Für Arbeitgeber sei es eine ...achso, ja klar
---> eine Pflichtversicherung bzw. gesetzliche Versicherung
Eine Versicherung ist eine Versicherung, auch dann, wenn sie eine Pflichtversicherung ist. Ist sie doch staatlicherseits dafür vorgesehen, eine nachhaltig nicht mehr vorhandene Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens abzufedern, um Folgen aus dieser Zahlungsunfähigkeit für andere, bspw. seriöse Geschäftspartner, zu mildern.
Eine Insolvenz ist ja erst einmal nix anderes als eine Zahlungsunfähigkeit, also die finanzielle Unfähigkeit, berechtigte Finanzforderungen anderer Marktteilnehmer, seien es natürliche oder juristische Personen, begleichen zu können.
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In einem hier schon lange nicht mehr aktualisierten Thema wurde der Vergleich zu echten Steuern bzw. bspw. vom Nutzer zu leistenden Zahlungen für die Nutzung des Buchbestandes einer Bibliothek angeführt.
Eine Steuer zahlen unabhängig der Nutzung alle, die die einheitlichen Steuerkriterien erfüllen, völlig ohne Einfluss auf die mittels dieser Steuer staatlicherseits unterstützen Maßnahmen allgemeinen Interesses.
Ein Beitrag, für was auch immer, wird von jenen erhoben, die die grundsätzliche Möglichkeit haben, ohne weitere Kosten an dem von den Beiträgen unterstützten Maßnahmen zu partizipieren.
Nicht ohne Grund werden bspw. bei Straßenausbaumaßnahmen nur jene Anwohner zur Bebeitragung herangezogen, die auch tatsächlich Anwohner dieser Straße sind. Der nur gelegentliche Nutzer, sei es aus der selben oder einer anderen weltlichen Region, wird nicht bebeitragt.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;