Für Arbeitgeber sei es eine ...achso, ja klar ---> eine Pflichtversicherung bzw. gesetzliche Versicherung
Eine Versicherung ist eine Versicherung, auch dann, wenn sie eine Pflichtversicherung ist. Ist sie doch staatlicherseits dafür vorgesehen, eine nachhaltig nicht mehr vorhandene Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens abzufedern, um Folgen aus dieser Zahlungsunfähigkeit für andere, bspw. seriöse Geschäftspartner, zu mildern.
Eine Insolvenz ist ja erst einmal nix anderes als eine Zahlungsunfähigkeit, also die finanzielle Unfähigkeit, berechtigte Finanzforderungen anderer Marktteilnehmer, seien es natürliche oder juristische Personen, begleichen zu können.
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In einem hier schon lange nicht mehr aktualisierten Thema wurde der Vergleich zu echten Steuern bzw. bspw. vom Nutzer zu leistenden Zahlungen für die Nutzung des Buchbestandes einer Bibliothek angeführt.
Eine Steuer zahlen unabhängig der Nutzung alle, die die einheitlichen Steuerkriterien erfüllen, völlig ohne Einfluss auf die mittels dieser Steuer staatlicherseits unterstützen Maßnahmen allgemeinen Interesses.
Ein Beitrag, für was auch immer, wird von jenen erhoben, die die grundsätzliche Möglichkeit haben, ohne weitere Kosten an dem von den Beiträgen unterstützten Maßnahmen zu partizipieren.
Nicht ohne Grund werden bspw. bei Straßenausbaumaßnahmen nur jene Anwohner zur Bebeitragung herangezogen, die auch tatsächlich Anwohner dieser Straße sind. Der nur gelegentliche Nutzer, sei es aus der selben oder einer anderen weltlichen Region, wird nicht bebeitragt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;