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Autor Thema: Rundfunkbeitrag - Gehörsrüge zum Copy & Paste Urteil des BVerwG  (Gelesen 33788 mal)

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Sind die vom Kläger zu tragenden Gerichtskosten eine Gegenleistung für eine Leistung des Gerichtes?


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Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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Sind die vom Kläger zu tragenden Gerichtskosten eine Gegenleistung für eine Leistung des Gerichtes?

Nein, die Gerichtskosten werden aber auch nirgends als "Gerichtsbeitrag" bezeichnet.


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m
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Hallo Leute.

Ich habe mich vor drei Wochen an den EU Ombudsmann gewandt:

http://www.ombudsman.europa.eu/de/atyourservice/home.faces

Für jeden EU Bürger nutzbar. Bei Beschwerden über schlechte Verwaltungspraxis in der EU Staatengemeinschaft.

Keine Ahnung, ob und wohin das weiterführt. Aber ein Versuch war es wert. Bis jetzt habe ich nur die Rückmeldung, dass geprüft wird, wer für mein Anliegen zuständig ist. Und das hier ist auf jeden Fall ein guter Grund für eine erneute Beschwerde!

Grüße an alle Mitstreiter



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