rechtlich kompliziert, nur mal hier kurz angedeutet.

Hilfe-Gesuch bezüglich Mitunterzeichner:
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 - Betrieblich: Da gibt es verschiedene Konstellationen der Beschwerdegründe. Es ist also wichtig, da möglichst viele Teilnehmer zu haben.
- Alleinerziehende Mütter mit wenig Geld: Das ist für die politisch-emotionale Seite der Sache hilfreich. Je mehr von ihnen wir für Teilnahme gewinnen können, desto besser. Übrigens ist dies "Unrecht am Kindeswohl" die mich antreibende Motivation.
- Die an sich seltenen Fälle der Schrebergärten, da interessieren auch die anderen absurden Varianten wie Ferienwohnungen, Zweitwohnungen, Campingplätze, Gartenhäuser, Datschen. (Verstoß gegen Willkürverbot, total absurde Entscheide, nützlich, um politisch zu verspotten... die Prozentsätze in Abhängigkeit von Klo-Typ oder nur Pinkelrecht für Düngung, E-Anschluss oder Generator oder solar, Aufenthaltsdauer-Buchhaltung usw..)


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e
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Super, was da organisiert wird.


Oh man, da hat ja auch der ehrenwerte Herr Eicher viel Input. Vorsicht :police: >:D


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Beiträge: 7.409
(1) Wer beim BVerfG Beschwerde einlegt, verwirkt das Beschwerderecht beim Verfassungsgerichtshof Berlin.
Könnte sein, doch das BVerfG ist definitiv auch dem europäischen Recht verpflichtet. Siehe Urteil zur EZB vom 21. Juni 2016, Rz.117 und 118. Darüberhinaus darf keine nationale Stelle von den im Urteil getroffenen Entscheidungen des BVerfG abweichen, siehe BVerfG-Gesetz, §31. Es ist also jetzt schon bindend, daß europäisches Recht vorrangig anzuwenden ist. -> Jedes nationale Gericht, daß sich jetzt noch über europäisches Recht hinwegsetzt, mißachtet damit auch die verfassungsgemäße Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Zitat
(3) Beim Bundesverfassungsgericht als Vorsitzender zuständig: Ferdinand Kirchhof, der jüngere Bruder von Paul Kirchhof, der uns durch sein Gutachten des jetzigen Systems das alles eingebrockt hat. Ist Ferdinand wegen Befangenheit abzulehnen?
Obacht; es wurde auch im Forum mehrfach darauf hingewiesen, daß nicht alle Kriterien dieses Gutachtens vom ÖRR Berücksichtigung fanden.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

b
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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Die rund 100 Seiten (100!) juristische Begründung durch mich bekommen alle in Kopie .pdf, müssen aber weder lesen noch unterschreiben. (Wird dann auch veröffentlicht, aber ohne die Liste der Unterzeichner, die bleiben anonym..)

Finde ich gut. Ich sehe der Veröffentlichung erwartungsvoll entgegen.

Ich würde Teile der Beschwerde dann gerne in Kopie dem Schriftsatz meiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin hinzufügen.

Die Gegenseite freut sich immer über einen sachlichen Austausch, auch wenn die Trulla vom RBB so etwas autistisch agiert und kaum mal einen Satz antwortet. Die denkt sich wahrscheinlich, das Gericht entscheidet eh in meinem Sinne, also ist Schweigen Gold, arbeitet ja nicht umsonst beim Rundfunk, die Gute. Oder sie macht es dem durchschnittlichen Verwaltungsangestellten / -beamten in Berlin nach und ist knapp 40 Tage im Jahr krank und kann deshalb nicht soviel antworten ... die Arme.

Und natürlich würde ich, wenn es soweit ist, gerne mit Verweis auf die anhängige Beschwerde erneut die Aussetzung des Verfahrens beantragen ;-)        ...auch wenn das ein bisschen so ist, als ob man einem Ochsen ins Horn kneift.


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

M
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zur Info ;)
Runder Tisch Berlin, Mi. 31.08.16, 18 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19756.msg129579.html#msg129579

Zitat
Lieber Runder Tisch Berlin!
Mittwoch um 18 Uhr ist es wieder soweit (nach kleiner Sommerpause): Wir treffen uns

Bitte beachten:
Verfassungsbeschwerde Land Berlin: Weitere Teilnehmer nötig.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20039.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2016, 01:31 von Bürger«

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Runder Tisch / Berlin: Also darf ich morgen dort gerne auf Fragen über die Verfassungsbeschwerde antworten.

Bundesverwaltungsgericht:  - Beispiel für erhebliche Fehler: -
------------------------------------
Laut Zitat VG Berlin in einer Sache war in Entscheiden von BVerwG 2016 die Aussage, die Regelung des Rundfunkbeitrags enthalte keine Sozialregelung für niedrige Einkommen. Diese Regelung ist aber unübersehbar; zwar illegal ausgestaltet, aber absolut unübersehbar. Das VG erhielt als Antwort das alte Juristen-Bonmot: "Selbst für Juristen ist es kein Fehler, ab und zu ins Gesetz zu blicken." 
Die Sache ist aber von Hebelwirkung. Wenn selbst die obersten Richter ein Urteil unterschreiben, ohne das Gesetz zum Thema ausreichend zu kennen oder zu verstehen, so ist dies ein weiterer Grund, beim Verfassungsgerichtshof Berlin die Annahme der Beschwerde bewilligt zu erhalten ohne die Erschöpfung eines "derartigen" Rechtsweges zu verlangen.
Einmal mehr drängt sich die Frage auf: Wer hat wem solche Urteile getextet?
Wer weitere Hinweise über gravierende Fehler des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheide 2016) verfügbar hat:
Mitteilung wäre hilfreich.

Gutachten Paul Kirchhof / nicht richtig umgesetzt? (siehe einen der vorstehenden Kommentare.)
-------------------------------------------------
Noch habe ich nicht im Forum gesichtet, was andere hierzu schreiben. Hier schon einmal das, was sich aus meiner Lektüre ergab und schon in VG-Verfahren (und also dem RBB) mitgeteilt wurde und auch in der (Landes-) Verfassungsbeschwerde sein wird:
- P. Kirchhof hatte Belastung auch der 2,5 Millionen Beihilfenempfänger mit dem vollen Beitrag vorgesehen und verlangt, die Beihilfensätze um diesen Betrag anzuheben. Diese Bürger wurden im Gesetz (Landesrecht) aber voll freigestellt, da die Beihilfen bundesrechtlich fixiert sind und deshalb nicht änderbar waren. Durch diese Abweichung wurde aus einem "Beitrag" eine "Steuer".
- P. Kirchhof hatte sich anscheinend breitschlagen lassen, die gefährliche Klausel der degressiven Betriebsabgabe einzufügen. Die absolut illegale Regelung, dass die Kleinen der Wirtschaft pro Arbeitnehmer rund 30x mehr zahlen als die Großen, steht bei ihm nicht. Auch hierdurch wurde der "Beitrag" zur "Steuer".   
FRAGE: Sind noch andere wesentliche Abweichungen der Umsetzung bekannt?

Was die selbsternannten "Justiziare" anbetrifft: (für RBB in einem der vorstehenden Kommentare vermerkt)
-------------------------------------------------------
Sie werden in Schreiben von hier immer als Mitarbeiter oder Verantwortliche der Rechtsabteilung  bezeichnet unter Hinweis im Schreiben darauf, dass eine Berufsbezeichnung Justiziar nicht irgendwie geregelt ist und dass rechtlich Unkundigen meinen könnten, es handelte sich um "Organe der Rechtspflege" (Richter und Rechtsanwälte sind es) oder dies Jusiiziarat wäre irgendetwas "Offizielles Höherwertiges" vom Niveau Notar / Notariat. Entspricht die juristische Qualität der von dort stammenden Texte dem anspruchsvoll wirkenden Ausdruck "Justiziar"? 

-


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2016, 01:32 von Bürger«
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  • Moderator
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Gutachten Paul Kirchhof / nicht richtig umgesetzt? (siehe einen der vorstehenden Kommentare.)
-------------------------------------------------
[...]
FRAGE: Sind noch andere wesentliche Abweichungen der Umsetzung bekannt?

Neben Eigenrecherche
Zitat
1) Widerlegbarkeit der Nutzungsvermutung ("Wahlfreiheit" für NICHTNutzer)
2) Zweitwohnungsbeitragsbefreiung
3) geldwerte Sozialleistung statt antragsbasierter Befreiungsregelung
4) Werbe- und Sponsorenfreiheit des öffentlich finanzierten Rundfunks
5) Aufkommensneutralität der Finanzierung des ö.r. Rundfunks

siehe hierzu u.a. unter

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
[...]
Hilker, Heiko
Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung (DIMBB) http://dimbb.de/
Gutachten für Die Linke
vorgelegt zum Expertengespräch:

"Der neue Rundfunkbeitrag in der Kritik - Soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Auswirkungen"
01/2013, Dresden/ Sachsen
"Aktuelle Diskussionen zur Umsetzung des Rundfunkbeitrags"
www.linksfraktion.de
www.linksfraktion.de/suche/?q=hilker+rundfunkbeitrag
www.linksfraktion.de/suche/?q=Umsetzung+des+Rundfunkbeitrags&x=0&y=0
http://dokumente.linksfraktion.net/download/130124-gutachten-rundfunkbeitrag-gesamt-2.pdf

[...]

Dort auf Seite 5
Zitat
[...] Prof. Paul Kirchhof forderte in seinem Gutachten u.a. mit dem Rundfunkbeitrag

- (mindestens schrittweise) die Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuführen4,
- die Übernahme der Kosten für die Beitragsbefreiung durch die Versicherungsträger,5
- ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen,6
- den Beitrag für die Zweitwohnung abzuschaffen,7
- bei allem jedoch auch eine Befreiungsmöglichkeit zuzulassen, wenn man nachweisbar Rundfunkangebote nicht empfangen kann8.

Nicht eine dieser Prämissen wurde im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag umgesetzt.
[...]

4 »Würde der Gesetzgeber sich entscheiden, den öffentlichrechtlichen Rundfunk gänzlich – vor dem Hintergrund der gebotenen Aufkommensneutralität auch schrittweise – ohne Werbung und Sponsoring zu finanzieren, wäre die Identität der Rundfunkanstalten und des Rundfunkprogramms – ein Programmablauf ohne jegliche Werbeunterbrechung
– in eindrucksvoller Weise hervorgehoben. Die Notwendigkeit des Rundfunkbeitrags wäre für jedermann ersichtlich, weil er sich mit dem erneuerten Rundfunkbeitrag u. a. die Werbefreiheit dieses Programms erkauft.« (Gutachten, S. 52)
5 »In dem Statistikmodell erscheint die Erhöhung des Wohngeldes um den Rundfunkbeitrag geboten, weil dieses das tatsächliche Konsumverhalten erfasst, in diesem aber bisher eine Gebührenbefreiung üblich war. Der Gebührenanspruch der Rundfunkanstalten könnte dann im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Dauerschuldverhältnisse durch Quellenabzug beim Versicherungsträger durchgesetzt werden.« (Gutachten, S. 71.)
6 »Die Rundfunkabgabe soll den Rundfunk unabhängig von der tatsächlichen Nachfrage, unabhängig von Einschaltquoten und einer finanzwirtschaftlich veranlassten Ausrichtung der Sendungen auf den Publikumsgeschmack finanzieren, der Rundfunkanstalt ihre Unbefangenheit auch für ihre kulturelle Verantwortlichkeit bewahren.« (Gutachten, S. 44 f.)
7 »Auch für die Zweitwohnung gilt die Regelvermutung, dass der Beitrag für eine Wohnung den Leistungsempfang für alle Wohnungsinhaber entgilt, eine weitere Gebühr für die Zweitwohnung also nicht entsteht.« (Gutachten, S. 65.)
8 »Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.« (Gutachten, S. 62.)


sowie auch seine eigene Stellungnahme u.a. unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
Zitat
[...]
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag.
Das gilt insbesondere
- für den Wegfall der Rundfunkwerbung,
- für die Behandlung der Zweitwohnungen
  und der Studenten,
- für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.
[...]


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Ganz herzlichen Dank für die Übersicht von:  Bürger.
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Nun weiß ich die vielen Argumente, die ich nie so vollständig alleine hätte ermitteln können.
Alles wird verwertet werden für die Begründung gegenüber dem Verfassungsgerichtshof Berlin.
Und wie soll man die gewaltige Menge der Gesichtspunkte verarbeiten? Durch strikte Gliederung von Eingaben bei Gericht mit Inhaltsverzeichnis. Dennoch, 2 Monate Vollzeitarbeit. Aber das ist der Kampf gegen Staatsunrecht es wert. 

Nun noch etwas von Schlüsselbedeutung über die erstaunlich gleichartigen Urteils-Fehler, um einmal die Knackpunkte aufzuzeigen, wie all die Rechtsprechungs-Fehlurteile aufgehäuft werden konnten:

"sachlich gerechtfertigt"
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Gewöhnlich seitenlange Übersichten von Urteilen und Zitaten. Sodann ganz winzig, in der Menge nur mit geübtem Auge erkennbar, der entscheidende Satz - Klartext: Das Fehlurteil.
Beispiel Bundesverwaltungsgericht 2016: Seitenlange Infos aus der Bausteintext-Sammlung - ist ja kein Fehler. Und dann ganz ganz winzig der Zentral-Fehler versteckt:
Zulässig, "weil es sachlich gerechtfertigt ist".
Was ist denn das??? Wo / wie / warum "sachlich gerechtfertigt"? Im Urteil diesbezüglich: Fehlanzeige.

"Folgende Gerichte haben den Beitrag als verfassungsgemäß bestätigt"
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Klingt professionell - ist aber absurd. Jura-Lehrstoff in Semester 1: Ein ablehnendes Urteil betrifft immer nur das Beantragte.
Ein Gericht kann gar nicht einem anderen Gesetz "Generalabsolution erteilen, es sei verfassungsgemäß".
Einzige Ausnahme: Ausgerechnet die schöne "Popularklage" beim Bayerischen Landesverfassungsgericht ("ewig mögliche Normenkontroll-Antragen aller Bürger in Bayern gegen alles Landesrecht - ohne Bedarf des Nachweises der eigenen Betroffenheit").
Denn um einen Missbrauch zu hemmen, wurde für das Gericht die optionale Klausel ersonnen, ein Gesetz als "voll verfassungsgemäß" zu deklarieren. So ganz konkret geschehen 2014 für den "Rundfunkbeitrag", nachzulesen im Urteilstext.
Also in Bayern keine Chance mehr? Oh doch. Denn Bundesrecht geht vor Landesrecht. Diese Klausel ist eine Aufhebung des Rechts auf rechtliches Gehör (Grundgesetz, also Bundesrecht). Sobald jemand es einklagt, wird man sich in Bayern eine andere Lösung einfallen lasen müssen.
Schlussfolgerung: Es gibt in Deutschland kein einziges Urteil, das den "Rundfunkbeitrag" als insgesamt verfassungsgemäß eingestuft hat. Sollten Richter etwas anderes behaupten, so gilt: "auch Richter sind Menschen, und irren ist menschlich."
Wenn Sie mit Ihren Einsprüchen (immer an das persönliche Büro des Intendanten des Senders!) anderslautende Mitteilungen erhalten, immer widersprechen.
Sie finden den entsprechenden Fehler übrigens sogar in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom Frühjahr 2016. Das Verwaltungsgericht Berlin wurde im hier betriebenen Fall auf diesen Fehler hingewiesen, Begründung wie hier angegeben. Die Landes-Sender-Anstalt RBB wurde auf diese Weise auch informiert. Sie darf derartige Behauptungen nicht mehr verbreiten.

"Der Betrag ist geringfügig und zumutbar, weil...." (dann fadenscheinige Begründung im Urteil)
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So beispielsweise in den Entscheiden der Landesverfassungsgerichte Rheinland-Pfalz und Bayern im Jahr 2014.
Deutschland hat rund 5 Millionen "finanziell Arme" mit Einkommen etwa beim Existenzminimum, die sich dennoch ohne Geld der anderen Steuerzahler durchboxen und hierfür bestraft werden, indem sie die Rundfunkabgabe zahlen müssen. (Nur Beihilfenempfänger sind befreit.) Den 5 Millionen bleiben monatlich rund 50 Euro frei verfügbar (der Rest für Miete und Existenzminimum). Der Rundfunkbeitrag "stiehlt" den 5 Millionen "finanziell Armen" rund ein Drittel ihrer "freien Konsumquote".
Um 1965, als Paul Kirchhof im Studentenalter "sozialisiert" wurde (Soziologie... die Prägung für das Leben), gab es diese Gruppe nicht. Selbst ein "Hilfsarbeiter" anno 1965  hatte dank 40 bis 48 Stunden Regel-Arbeitszeit beim Gegenstück vom Mindestlohn genug zum Leben. Hier ist dem an sich ethisch / christlich / sozial orientierten Paul Kirchhof ungewollt ein ganz eklatanter Fehler unterlaufen.
Genauso für die Betriebsabgabe. Wenn für 2000 Facharbeiter das VW-Werk 2 200 Euro zahlen muss - niemand zuckt mit der Wimper. Wenn Wolfsburgs Kleinstbetriebler für 2000 Arbeitnehmer der Gastronomie stattdessen 100 000 Euro zahlen müssen: Lappalie?
Hier benötigen Richter eine Infornationen-Lieferung bezüglich Ökonomie bei Antragstellung. Das werden sie erhalten.

Anmerkung "Popularklage":
-------------------------------------
Auch beim Verfassungsgerichtshof Berlin möglich innerhalb von 1 Jahr, aber beschränkt auf Eigen-Problem.
Der neueste Änderungsvertrag der Staatsverträge ist in unserem Interesse, also o.k. (Rückzahlungspflichten von Überzahlung, wohl gültig ab 1. Januar 2017 - aber erwarten Sie nicht, dass Widerspruchsentscheide Sie schon jetzt informieren, dass sich manche Anträge dann durch gesetzliche Bewilligung rückwirkend erledigen).
Der vorletzte Änderungsvertrag ist unfreundlich für Bürger und ist in Berlin noch anfechtbar durch diese Klageform. Das soll geschehen. Insoweit wird Erschöpfung des Rechtsweges logischerweise nicht verlangt. 


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Bundesverwaltungsgericht / Vergleich der Entscheide:
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http://online-boykott.de/ablage2/public/Klagen/maxkraft24/BVG/Vergleich-der-Urteile-BVerwG_6_C_31.15-mit-BVerwG_6_C_7.15.pdf

Ganz tolle Ermittlungsleistung. Danke!
Es ist offenkundig: Die Richter entscheiden nicht mehr, sondern übernehmen.
Durch das Tool " diff " für LINUX kann dies vermutlich blitzschnell für beliebige Urteile dieses Gerichts, aber auch anderer Gerichte erfolgen. Besonders interessant wäre, die Urteile unterschiedlicher Gerichte miteinander zu vergleichen und dann mit Textbausteinen des "Beitragsservice" zu vergleichen.

Der Ansatz:  Strafanzeige wegen Rechtsbeugung?
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http://online-boykott.de/nachrichten/144-pressemitteilung-strafanzeige-wegen-rechtsbeugung
Das ging gegen die Richter, also die Verwender dieser Texte. 
Zur strafrechtlichen Frage möchte ich mich hier nicht äußern. Das ist zu komplex: Ab welcher Grenze wird die Übernahme von scheinjuristisch aufgemachten beeindruckenden Texten zur Rechtsbeugung, sofern darin Rechtsbruch gut versteckt drin steckt?... Da geht es rasch zur komplexen Frage des subjektiven Tatbestands... fehlender Vorsatz... "Richter wurde selber Täuschungsopfer"?
Die anderweitig erfolgte Strafanzeige wegen Rechtsbeugung wurde mit langen Ausführungen über Inhalte ausgelängt. Infolgedessen musste die Staatsanwaltschaft der vorstehenden peinlichen Kernfrage "Täuschungsopfer" nicht nachgehen.

In der Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Berlin: Extrem hilfreich.
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Erkennbar ist jedenfalls. dass richterliche Analyse der kopierten Texte auf Richtigkeit gar nicht mehr erfolgt. Wegen veränderter Rahmenbedingungen sind frühere Urteile bis 2012 gar nicht mehr übertragbar. Das aber wird bei dieser Methodik überhaupt nicht mehr erfasst.. U.a.m..
"Mangels erhältlicher realer Rechtsprechung im Rahmen von Erschöpfung des Rechtsweges muss dies aussichtslos erscheinen für die Ermittlung von Recht zu diesem Themenkreis."

Nun aber die Kernfrage des Prozessbetrugs: Wer hat die gewissen fehlerhaften Kernpunkte geschrieben,
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die sich in diesen Textbausteinen mittendrin scheinheilig verstecken? Stammen die Textvorlagen vom Gegner (Sender-Anstalten)? Dann wäre die Vorsatzfrage zu erörtern und die Frage, ob alle Tatbestandsmerkmal des Prozessbetrugs als erfüllt angesehen werden können. Schließlich mögen die Bundesverwaltungsrichter dem "öffentlich"-rechtlichen Dienst des Gegners - alles Volljuristen - bei den Eingaben vertrauen dürfen?
Wenn dies bereits irgendwie im Forum intensiv bearbeitet wurde, freue ich mich über Mitteilung.

Und nun kommt eine List? Gerichtskosten zivilrechtlich anfechten?
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Da das Gericht erkennbar nicht allzu viel bearbeitet hat, könnte man ja einmal die Anwendbarkeit der Gebührenordnung anfechten. Nun weiß ich nicht, wie beim Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht für diese niedrigen Streitwerte abgerechnet wird, was der Gegner bekommt und wie der Kostenfestsetzungsbeschluss aussieht. Sofern da Beträge von einigen 1000 Euro pro Verfahren anfallen, wäre ja einmal interessant, zu widersprechen wegen falscher Abrechnung für nicht erbrachte Leistung (von Rechtsprechung). Das ginge wohl über Zivilrecht beim Amtsgericht (keine Anwaltspflicht), möglicherweise nur über Teilbetrag. (Mit negativer Feststellungsklage muss hierbei wohl nicht gerechnet werden. Damit es zivilrechtlich geht, muss es vielleicht mit der Meinung der Irrtumserzeugung eines individuellen Entscheids legitimiert werden.) 
Dass dies Erfolg haben könnte, bilde man sich nicht ein. Aber wir alle sind gespannt, wie das Bundesverwaltungsgericht mit der dann gerichtlich zu erörternden Frage umgeht, Urteile zu machen, die mit dem einzelnen Klageantrag nicht mehr viel zu tun haben.

Schließlich dürfen wir des weiteren fragen: Wer hat die Ur-Ur-Fassung dieser Standard-Texte geschrieben? Wirklich ein Richter?


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Die mir gestellte Frage:
Sollten Verfassungsbeschwerden auch in anderen Bundesländern erfolgen?
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Der Text könnte durchaus ähnlich lauten und dann könnten alle Bürger teilnehmen. Allerdings sind die Aussichten in Berlin für eine richtige Sicht der Sache höher. Beschwerden in anderen Bundesländern könnten deshalb kontra-produktiv wirken.

Als Kompromiss wird daran gedacht, eine Assoziierung an die Beschwerde für Bürger aus anderen Bundesländern zu ermöglichen. Rein rechtlich ist das wohl bedeutungslos. Aber es würde dem Berliner Verfassungsgerichtshof ermöglichen, die wesentliche Bedeutung seines Analyse-Ergebnisses noch klarer zu erkennen.

Nochmals bezüglich: Beim Bundesverwaltungsgericht die Gerichtskosten zurückfordern.
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- siehe meinen vorherigen Text -
Vorgesehen ist das in der dargestellten Form im Gesetz schwerlich.
Könnte ein Kläger zunächst brieflich Rückzahlung verlangen, weil "die zugesagte Ware 'Rechtsprechung' nicht geliefert wurde"?
Nach der Ablehnung dann gerichtliche Geltendmachung der "Forderung"? Beim Amtsgericht?
Beim Amtsgericht die Vorladung als Zeugen beantragen für Richter des Bundesgerichtshofes?
Aufklärung verlangen, wer den Standard-Urteilstext verfasst hatte?
Da sind also ziemlich viele Haken und Ösen zu beachten. Ein Anwalt sollte befragt werden.
Auftreten wollen in einer solchen Sache würde ein Anwalt vermutlich nicht.
Anwaltspflicht besteht wohl nicht. Dennoch muss die Frage sonstiger Kosten und möglicher unerwarteter Konsequenzen vorher abgesichert werden.


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Ich hätte Interesse an einer Klage!

Wie geht es jetzt weiter?

Kirill


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Für eventuelle Teilnahme:
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Bitte Nachricht über das Nachrichtensystem. Und obgleich das Forum unsere gemeinsame Austausch-Heimat bleiben soll, würde ich hier ausnahmsweise wohl bitten dürfen, die Mail-Adresse in der Mitteilung anzugeben.
Hier besteht ein kleiner Verteiler für die kleine Zahl der Teilnehmer in Berlin.

Zum Stand der Sache:
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Zunächst geht gerade eine Aufforderung an die Intendantin des RBB, den Rechtsverletzungen abzuhelfen.  Frist 1 Monat.
Das ist die "ersatzweise Erschöpfung des Rechtsweges" bei dieser ja öffentlich-rechtlichen Stelle. In Betracht käme auch noch die Dopplung an die Staatskanzlei (Berlin: Senatskanzlei).

Der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg muss meines Erachtens vorher nicht erschöpft werden. Denn das ablehnende Standard-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts "ist schon geschrieben", ist nämlich immer praktisch identisch, wie durch Plagiatssoftware ermittelt wurde, was dem Verfassungsgerichtshof durch Kopiensätze nachgewiesen werden wird.
Bei einem "schon geschriebenen Urteil" ist der Rechtsweg meines Erachtens als versagt anzusehen, so dass sofortige Anrufung des Verfassungsgerichts legitim erscheint (hier: Landesverfassungsgericht Berlin).


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