Bei der ganzen Geschichte dreht es sich um 7 Mrd €.
Da geht's dann aufeinmal, Verfassungswidrigkeit festzustellen ->Atom-Lobby Wirtschaft gegen Politik, Staat.
Be dem Zwangsbeitrag geht's um 8,5 Mrd €.
Da geht's dann NICHT , ->Rundfunk-Lobby, bleibt: Bürger vs. Politik, Staat.
Dazu war schon vorher bekannt:
Der Zwangsbeitrag ist in der Abgabenordung finanzverfassungsrechtlich FORMELL verfassungswidrig.
Der Zwangsbeitrag ist MATERIELL verfassungswidrig -> Anknüpfungspunkt Wohnung, dazu alleine nur das
Gebot der Einfach-Fiktion (BVerfGE 31, 314 Tätigkeiten der Rundfunkanstalten,1971, Seite 11)
Daraus: ->Eine Wohnung kann keine e-mgn Wellen empfangen !
Die Typisierung (BVerfGE 17, 1, Waisenrente 10.1957 Rn 460) liegt bei 7,5% als "bevorzugende Typisierung", die "benachteiligende T." liegt darunter und nicht bei 10% und nicht bei 37% für Single-Haushalte.
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.