Guten TagX.
Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 73
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
...
3. die Freizügigkeit, das Paßwesen, das Melde- und Ausweiswesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung;
...
und weiter jeht et mit dem
Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017
- 2 BvL 6/13 -https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20170413_2bvl000613.html119
d) Verbrauchsteuern sind im Regelfall indirekte Steuern. Sie werden zwar auf der Ebene des Verteilers oder Herstellers des verbrauchsteuerbaren Gutes erhoben (vgl. nur BTDrucks II/480, S. 107 f. <Ziff. 160>; BVerfGE 98, 106 <124>). Steuerschuldner und Steuerträger - das heißt die (natürliche oder juristische) Person, die die Steuerlast im wirtschaftlichen Ergebnis trägt - sind jedoch nicht identisch. Vielmehr ist die Steuer auf eine Abwälzung auf den Endverbraucher angelegt, mit der Folge, dass die Unternehmer als Steuerschuldner von der Steuerlast wirtschaftlich ent- und die privaten Verbraucher als Steuerträger wirtschaftlich belastet werden. Verbrauchsteuern sollen die in der Einkommens- und Vermögensverwendung zu Tage tretende steuerliche Leistungsfähigkeit des Endverbrauchers abschöpfen (BVerfGE 31, 8 <20>; 98, 106 <124>; 110, 274 <297 f.>; BFHE 141, 369 <375>; Schmölders, Zur Begriffsbestimmung der Verbrauchsteuern, 1955, S. 83 f.; F. Kirchhof, Die steuerliche Doppelbelastung der Zigaretten, 1990, S. 31; Lang, in: DStJG, Bd. 15 [1993], Umweltschutz im Abgaben- und Steuerrecht, S. 115 <134 ff.>; Arndt, Rechtsfragen einer deutschen CO²-Energiesteuer entwickelt am Beispiel des DIW-Vorschlages, 1995, S. 63 f.; Jatzke, Das System des deutschen Verbrauchsteuerrechts, 1997, S. 87; Herdegen/Schön, Ökologische Steuerreform, Verfassungsrecht und Verkehrsgewerbe, 2000, S. 28 f.; Weber-Grellet, Steuern im modernen Verfassungsstaat, 2001, S. 97; Waldhoff, in: Henneke/Pünder/Waldhoff, Recht der Kommunalfinanzen, 2006, § 13 Rn. 2; P. Kirchhof, in: Isensee/Kirchhof, HStR V, 3. Aufl. 2007, § 118 Rn. 247; Schaumburg, in: Festschrift für Wolfgang Reiß, 2008, S. 25 <37 f.>; Jachmann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 6. Aufl. 2010, Art. 105 Rn. 56; Drüen, ZfZ 2012, S. 309 <315>; Martini, ZUR 2012, S. 219 <222>; Desens, in: Festschrift für Paul Kirchhof, Bd. 2, 2013, § 189 Rn. 21; Seer, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 22. Aufl. 2015, § 2 Rn. 47).
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aa) Ob mit der (indirekten) Besteuerung die Einkommensverwendung des Verbrauchers getroffen werden soll, beurteilt sich nach dem Regelungsanliegen des Gesetzes. Die Motivation des Unternehmers ist demgegenüber nicht entscheidend. Da er regelmäßig bestrebt sein wird, sämtliche Steuern auf den Konsumenten abzuwälzen, kann sein Wille für die Frage, ob der Typus einer Verbrauchsteuer gegeben ist, nicht maßstabsbildend sein.
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bb) Ob dem Gesetz die „Idee“ (BVerfGE 14, 76 <96>) oder das „Konzept“ (BVerfGE 110, 274 <298>) einer Abwälzbarkeit der Steuer zugrunde liegt, ist nach der subjektiven Zielsetzung des Gesetzgebers, dem objektiven Regelungsgehalt des betreffenden Gesetzes und etwaigen flankierenden Maßnahmen zu beurteilen (vgl. BVerfGE 91, 186 <203>). Neben den Gesetzesmaterialien sind dabei alle objektiv feststellbaren Indizien in den Blick zu nehmen.
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cc) Ein Indiz dafür, dass die Steuer auf Abwälzbarkeit angelegt ist, kann insbesondere die nach den Umständen gegebene tatsächliche Abwälzbarkeit der Steuer sein. Dies bedeutet, dass für den steuerpflichtigen Unternehmer grundsätzlich die Möglichkeit besteht, den von ihm geschuldeten Steuerbetrag wirtschaftlich auf die Endverbraucher abzuwälzen.
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(1) Die Abwälzbarkeit hat allerdings dann keine Indizwirkung, wenn sich ein gegenteiliger Wille des Gesetzgebers positiv feststellen lässt. Eine tatsächlich gegebene Abwälzbarkeit, die der Intention des Gesetzgebers widerspricht, ist ohne Belang (vgl. FG Hamburg, Vorlagebeschluss vom 29. Januar 2013 - 4 K 270/11 -, juris, Rn. 408 f.; Jobs, Steuern auf Energie als Element einer ökologischen Steuerreform, 1999, S. 216; Herdegen/Schön, Ökologische Steuerreform, Verfassungsrecht und Verkehrsgewerbe, 2000, S. 28 f.; Seer, DStJG 23 [2000], S. 87 <116>; Drüen, ZfZ 2012, S. 309 <319 f.>; Martini, ZUR 2012, S. 219 <224>; Seer, DStR 2012, S. 325 <332 f.>; Gärditz, ZfZ 2014, S. 18 <20 f.>).
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(2) Andererseits ist nicht notwendig, dass die Möglichkeit einer Abwälzung in jedem Einzelfall besteht; auch eine rechtliche Gewähr dafür, dass dem Unternehmer eine Abwälzung tatsächlich gelingt, ist nicht erforderlich. Ausreichend ist eine kalkulatorische Abwälzbarkeit. Dies bedeutet, dass für den steuerpflichtigen Unternehmer generell die Möglichkeit besteht, den von ihm geschuldeten Steuerbetrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einzusetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen - Preiserhöhung, Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten - zu treffen (BVerfGE 31, 8 <20>; 110, 274 <295>; 123, 1 <35>).
Yoo Lupus! Sag mal dein "Betriebsstätten-BeitraX" wer zahlt den eigentlich wirklich?
Und die öffentlichen Einrichtungen die zahlen müssen? Nehmen ihr Gold woher?
Was meinst du eigentlich, wer die Werbung bei ARD und ZDF bezahlt?
Einen BeitraX auf das Wohnen, dann noch Steuern zahlen. Beim Einkaufen den "eingepreisten", "abgewälzten" BeitraX zusätzlich bezahlen!
Zeit, dem BVerfG weitere Beschwerden zuzuführen.
Bereits jetzt zahlt das VolX doppelt. Direkt und indirekt.
Wenn die 16 Bundesländer dann rückwirkend vom BVerfG
ausGEZählt
werden und den UnfuX-BeitraX aus dem Länderhaushalt nehmen müssen, ist das immer noch besser als die jetzige Regelung.
Dem BVerfG wird das völlig egal sein, was das kosten wird. Woher die Länderchefs / -innen die Kohle nehmen ebenso. Sollen sie doch ein paar "VolXstreckungsbehörden" schließen. Die Intendancers feuern. Die Zusatzrenten bei ARD und ZDF kürzen. Ein "paar" Radiosender privatisieren.
Die Zeche hat das VolX jetzt schon in der Wohnung und beim Einkaufen bezahlt.
Wird Zeit, dass die Politik jetzt "eingepreist" wird.
Watt habt ihr Länderchef-Fuzzis eigentlich gedacht, wer ihr seid?
Verschenkt das "WOHNEN" und das "MELDEGEHEIMNIS" an ARD und ZDF!
Und ihr Intendancers? Macht einen auf VolX-Stimme und rastert das VolX durch!
Ihr seid die PIEP ... PIEP ... PIEP ... (Selbstzensur) RASTERFAHNDER!
Die NSA, CIA, MfS, FBI, BKA, BND ...
Mal wieder Zeit für meinen öffentlichen Aufruf zu Ordnungswidrigkeiten:
An Alle!
VolX-GEZ-Boykott!
Stellt jede Zahlung an die GEZ ein!
Diss natürlich mein persönlicher Aufruf.
Werdet hier auch im GEZ-Boykott-Forum Mitglied!
Und falls ihr ein wenig Goldstaub übrig habt, bitte ein kleinwenig für das GEZ-Boykott-Forum
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