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Autor Thema: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16  (Gelesen 22476 mal)

G
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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#15: 15. Juni 2016, 13:04
Wann soll das Urteil verkündet werden, am Folgetag wie bei den Verhandlungen im März?

Nein, das Urteil wurde bereits letzte Woche geschrieben und wird noch heute veröffentlicht :-X


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s
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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#16: 15. Juni 2016, 13:06
Ich habs gedacht und Du grad ausgesprochen!! :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:


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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#17: 15. Juni 2016, 13:08
Es handelt sich um eine Gehörsrüge – Wird da ein Urteil überhaupt gefällt? Was passiert jetzt? Reset unnd neu anhören/verhandeln? Eine Entschuldigung der Richter? Oder wir sind unfehlbar und alles ist und bleibt paletti?


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k
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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#18: 15. Juni 2016, 13:11
Keine Gehörsrüge - "Revisions-" Verhandlung, wie bereits am 18.02. kommuniziert  ;)

Jetzt 28 BVerwG-Verfahren: Aktenzeichen Vorinstanzen & Termine f. Ruhendstellung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17606.0.html


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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#19: 15. Juni 2016, 13:23
Ich gehe ins Bett und schlafe mich erst aus...

Keine Gehörsrüge - "Revisions-" Verhandlung, wie bereits am 18.02. kommuniziert  ;)

Jetzt 28 BVerwG-Verfahren: Aktenzeichen Vorinstanzen & Termine f. Ruhendstellung
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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#20: 15. Juni 2016, 14:06
Wann soll das Urteil verkündet werden, am Folgetag wie bei den Verhandlungen im März?

Das Urteil wird heute um 16 Uhr verkündet werden, na da bin ich aber sehr gespannt. ::) :o


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

M
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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#21: 15. Juni 2016, 17:45
Wie zu erwarten:

Bundesverwaltungsgericht weist erneut Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab
heute, 17:33 dpa-AFX

LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Der pro Haushalt erhobene Beitrag sei verfassungsgemäß und auch keine Steuer, entschied der 6. Senat am Mittwoch in Leipzig. Er folgte damit seinem Grundsatzurteil vom März, als er schon einmal zahlreiche Klagen abgewiesen hatte. (Az.: BVerwG 6 C 35.15, 6 C 37.15, 6 C 47.15)

Geklagt hatten jeweils Inhaber einer Wohnung, die entweder kein Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radio besitzen. Sie halten es für ungerecht, dass sie trotzdem den einheitlichen Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat zahlen sollen. Einige der Kläger vom März haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen zu wollen./bz/DP/edh

http://www.onvista.de/news/bundesverwaltungsgericht-weist-erneut-klagen-gegen-rundfunkbeitrag-ab-35181645


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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#22: 15. Juni 2016, 17:54
Hatte eigentlich auch nichts anderes erwartet, oder?

Wir müssen weiterhin auf die Straße gehen.

Info-Stände und der 3.10.16.

Der Kampf geht auf jeden Fall weiter.

Evtl. Lichtblick, die Entscheidungen der Betriebsstättenabgabe.

 


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#23: 15. Juni 2016, 17:58
Soeben war die Urteilsverkündung. Der 6 Senat hat etwas auf sich warten lassen (17 Uhr, anstatt 16 Uhr).
Wie zu erwarten wurden alle 3 Revisionen zurückgewiesen.
Die Gehörsrüge wurde nicht erwähnt.
Eine Pressemitteilung des BVerwG wird es diesmal nicht geben.


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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#24: 15. Juni 2016, 18:05
Hatten die verehrten Richter dazu Stellung genommen, warum sie die bindenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur nicht vorhandener Gegenleistung (2.-tes Rundfunkurteil) und des fehlenden besonderen Vorteils durch die Belastung der Allgemeinheit ignorieren?


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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#25: 15. Juni 2016, 18:36
Urteilsverkündung (durch den vorsitzenden Richter Prof.Dr.Kraft):

Verwaltungsstreitsachen 6 C 35.15, 6 C 37.15, 6C 47.15

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:

Die Revisionen der Kläger werden zurückgewiesen

Begründung:
Der Senat sah keine Gründe von der alten Linie abzuweichen.
Die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunkbeitrag ergibt sich aus Überzeugung des Senats aus dem Grundgesetz.
Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer. Er ist eine nichtsteuerliche Abgabe, eine Vorzugslast. Das ergibt sich aus der Zweckbindung, aus der Kostendeckung.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zum Strassenausbaubeitrag ausdrücklich dieses Argument abgearbeitet.
Der Rundfunkbeitrag ist gegenleistungsabhängig und wird für die Möglichkeit erhoben die ör-Programme empfangen zu können.
Nach dem RBStV dient der Rundfunkbeitrag der funktionsgerechten Finanzausstattung des örR.
 
Die Gegenleistung, die Möglichkeit des Empfangs des örR, kommt in den Staatsverträgen hinreichend häufig zum Ausdruck.
Strengere Anforderungen ergeben sich auch nicht aus der Rechtsprechung des BVerfG zur BaWü Rückmeldegebühr vom 19.3.2003. Damit ist der Rundfunkbeitrag als nichtsteuerliche Vorzugslast hinreichend verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Der Rundfunkbeitrag ist das geeignete Modell für die staatsfreie Finanzierung des örR, wie es in der Rechtsprechung des BVerfG bereits vorgezeichnet ist.
Er ist geeignet diesen Vorteil zu erfassen und abzubilden.
Wir wissen, dass in über 90% der Haushalte Fernsehgeräte stehen.
Aus Gründen der Abgabegerechtigkeit waren die Landesgesetzgeber nicht gehalten, am alten Modell der Rundfunkgebühr festzuhalten, denn diese geräte- und anmeldeabhängige Abgabe warf nicht den Zweifel der Abgabegerechtigkeit auf.
Der Übergang zum Beitrag ist Ausdruck der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit der demokratisch legitimierten Landesgesetzgebung.
Verfassungsrechtlich ist auch nicht geboten eine Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem Gerätebesitz vorzugeben. Das hatten wir bereits in der Grundentscheidung abgearbeitet.
Dies würde das gesetzliche Ziel von der Gebühr wegzukommen völlig konterkarieren.
Die Befreiungspraxis der Rundfunkanstalten, die ihrerseits politischer Kontrolle unterliegt stellt die Verfassungsrechtlichkeit des Rundfunkbeitrags nicht in Frage.
Die gesetzliche Regelung, dass Beitragspflicht und Beitragsfälligkeit sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

(ohne Gewähr)


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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#26: 15. Juni 2016, 18:37
Hatten die verehrten Richter dazu Stellung genommen, warum sie die bindenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur nicht vorhandener Gegenleistung (2.-tes Rundfunkurteil) und des fehlenden besonderen Vorteils durch die Belastung der Allgemeinheit ignorieren?
Leider nein


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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#27: 15. Juni 2016, 18:54
Die Rundfunkanstalt gewonnen? Oder Die Justiz (an Glaubwürdigkeit) verloren?


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Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#28: 15. Juni 2016, 19:23
Die Rundfunkanstalt gewonnen? Oder Die Justiz (an Glaubwürdigkeit) verloren?

Es ist nicht nur die Glaubwürdigkeit der Justiz. Der Rechtsstaat demontiert sich gerade selbst!


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

a

azdb-opfer

Re: Live-Ticker Leipzig, Mi. 15.06.16
#29: 15. Juni 2016, 21:02
Urteilsverkündung (durch den vorsitzenden Richter Prof.Dr.Kraft):


Re: Hintergründe/ Querbezüge des ÖRR (insbes. MDR) zur DDR
Und die Uni Leipzig verleiht der ***-Funktionärin eine Honorar-Professur!
Ehrenhafte Gesellschaft dort in Leipzig...
ACH MOMENTCHEN MAL... Wer ist noch im Club der Honorarprofessoren in Leipzig... ????
https://www.jura.uni-leipzig.de/fakultaet/lehrende/honorarprofessoren/
hier:
http://www.ingokraft.de/
Richter am Bundesverwaltungsgericht. Man kennt sich also.

Das Ergebnis ist keine Überraschung. Prof. Dr. Kraft und die ARD-Vorsitzende sind beim gleichen "Arbeitgeber" angestellt. Es ist ein Skandal, dass Prof. Dr. Kraft nicht wegen Befangenheit ausgeschlossen wurde.


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