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Autor Thema: Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung.  (Gelesen 13618 mal)

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Zweck dieses Themas soll sein: Eine Sammelstelle für geeignete Beschwerdegründe.
Das ist wichtig, weil solche Gründe ja auch jedermann jederzeit bereits gegen Verwaltungsgerichte und Vollstreckungsversuche vortragen kann. Das ist als Überraschungseffekt oft hilfreich: Es löst oft ein Innehalten der Bearbeiter aus.
Zugleich wird mit einer solchen Argumente-Sammlung die Arbeitsgrundlage verbessert für die geplanten bundesweiten Landesverfassungsbeschwerden.
Diskussion sollte hier nicht zu sehr ausweiten. Die Übersicht der Rechtsgrundlagen soll übersichtlich bleiben.

Bisher sind die hierfür effizienten Schlüsselargumente in diversen Themen des Forums verstreut und deshalb nicht so richtig effizient verwertbar. Dies Thema soll also bitte möglichst konzentriert die Rechtsgrundlagen darstellen, wie man sie ganz konkret in Verfahren einsetzen kann.
Es könnte durchaus zweckdienlich sein, die in anderen Forums-Themen verstreuten Kernargumente hier einzufügen, beispielsweise mit Verweis für mehr auf das andere Thema im Forum.

Der bisherige Ansatz der Landesverfassungsbeschwerde war eingeschränkt auf Berlin + Brandenburg:
"Verfassungsbeschwerde Land Berlin..."  "Teilnahme möglich: Berlin, Brandenburg."
2016-08-29++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20039.msg130558.html

Damit waren die Vorteile der eigenen Verfahren den Mitunterzeichnern dieser beiden Bundesländer reserviert:
(1) Nämlich Antrag auf Aussetzung zu allem bezüglich des eigenen Infosteuer-Kontos (Tarnbezeichnung: "Beitragskonto").
(2) Aussicht auf Erlass für die Zukunft.
(3) Vielleicht auch Rückzahlung aller eventuellen bisherigen Zahlungen.
(4) Ganz vielleicht: Erstattung der bisherigen Kosten. 
Erfolg zu (1) bis (4) ist nicht garantierbar. Aber die Vorgänge werden darauf ausgerichtet, die Aussicht dafür möglichst weitgehend zu schaffen.

Inzwischen ist seit geraumer Zeit ein Konzept ausgestaltet, wie jeder bundesweit selber Landesverfassungsbeschwerde einlegen kann.
Das ist etwas weniger komfortabel aufbereitet. Denn man muss sich selber ein wenig an der jeweiligen Landesverfassung orientieren: Nicht vertiefen; aber sichten und die Paragrafen- beziehungsweise Artikel-Nummern im Mustertext austauschen.
Es dürfte nur denjenigen erfolgreich gelingen, die als aktive Streiter gegen staatliches Unrecht ihre Einblicke sammelten. Mal etwas zu vereinfachend formuliert: Wer mindestens 100 Einträge in diesem Forum leistete, der bekommt das hin. Wer nur 10 hat, dann eher nicht.

Die Landesverfassungsbeschwerden sind noch nicht aufbereitet.
Vorgesehen für März 2017 (unverbindlich). Kern der Forderungen:
- Befreiung von 4 Millionen Niedrigverdienern;
- Befreiung aller Nichtzuschauer;
- Verzicht auf die Betriebsstättenabgabe und auf die Kfz-Abgabe.
Das steht für rund ein Viertel der Einnahmen und würde deshalb eine Neuordnung des Staatsfernsehens erzwingen. "Erzwingen", dann bezüglich dieser Forderungen ist die Rechtslage zwingend. Nur wurde dafür bisher nicht ausreichend unbeirrbar gestritten.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Themen für Auslösung von juristischer Hebelwirkung
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zwecks Erzwingen der Neuordnung der Rundfunkabgabe: Unsere gemeinsam geschaffene "Info-Datenbank": Aktuelleste Übersicht dieser Liste:
2017-01-17 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg138702.html#msg138702

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Adressen und sonstige wichtige Daten
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Beweis-Übersicht: Politiker, Parteien, Fraktionen, Behörden,.. wollen uns helfen
2016-12-04++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21172.msg136081.html#msg136081
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Kontaktdaten sammeln: Ministerpräsidenten, Intendanten,Landesverfassungsgerichte
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(Datenschutz:) Rundfunkstaatsvertrag seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft
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[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
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Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung..
2017-01-17++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.0.html
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Verfassungsbeschwerde Land Berlin... Teilnahme möglich: Berlin, Brandenburg.
2016-08-29++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20039.msg130558.html
2016-12-18 konkret: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20039.msg137325.html#msg137325
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Wettbewerb, EU-Recht, Kartellrecht: Absurditäten-Kabinett
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"Wer gehört wem" beim Staatsfernsehn (Verflechtungs-Diagramm Sozialismus, Kapitalismus.)
http://www.rundfunk-reform-niedersachsen.de/unternehmensstruktur
http://www.rundfunk-reform-niedersachsen.de/images/unternehmensstruktur_des_oerr.pdf (5 MB!)
(Unvorstellbares! Für eure Gerichtsverfahren als Beweismittel herunterladen! Wer weiß, wie lange die Links nun noch klappen werden.)
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Zusammenfassung des EU-Rechts (systematisch geordnete Übersicht)
2016-10-28++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20730.msg134035/topicseen.html#msg134035
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Länder wollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Kartellverbot ausnehmen
2017-01-02++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21519.msg137980.html#msg137980
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... EU-Ausschreibungen ... ARD etc... Beitragsservice  ... offenbart interne Funktionsweise.
2016-03-28++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18090.msg135957/topicseen.html#msg135957


[/b]Erhebung...TV- Einschalt... bzw. Zuschauerquoten [/b] (Profi-Statisik-Fälschung?)   
2016-04-22++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18543.msg121275.html#msg121275
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Institutionen und Funktionsweise an der Spitze
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Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
2016-10-04++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20416
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Daten und Diagramme zur Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den letzten Jahrzehnten
2016-10-23++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20637.msg134562/topicseen.html#msg134562
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ARD,ZDF: Darf Gemeinnützigkeit das Erschaffen von Multi-Millionären finanzieren?
2016-10-17++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20573.msg132916.html#msg132916
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Verbraucherzentralen  ... alimentiert durch Rundfunkabgabe. Großartige Faktensammlung.
2015-03-10++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg90249.html#msg90249
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Konkrete Maßnahmen
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Ihre Vollstreckungsstelle wird informiert, wieso Vollstreckung zu verweigern 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20658.msg133639.html#msg133639
Verwertungsweise: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20658.msg134212.html#msg134212
   .
Kurzanleitung "David verhaut Goliath": Für die, die nicht juristisch streiten wollen/können.
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
   2016-04-02++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
   2016-04-05++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.0.html
   .
!_630_! Fragen an Landesregierung durch Landtagsfraktion / Sachsen
2016-11 http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7087&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0
Ideale Bausteintext-Vorlage für Ihre seitenlangen Schriftsatz-Fragen, die den Beitragsservice stilllegen, also möglicherweise Inkasso bei Ihnen. (Link auf !_keinen_! Fall als Parteiwerbung gemeint.)
   .
Humor als Waffe: Waffenkiste mit Witzen, Aphorismen und Schwarzem Humor
2016-09-11++ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20184.msg130402.html#msg130402
Taktisch wichtig für Sympathie bei Richtern und Personal ist, ihnen den tristen Arbeitsalltag durch etwas Aphorismen, Satire und Humor fröhlicher zu machen. Hier feste Schriftsatz-Strategie - mindestens 1 pro Seite. 
   .


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Januar 2017, 15:15 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Kurzinfo: Wie können Landesverfassungsbeschwerden "bundesweit" funktionieren?
Es gehört an sich nicht zum gewählten Thema. Darum hier nur eine geraffte Minimal-Information. Alles Nähere hat Zeit, bis die Zeit dafür gekommen sein wird.

(1) Vorgesehen ist ein "Pilotverfahren" beim Landesverfassungsgericht in Berlin.
Rund 300 Seiten. Rund 100 davon bereits in Gerichtsverfahren eingeführt / dokumentiert.
Die ARD-Senderanstalt RBB hat Sitz in Berlin. Sie bedient Berlin und Brandenburg. Unmittelbar beschwerdeberechtigt sind laut Berliner Landesrecht demnach Bürger aus Berlin und Brandenburg. 

(2) Mehrere Beschwerdeführer sind jedenfalls für "Berlin + Brandenburg" nötig,
weil jeder nur für seinen Beschwerdegrund beantragen kann, wir aber 100 % der rund 20++ Rechtsfehler der Rundfunkabgabe abdecken wollen. Eine globale Neuordnung unter Abschaffung aller wesentlichen Rechtsverstöße soll unabweisbar rechtlich nötig gemacht werden.
Der einzelne Beschwerdeführer unterzeichnet nur die wenigen klar und sofort verständlichen Zeilen seines Beschwerdegrunds. Er/sie verweist sodann auf das Pilotverfahren. Er/sie muss also die 300 Seiten des Hauptverfahrens weder kennen noch sich damit identifizieren.

(3) Andere Bundesländer: Wie hieran ankoppeln?
Sinngemäß wie (2), aber mit ein paar Besonderheiten.

(4) "Erschöpfung des Rechtsweges"?
Diese übliche Problematik wird im Pilotverfahren geregelt. Überraschenderweise hilft dabei die leicht belegbare extreme rechtliche Fehlerhaftigkeit der Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts (2016) und zwei anderer Landesverfassungsgerichte (2014).
Des weiteren hilft hierbei, dass der seit etwa Oktober 2016 neu geltende Staatsvertrag ohnehin zu neuen Regelungen 12 Monate lang beschwerde-geeignet ist. Beschwerde erfolgt insbesondere gegen funk.net und gegen die Einlieferung von rund 70 Millionen Meldedaten-Sätzen durch die Kommunen an die Nicht-Rechtsperson Beitragsservice.
Schließlich hilft die nur 3-jährige Verjährungsfrist der Rückforderbarkeit bei Fällen von rechtlich fehlerhaftem Zwangs-Inkasso. (Diese Verjährungsklausel soll übrigens ebenfalls als unzulässig angefochten werden werden.)

Das Thema dieses Threads ist: Die diversen Rechtsgrundlagen für Verfassungsbeschwerden übersichtlich zu konzentrieren und für Details die diversen anderen Forumsthemen hier gesammelt ersichtlich zu machen.
Dieser erste Beitrag passt demnach nicht zum 'Thema. Es war nur das Vorab-Wegerlediigen von sich aufdrängenden Fragen. Auf diese Weise können wir diese Fragen hier ab jetzt ausklammern. Verfahrensrecht und Strategie - wie oben (1) bis (4) - ist ungeeignet für viel Diskussion. Es ist komplex und es ist wie es ist und kaum beeinflussbar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2017, 13:01 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Thema "Haushaltsabgabe"? "Wohneinheiten-Abgabe"? "Möglichkeit der Nutzung"?

Hierzu entstand gerade ein weiteres Thema im Forum:
Wohnen als "lebendes" System inkompatibel mit "starrer" Beitragserhebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21738.msg138913/topicseen.html#msg138913
Es ist derart viel dazu gesagt worden und wir wissen, das ist eine totale Absurdität.

Ein eindeutiger extremster Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz: (Verfassungsrecht)

Wie das LG Tübingen im Herbst im berühmten Entscheid klarstellte:
Das Konzept der Wohneinheiten-Abgabe führt zu Ungleichheit bis hin zum Faktor von beispielsweise 1:16 bezüglich der pro-Kopf-Belastung: "Total unzulässig."
Die Ausrede der staatlichen Rechtsverletzer lautete, man musste in den Staatsverträgen es so regeln, weil es gerechter nicht geht.
Aha. So ein Unfug. Wieso der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof sich für diese Rechtsverletzung engagieren ließ, wurde er in höflicher Form im September 2016 befragt. Antwort: Gar keine.
Aber immerhin wäre ja sinnvoll, diesen Einwand der "Unmöglichkeit von Verfassungstreue" auszuhebeln beim Schriftsatz bei Gericht. Und zwar wie folgt:

Sogar die "Möglichkeit der Nutzung" kann in halbwegs ausreichendem Einklang mit dem Gleichheitsprinzip abgaben-belastet werden.

Wie folgt kann man das im Schriftsatz für das Gericht belegen:
Sagt man, dass die Möglichkeit der Nutzung durch umbaute Räume entsteht, so ist nur eben die Wohnungseinheit die total verkehrte Bemessungsgrundlage. "Verrückter geht kaum."
Die qm Wohnfläche wären richtig, um das Volumen der "Möglichkeit der Nutzung" zu erfassen, nämlich die jeweiligen qm Wohnflächte, die von diesem "Bildungsauftrag"-Elektrosmog verseucht werden.

Beispiel: Wer mit 10 Köpfen und 4 Autos in einer 400-qm-Wohnung wohnt, zahlt dann bespielsweise 38 € monatlich für die Elektrosmog-Verseuchung durch ARD, ZDF usw.. 
Beispiel: Wer alleine 40 qm bewohnt, zahlt 2 € / Monat für die Elektrosmog-Verseuchung.
Berchnungsformel: 1 Euro pro 10 qm, aber immer ein pauschaler Abzug von 20 qm für Diele, Bad, Küche.

Voraussehbar ist: Dann heuchelt der ARD-Sender bei Gericht: Wohnflächen - das ist ja viel indiskreter.

Nein. Dass dort jede Menge komische Gründe für eine Abgabenregelungt nach Motto "Absurdistan" aus dem Zylinder gezaubert werden, wissen wir ja. Also bringt der Schriftsatz an das Gericht am besten sofort vorsorglich die Gegenargumente:
Bei Eigenheimen hilft Anlehnung an die Grundsteuer - oder wie in Europas Süden, es hilft das Satelliten-Foto / senkrecht + Schrägansicht für die Geschlosszahl. Mit intelligenter Software könnte dass sogar automatisch erfolgen für einen Schätzwert als Überprüfung der Bürger-Eigenerklärung. 
Bei Geschosswohnungen hilft, die Wohnungsnummer + qm zu speichern. So lange für eine Wohnungsnummer Geld eingeht, ist völlig egal, von wem. Man muss dann gar nicht mehr ermitteln, wer drin wohnt. Man könnte das als Bürger an die Hausverwaltung übertragen - voll anonymisiert, wer dort wohnt.

Saure Pille für die Nachrichtendienste, nirgends mehr eine fein sortierte Datenbank, wer mit wem die Nächte verbringt.

Siehe die entsprechenden Anmerkungen wiederum im Entscheid des LG Tübingen vom Herbst 2016, wieso der Staat sich anmaßt, eine "Beischlaf-Bundes-Datenbank" aller seiner Bürger zu führen.
Das Gericht hat das dezenter formuliert - hier war mal Klarsprech bezüglich dieses unvorstellbaren Skandals. Vielleicht könnte die vorstehende freche Bezeichnung ein paar mehr Politiker/innen gegen die Rundfunkabgabe in Stellung bringen. Diejenigen unter ihnen mit Maîtresse / "Maître" am zweiten Wohnsitz werden so gar nicht mögen, sich bewusst zu werden, dass "Big Brother is watching you"... oder gibt es da etwa keine IT-Eintrittstür für staatliche Dienste beim Kölner "Bundesbürger-Katasteramt"? Jetzt wird endlich klar, wieso das Beitrags-"Service" heißt?

Im eigenen seriösen Schriftsatz bezüglich Verfassungsrecht läuft das dann unter Datenschutz für das, was in der Wohnung geschieht - ein verfassungsrechtlich geschützter Raum.
 
Hier wurde nicht gesagt, dass die vorstehende Lösung der Abrechnung nach qm optimal oder ideal wäre.
Es war nur für Verwendung in Schriftsätzen ein Denkanstoß:
Dass man widerlegt, es müsse derart leider rechtsverletzend absurd sein, weil es besser nicht gehen würde.

Alles Vorstehende: Ideen...Meinungen... Keine Rechtsberatung... und jeder muss voll eigenverantwortlich selber entscheiden, was er tut oder nicht tot.



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Hierher sei sei einmal ausnahmsweise etwas gedoppelt, weil eine ganz konzentrierte Kernaussage aus
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html

[...]
In den Urteilsgründen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2016 wurde trotz einer Gehörsrüge nicht abgehandelt, dass
  • lt. der Entscheidung des BVfG vom 27.7.1971 und des EuGH vom 13.12.2007 keine Gegenleistung vorliegt,
  • die Allgemeinheit nicht bebeitragt werden darf,
  • eine spezifische Beziehung / ein konkr. Bezug vorliegen muss, aber nicht vorliegt,
  • die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine Typisierung missachtet wurden und die Nichtnutzer sowie die aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer wie die Nutzer der ö.-r. Option behandelt werden und damit ein Verstoß gegen den Art. 3 (1) Grundgesetz vorliegt,
  • die Höhe der Abgabe im RBStV nicht geregelt ist,
  • nicht unmittelbar aus dem RBStV hervorgeht für welche Leistung gezahlt werden soll (die Wohnung ist nicht die öffentliche Leistung),
  • die fehlende Befreiungsmöglichkeit nicht gemessen wurde am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,
  • ein Vorteil bebeitragt wird, den die Allgemeinheit ohnehin schon hat,
  • dass der Sondervorteil nicht im Gesetzeswortlaut definiert ist.
Das sind Punkte, die vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verfassungswidrigkeit führen werden.
[...]

Dies betrifft die Gesamtkonzeption der Infosteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag"). Hinzu kommen Rechtsmängel auf anderer gruppenspezifischer Argumentationsebene:

(1) 4 Millionen Geringstverdiener sind zu befreien, weil die Bescheid-Einholungs-Pflicht illegal ist (verschiedene Rechtsgründe).
(2) Verbotene Umverteilung von unten nach oben im statistischen Mittel und dies voraussehbar:Verletzung der Grundsätze von Gleichheit und Sozialpflicht.
(3) Betriebsstättenabgaben auf praktisch Null zu reduzieren oder ganz aufzuheben - ähnliche und ferner andere rechtliche Mängel.

Dies war einmal in Kurzform ein Beschwerden-Denkschema.

Eine Liste in Kurzform ist eine Dankhilfe. Komplett kann sie nicht sein und vor allem, es muss einem Gericht in einer Weise vorgetragen werden, die kein weiteres neues Fehlurteil zulässt. Dem Gericht müssen sämtliche gängigen Textvorlagen des Juristenkollektivs ARD, ZDF prophylaktisch zerstückelt werden, dies trotz der Menge mit einer perfekten Übersichtlichkeit.

Der Beschwerdeführer wird dann sozusagen zum "wissenschaftlichen berichterstattenden Ersatzrichter". Dies ist offenkundig nötig, damit sich Richter nicht zu sehr vertrauend von ihren Juristen-Kollegen von ARD, ZDF zu Fehlurteilen verführen lassen können. An der Frage des "Wie der Schriftsätze" hängt das gesamte Problem des Überlebens dies Netzwerkes der Rechtsfehler der Rundfunkabgabe. Das Problem ist wie so oft nicht,die Wahrheit zu wissen. Das Problem ist, sie durchzusetzen. Auch der Gegner ARD, ZDF weiß die Wahrheit. Aber es geht um viel viel Geld für viele viele einflussreiche Leute. Dafür ist es hoch profitabel, die Wahrheit jahre- und jahrzehntelang zu beugen.

Wie haben es hier mit einem Versagen der Organe der Rechtspflege und der Demokratie zu tun, alles nicht gewachsen der Manipulationsmacht der gewaltigen Finanzinteressen und Juristen-Budgets der Sender-Anstalten und der dort an der Spitze sitzenden werdenden Multi-Millionäre mit ihrer Lobbymacht in Form der Medien-Bevorzugung oder -Benachteiligung von politischen Parteien.

Punktuelles Phänomen der Kategorie "Plutokratie" ist hier das eigentliche Problem
und das darf den Gerichten klargestellt werden, damit die Edelmenschen-Propaganda mit dem "Bildungsauftrag" sofort ausgehebelt wird. Hier geht es um die Interessen-Durchsetzung von werdenden Multi-Millionären.

https://de.wikipedia.org/wiki/Plutokratie
Zitat
Die Plutokratie oder Plutarchie (griechisch ... plutokratía ‚Reichtumsherrschaft‘, von ... plútos ‚Reichtum‘ und ... krateín ‚herrschen‘) ist eine Herrschaftsform, in der Vermögen die entscheidende Voraussetzung für die Teilhabe an der Herrschaft ist, also die Herrschaft des Geldes (auch „Geldadel“ genannt). Sie kann institutionalisiert sein (z. B. über das Zensuswahlrecht) oder indirekt ausgeübt werden durch die Abhängigkeit der gewählten Entscheidungsträger[1] von den eigentlichen Oligarchen, nämlich den Plutokraten und ihren Lobbyisten. Die Plutokratie ist somit eine Unterform der Oligarchie.


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Rückzahlung an die etwa 4 Millionen Niedrigverdiener ab Januar 2013 bis heute
Diese Auseinandersetzung ist mit einem heutigen Schreiben an die obersten Lenker begonnen worden. Dies war ohne neue Verfassungsbeschwerden möglich. Denn es hatte sich inzwischen ergeben, dass darüber bereits früher positiv entschieden wurde. Das ist den Richtern jedoch trickreich vorenthalten worden.

Wie extrem trickreich... hier ein Beispiel.
Wie ihr wisst, wenn im Gesetz ein Paragraf weg fällt, dann steht da nichts mehr. Wenn ein neuer zwischen geschoben wird, erfolgt das mit a) b) angekoppelt an einen anderen Paragrafen.
Warum? Damit die Kommentar-Bücher und früheren Urteile weiterhin "stimmen".
Nun schaut euch mal den Gebühren-Staatsvertrag an. Die Freistellungen und Ausnahmen, das rutschte vor einigen Jahren von Paragraf 6 zu 4.
Richtig, weil 1 Monat vorher nach jahrelangem Streiten rechtskräftig geworden war, dass alle Niedrigverdiener auf einfachen begründeten Antrag hin zu befreien sind - und zwar gemäß § 6 - den es aber 1 Monat später hierfür nicht mehr gab.
Nur Leute, die mit Jura ein wenig zu tun haben, können begreifen, wie mit diesem Trick die Rechtsprechung sabotiert werden konnte.
Es liegt denkbar fern, hierfür böse Absicht zu unterstellen. "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen, durch die den Bürgern der Weg zur Gerechtigkeit unterbunden wird."

Also, der Spaß mit diesem und den diversen anderen Tricks ist nun ausgetrickst.
Statt jahrelang auf einen verfassungsrechtlichen Entscheid zu kämpfen, kann nun glücklicherweise sofort das Recht eingefordert werden.
Das geschieht nun erst einmal für die 4 Millionen Niedrigverdiener.
In Vorbereitung für die Nicht-Zuschauer und die Betriebsstättenabgabe.

Insgesamt wären demnach 8 Milliarden Euro zurückzuzahlen, rund 1 Jahresbudget der Sender. 
Realistisch gesprochen, das wird sicherlich etwas anders ablaufen. Ganz einfach, die Sender haben so viel Geld nicht.
Aber auch, realistisch gesprochen, hier ist deshalb bereits Plan B und C bis Z in der Schublade.
Jetzt schauen wir einmal zu, was in der Frist von 1 Monat geschieht oder nicht geschieht und bis dahin könnte Plan B startreif sein.

Die wirklich schon als detektivisch zu bezeichnenden Ermittlungen der diversen gewagten Trick-Sachen
erfolgten weitgehend im Hintergrund dieses Forums kooperativ. Die vielen Aktiven hier im Forum haben irgendwie dazu beigetragen, das Waffen-Arsenal zu schmieden. Gewonnen ist bisher keineswegs. Aber noch nie war derart viel Material zusammengetragen worden wie hier in gemeinsamer Arbeit der letzten 6 Monate. Eine wirklich emotional schöne Sache.


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Start zum nächsten Angriff: Statistik für Nachweis von Illegalität wird unterdrückt?

Erste Frage: Link zum Geschäftsbericht des Beitragsservice für 2015?
Auf der Website ist der Link zu den Geschäftsberichten nur über die Sitemap erschließbar - unüblich, aber immerhin "irgendwie".
Aber der für 2015 fehlt da wohl?
Den müsste es eigentlich längst im Internet geben - ?
Wer kennt den Link?

Der Geschäftsbericht für 2014 verschweigt systematisch Zahlenangaben über Kritisches.
Es fehlt Information über Einnahmen und deren Verteilung auf die verschiedenen Quellen und über das finanzielle Volumen der Befreiungsarten.

Etwas Statistik ist ableitbar aus Gutachten von etwa 2015-07:
- in dem allerdings bereits geklagt wird, dass wichtige Zahlen nicht verfügbar gemacht wurden -
 https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/DIW_Econ_Rundfunkbeitrag_Zusammenfassung_Evaluationsergebnisse_Juli_2015_3.0.pdf

Die finanzielle Verteilung der Freistellungen ist rekonstruierbar über ein älteres Gutachten:
Prognose aus 2012:
http://www.dice.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Wirtschaftswissenschaftliche_Fakultaet/DICE/Ordnungspolitische_Perspektiven/058_OP_Haucap_Normann_Benndorf_Pagel.pdf
Das reicht für ein paar damit zusammenhängende rechtliche Hebelwirkungen. 
 
Was fehlt am meisten in Sachen Statistik?
Aus der Summe dieser Quellen habe ich ein ziemlich gutes statistisches Bild für die bereits in diesen Tagen begonnen Zurückzahl-Aufforderungen gegenüber den "Chefs" erlangt. Da fehlt aber bisher eine ganz wichtige Sache:
Für die Betriebsstättenabgabe war bisher nirgends eine Statistik zu finden, die korrekt auszuweisen hätte:

Für alle Betriebskategorien des Gesetzes.
(1) Wie viel Jahreseinnahme?
(2) Wie viele Arbeitnehmer insgesamt? (denn das müssen die Betriebsinhaber den staatlichen Ausforschern ja berichten)
(Das ermöglicht dann die Ermittlung: Wie viel pro Kopf in der jeweiligen Kategorie.)

Bisher liegen die folgenden Fakten vor: - wohl für 2014 -
 Kfz 300 Mio. Einnahme
 Kleinstbetriebe(bis zu 8 Beschäftigte)  150 Mio
 Andere: ?_300_? Mio. - Aufschlüsselung wurde wohl nie publiziert -
 Privilegierte Betriebe 22 Mio
 ---------------------------------
 Summe 770 Mio.

für die ?_300_? Mio. benötigen wir aufgeschlüsselt.
... Hier nämlich wird die Statistik peinlich: Rechtsverletzung.
... Kein Wunder, dass da mit den Zahlen gemauert wird.
... Und nämlich dahin zielt die nächste in Vorbereitung befindliche Waffe.

Wer weiß vielleicht Quellen, um die Lücke zu schließen?
Vielleicht ein KEF-Dokument?

Unabhängig vom Suchen und Finden: Liebesbriefe auf jeden Fall möglich
- Wie immer direkt an die Intendanten, "persönliches Büro".
- Empfohlen für alle mit Sehnsucht auf Rache:

(1) Aufforderung, diese Auskunft zu liefern.
(2) ... Vorsicht... Kostenfreiheit der Auskunft verlangen. Es wird ja eine bisherige Auskunftlücke abgemahnt.
(3) Ferner verlangen, dass zukünftig im Geschäftsbericht des Kölner Beitragsservice dies nicht mehr fehlen darf.


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https://de.statista.com/statistik/daten/studie/196121/umfrage/gez--einnahmen-nach-rundfunkanstalt/

Gibt einen groben Überblick, weiterführendes nur gegen Bezahlung?


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Erste Frage: Link zum Geschäftsbericht des Beitragsservice für 2015?
Auf der Website ist der Link zu den Geschäftsberichten nur über die Sitemap erschließbar - unüblich, aber immerhin "irgendwie".
Aber der für 2015 fehlt da wohl?
Den müsste es eigentlich längst im Internet geben - ?
Wer kennt den Link?

Eine Suche auf der Seite rundfunkbeitrag.de liefert sowohl mit "Jahresbericht" als auch "Geschäftsbericht" diese Übersichtsseite:
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/index_ger.html?highlight=jahresbericht#organisation
Zitat
[...]
Die letzten Jahres- und Geschäftsberichte des Beitragsservice zum Herunterladen:
Jahresbericht des Beitragsservice 2015
Geschäftsbericht des Beitragsservice 2014
Geschäftsbericht des Beitragsservice 2013
Der Link zum Jahresbericht des Beitragsservice 2015 lautet nunmehr
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf

Warum vom Begriff "Geschäftsbericht" zum Begriff "Jahresbericht" gewechselt wurde, kann nur gemutmaßt werden.

Die Jahres-/Geschäftsberichte des sog. "Beitragsservice" kamen bislang immer gegen Juni des Folgejahres für das Vorjahr heraus.

Es gibt zudem auch Geschäftsberichte jeder einzelnen Rundfunkanstalt sowie auch des ZDF und von Deutschlandradio.

Einige mglw. weiterhelfende Links:
Geschäftsbericht(e)
http://www.ard.de/home/intern/fakten/abc-der-ard/Geschaeftsbericht/3136364/index.html
Beachte auch rechts die Linkliste zu einzelnen "Geschäftsberichten"/ "Jahresabschlüssen"/ "Jahresberichten"/ "Jahresabschlussberichten"/ "Zahlen und Fakten" (jeder kocht da offensichtlich sein eigenes Süppchen).

Alle 2 Jahre der
Bericht über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Landesrundfunkanstalten
http://www.ard.de/home/intern/fakten/Bericht_ueber_die_finanzielle_Lage_der_Rundfunkanstalten/1015936/index.html

ARD-Statistiken
http://www.ard.de/home/intern/fakten/ARD_Statistiken/329092/index.html


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Danke, danke! In diesen Stunden erfülle ich meine Pflicht, alles zu sichten und auszuwerten. (Manches hätte ich ruhig selber entdecken können. Asche über mein Haupt!)

Zwischendurch ein wichtiger Gesichtspunkt: Verjährung.
Wieso wird bei den jetzigen Aufforderungen zur Rückzahlung von - letztlich - etwa 8 Milliarden Euro an 7 Millionen Bürger hier immer gefordert: ab "1. Januar 2013"?
Kleiner Ausflug in die extrem komplexe Rechtsprechung der Verjährung. Fragt man seinen Anwalt, da ist alles klar. Im Zivilrecht 3 Jahre bzw. 30 Jahre, sofern keine Sonderreglung.
Stimmt so aber nicht.

Im Grund genommen gibt es keine totale Verjährung.
Banken können sich untereinander, wenn sie sich mögen, im Jahr 31++ beispielsweise Grundschulden auf dem Eigenheim des seit 20 Jahren sanierten Schuldners verkaufen. Die einstige Gläubigerbank kann dann vielleicht zugreifen. (Vielleicht - jeder Prozess verläuft dann je nach Sachverhalt anders.)

Uns interessiert ein anderer Grundsatz: Die Anfechtbarkeit der Verjährung.
Wenn derjenige, der sich auf Verjährung beruft, eine Verhinderung der Verjährung faktisch unmöglich gemacht hatte, so trat Verjährung nicht ohne weiteres ein.
Die ARDs haben über Manipulierung der richterlichen Rechtsquellen eine manipulierte fehlerhafte Rechtsprechung erzeugt - systematisches zielgerichtetes Vorgehen ist beweiskräftig. Als Folgewirkung konnten sie unrechtmäßig selber vollstreckbar stellen und vollstrecken bis hin zur Beugehaft.
Wie Anwaltsprozesse beweiskräftig belegen: Schuldner hatten keine gängige Chance, noch vor Verjährung für 2013 ihre Rechte für 2013 wahrzunehmen.

Diese Vorgänge sind nun beweiskräftig aufgedeckt und das ist Teil des hinter den Kulissen geführten Streits über Rückzahlung. Verjährung beginnt frühestens 2017..
... beginnt frühestens 2017 zu laufen.
Denn frühestens 2017 wird die Manipulation irgendwann auch allgemein öffentlich bekannt werden und in ihren Konsequenzen aufgehoben werden.

Zurück zum Anfang: Verjährung ist etwas rechtlich Zerbrechliches.
Deshalb wird hier auch mit einen weiteren Rechtsgrundlagen das Fehlen von Verjährung vorgetragen, beispielsweise Analogie zur Abgabenordnung und zum Strafrecht (beides 5 Jahre);
wie auch Sittenwidrigkeit wegen Arglist beim Gesetzgebungsprozess: Verjährungsklausel, um die voll bewusste Rechtsverletzung gegenüber 7 Millionen Bürgern nur für maximal 3 Jahre zurückzahlen zu müssen.

Jedermann kann bereits ab sofort mit vorstehenden Argumenten in Schriftsätzen
argumentieren, dass bisher keinerlei Verjährung eintreten kann, weil rechtsfehlerhafte Zwangsausübung ihm die Ausübung seiner Rechte jahrelang unterbunden hatte. Da müssen die 12 000 Euro im Monat schweren Mitarbeiter der Rechtsabteilung (haha, "Justiziare") wieder einmal ihre Hausaufgaben machen und ein paar neue flaue Textbausteine ersinnen für die 7 Callcenter, die mit dem Klickbildschirm uns die komischen schwurbeligen Textbaustein-Serien liefern, also diese Schein-Bearbeitungen unserer Widersprüche.

Da werden dann mutmaßliche Bezieher von niedrigen / prekären Einkommen für ihr finanzielles Überleben gehetzt auf die 4 Millionen Mitbürger mit ebenso niedrigen / prekären Einkommen. Nichts gegen die Ärmsten im Land ist so unvorstellbar, dass das heuchlerische edle Staatsfernsehen es nicht anordnen würde gegen die Ärmsten zur Finanzierung der Multimillionärs-Gehälter derer an der Spitze. Und nichts ist so unvorstellbar, dass es nicht Leute im Staatsdienst gäbe, die die Umsetzung perfektionieren.

Derartiges kann man durchaus hinein formulieren in Schriftsätze.
Das erhöht beträchtlich die Wahrscheinlichkeit, dass es bei den Bearbeitern eine Ladehemmung gibt und dass erst einmal gar nichts passiert.
Auch Richter lesen derartiges gern. Man glaube nicht, dass es Richtern Spaß macht, was sie in Ausführung der sehr rechtsfehlerhaften Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts da anrichten müssen. ("müssen"? Jein...Aber dies "müssen wollen" ist ein besonders komplexes Thema.)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Februar 2017, 19:47 von pjotre«
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Auswertung bei den angegebenen Links erfolgte. Für das Hauptproblem fand sich unverändert keine Lösung - hier nun noch klarer formuliet:

Was fehlt am meisten in Sachen Statistik?

Für die Betriebsstättenabgabe war bisher nirgends eine Statistik zu finden, die korrekt auweist:

Für alle einzelnen Betriebskategorien des Gesetzes.
(1) Wie viel Jahreseinnahme aus dieser Größen-Kategorie?
(2) Wie viele Arbeitnehmer insgesamt? (denn das müssen die Betriebsinhaber den staatlichen Ausforschern ja beichten)
(Das ermöglicht dann die Ermittlung: Wie viel pro Kopf in der jeweiligen Kategorie.)

Bisher liegen nur die folgenden Fakten für Betriebsstätten vor: - wohl für 2014 -
- und das dürfte Jahr für Jahr ähnlich bleiben.

Kfz:     300 Millionen Euro Einnahme
Kleinstbetriebe(bis zu 8 Beschäftigte):   150 Mio
Andere Betriebsgrößen: ?_300_? Mio. - Aufschlüsselung wurde wohl nie publiziert -
Privilegierte Betriebe 22 Mio
Sonstige? vielleicht 0 Mio.
 ---------------------------------
 Summe 770 Mio.
===========

für die ?_300_? Mio. benötigen wir Aufschlüsselung.
Diese würde nämlich Rechtsverletzung offenkundig machen. Die noch nicht zuverlässig identifizierten Vordenker im Hintergrund wissen vermutlich seit 2010 bis heute, dass an dieser Stelle "rechtlich getrickst" wird, zu hochdeutsch: "Unzulässig".
Während anderes bezüglich der Einnahmen wenigstens halbwegs aufgeschlüsselt wird, fehlen hier völlig die Daten der Einnahmenstatistik. Das ist so offenkundig eine Fehlstelle - das ist nicht Zufall - das ist Vorsatz.

Wer weiß vielleicht noch weitere Quellen, um die Statistik-Lücke zu schließen?
Vielleicht ein KEF-Dokument?
Ansonsten bleibt uns "Frag den Staat",
oder bei bestimmten daran interessierten politischen Parteien könnte man einmal um eine parlamentarische Anfrage bitten.
(Benutzerkonto bei STATISTA habe ich nicht und vermute nur die gängigen Statistiken der Werbebranche.)

Sofern sich nichts zur Schließung der Statistik-Lücke ergibt, wird hier in anhängigen Verfahren eine Aufforderung der Statistik-Lieferung an ARD-Sender oder Staatskanzleien ergehen.
Da sind aber noch ein paar andere noch wichtigere Vorgänge auf der Briefe-Warteliste. Zu viel zu rasch zu senden ist kontraproduktiv.

Zur Information und summarisch: Bisher überschlägig ermittelte Rückzahlpflichten per Herbst 2017:
4 Milliarden an Niedrigverdiener
4 Milliarden an Nichtzuschauer, soweit vorstehend nicht enthalten
4 Milliarden an Betriebe.
Wie berichtet, der - zunächst außergerichtliche - Streit mit den Chefs dafür hat begonnen. "Tatort Staatsfernsehen" - spannend, wie das ausgehen wird.
Zum Vergleich, Jahreseinnahme der Sender ist rund 8,5 Milliarden Euro. Zahlen können die Sender also auf keinen Fall zusätzliche Ausgaben von 12 Milliarden Euro.


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Inzwischen konnte bezüglich STATISTA eingesehen werden:
Was dort an Statistiken in Grafik-Darstellung verwandelt wurde.
Die Funktion von STATISTA ist vielleicht wie folgt richtig gesehen: Allgemeine Statistik-Zahlen von Interesse auswählten und publizierungsbereit aufhübschen.
Es finden sich dort keine zusätzlichen Erkenntnisse.

Unbeantwortet bleibt also die Schlüsseldfrage der Aufschlüsselung der Einnahmen der Betriebsstättenabgabe.
Das aber hat rechtliche Schlüsselbedeutung.
Diese Auffschlüsselung, wenn sie nicht doch noch irgendwo auftaucht, wird dann von hier bei zuständigen Stellen verlangt werden.

Ansonsten ist nun die Statistik-Seite der Sache ausreichend bestückt
für alle wesentlichen Argumente der Bürger-Rückforderung von rund 12 Milliarden Euro. Das ist nahezu das Anderthalbfache eines Jahresumsatzes des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... Spannend, wie diese Story "Tatort Staatsfernsehen" wohl ausgehen wird...
 


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Rückforderung 4 Milliarden Euro für die Kategorie "Niedrigverdiener":
Das ist ab heute in verschärfter Form neu nicht-öffentlich zum Thema gemacht worden gegenüber den Chefs. Nun zur nächsten Kategorie:

Auf zusätzlich ebenfalls 4 Milliarden Euro wird der Rückzahlungsbedarf geschätzt gegenüber Nichtzuschauern,
soweit die Nichtzuschauer nicht schon als Niedrigverdiener zu befreien sind.

Das Problem: Die bisher hier erarbeiteten Rechtsgrundlagen für die Nichtzuschauer sind einstweilen weniger stark.
Zunächst einmal ist für das Verfahren festzustellen: Das läuft wohl über einen Härtefallantrag. So habe ich es jedenfalls aus dem Beck'schen Kommentar in Erinnerung
Im Antrag kann man dann argumentieren: dass mindestens 15 % Nichtzuschauer sind, also nicht Schwarzseher, und so viele also, dass allein deshalb zu berücksichtigen (gemäß Bundesverfassungsgericht).
Man kann Versicherung anbieten, sogar an Eides statt.

Das ist mir als Rechtsgrundlage aber etwas mager. Keine hilfreiche ausdrückliche Rechtsprechung zugunsten von Nichtzuschauern??
Wir benötigen eine Rechtsprechung, vorzugsweise Bundesverfassungsgericht, wonach ein Nichtzuschauer nicht zu zahlen hat. Das darf durchaus eine sehr alte Rechtsprechung sein noch aus der Zeit der Geräteabgabe. Es geht ja um das Prinzip.
Weiß da jemand was? Ich fürchte, da gibt es nichts. Nur wollte ich die Frage mal hier stellen. Wenn es nichts gibt, muss ebenfalls eine besonders schlaue Begründung erfolgen.
 
An EU-Recht denke ich hierbei weniger.
Im EU-Recht und im Völkerrecht gibt es recht gut passende Regeln, die auch verwertet werden sollen. Aber eine klare innerdeutsche Rechtsprechung ist real gut durchsetzbar, internationales Recht nur schwer, teuer und zeitaufwendig.

Die Frage ist nun also gestellt und ich fürchte, ideale 'Rechtsprechung gibt es hierzu nicht... Warten wir ab, ob jemand bessere Ideen hat.


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Bundesverfassungsgericht Entscheidung 2 BvN 1/95

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1997/10/ns19971015_2bvn000195.html

Zitat
17

Alle Länder mit Ausnahme Schleswig-Holsteins haben Landesverfassungsgerichte eingerichtet. Allerdings besteht in den Ländern Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für den Bürger nicht die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht. In Sachsen-Anhalt kann die Verfassungsbeschwerde nur gegen Landesgesetze erhoben werden (Art. 75 Nr. 6 VerfLSA). Eine Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht ist dem Bürger gegen Gesetze und Einzelakte in Berlin (Art. 72 Abs. 2 Nr. 4 BlnVerf), Brandenburg (Art. 6 Abs. 2, 113 Nr. 4 BbgVerf), Hessen (Art. 131 Abs. 1 HV, dort als Grundrechtsklage bezeichnet, §§ 15 Nr. 5, 43 Abs. 1 StGHG), Mecklenburg-Vorpommern (Art. 53 Nr. 6, 7 Verf M-V), Rheinland-Pfalz (Art. 135 Abs. 1 Nr. 6 Landesverfassung RhPf, § 44 Abs. 1 Verfassungsgerichtshofgesetz), dem Saarland (Art. 97 Nr. 4 SVerf, §§ 9 Nr. 13, 55 Abs. 1 VGHG), Sachsen (Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf) und Thüringen (Art. 80 Abs. 1 Nr. 1 VerfThür) eröffnet. In Bayern kann gegen Einzelakte Verfassungsbeschwerde und gegen Gesetze Popularklage erhoben werden (Art. 66, 120, 98 Satz 4 BV).

Keine Landesverfassungsbeschwerden in:

Bremen,
Hamburg,
Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen,
und
Schleswig-Holstein.

Baden-Württemberg seit 01.04.2013, §§ 55 ff. StGHG, möglich.

Für Berlin:

Verfassungsbeschwerde VerfGH 148/16 läuft derzeit.

Thema: VG Berlin: Zulassungsantrag eines Kassationsverfahrens

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19865.msg136027.html#msg136027

Rein fiktiv und experimentell natürlich:

Weitere Verfassungsbeschwerden beim VerfGH Berlin in Vorbereitung (Vollstreckung Rundfunkbeiträge).

Nichtzulassungsbeschwerde bei Bundesgerichten werden, wegen VerfGH Beschluss vom 23. August 2004 - Az. 44/04, nicht erhoben.

Zitat
17

Sind Akte der Landesgewalt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits sachlich bestätigt worden, sind sie dagegen der Gerichtsbarkeit des Verfassungsgerichtshofs entzogen, denn jede Überprüfung einer von einem Bundesgericht bereits kontrollierten und bestätigten Entscheidung stellt sich materiell als Kontrolle der Bundesstaatsgewalt dar und ist daher unzulässig (BVerfGE 96, 345 <371›; vgl. Beschluss vom 25. März 1999 – VerfGH 35/97 – LVerfGE 10, 51 <56>).

https://openjur.de/u/271578.html

Und natürlich:

VIVA FFNI!

LG
von der FFBB!
 :)

Yoo Lupus! Du wurdest mit nem Hinkelstein getunnelt!  ;D


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Zitat
Sind Akte der Landesgewalt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits sachlich bestätigt worden, sind sie dagegen der Gerichtsbarkeit des Verfassungsgerichtshofs entzogen, denn jede Überprüfung einer von einem Bundesgericht bereits kontrollierten und bestätigten Entscheidung stellt sich materiell als Kontrolle der Bundesstaatsgewalt dar und ist daher unzulässig (BVerfGE 96, 345 <371›; vgl. Beschluss vom 25. März 1999 – VerfGH 35/97 – LVerfGE 10, 51 <56>).
Da wäre dann tatsächlich die Frage, ob nicht tatsächlich nur noch das Bundesverfassungsgericht bzw. der EuGH eine bürgerfreundliche Lösung herbeiführen können? Zumindest dann, wenn man an Stelle "Bundesgerichtshof" "Bundesverwaltungsgericht" einsetzt?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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