Und noch etwas fiel mir auf: Verjährungsklauseln unwirksam? ...
- Jura-Feinde, wieder einmal hier nicht weiter lesen. -
Das Folgende passt nicht exakt zum Thema. Allerdings füge ich es mal ein, damit sich die Rechtssachen mit Hebelwirkung nicht auf zu viele Threads verteilen.
Insolvenzfrei-Privileg: Offene oder verdeckte Staatsgarantie für die Sender-Anstalten.
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In den Gründungsgesetzen für die ARD-Anstalten steht gleich im ersten Paragraphen wohl immer "gemeinnützig", aber vermutlich überall noch etwas anderes Heikles: "nicht insolvenzfähig".
Da Gemeinnützigkeit durch das Bundesland verliehen wurde, wurde das Recht unterbunden, viel Eigenkapital zu bilden. Daraus ergibt sich ein erhöhtes Insolvenzrisiko. Die zweite Klausel ist eine Art Konsequenz der ersten.
de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts
... Öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten ... der Länder sind grundsätzlich nicht insolvenzfähig. Das gilt vor allem für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Medienanstalten der Länder. Bei Anstalten, die stärker am Wirtschaftsleben und am Wettbewerb teilnehmen (z. B. Sparkassen,... Landesbanken,...) ist ein Insolvenzverfahren dagegen möglich. ..."
Es greift mindestens die "Patronatshaftung".
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Ob es eine ausdrückliche Ausfallgarantie gibt, darauf kommt es nicht an. Durch die Kodifizierung "nicht insolvenzfähig" im Landesrecht ergibt sich mindestens die "Patronatshaftung". Denn der Landesgesetzgeber hat die Schutzwirkung allein durch die Klausel "nicht insolvenzfähig" ausgesprochen.
"Patronats"-Haftung? Echtes Beispiel: Walter Meyer, Gründer und "Patron", sagt in der Arbeitnehmer-Versammlung der finanzkranken Meyer-GmbH: "Liebe Leute, arbeitet weiter - ich, der alte Walter Meyer, sage euch, eure Löhne sind sicher." Und schon haftet der Gründer persönlich - er hat die Haftungsbeschränkung der GmbH mit diesem einen Satz "durchstoßen".
"Unechte Patronats-Haftung": Wenn eine Bundeskanzlerin sagt: "Eure Spareinlagen sind sicher." Da offenkundig weder der Staat noch sie selbst dies einhalten können, gilt als implizit, dass es nicht gilt.
Die Bundesländer sind demgegenüber durchaus in der Lage, die gewaltigen Pensionslasten der Sender-Anstalten und sonstige Verluste erforderlichenfalls auszubügeln. Diese Garantie für die Sender-Anstalten ist also eine echte.
Konsequenzen: Wettbewerbsrecht
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Demnach sind die Sender-Anstalten so wie einst die Landesbanken wettbewerblich gegenüber der privaten Konkurrenz bevorzugt. Die EU hat eine Beendigung dieser Bevorzugung der Landesbanken erzwungen. Das war durch ein paar Kettenwirkungen dann eine der Hauptursachen der Finanzkrise um 2007.
Es muss vielleicht für die Sender-Anstalten die Aufhebung der Staatsgarantie bei der EU beantragt werden. Das Volumen genügt glücklicherweise nicht zur Störung der Finanzmärkte.
Konsequenzen: Verjährungsrecht
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Die relativ kurzen Verjährungsfristen von 3 Jahren - kurz im Verhältnis zur "außergerichtlichen plus gerichtlichen" Verfahrensdauer - führen dazu, dass gewaltige Summen trotz Rechtswidrigkeit den Bürgern nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn irgendwann die hier beginnenden Streite zur rückwirkenden (!) Neuordnung zwingen, also zur Rückzahlungen ab 2013 an uns alle.
Begründet wurde dies Privileg der "Zementierung von Unrechtsinkasso" wohl ab 2010 mit dem Bedarf der nötigen "Planungssicherheit" des Budgets der Senderanstalten. Dieser Bedarf ist aber gedeckelt durch die Bundesländer-Staatsgarantien.
Lange Analyse kurzer Sinn:
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In den anhängigen Verfahren wird eingewandt werden:
- Der Unrechtscharakter der gerügten Rechtsmängel muss schon für 2013 als bekannt angesehen werden, weil Volljuristen die Gesetze machten und die Mängel zugleich offenkundig sind. ("Mit dem gesunden Menschenverstand" - im Juristenlatein "nach den Denkgesetzen".)
- Die Verjährung "schon nach 3 Jahren" darf deshalb nicht eintreten: Alles ab 1. Januar 2013 kann für Rückforderung in Betracht kommen.
- Ein übergeordnetes Schutzinteresse der "Planungssicherheit" gibt es nicht, weil die Staatsgarantie diese Sicherheit bereits gewährleistet.
Noch kürzer formuliert:
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Auf jeden Fall kann durch Bürger immer Rückzahlung ab 1. 1. 2013 gefordert werden, gleichgültig, was dem Bürger da in den Bausteintexten als "bereits verjährt" mitgeteilt werden wird.
Wie effizient das ist oder nicht, bleibe offen. Jedenfalls ist die Anfechtung der Planungssicherheit etwas, was unsere "Neo-Aristokraten" der Sender-Anstalten fürchten, weil es ihr Geschäftsmodell der Multi-Millionäre an der Spitze gefährdet, wenn die Politiker Besorgnis der Staatshaftung haben müssen. Denn dann haben die Politiker ein Interesse, durch eine Neuordnung der Rundfunkabgabe die fehlerhaften Reglungen abschaffen zu lassen.