Wäre nicht folgender neue Brief an das Finanzministerium die logische Konsequenz der Antwort?
Nicht als Vorschlag gemeint, weil ja jeder selbst entscheiden muss, was er schreibt und versendet. Aber etwa diese liegt mir auf der Zunge beziehungsweise auf der Tastatur:
1. Ihrem Schreiben entnehme ich zunächst. Der NDR kann nicht Behörde sein.
Ich meine zu ersehen, dass der NDR seine durch Gesetz öffentlich erklärte Gemeinnützigkeit nicht erfüllt hat. Denn anderenfalls hätten Sie diesen "öffentlichen Antrag" zwingend mit Zuerkennung der Gemeinnützigkeit bedenken müssen?
Das Gegenteil von "selbstlos" ist "eigennützig". Damit ist durch ihre implizite Ablehnung der Gemeinnützigkeit dem NDR der Status der "Eigennützigkeit" meines Erachtens zuerkannt worden. Für diese erste Rechtsklärung darf ich mich bedanken. Was eigennützig ist, kann nicht Behörde sein, weil Behörden nicht eigennützig sein dürfen.
2. Folgewirkung: Kein Recht der Vollstreckbarkeit in eigener Sache.
Aus Ihrer Auskunft meine ich zu erkennen, dass der NDR für die Rundfunkabgabe nicht die Befugnis der Vollstreckbarstellung in eigener Sache haben kann. Es bleibt Ihnen anheim gestellt, mich hierzu begründet zu berichtigen.
Wichtige Nebenfolge: Die Widerspruchsbearbeitung läge beim Klageverfahren nicht bei den Verwaltungsgerichten, sondern bei den Amtsgerichten. Inwieweit die Wirksamkeit der VG-Entscheide damit aufgehoben ist, ist eine weitere Frage, mit der ich Sie aber nicht belasten möchte, es sei denn, Sie wählen, hierzu Stellung zu nehmen.
3. Es bleibt ein weiterer Punkt: Öffentliche Falschangabe?
Der NDR erklärt sich im Gründungsakt öffentlich als gemeinnützig, ist es aber nicht. Was gedenkt das Finanzministerium zu unternehmen, um diese Falschangabe in einer überschaubaren Frist aus dem Gründungsdokument entfernt zu erhalten?
Schließlich könnten Zahlende der Rundfunkabgabe andernfalls diese sonst im Paket der wohltätigen Spendenquittungen mit in Ansatz bringen im Vertrauen auf die Richtigkeit einer öffentlichen staatlichen Bekundung des Status der Gemeinnützigkeit. Würde sich das als Tip über Twitter und Facebook herumsprechen, so könnten in jedem Bundesland mehrere Millionen Euro Steuern irrig gemindert werden im Hinblick auf die realen Grenzen der Kontrollierbarkeit,