Wie kann es sein, dass das Gericht sich selbst bei der Gehörsrüge verteidigen darf?
Die Frage darf gestellt werden; wäre sie nicht beim darüber geordneten Gericht eher angebracht? Oder käme das dann einer Berufung gleich?
Andererseits wurde ja auch erklärt, daß der Weg zum nächsthöheren Gericht automatisch(?) frei ist, wenn einer Gehörsrüge nicht sachlich nachgegangen wird?
Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist in der Regel im Rahmen des regulär einzulegenden Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs zu erheben. Gegen Urteile eines Verwaltungsgerichts z. B. entweder im Rahmen der Berufung bzw. der Nichtzulassungsbeschwerde. Die isolierte Anhörungsrüge ist nur dann statthaft, wenn es keinen anderen Rechtsbehelf gibt. Das ist bei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts der Fall. Über Anhörungsrügen entscheidet nach der gesetzlichen Konzeption immer das Gericht, dessen Entscheidung angegriffen wird. Das dürfte mit einer der Gründe sein, warum isolierte Anhörungsrügen praktisch nie Erfolg haben. Die große praktische Bedeutung der Anhörungsrüge liegt darin, dass sie unter Umständen zu erheben ist, um den Rechtsweg zu erschöpfen, ein Zulässigkeitserfordernis einer Verfassungsbeschwerde.
Wenn es Anhaltspunkte für eine Gehörsverletzung gibt, ist diese zwingend zu erheben um den Rechtsweg zu erschöpfen. Andernfalls droht die Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde als unzulässig wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs.
Auf der anderen Seite verlängert eine offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge nicht die Monatsfrist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde. Wird das nicht beachtet droht Fristversäumnis.
Allerdings ist es in der Praxis schwierig zu sagen, ob eine Anhörungsrüge als offensichtlich aussichtlos anzusehen ist oder nicht. Daher empfiehlt es sich, um auf Nummer Sicher zu gehen, im Zweifelsfall sowohl direkt nach dem Urteil Verfassungsbeschwerde einzulegen als auch Anhörungsrüge zu erheben. Anschließend ist dann nach Zurückweisung der Anhörungsrüge nochmals Verfassungsbeschwerde zu erheben. Ein guter Anwalt beachtet das.
Alle Formalitäten im Verfassungsbeschwerdeverfahren korrekt zu beachten ist keine leichte Sache.