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Autor Thema: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16  (Gelesen 23995 mal)

g
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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#30: 15. Juni 2016, 21:40
Urteilsverkündung (durch den vorsitzenden Richter Prof.Dr.Kraft):
...
Wir wissen, dass in über 90% der Haushalte Fernsehgeräte stehen.
...
Aus Gründen der Abgabegerechtigkeit waren die Landesgesetzgeber nicht gehalten, am alten Modell der Rundfunkgebühr festzuhalten, denn diese geräte- und anmeldeabhängige Abgabe warf nicht den Zweifel der Abgabegerechtigkeit auf.
Der Übergang zum Beitrag ist Ausdruck der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit der demokratisch legitimierten Landesgesetzgebung.
...
Verfassungsrechtlich ist auch nicht geboten eine Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem Gerätebesitz vorzugeben. Das hatten wir bereits in der Grundentscheidung abgearbeitet.

(ohne Gewähr)
Normalerweise erwartet man schlüssige Argumente. Was ist das oben Gesagte? Das sollen Argumente sein? Doch wohl eher ein Ausweichen und Verzerren.
Man darf eben nicht zu viel verlangen.
Eine saubere Lösung? Ist das zu viel verlangt?

- 90 ist nicht 100.

- Abgabegerechtigkeit --- niemals,, keinerlei Differenzierung und Berücksichtigung individueller Gegebenheiten, Gebühr war auf alle Fälle schon mal besser und gerechter,, das hätte man doch verbessern können.

- gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit der demokratisch legitimierten Landesgesetzgebung ---  da kommt Mr.X nicht mit, was das bedeuten soll? Ist das die Übersetzung für Willkür der Einen und die damit einhergehende Entmündigung der Nichtnutzers und anderer Bürger?

- bei fehlendem Gerätebesitz --- Wo bleibt da der Vorteil, den man angeblich haben soll, aufgrund des Einwurfes, dass es keine Steuer darstellt?
(für Mr.X ist es dann eben Steuer)
Es widerspricht sich irgendwie.


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L

Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#31: 15. Juni 2016, 21:43
Ist das Urteil des BVerwG genauso gerecht wie Die Waage der Baleks in der gleichnamigen Kurzgeschichte von Heinrich Böll?

http://www.litde.com/deutsche-novellen/heinrich-bll-die-waage-der-baleks/die-waage-der-baleks-heinrich-bll.php

Auszug:
Die Wälder gehörten den Baleks, auch die Flachsbrechen. Die Baleks besaßen im Heimatdorf meines Großvaters ein Schloß, und die Frau des Familienvorstandes jeweils hatte neben der Milchküche ein kleines Stübchen, in dem Pilze, Kräuter, Heublumen gewogen und bezahlt wurden. Dort stand auf dem Tisch die große Waage der Baleks [...]


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  • Cry for Justice
Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#32: 15. Juni 2016, 22:32
Ich gehe ins Bett und schlafe mich erst aus...
Um diese Zeit ?
Verspätete Siesta ?


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Schrei nach Gerechtigkeit

V
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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#33: 15. Juni 2016, 23:10
Urteilsverkündung (durch den vorsitzenden Richter Prof.Dr.Kraft):
...
Wir wissen, dass in über 90% der Haushalte Fernsehgeräte stehen.
...
Normalerweise erwartet man schlüssige Argumente. Was ist das oben Gesagte? Das sollen Argumente sein?

Richtig! Argumente sucht man in den Behauptungen des BVerwG vergebens.

Das Wissen um die Geräte ist bei einer Wohnungsabgabe irrelevant. Die Rundfunkgeräte spiegeln im 21 Jahrhundert keine Nutzung eines bestimmten Programmes mehr wider. Der direkte Zusammenhang (spezifische Beziehung) mit der Nutzung der ö.-r. Programme gab es nur zur Anfangszeit der Rundfunkabgabe. Dies liegt Jahrzehnte zurück.
 
Ob die eine Medienoption überhaupt genutzt wird, hängt mit dem konkreten Nutzungswillen zusammen. Nichtnutzer und die aus Sorge vor Repressalien zahlenden Millionen Nichtnutzer der ö.-r. Option werden nicht sachgerecht Differenziert. Die indirekte Unterstellung der Nutzung der ö.-r. Option ist im 21 Jahrhundert eine reine Fiktion. Der Gesetzgeber darf jedoch keine Fiktion anwenden (BVerfGE 31, 314), um entgegen der Wirklichkeit die Nutzung einer vorgesetzten öffentlich-rechtlichen Medienoption jedem Bürger unwiderleglich zu unterstellen.
 
Ein angeblich individuell zurechenbarer Vorteil bei Nichtnutzern ist eine herbeigeredete Fiktion, die zur einer Ungleichbehandlung und dem Verstoß gegen die Belastungsgleichheit des Art. 3 Grundgesetz führt. Werden Beiträge erhoben, verlangt Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll. Damit ist die Abgabe Verfassungswidrig.

Die Ignoranz des bindenden zweiten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkabgabe mit nicht vorhandener Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch, die Ignoranz der Hinweise dazu in der Gehörsrüge ist kriminell. Die Entscheidung der Bundesverwaltungsrichter ist schlichte Willkür.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2016, 23:19 von Viktor7«

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lex

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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#34: 16. Juni 2016, 00:19
Aha.. also wenn Rossmann klagt, dann wissen die Richter also auch, dass in 90% der Filialen Fernseher stehen? Interessant...


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V
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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#35: 16. Juni 2016, 01:14
Aha.. also wenn Rossmann klagt, dann wissen die Richter also auch, dass in 90% der Filialen Fernseher stehen? Interessant...

Ein wechselnder Beurteilungsmaßstab ist für die Verwaltungsrichter kein Problem. Bei Rossmann heißt es dann: Rossmann hat genug Geld.

Anderes Beispiel passend zur Rossmann:
Die Einwohner auf der linken Seite der Straße zahlen ihre Abgabe pro Wohnung, die auf der rechten Seite pro Anzahl der Personen in der Wohnung, wobei auf der rechten Seite kein Rundfunk nachweislich empfangen wird.


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M
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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#36: 16. Juni 2016, 08:15
Bezüglich der Argumentation der Gerichte, die Abgabe sei nicht eine Steuer:

Das ergibt sich aus der Zweckbindung, aus der Kostendeckung.

Am Ende von http://stmichael.tk/2015-09-17K.htm schrieb ich folgendes:

Zitat
Ein wesentlicher Unterschied der Rundfunkabgabe mit einer Steuer ist sicher nicht, dass die Erhebung der Mittel durch den Zweck begrenzt wird (vgl. Seite 7 vom Musterurteil, vorletzter Absatz), dass die Abgabe erhöht wird, wenn sie dem gemeldeten Bedarf nicht genügt, dass eher ein höherer Bedarf gemeldet als die Abgabe gesenkt wird, wenn die Abgabe einen Überschuss bringt. Eine Steuer wird nicht ohne ein Gesetz, das sie begrenzt, erhoben. Auch beim Staatshaushalt sollte Ausgleich das Ziel sein. Überschüsse sind zwar viel seltener als Defizite, aber dauernd ebenso schädlich (Fußnote1). Eine Steuer, deren Aufkommen gesetzlich mit einem Zweck gebunden ist, würde ihr Ziel verfehlen und ihre Legitimation verlieren, wenn sie entweder dauern Überschüsse oder dauern Defizite bringen würde. Eine Zweckbindung des Aufkommens widerspricht nicht dem Begriff der Steuer (vgl. BVerfGE 7, 244). Die Rundfunkabgabe wird für eine allgemeine öffentliche Aufgabe erhoben (§2 Abs. 1 Satz 1 RStV) und entgilt keine Leistung (vgl. 2 BvF 1/68 vom 27.07.1971, sowie die in Seiten 9 und 10 meines Schreibens vom 29.07.2015 erwähnten Schreiben des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin).

Mir war klar, dass dem Gegner dieses Scheinargument sehr wichtig war. Warum? Ich verglich Zeile für Zeile das Potsdamer und das Berliner Musterurteil, dieses Argument der Kostendeckung erschien im späteren Berliner Musterurteil, aber noch nicht im Potsdamer Musterurteil, und wurde später ständig wiederholt. (Was ist eigentlich die Quelle der Aurgumentation der Gerichte?)

Ich fügte meine Antwort am Ende, um sie zu betonen.

Urteile wie ein Philologe zu vergleichen, hilft, Kenntnisse zu gewinnen.  Leider habe ich wenig Zeit dafür.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2016, 08:45 von MichaelEngel«

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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#37: 16. Juni 2016, 12:17
Sinnlos.....
Die Macht spielt ihr Spiel.....und alle spielen mit


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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#38: 16. Juni 2016, 12:41
Sinnlos.....
Die Macht spielt ihr Spiel.....und alle spielen mit

Ein Blick in den Jahresbericht des BS zeigt, dass eben nicht alle mitspielen und die Zahl der Spielaussteiger stetig steigt!  >:D


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#39: 16. Juni 2016, 12:58
Wenn die Richter behaupten, dass sie wissen, dass überall Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten werden, hat das nichts mit Gerichtsbarkeit zu tun, eher mittelalterliches Glaskugellesen. Diese Richter fungieren ungerechterweise als Verteidiger der Rundfunkanstalten. Die Kläger haben vorgebracht und bewiesen, dass falsch typisiert wurde, weil nicht 90% Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind. Wie kann ein Richter da eine unbewiesene Behauptung zugunsten des Angeklagten aufstellen? Wäre es nicht Sache der Rundfunkanstalten, diese Behauptung zu beweisen und die Argumente der Kläger zu entkräften?


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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#40: 16. Juni 2016, 13:58
Sinnlos.....
Die Macht spielt ihr Spiel.....und alle spielen mit

Ein Blick in den Jahresbericht des BS zeigt, dass eben nicht alle mitspielen und die Zahl der Spielaussteiger stetig steigt!  >:D

Ich bin am Ende meines Kampfes angelangt.
Konnte die Vollstreckungsstelle erstmal aufhalten mit dem Argument "nicht rechtsfähig" "fehlende Unterschrift" "keine abschliessende Entscheidung meine Widerspruchs".
Nun kam der Widerspruchsbescheid von der Rundfunkanstalt....unterschrieben mit Name....es bleibt nur die Klage...die wahrscheinlich (wie alle anderen) abgewiesen wird.
Bevor ich meine Solventheit verliere und meine Konten sich erledigt haben werde ich wohl zahlen müssen.
Jeder kämpft alleine....
Am Ende heisst es zahlen oder sich finanziell ruinieren.
Jeder .....von Politikern bis zu Richtern und "Amtsangestellte" decken sich gegenseitig.
Solange dies nicht wirkungsvoll auf die Strasse gebracht wird, in Form von Demonstrationen (und ich meine nicht ein paar hundert, sondern richtig gross) wird es bleiben wie es ist.
Meine Meinung zu diesen Menschen in diesem Land bleibt......
1. SCHLAFSCHAFE
2. UNS GING'S NOCH NIE SO GUT WIE HEUTE
3. BROT UND SPIELE
4. TEILE UND HERRSCHE

Und nicht zu vergessen, dass Infratest Dimap über die Wahlen vorher schon genau bescheid weiss.
Indien ist in puncto Korruption ist ein Schei... dagegen


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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#41: 16. Juni 2016, 15:53
Ich bin am Ende meines Kampfes angelangt.
Das ist sehr schade...

Konnte die Vollstreckungsstelle erstmal aufhalten mit dem Argument "nicht rechtsfähig" "fehlende Unterschrift" "keine abschliessende Entscheidung meine Widerspruchs".
Das ist doch schonmal ein Erfolg!

Nun kam der Widerspruchsbescheid von der Rundfunkanstalt....unterschrieben mit Name....es bleibt nur die Klage...die wahrscheinlich (wie alle anderen) abgewiesen wird.
Damit zeigst Du nur, dass die Justiz mit ihrer Taktik der Verleugnung von Tatsachen und Rechtsbeugung Erfolg hat!

Bevor ich meine Solventheit verliere und meine Konten sich erledigt haben werde ich wohl zahlen müssen.
Jeder kämpft alleine....
Am Ende heisst es zahlen oder sich finanziell ruinieren.
Jeder .....von Politikern bis zu Richtern und "Amtsangestellte" decken sich gegenseitig.
Solange dies nicht wirkungsvoll auf die Strasse gebracht wird, in Form von Demonstrationen (und ich meine nicht ein paar hundert, sondern richtig gross) wird es bleiben wie es ist.
Meine Meinung zu diesen Menschen in diesem Land bleibt......
1. SCHLAFSCHAFE
2. UNS GING'S NOCH NIE SO GUT WIE HEUTE
3. BROT UND SPIELE
4. TEILE UND HERRSCHE

Und nicht zu vergessen, dass Infratest Dimap über die Wahlen vorher schon genau bescheid weiss.
Indien ist in puncto Korruption ist ein Schei... dagegen

Resignation ist sicherlich die falsche Antwort auf die von Dir genannten Umstände. Auch wenn ich Deine Meinung sehr gut verstehen kann, halte ich sie für falsch...

Demokratie und Gerechtigkeit fallen nicht vom Himmel - dafür müssen wir kämpfen!


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter in allgemeine Diskussionen abdriften, sondern bitte am Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2016, 17:17 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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lex

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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#42: 16. Juni 2016, 16:03
Das in 90% der Haushalte Fernseher stehen mag sicherlich stimmen.
So haben auch über 90% der Haushalte einen Stromanschluß, eine Wasserversorgung, einen Telefonanschluß und und und...
Der Unterschied ist, ich kann mir aussuchen, wer mir den Strom liefern darf, wer das Wasser, wer das Telefon. Hier gibt es keine "Gebühr" die einfach mal eben eingetrieben wird.
Nebenbei haben viele Haushalte auch Kinder. Könnte doch der Staat pauschalisieren und jedem Haushalt Kindergeld geben.

Hab ich Ironietags vergessen? Sorry, die Richter sind echt nicht von dieser Welt.


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B
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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#43: 16. Juni 2016, 20:06
Urteilsverkündung (durch den vorsitzenden Richter Prof.Dr.Kraft):


Re: Hintergründe/ Querbezüge des ÖRR (insbes. MDR) zur DDR
Und die Uni Leipzig verleiht der ***-Funktionärin eine Honorar-Professur!
Ehrenhafte Gesellschaft dort in Leipzig...
ACH MOMENTCHEN MAL... Wer ist noch im Club der Honorarprofessoren in Leipzig... ????
https://www.jura.uni-leipzig.de/fakultaet/lehrende/honorarprofessoren/
hier:
http://www.ingokraft.de/
Richter am Bundesverwaltungsgericht. Man kennt sich also.

Das Ergebnis ist keine Überraschung. Prof. Dr. Kraft und die ARD-Vorsitzende sind beim gleichen "Arbeitgeber" angestellt. Es ist ein Skandal, dass Prof. Dr. Kraft nicht wegen Befangenheit ausgeschlossen wurde.

Warum werden keine Befangenheitsanträge gestellt??? Selbst die Terroristin Zschäpe führt die Gerichte alle an der Nase rum, indem Sie einen Verteidiger nach dem anderen aussortiert und diverse Befangenheitsanträge austeilt.


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

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  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#44: 18. Juni 2016, 21:58
Urteilsverkündung (durch den vorsitzenden Richter Prof.Dr.Kraft):


Re: Hintergründe/ Querbezüge des ÖRR (insbes. MDR) zur DDR
Und die Uni Leipzig verleiht der ***-Funktionärin eine Honorar-Professur!
Ehrenhafte Gesellschaft dort in Leipzig...
ACH MOMENTCHEN MAL... Wer ist noch im Club der Honorarprofessoren in Leipzig... ????
https://www.jura.uni-leipzig.de/fakultaet/lehrende/honorarprofessoren/
hier:
http://www.ingokraft.de/
Richter am Bundesverwaltungsgericht. Man kennt sich also.

Das Ergebnis ist keine Überraschung. Prof. Dr. Kraft und die ARD-Vorsitzende sind beim gleichen "Arbeitgeber" angestellt. Es ist ein Skandal, dass Prof. Dr. Kraft nicht wegen Befangenheit ausgeschlossen wurde.

Richter Prof. Dr.Ingo Kraft, Prof. Dr. Karola Wille (Intendantin MDR) und Prof. Ruprecht Eser ( Reporter ZDF) haben den selben Arbeitgeber und sind Kollegen an der Universität Leipzig. Laut Webseite der Universität Leipzig sind Herr Kraft und Herr Eser Honorarprofessoren. Frau Wille wird mittlerweile "nur" als Mitarbeiterin geführt.

Die Universität Leipzig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

Richter Prof. Dr.Ingo Kraft wird somit vom Land Sachsen, Unterzeichner der Ratifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, bezahlt und seine Kolleginnen und Kollegen sind unter anderem Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Es stellt sich die berechtigte Frage, was wäre passiert, wenn sich Richter Prof. Dr.Ingo Kraft bei seiner Urteilsfindung gegen seinen Arbeitgeber und seine Kollegen entschieden hätte?

Kann dies ein Umfeld für eine unabhängige Urteilsfindung sein?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2016, 03:24 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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